Protokoll der Sitzung vom 28.04.2005

Ich wollte Sie darauf aufmerksam machen – merkwürdig, dass das aus der Opposition kommt –, dass wir eine Gesamtbewertung des Ist-Stands angesichts der Tatsache benötigen, dass es in Rheinland-Pfalz Strecken gibt, die montags von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr doppelt so viele Passagiere aufweisen wie andere Strecken über die ganze Woche.

Herr Dr. Gölter, das kann ich gut nachvollziehen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich kann doch nicht mehr Geld ausgeben, als ich habe. Das muss man in aller Nüchternheit sehen.

(Dr. Gölter, CDU: Das sage ich Ihnen auch!)

Ich habe eine Zeit erlebt – meines Wissens war das 2003 –, (Zuruf des Abg. Dr. Gölter, CDU)

zu der der Betroffene im Zug saß und sagte: Die Strecke darf auf keinen Fall angetastet werden. – Dies geschah nach der alten Devise „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wir müssen ohne Frage alles offen legen – das kann im Ausschuss geschehen – und darüber in der Form diskutieren, das sind die verfügbaren Mittel und diese verkehrspolitischen Ziele haben wir.

Ich füge hinzu: Das darf aber nicht bedeuten, dass man ein so großes Ziel und eine so sinnvolle Geschichte wie eine S-Bahn Rhein-Main mit einer Verbindung zur SBahn Rhein-Neckar von vornherein hintenanstellt. Das geht nicht. Das ist wirklich ein großes und vernünftiges verkehrspolitisches Ziel, weil es um einen Ballungsraum geht, sofern man in Rheinland-Pfalz überhaupt von Ballungsräumen sprechen kann.

Klar ist auch, dass es eine öffentliche Meinung gibt, wonach die Finanzmittel unendlich wären. Diejenigen, die der Meinung sind, die Finanzmittel wären unendlich, sind auch diejenigen, die versuchen, mit der Peitsche das Pferd zu treiben. Ich sage Ihnen aber: Das Pferd läuft nicht los, weil es genau wissen will, wofür wir die Finanzen einsetzen. Dazu bin ich zu jedem Dialog im Ausschuss bereit. Den Dialog muss man aber so führen, dass man dadurch keinen öffentlichen Druck erzeugt.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Herr Baldauf, nicht mit Ihnen und Herrn Dr. Gölter, aber mit anderen habe ich da entsprechende Erfahrungen in vielen Begegnungen gewonnen.

Die Mündliche Anfrage ist beantwortet. Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Hörter (CDU), Auswirkungen der Visaaffäre auf Rheinland-Pfalz – Nummer 2 der Drucksache 14/4073 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Hörter das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist ein Schreiben des bayerischen Staatsministers des Innern an Bundesaußenminister Fischer bekannt, in dem Zustandekommen und Inhalt der neuen Visavergabeleitlinie aus dem Jahr 2000 der Bundesregierung scharf kritisiert wurden, wenn ja, seit wann?

2. Hat sich die rheinland-pfälzische Landesregierung in der Vergangenheit mit der neuen Visavergabeleitlinie aus dem Jahr 2000 beschäftigt, bestand zu irgendeinem Zeitpunkt Einverständnis seitens der Landesregierung damit?

3. Wann wurden durch die Landesregierung oder nachgeordnete Behörden Prognosen angestellt, wie sich die neuen Modalitäten der Visavergabe durch die Bundesregierung auf Rheinland-Pfalz auswirken könnten?

4. Waren nach dem März 2000 Gremien auf Bundes- oder Landesebene (zum Beispiel Innenministerkon- ferenz, Staatssekretärskonferenz, Arbeitskreis „In- nere Sicherheit“) mit dem Thema befasst, gegebenenfalls wann wurden welche Problembereiche dabei behandelt?

Es antwortet Innenminister Karl Peter Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hörter beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der bayerische Innenminister hat sich mit Schreiben vom 24. März 2000 wegen des mittlerweile so genannten Fischer-Erlasses an den Bundesminister des Auswärtigen gewandt. Ein Abdruck ist mit gesondertem

Schreiben dem Bundesminister des Innern und nachrichtlich allen Innenministern und -senatoren der Länder übermittelt worden. Dieses Schreiben ist am 20. April 2000 im Ministerium des Innern und für Sport eingegangen.

Der besagte Brief war, soweit wir das wissen, eine Reaktion auf die Pressekonferenz des Auswärtigen Amtes vom 8. März 2000. In dem Brief wurde allgemein eine insgesamt restriktivere Visa-Politik befürwortet, ohne auf Einzelheiten des Erlasses einzugehen.

Auf der Ausländerreferentenbesprechung – einer Dienstbesprechung der Ausländerreferenten der Länder auf Einladung des Bundesministeriums des Innern – im September 2000 wurde von einem Vertreter des Auswärtigen Amts der in Rede stehende Erlass erläutert.

Die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden sind bei der Erteilung von Besuchsvisa von den deutschen Auslandsvertretungen nicht zu beteiligen. Ein Einverständnis seitens der Landesregierung wurde weder gefordert noch erklärt. (Schweitzer, SPD: Warum auch!)

Die Missbräuche, über die ausführlich in den Medien berichtet wurde, betrafen fast nahezu solche Besuchsvisa und sind nicht auf den genannten Erlass zurückzuführen, sondern auf die Ausweitung des Instruments der Reiseschutzversicherung sowie des so genannten Reisebüroverfahrens. Beides ist zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Für die rheinland-pfälzische Landesregierung bestand daher keine Veranlassung, sich mit der Visa-Vergaberichtlinie aus dem Jahr 2000 näher zu befassen.

