Protokoll der Sitzung vom 08.02.2007

Herr Minister, entsteht bei der ISB keine Bürokratie, wenn diese das Geld, das der Arbeitnehmer bezahlt, erfassen, ihren eigenen Anteil hinzulegen, für jeden Mitarbeiter ein Darlehenskonto führen und bei der Rückzahlung darauf achten muss, dass das Geld des Arbeitnehmers nicht verfrühstückt wird? Haben Sie, wenn das Programm Erfolg haben sollte, einmal ausgerechnet, wie viele Mitarbeiter bei der ISB für die Abwicklung zuständig sind? Es muss nämlich für jeden Mitarbeiter ein eigenes Kapitalkonto geführt werden.

Ich habe Ihnen dargelegt, dass in dem Zinsanteil, den die ISB in Höhe von 2,4 % erhält, dieses mit abgedeckt ist. Wir übernehmen gern diese Dienstleistung. Sie müssen sich vor Augen führen, dass es in Betrieben bis zu zehn Mitarbeitern – 92 % aller Unternehmen in Rheinland-Pfalz haben bis zu zehn Mitarbeiter – aus zwei Gründen nicht dazu kam, dass sich Mitarbeiter in einem nennenswerten Umfang an ihrem Unternehmen beteiligt haben.

Es war im Ergebnis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu kompliziert, in einem Kleinstbetrieb ein eigenes Mitarbeitermodell zu konzipieren. Es war für den Arbeitnehmer aus nachvollziehbaren Gründen viel zu riskant, die Risiken in einen Korb zu werfen, nämlich den Arbeitsplatz und gegebenenfalls das Ersparte im Fall einer Insolvenz zu verlieren.

Deswegen ist es aus unserer Sicht ein kluges Konzept, für solche Kleinstbetriebe die Möglichkeit zu eröffnen, von diesem Modell Gebrauch zu machen, das Eigenkapital zu stärken und den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich an den Betrieben zu beteiligen. Wir wollen im Ergebnis erreichen, dass nicht nur in Großbetrieben Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, am Unternehmenserfolg beteiligt zu werden. Wir wollen das auch für die 92 % Kleinstunternehmen in Rheinland-Pfalz ermöglichen. Deswegen sind wir bereit, auch seitens der ISB diesen notwendigen Aufwand zu tätigen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eymael.

Herr Minister, wenn Sie feststellen, dass das alles sehr einfach und unbürokratisch handhabbar ist, frage ich Sie, weshalb Sie ein eigenständiges Beratungsprogramm für das Mitarbeiterprogramm benötigen, das Sie auch noch bis zu 1.200 Euro fördern. Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein.

Herr Kollege Eymael, die Frage kann man nur stellen, wenn man sich nicht ausreichend mit dem Programm befasst hat.

(Beifall der SPD – Zurufe der Abg. Creutzmann, FDP, und Bracht, CDU)

Dieses Programm hat vier Module. Dazu gehört die Öffentlichkeitsarbeit. Sie hat das Modul des Beratungsprogramms für Mitarbeiterbeteiligungsmodelle außerhalb des „Fonds RLPplus“. Für diesen brauchen wir kein Beratungsbüro. Die notwendigen Beratungen wird das Dienstleistungsunternehmen ISB, das Sie kennen dürften, kostenlos durchführen.

Dann gibt es kleine und mittlere Unternehmen, die darüber hinaus Modelle auf den Weg bringen wollen. Dabei sind schwierige steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen zu beurteilen. Dafür brauchen wir eine kompetente Beratung. Es macht Sinn, das zu unterstützen und zu fördern. Für den „Fonds RLPplus“ ist diese Beratung nicht erforderlich. Das geschieht über die ISB. Dieses Modell ist leicht nachvollziehbar, sodass eine externe Beratung nicht erforderlich ist.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Creutzmann.

Herr Minister, weshalb verschweigen Sie der Öffentlichkeit, dass sich ein Mitarbeiter, der sich mit maximal 400 Euro beteiligt, am Verlust seines Anteils beteiligen muss, wenn die Garantien ausgelaufen sind, und er mindestens die ersten paar Jahre an Erträgen braucht, um den Verlust wieder abzudecken?

