Protokoll der Sitzung vom 08.02.2007

(Hartloff, SPD: Woher stammt denn diese Erkenntnis?)

Weshalb bedarf es dann noch eines Bund-LänderVorstoßes, wenn doch in anderen Bundesländern das Rauchverbot an Schulen bereits gesetzlich beschlossen worden ist?

Erstens ist die Lage in den Ländern meines Erachtens sehr viel differenzierter, als Sie sie dargestellt haben. Zweitens haben wir immer gesagt, dass wir weitergehende Entscheidungen in diesem Bereich in einen umfassenden Nichtraucherschutz eingebunden wissen wollen. Deshalb haben wir uns für den Weg entschieden, auf der Grundlage der länderübergreifenden Vereinbarungen insgesamt zu entscheiden.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten BredeHoffmann.

Frau Ministerin, stimmt meine Information, dass das Land Hessen bereits eine gesetzliche Regelung getroffen hat, aber eindeutig zulässt, dass Lehrerinnen und Lehrer in einem Raucherzimmer rauchen dürfen und sich diese Schulen dennoch als rauchfrei erklären? Somit entsprechen alle rauchfreien hessischen Schulen maximal dem, was wir als eine Situation auf dem Weg zu einer rauchfreien Schule bezeichnen, und damit können in Hessen keine 100%igen Erfolge verzeichnet werden.

Aus dem Stand kann ich Ihnen leider nicht definitiv bestätigen, wie die Regelungen in Hessen im Einzelnen

gestaltet sind. Es ist aber in der Tat so, dass uns aus den Ländern, die bereits gesetzliche Regelungen getroffen haben, immer wieder eine Reihe von Problemen vorgetragen wird. Ich habe insgesamt den Eindruck, dass wir mit den Regelungen, die wir bisher getroffen haben, und aufgrund der Erfolge, die wir in den Schulen bereits zu verzeichnen haben, den Ländervergleich nicht scheuen müssen.

Aus meiner Sicht ist unser Konzept das nachhaltigste Konzept zum Nichtraucherschutz und zur Raucherprävention in der Schule. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir das auf den Weg bringen wollen. Dann wollen wir prüfen, ob weitergehende rechtliche Regelungen notwendig sind. Genauso halten wir es. Insofern halte ich insbesondere die Phase der vergangenen Jahre für ausgesprochen erfolgreich, weil sich Schulen von sich aus mit unserer Unterstützung auf den Weg gemacht haben und weil es Gespräche darüber in den Schulen gegeben hat.

Wenn man aber überfallartig eine gesetzliche Regelung einführt, dann muss man sich nachher mit sämtlichen nicht gelösten Problemen beschäftigen. Wir sind bewusst einen anderen Weg gegangen. Ich stehe ausdrücklich zu diesem Weg.

(Beifall der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben darauf verwiesen, dass gemäß der Übergreifenden Schulordnung Ausnahmeregelungen für Grundschulen und für Schulen der Sekundarstufe I nicht gelten. Haben Sie diese Schulen von Ihrer Zählung ausgenommen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schäfer, man darf auch die Definition nicht permanent wechseln, so wie Sie es tun.

(Beifall der SPD)

Ich rede von rauchfreien Schulen. Solche sind definiert, dass dort weder Schülerinnen und Schüler noch Lehrerinnen und Lehrer rauchen. Die Definition habe ich Ihnen vorgetragen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Eben! Die ist verlesen worden!)

Natürlich sind deshalb die Grundschulen in die Betrachtung einzubeziehen, wenn ich von den rauchfreien Schulen rede, weil es sich eben nicht nur auf die Schülerinnen und Schüler, sondern auch auf die Lehrerinnen und

Lehrer bezieht. Das entspricht übrigens einer Forderung von Ihnen.

Ich sehe also keinen Anlass, jetzt die Grundschulen herauszurechnen.

(Beifall der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Schäfer.

Frau Ministerin, der Landeselternbeirat hat nun gesagt, dass er ausdrücklich ein gesetzliches Rauchverbot für den richtigen Weg hält. Wird dieser so deutlich ausgesprochene Elternwille von Ihnen zunächst unberücksichtigt bleiben?

