Protokoll der Sitzung vom 28.04.2005

Wir haben in den letzten Jahren im Durchschnitt fünf bis sechs Razzien im Jahr mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchgeführt, und zwar im Süden und im Norden. Wir haben dafür auch genügend Polizistinnen und Polizisten bereitgestellt. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das im Bereich der Schleuserkriminalität auch ein Zeugenschutzprogramm aufgelegt hat. Sie

können nämlich ohne Ermittlungen wenig anstellen. Wichtig ist, diese auch mit Zeugenbefragungen weiterführen zu können.

Wir sind die Einzigen, die ein solches Programm aufgelegt haben. Sie kennen vielleicht das Stichwort SOLWODI oder auch Schwester Ackermann, die sehr aktiv war. Walter Zuber hat sehr frühzeitig und ich ab 2001 mitgeholfen, dass wir an der Spitze der Bundesländer liegen. Ich denke, insoweit hat sich Rheinland-Pfalz gut positioniert.

Ich komme zu der zweiten Frage. Die Fälle sind in ihrer Qualität unterschiedlich. Sie haben nach der Anzahl gefragt. Ich kann Ihnen die Anzahl aus dem Kopf nicht sagen. Ich bin gern bereit, diese zu einem bestimmten Zeitpunkt nachzuliefern. Rheinland-Pfalz ist sicherlich kein Schwerpunkt. Wir haben aber auch Schwerpunkte im Süden und – ich habe das bereits erwähnt – im Norden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schweitzer.

Herr Staatsminister, ich komme noch einmal auf die erste Frage eins zurück. Hat die hessische Landesregierung im Nebenabdruck auch dem rheinland-pfälzischen Innenminister Briefe an den Bundesaußenminister zur Verfügung gestellt, in denen eine erleichterte VisaVergabe gefordert wurde?

Ich kenne das nur aus der Presse und nicht aus eigenem Erleben, dass dort für Studentinnen und Studenten aus China reklamiert worden ist, dass man erleichterte Visa-Bestimmungen haben wollte.

Herr Schnabel, bitte.

Herr Minister, ich komme noch einmal auf die Situation in Trier zurück, und zwar auf die Fallzahlen. Diese haben sich bekanntermaßen von 1999 von 35 Fällen auf 165 Fälle in 2003 erhöht. Sie haben als Grund die Clearingstelle genannt. Diese war doch immer schon vorhanden und ist in der Aufgabenstellung nie anders zu sehen als damals und heute. Deswegen kann man die Frage nicht so wie Sie beantworten, dass das mit der Clearingstelle zusammengehangen hätte, weil es dort mehr Fälle gegeben habe. Diese gab es 1999 schon in ähnlicher Form. In jedem Fall hat sich zwischen 1999 und 2003 etwas geändert.

Ich habe im Moment die Zahlen nicht parat. Ich lasse sie holen. Ich sage noch einmal: Das hängt natürlich mit der Clearingstelle zusammen, weil wir sie neu positioniert haben. Sie können doch nicht im Ernst glauben, dass es in Trier früher 35 Fälle und dann in 2005 2.100 Fälle gab. Was denken Sie, was in diesem Landtag los gewesen wäre.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hörter.

Herr Minister, teilen Sie die Auffassung des SPDInnenexperten Wiefelspütz, der in „DIE WELT“ mit der Aussage zitiert wird, wir würden heute nicht mehr „im Zweifel für die Reisefreiheit“ sagen?

Ich bin nicht in der Lage, eine Beurteilung über den „Fischer-Erlass“ vorzunehmen. Er ist nicht das, was meiner Befassung obliegt. Herr Wiefelspütz kann das erklären. Ich bin nicht mitbeteiligt gewesen, nicht gefragt worden und zu keinem Zeitpunkt mit der Sache befasst gewesen. Von daher werde ich die Sache nicht bewerten.

(Schweitzer, SPD: Aber das möchten die gern!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hörter.

Ich habe noch eine kurze Nachfrage. Sehen Sie nicht, dass der „Fischer-Erlass“ auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage in den einzelnen Bundesländern hat, und wäre es von daher nicht ganz normal, dass Sie sich mit dieser Thematik beschäftigen?

Herr Hörter, ich denke – Sie gestatten mir, dass ich das sage –, Ihre Frage ist berechtigt. Hat das Auswirkungen auf das Land Rheinland-Pfalz? Hat die rheinlandpfälzische Landesregierung, wenn es Auswirkungen gab, das Notwendige getan, um das zu verhindern?

Ich habe Ihnen bereits in der letzten Debatte dargestellt, dass die Zahlen leider oder Gott sei Dank das nicht hergeben. Wir haben keine signifikanten Veränderungen, die wir aus der Kriminalstatistik oder aus dem Ver

fahren ableiten können. So weit ich es im Kopf habe, gibt es zwei Verfahren, und zwar ein großes in Frankenthal. Herr Staatsminister Mertin hat darüber berichtet.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friedel Grützmacher und Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Anmeldungen von Demonstrationen zum 1. Mai durch Rechtsextremisten in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 14/4073 – betreffend, auf.

Frau Grützmacher, bitte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wurden die Demonstrationen genehmigt, und welche Auflagen für die Demonstrationen von Rechtsextremisten bzw. Neonazis gibt es in Worms und Frankenthal?