Herr Minister, ich habe mich im Gegensatz zu Ihnen erkundigt.

In den ersten beiden Jahren erhält er 100 % seines eingezahlten Anteils zurück. Für den Fall, dass ab dem dritten Jahr eine Insolvenz eintritt, hat er für die ersten beiden Jahre bereits seine Zinszahlungen erhalten. Auch diese sind garantiert. Bei Zinszahlungen von zweimal 5 % kommt man nach Adam Riese auch auf 100 %. Von daher sind Sie ab dem dritten Jahr bei den 100 %. Deswegen ist es angemessen, auf eine 90%ige Garantie des Landes zu gehen.

Es gehört auch zum Grundprinzip dazu, dass sich eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung und -verantwortung mit dem Unternehmenserfolg identifizieren. Das führt auch dazu, dass es nicht sein kann, dass man noch mit Ge

winn aus den Mitarbeiterbeteiligungen herausgeht, wenn ein Unternehmen in den ersten beiden Jahren insolvent geht. Wir sichern ab, dass der Mitarbeiter die Beträge, die er eingezahlt hat, im Ergebnis auch zurückerhält.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Herr Minister, Sie haben dargelegt, dass RheinlandPfalz eine Vorbild- und Vorreiterfunktion in Deutschland übernimmt. Sie haben „Best Practice“ erwähnt. Um Projekte übertragen zu können, ist es auch wichtig, dass man festhält, wie sie funktionieren und laufen. Ist durch eine gewisse Erhebung – das bedarf jedoch auch zusätzlicher Bürokratie – gewährleistet, dass man in ein oder zwei Jahren eine Übersicht erhalten kann, wie es tatsächlich in der Praxis funktioniert hat?

Das Programm wird am 1. Mai starten. Wir werden selbstverständlich – auch aus einem eigenen Interesse heraus, weil wir davon überzeugt sind, dass es ein erfolgreiches Konzept sein wird – über den Fortgang des Projekts berichten. Mit Sicherheit werden sich auch Gelegenheiten finden, entsprechende Anfragen zu stellen, die wir natürlich zeitnah und umfassend beantworten werden.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Steinruck.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, es habe bereits zahlreiche Anfragen gegeben. Können Sie bereits sagen, aus welchen Bereichen diese kommen? Wurde auch Interesse aus anderen Bundesländern signalisiert?

Am schnellsten hat sich die bayerische Staatskanzlei nach diesem Konzept erkundigt. Dann haben das Bundesfinanzministerium und einige andere Länder nachgefragt. Das Bürgschaftsmodell, das wir auf den Weg gebracht haben – das ist durchaus bemerkenswert –, wird auch Gegenstand der nächsten Sitzung der Bürgschaftsreferenten der Finanzminister der Länder sein. Darüber hinaus werden vonseiten des Bundes Überlegungen angestellt, inwieweit dieses Programm durch die Gewährung von Bürgschaften und Garantien unterstützt werden kann. Die entsprechende Berichterstattung aus der „Financial Times Deutschland“ und aus anderen Zeitun

gen kennen Sie sicherlich. Wir sind positiv überrascht, welch positive Resonanz dieses Modell gefunden hat.

Mir liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 a der Regionalen Schule Bruchmühlbach-Miesau sowie Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses Sozialkunde der Maria-Ward-Schule Landau. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Uns ist aufgefallen, dass eine herren- bzw. frauenlose Brille am Rednerpult liegt. Irgendjemand muss einen mangelnden Durchblick haben. – Herr Kollege Schweitzer, soll ich Ihnen jemanden schicken, der Sie herübergeleitet?

(Heiterkeit im Hause)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) , Rauchfreie Schule – Nummer 2 der Drucksache 15/768 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung entgegen der Auffassung des Landeselternbeirates weiterhin daran fest, dass es für die Schulen kein gesetzliches generelles Rauchverbot geben soll?

