Durch die neue Regelung wird unter anderem auch die Aufnahme von Arbeit für den Betroffenen erheblich erleichtert. Die Familienväter haben damit endlich die
Chance, ihre Familien selbst ernähren zu können. Vor allen Dingen wird aber der Teufelskreis aufgebrochen, der lautet: keine Aufenthaltsgenehmigung, keine Arbeit bzw. keine Arbeit, keine Aufenthaltsgenehmigung.
Die neue Regelung beinhaltet unter anderem, dass geduldete integrationsbereite Menschen bis zum 31. Dezember 2009 eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Diese ist ausdrücklich mit einer Verlängerungsoption und für die Menschen mit einer Perspektive für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verbunden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie allerdings eine Arbeit gefunden haben, die sie und ihre Familien ernährt.
Wenn sie Kinder im minderjährigen Alter haben, müssen sie sich bis zum Stichtag 1. Juli 2007 mindestens sechs Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Die Familien müssen über einen ausreichenden Wohnraum verfügen. Ihre schulpflichtigen Kinder müssen eine Schule besuchen. Hinreichende Deutschkenntnisse, die in einer Prüfung zu belegen sind, müssen ebenfalls vorhanden sein.
Von den jetzt getroffenen Regelungen sind straffällig gewordene Personen und Personen ausgeschlossen, die die Ausländerbehörde vorsätzlich getäuscht oder beim Verfahren nicht mitgewirkt und dieses hinausgezögert haben.
Durch die neue Regelung ist für die Betroffenen eine schwer belastende Ungewissheit weggefallen. Es wurde eine humanitäre Rechtsstaatlichkeit für die Personen geschaffen. Diese Rechtsstaatlichkeit wird von der SPDFraktion ausdrücklich begrüßt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das an anderer Stelle schon einmal gesagt: Man kann die Große Koalition lieben oder auch nicht lieben, aber in bestimmten Bereichen ist sie gut. Wir bringen Dinge zustande, die wir sonst nicht auf den Weg gebracht hätten. Ich glaube, darin sind wir uns ein gutes Stück einig.
Wir bringen Dinge auf den Weg, die wir mit unseren Lieblingskoalitionspartnern auf Bundesebene – Herr Eymael, das gilt auf der einen wie auf der anderen Seite – in der Form mit Sicherheit nicht auf den Weg gebracht hätten.
Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass im Zusammenhang mit der Änderung der Regelungen zur Zuwanderung für Menschen, die seit vielen Jahren hier geduldet werden, eine Bleiberechtsregelung gefunden worden ist.
480. Wahrscheinlich kommt es darauf an, wer es gedruckt hat. Damit sind viele Dinge geregelt worden, angefangen von der Umsetzung des EU-Rechts bis hin zu dieser Frage.
Herr Kollege Noss, es ist schön, dass Sie sagen, was alles passiert ist. Der rheinland-pfälzische Aspekt Ihrer Ausführungen hätte mich allerdings interessiert. Wahrscheinlich ist es so wie bei der gestrigen Debatte über die Sicherheit in Stadien, dass der Herr Innenminister dann die notwendigen Erläuterungen gibt, was Rheinland-Pfalz anbelangt. Warten wir es einmal ab. Wir können einmal grundsätzlich anfangen.
Herr Noss, ich verstehe die SPD, dass sie jetzt, nachdem die GRÜNEN nicht mehr im Landtag vertreten sind, ihr Gutmenschenwesen ganz besonders nach außen trägt. Das ist eine Regelung, die Menschen betrifft, die aufgrund der geltenden Rechtslage zum Ausländer- und Asylwesen in Deutschland nur geduldet sind, weil sie infolge ihres Asylverfahrens rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet sind.
Das heißt, es sind Menschen, die unrechtmäßig hierher gekommen sind, sich hier aufhalten, obwohl sie von den Gerichten abgewiesen worden sind. Allerdings leben viele schon seit langer Zeit in Deutschland. Deshalb wollen wir eine entsprechende Regelung. Sie haben vorhin richtig gesagt, dass insbesondere Familien mit Kindern durch die neue Regelung bessergestellt werden sollen. Auch für andere, die schon länger als acht Jahre hier sind, soll es Erleichterungen geben.
Ich stelle noch einmal fest, dass die Rechtslage aber eine andere ist. Deshalb muss an dieser Stelle nachgebessert werden. Dabei geht es nicht um die Rechtmäßigkeit dieser Regelung, wie Sie zum Schluss gesagt haben, sondern es geht um eine neue Rechtssituation für diese Menschen; denn rechtmäßig war das auch, was bisher passiert ist.
Nicht alle Menschen, die in Deutschland geduldet werden, werden unter diese Regelung fallen. Wir werden genau hinschauen. Sie müssen immer bedenken – das konnte man in den vergangenen Tagen schön nachlesen, wenn man es sehen wollte –, dass es immer auch eine Frage der Gerechtigkeit ist. Wenn diejenigen, die nun zahlreich ausgereist sind, weil ihre Asylanträge nicht positiv beschieden worden sind, unter eine andere Regelung fallen als diejenigen, die nicht ausgereist sind und die alle möglichen Dinge versucht haben, um hier bleiben zu können, dann ist das ein Problem, das im Sinne der Gerechtigkeit, die sie sonst gern bemühen, eine Rolle spielt.
Sie müssen immer bedenken, welche Auswirkungen das auf die anderen Menschen in Deutschland hat. Man liest
sogar, dass sich selbst die Generationen der Gastarbeiter, die hier leben, wundern, dass sie, die sie hier gearbeitet und in die Sozialsysteme eingezahlt haben und zur deutschen Gesellschaft gehören wollen, nun mit einer anderen Regelung konfrontiert werden, die Menschen ein Stück weit begünstigt, obwohl sie diese Leistungen nicht erbracht haben oder nicht erbringen konnten, weil sie nicht arbeiten konnten. Auch das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun.