Die Zahl der festgestellten illegalen Aufenthalte von ukrainischen Staatsbürgern ist seit dem Jahr 2000 in Rheinland-Pfalz nicht angestiegen. Vielmehr bewegen sich die Abschiebungen in die Ukraine nachweislich seit über zehn Jahren auf einem unverändert niedrigen Niveau.

Auch die Anzahl der ukrainischen Asylbewerber in Rheinland-Pfalz war und ist sehr gering. Ferner sind auch aus der polizeilichen Kriminalstatistik keine signifikanten Veränderungen zu entnehmen. Es bestand für die Landesregierung und die nachgeordneten Behörden deshalb zu keiner Zeit Anlass zu negativen Prognosen.

Bund-Länder-Gremien – außer der genannten Ausländerreferentenbesprechung –, insbesondere die Innenministerkonferenz und deren Arbeitskreis II (Innere Sicher- heit), sind in der Vergangenheit nicht mit Problemen im Zusammenhang mit der Visa-Vergabe befasst worden.

Die Bekämpfung der Schleuserkriminalität war zwar wiederholt Gegenstand in zurückliegenden Sitzungen der Innenministerkonferenz und des Arbeitskreises II, dabei stand jedoch die Fortentwicklung von Bekämpfungskonzeptionen und Handlungsanweisungen im Vordergrund. Bezüge zur Visa-Vergabe und den diesbezüglichen Erlassregelungen des Auswärtigen Amts wurden dabei jedoch nicht hergestellt.

So weit meine Antwort.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hörter für eine Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, nach einem Bericht in „DIE WELT“ hat der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der ukrainischen Tatverdächtigen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2002 um 37,5 % erhöht hat. Können Sie etwas zur Situation in Rheinland-Pfalz sagen, oder ist das Land Rheinland-Pfalz völlig abgekoppelt von der Entwicklung im Bund insgesamt?

Ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihnen die Prozentzahlen zu nennen. In der zurückliegenden Debatte hatte ich bereits die Zahlen genannt, die sich im Promillebereich bewegen, sodass wir keine signifikanten Veränderungen in der Kriminalstatistik zum Bereich der ukrainischen Staatsbürger festgestellt haben.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schnabel für eine Zusatzfrage das Wort.

(Schweitzer, SPD: Ach nee!)

Herr Innenminister, es ist bekannt, dass im Trierer Raum die Schleusersituation bzw. die Visa-Erschleichungen von 2000 auf 2003 um das Fünffache angestiegen sind.

Hier müsste zumindest vonseiten der Polizei nachgehakt worden sein, warum das so ist und um welche Fälle es sich gehandelt hat.

(Schweitzer, SPD: Das ist hundert Mal im Innenausschuss erklärt worden!)

Herr Abgeordneter Schnabel, ich kann Ihnen vom Podium zu dieser Zeit nur Folgendes sagen: Wir haben in Trier die Clearingstelle. Diese klärt Fälle auf, in denen keine Ausweispapiere vorhanden sind und wenn die Herkunft derjenigen, die dort von den Kommunen angemeldet wurden, unklar ist. Deswegen werden auch von dort Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dass Trier ein Schwerpunkt ist, kann ich nur dadurch erklären.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marz.

Herr Minister, ich komme noch einmal zu dem erfragten Beckstein-Brief zurück. Trifft es zu, dass der bayerische Innenminister in diesem Brief nur in sehr allgemeiner Form warnt und nicht auf möglicherweise Missstände abhebt, er aber einen Schwerpunkt eher auf die Frage legt, ob gewisse Änderungen zusammen mit den Ländern vorgenommen worden sind, und damit die Frage der Kompetenz angesprochen wurde?

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Brief vorliegt. Mir liegt er auch vor, aber nicht auf dem Podium. Er handelt von einer restriktiveren Visa-Politik, die der damalige und jetzige Innenminister Beckstein haben will.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Herr Minister, ich habe zwei Fragen.

1. Trifft es zu, dass die Feststellung von Delikten, wie Schleusertätigkeit oder Zwangsprostitution, die so genannte „Holdelikte“ sind, das heißt, dass sie nur durch eine entsprechende Aktivität seitens der Polizei festgestellt werden, weil in der Regel dort keine Anzeigen erfolgen.

2. Gibt es dementsprechend im Land Rheinland-Pfalz Anweisungen an die Polizei, diese Fälle in besonderer Weise zu beobachten und zu verfolgen, das heißt, Aktivitäten zur Feststellung von zunehmender Kriminalität zu ergreifen?

Ich komme zu der ersten Frage. Die Schleuserkriminalität ist wie viele Kriminalitätsformen eine Kriminalität, der immer nachgegangen werden muss. Diese kann durch Razzien, Anzeigen und örtliche Ermittlungen festgestellt werden.

Ich verweise auf eine frühere Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz, die jetzt im Deutschen Bundestag arbeitet. Diese hat sich damals mit Walter Zuber zusammengesetzt, um zu fragen, wie in Rheinland-Pfalz die Schleuserkriminalität bekämpft wird. Sie war sehr angetan darüber, wie Rheinland-Pfalz agiert, nämlich mit mehreren Razzien.

Wir haben in den letzten Jahren im Durchschnitt fünf bis sechs Razzien im Jahr mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt, und zwar im Süden und im Norden. Wir haben dafür auch genügend Polizistinnen und Polizisten bereitgestellt. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das im Bereich der Schleuserkriminalität auch ein Zeugenschutzprogramm aufgelegt hat. Sie