Wir befinden uns von Anfang an in dieser Frage in einer intensiven Diskussion mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Lehrerinnen und Lehrern. Der Landeselternbeirat hat sich zu dieser Frage unter dem Datum 26. Januar 2007 erklärt.

Daraus können Sie entnehmen, dass offensichtlich auch im Landeselternbeirat ein intensiver, lang andauernder Diskussionsprozess vorausgegangen ist. Ich habe Ihnen eben dargestellt, wir sind den Weg gegangen, klare rechtliche Regelungen in der Übergreifenden Schulordnung , Präventionsarbeit im Sinne von Nichtraucherschutz, aber auch im Sinne, dass Jugendliche erst gar nicht mit dem Rauchen beginnen.

Jetzt werden wir im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Abstimmung entscheiden, ob weitere rechtliche Regelungen notwendig sind. Ich finde die Linie der Landesregierung klar, schlüssig, in sich aufbauend und vor allem nachhaltig.

(Beifall der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hartloff.

Frau Ministerin, teilen Sie meine Einschätzung, dass es aufgrund der Diskussion der letzten Monate in Deutschland übergreifend umfassendere Regelungen zum Nichtraucherschutz geben wird?

Ich teile die Einschätzung, dass die Diskussion in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten – aber ich will es

auch noch einmal ganz konkret auf die Schulen beziehen –, aber auch die Bewusstseinsbildung in den letzten Jahren in den Schulen dazu beigetragen haben, dass man heute eine andere Diskussion darüber führt.

(Beifall der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Es gibt gute Aussichten, dass, wenn weitergehende Regelungen beschlossen werden, diese auf einen entsprechend fruchtbaren Boden fallen und damit auch nachhaltig sind und wir uns nicht mit dem Problem primär befassen, ob nicht die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerinnen und Lehrer dann die Grenzen des Schulgeländes verlassen und es Ärger bei der Bevölkerung oder ähnliches mehr gibt.

Wir haben diesen Weg gut vorbereitet.

(Beifall der SPD)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Raab.

Frau Ministerin, liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, dass die Präventions- und die Überzeugungsmaßnahmen, die Sie in der Schule mit den Schülerinnen und Schülern leisten, auch nachhaltige Auswirkungen auf das Verhalten, auf das Nichtrauchen von jungen Leuten insgesamt haben?

Es ist immer sehr schwer, an Zahlen nachzuweisen, welche Auswirkungen genau zu verzeichnen sind. Wenn ich mich aber an die letzte Erhebung erinnere, die bundesweit durchgeführt worden ist, haben wir in der betroffenen Gruppe von Jugendlichen einen Rückgang beim Rauchen zu verzeichnen.

Ich glaube, dass das in der Tat etwas mit nachhaltiger Präventionsarbeit zu tun hat.

(Beifall der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Keller.

Frau Ministerin, liegen Ihnen Erkenntnisse vor, dass das nachhaltig angelegte Antiraucherprogramm der Landesregierung im Hinblick auf die Schulen auch auf die Person, die für die Schulen zuständig ist, Auswirkungen dergestalt hat, dass sie ihr Raucherverhalten überdenkt?

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Herr Abgeordneter Keller, einmal jenseits davon, dass es nichts zur Sache tut, auch die Ministerin arbeitet hart an sich.

Ich gehe aber davon aus, dass Sie Ihre politischen Entscheidungen nicht von persönlichen Gewohnheiten abhängig machen. Für mich zumindest gilt das.

(Beifall der SPD)

Ich möchte darum bitten, dass weitere Fragen in diese Richtung unterlassen werden.

(Beifall der SPD – Harald Schweitzer, SPD: So ist es!)

Herr Keller, es tut mir leid, aber ich lasse eine weitere Frage in dieser Richtung nicht zu. Sonst frage ich Sie, wie Sie mit dem pfälzischen Wein umgehen. Würden Sie das auch für zweckmäßig halten?

(Harald Schweitzer, SPD: Das ist richtig so!)

Geht die Frage in die gleiche Richtung?