Natürlich gibt es immer schöne Beispiele, die man benennen kann. Es muss uns als Parlamentarier aber immer auch darum gehen, den Grundsatz und das System im Auge zu behalten. Jetzt hat es doch noch einmal Veränderungen gegeben. Sie haben gesagt, die unionsregierten Länder hätten einen Salto gemacht. Ich muss Ihnen sagen, dass einige vernünftige Dinge Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden haben, zum Beispiel die Frage, wie der Druck auf die Sozialsysteme verhindert werden kann. Ich meine, das muss auch im Sinne der Länder sein; denn die Länder sind es, die gemeinsam mit den Kommunen die Sozialkosten tragen müssen, die dadurch neu entstehen.
Insgesamt sind wir der Meinung, dass wir eine vernünftige Regelung geschaffen haben. Wir sind froh, dass wir das geschafft haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berliner Koalition und Ländervertreter haben sich nach langem Hin und Her am 13. März auf einen Kompromiss zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer verständigt. Das Bleiberecht soll bisher geduldeten Ausländern unter folgenden Voraussetzungen erhalten bleiben: Verheiratete mit einem Kind, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben, und Unverheiratete, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und – dies gilt für beide –, soweit sie ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis haben und die Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt ausreicht.
Geduldete Ausländer, die keinen Arbeitsplatz haben, aber die übrigen Voraussetzungen erfüllen, erhalten zunächst ein Aufenthaltsrecht auf Probe. Der geduldete Ausländer muss bis zum Jahr 2009 eine Arbeit finden.
Insbesondere auf Wunsch von Bayern sollen arbeitsuchende geduldete Ausländer weiterhin von den allgemeinen Sozialleistungen ausgeschlossen bleiben. Das heißt, sie erhalten kein Kindergeld, kein Elterngeld und kein Hartz IV. Für länderspezifische Regelungen wurde eine Öffnungsklausel vereinbart. Details hierzu sollen in einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung geklärt werden.
Ausschlussgründe für das Bleiberecht sind die Vortäuschung aufenthaltsrechtlicher Umstände, die Verurteilung wegen einer Straftat und die Beziehung zu terroristischen oder extremistischen Aktivitäten.
Insbesondere beim Punkt Verurteilung wegen einer Straftat wünsche ich mir, dass die Ausländerbehörden bei den Städten und Landkreisen dies restriktiv anwenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion begrüßt den Kompromiss zum Bleiberecht trotz einer Reihe von Mängeln grundsätzlich. Rund 180.000 Betroffene können sich jetzt auf die Voraussetzungen einstellen, unter denen sie in Deutschland bleiben können.
In Rheinland-Pfalz werden von 6.000 Fällen schätzungsweise 3.000, also die Hälfte, unter die neue Regelung fallen. Sie haben nun eine Chance, sich ihren Aufenthalt mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erarbeiten. Insoweit ist es ein erster Schritt. Er ist nach unserer Überzeugung ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Die Befürchtung auch bei den Betroffenen, man würde die Regelung so unangenehm machen, dass sie von allein gehen würden, hat sich nicht bewahrheitet. So hätte es mit Sicherheit auch nicht funktioniert. Die Ausländer haben nunmehr oft nach langen und bangen Jahren eine echte Perspektive, ihr Schicksal in die eigene Hand zu nehmen.
Die gefundene Regelung ist aber auch wirtschaftlich vernünftig, weil sie den Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnet. Jetzt sind die Länder am Zug. Sie müssen eine Öffnungsklausel ausfüllen und über den Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen entscheiden.
Sachleistungen können denjenigen weiter gewährt werden, die solche bereits bisher erhalten haben. Damit wird erreicht, dass die Altfallregelung bis zur Arbeitsaufnahme nicht zu höheren Sozialleistungen führt.
Offen bleiben folgende Fragen: Wenn ein arbeitsuchender Ausländer, also einer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, innerhalb von drei Jahren keine Arbeit findet, wird er dann abgeschoben?
Wie viele Fälle könnten das sein? 20.000 oder 30.000? Will man diese Menschen dann auf einmal abschieben? Hier sind erhebliche Zweifel angebracht. Hier besteht noch ein erheblicher Klärungsbedarf. Ich habe Bedenken, dass dieses Problem zunächst bequem drei Jahre geschoben wird und dann 2009 im neuen Gewand als neues Problem auftaucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte sehr den Eindruck vermeiden, dass ich den Kompromiss schlechtreden will, im Gegenteil. Ich bleibe dabei, es ist ein erster und erfreulicher Schritt mit kalkulierbaren finanziellen Auswirkungen. Im Übrigen reden wir hier über Menschen, die bisher in ständiger Angst vor Abschiebung gelebt haben. Der Kompromiss ist viel besser als nichts. Er sollte jetzt bald im Interesse der Menschen in die Praxis umgesetzt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist richtig, dass das Parlament heute über die Frage Bleiberecht redet, und zwar, weil es aktuell ist und weil es dieses Parlament immer wieder über die Parteigrenzen hinweg getan hat. Ich will mich ausdrücklich bei den Fraktionen bedanken, die die Linie der Landesregierung mitgetragen haben, zumindest solange ich darüber reden kann, seit 1991. Es wäre nicht möglich gewesen, die liberale und menschenfreundliche Linie des Landes ohne die Mitwirkung aller Fraktionen durchzusetzen. Das muss man einmal deutlich sagen. Ich will mich ausdrücklich dafür bedanken.