2. Ist die Landesregierung entgegen der Auffassung des Landeselternbeirates immer noch nicht der Meinung, dass ein Rauchverbot an Schulen ein eindeutiges und starkes Signal für das Nichtrauchen setzen würde?

3. Wie viele Schulen sind noch nicht per getroffener Vereinbarung komplett „rauchfrei“?

4. An welchen Schulen betrifft die freiwillige Selbstverpflichtung auch die Lehrer?

Es antwortet Frau Ministerin Ahnen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass nach wie vor gilt, dass diese Landesregierung die rauchfreie Schule will. Diese Aussage habe ich bereits mehrfach bekräftigt, an dieser Stelle zuletzt vor gut vier Monaten am 21. September 2006.

Weiterhin gilt nach wie vor, dass Schülerinnen und Schüler in den rheinland-pfälzischen Schulen und bei schulischen Veranstaltungen das Rauchen grundsätzlich untersagt ist. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sind dabei keine Ausnahmen möglich. Die bestehenden Ausnahmemöglichkeiten für die Sekundarstufe II haben wir mit der letzten Änderung der Übergreifenden Schulordnung rigide beschränkt.

Neben den klaren Regelungen in der Übergreifenden Schulordnung geht die Landesregierung den mühevollen Weg der Überzeugungsarbeit und der Präventionsarbeit, weil wir davon ausgehen, dass dieser Weg der wirkungsvollere ist. Die Zahlen, die ich gleich präsentieren werde, sprechen für den Erfolg dieses Weges.

Im Bemühen, präventiv Schülerinnen und Schüler vor der Gefahr des Rauchens zu schützen, werden wir unsere Anstrengungen nicht zurückfahren. Weitergehende rechtliche Schritte habe ich für die Landesregierung nie ausgeschlossen. Sie sind im Zusammenhang mit der aktuell laufenden länderübergreifend geführten Debatte um einen umfassenden Nichtraucherschutz in allen öffentlichen Gebäuden zu entscheiden.

Unabhängig von diesen rechtlichen Fragen freue ich mich über jede der 1.021 Schulen, die es bereits jetzt geschafft haben, rauchfrei zu werden; denn auch bei weitergehenden gesetzlichen Regelungen sind die schon jetzt rauchfreien Schulen Garanten für den Erfolg einer gesetzlichen Regelung zum Nichtraucherschutz.

Zu Frage 2: Mit den Regelungen in der Übergreifenden Schulordnung, die Schülerinnen und Schülern in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen das Rauchen untersagt, ist ein klares Signal für den Nichtraucherschutz und gegen das Rauchen seitens der Landesregierung gesetzt worden. Zum weiteren Vorgehen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Bei einer Umfrage unter allen öffentlichen Schulen im Januar haben 571 Schulen angegeben, dass sie noch nicht rauchfrei seien. Von diesen 571 befanden sich 364 Schulen bereits auf dem Weg zur rauchfreien Schule. 130 Schulen haben konkret angegeben, dass sie voraussichtlich noch in diesem Schuljahr rauchfrei werden.

Zu Frage 4: Bei der Umfrage im Januar haben wir den Schulen folgende Definition vorgegeben: Rauchfrei im Sinne der nachstehenden Fragen ist eine Schule, wenn weder Schülerinnen und Schüler noch Lehrkräfte in der Schule oder auf dem Schulgelände rauchen.

1.021 Schulen haben sich gemäß dieser Definition als rauchfrei bezeichnet. Weitere 364 Schulen sind auf dem Weg. Beide Zahlen zusammengenommen entsprechen rund 87 % der rheinland-pfälzischen Schulen. Das ist sehr erfreulich.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Schäfer.

Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, weitergehende rechtliche Schritte hätten Sie nie ausgeschlossen, und dies könne im Zusammenhang mit einem Bund-LänderVorstoß entschieden werden.

Wir wissen aber auch, dass Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland ist, das ein gesetzliches Rauchverbot noch nicht angehen will.

(Hartloff, SPD: Woher stammt denn diese Erkenntnis?)