2. Welche Parteien, Gruppierungen, Organisationen und/oder Einzelpersonen haben zu den Demonstrationen in Frankenthal und/oder Worms aufgerufen?

3. Welche Aktivitäten zur Mobilisierung gibt es, und wie viele Personen aus dem rechtsextremistischen Lager werden wo erwartet?

4. Gibt es noch weitere Demonstrationen und Aktivitäten von Rechtsextremisten in Rheinland-Pfalz oder angrenzenden Bundesländern?

Es antwortet Herr Innenminister Bruch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frau Grützmacher, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen keiner Genehmigung. Sie sind nach § 14 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes lediglich anzuzeigen. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel können versammlungsrechtlich ausschließlich aus den in § 15 Abs. 1 und 2 des Versammlungsgesetzes niedergelegten Gründen verboten werden. Solche Verbote sind allerdings nur möglich, wenn die Anordnung bestimmter Auflagen nicht ausreicht.

Aufgrund der Bewertung der jeweiligen Sach- und Rechtslage durch die Stadtverwaltungen Frankenthal

und Worms kommen versammlungsrechtliche Verbote für die Veranstaltungen, die die Rechtsextremisten am 1. Mai 2005 in diesen beiden Städten abhalten möchten, nicht in Betracht.

Die Stadtverwaltungen Frankenthal und Worms haben jedoch zur Durchführung dieser Versammlungen zahlreiche Auflagen erlassen. Sie haben auch Rechtshinweise gegeben. Diese erstrecken sich zum Beispiel auf die Wegstrecken der Veranstaltungen, die Verwendung von Transparenten, Reden und Parolen und das Tragen von Uniformen, Uniformteilen und gleichartigen Kleidungsstücken.

Zu Frage 2: Die den zuständigen öffentlichen Stellen bekannt gewordenen Aufrufe zu den rechtsextremistischen Veranstaltungen am 1. Mai in Frankenthal und Worms sind dem Aktionsbüro Rhein-Neckar zuzurechnen. Die Internetseite weist auch Links zu anderen Aktionsbüros auf. Ebenso lässt sich von dort aus eine Sonderseite zu den Veranstaltungen in Frankenthal und Worms unter einer Web-Adresse erreichen.

Zu Frage 3: Zu den rechtsextremistischen Versammlungen am 1. Mai 2005 in Frankenthal und Worms ist mit Flugblättern, Plakaten und Aufklebern und im Internet aufgerufen worden. An diesen Veranstaltungen werden nach Angaben der Versammlungsanmelder etwa 300 Personen teilnehmen. Sie rechnen mit jeweils 300 Personen als Teilnehmer.

Zu Frage 4: Mir liegen bis heute keine Erkenntnisse zu beabsichtigten weiteren Demonstrationen und sonstigen Aktivitäten von Rechtsextremisten am 1. Mai 2005 in Rheinland-Pfalz vor. Der Rechtsextremist Steffen Hupka hat im Auftrag der Bürgerinitiative für deutsche Interessen für den 1. Mai 2005 in Frankfurt am Main einen Aufzug zum Thema "Gegen Euro und Globalisierung – für D-Mark und deutsche Interessen" angemeldet. Heute Morgen erhalte ich die Nachricht, dass diese Veranstaltung wieder abgesagt wurde.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grützmacher.

Es gibt jetzt in den nächsten Tagen auch weitere Tage, die einen gewissen Anreiz für rechtsextremistische Aktivitäten darstellen, zum Beispiel der 8. Mai. Können Sie dazu sagen, ob es weitere Demos von Rechtsextremisten gibt, die im Monat Mai in Rheinland-Pfalz angemeldet sind oder von denen Sie gehört haben?

Ich bitte um Vergebung, dass ich es jetzt nicht genau sagen kann, weil ich mich nur auf den 1. Mai konzentriert habe. Der 8. Mai geht jedoch durch meinen Kopf. Es gibt jedoch eine angemeldete Demonstration am 8. Mai in Remagen, die mir bekannt ist. Wir sind dabei, zu ermitteln, ob es noch weitere gibt. Ich denke, es wird noch weitere geben.

Weitere Fragen gibt es nicht. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, bevor ich die nächste Frage aufrufe, möchte ich noch einmal zur Erinnerung anmerken: Es herrscht absolutes Handyverbot im Plenarsaal des rheinland-pfälzischen Landtags. Das heißt, Handys sind auszuschalten, bevor man den Plenarsaal betritt, und dürfen nicht wieder eingeschaltet werden. Das gilt als Erinnerung an die Abgeordneten, die das schon wissen, und als Mahnung an die neuen Abgeordneten, die das noch nicht zu wissen scheinen.

(Mertes, SPD: Das ist noch neu!)

Eben.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU), Geplante Landesentwicklungsgesellschaft in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 14/4073 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben, die bisher von anderen Einrichtungen des Landes nicht wahrgenommen wurden oder werden können, soll die von der Landesregierung angekündigte Landesentwicklungsgesellschaft erfüllen?

2. Mit welchem Eigenkapital und von wem soll diese Gesellschaft ausgestattet werden?

3. Wie soll die Geschäftsführung der Gesellschaft ausgestaltet werden?

4. Auf welche Weise soll die laufende Arbeit dieser Gesellschaft finanziert werden, durch Honorare, Gebühren, Kostenerstattung?