Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Dr. Matthias Krell.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 7. Dezember 2006 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2007/2008 eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 5. Sitzung am 23. Januar 2007 und in seiner 6. Sitzung am 1. März 2007 beraten.

Da der federführende Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich danke dem Berichterstatter.

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Schreiner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochverehrte Gäste, Sie hätten heute beinahe etwas ganz Besonderes erleben können. Bei Haushaltsberatungen ist es üblich, dass die Fraktionen Haushaltsbegleitanträge stellen. Die CDU-Fraktion hat eine ganze Reihe von Haushaltsbegleitanträgen gestellt. Einer der Haushaltsbegleitanträge – das hat uns sogar gewundert, aber sehr gefreut – ist seinerzeit nicht pauschal abgelehnt worden, sondern Sie haben noch einmal darüber diskutieren wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gedacht: Schau mal einer an. Offensichtlich haben wir eine Idee gehabt, die gut ist. Offenbar ist selbst in der SPD-Fraktion eine Notwendigkeit gesehen worden, über die Frage zu diskutieren, den Hochschulen die Ermächtigung zu geben, grundsätzlich W3-Professoren aus dem Pool der C3-/W2-Professuren zu bezahlen.

Sie werden nachher erleben, dass wir uns getäuscht haben. Der Kollege hat es schon angesprochen. Der Antrag wird seitens der SPD-Fraktion abgelehnt werden. Wie kamen wir dazu? Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben wir eine Anhörung der Universitätspräsidenten durchgeführt. Die Universitätspräsidenten werden deshalb im Rahmen der Haushaltsberatungen angehört, weil wir als Landesparlament den Hochschulen

ein hohes Maß an Eigenständigkeit gewähren und wissen wollen, was die Hochschulen zu sagen haben.

Was sie uns zu sagen hatten, war sehr interessant. Herr Universitätsprofessor Dr. Dr. Schmidt von der Technischen Universität Kaiserslautern sagt uns beispielsweise – ich zitiere –: „Zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit insbesondere im Hinblick auf unser Nachbarland Baden-Württemberg, wo es nur W3-Stellen gibt, ist es für eine Technische Universität zwingend erforderlich, dass Professuren im Ingenieursbereich grundsätzlich nach W 3 ausgewiesen werden.“ – Das ist bislang aber nicht der Fall.

Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Herr Professor Dr. Michaelis, schreibt uns als Haushaltsgesetzgeber ins Stammbuch: „Für die vielfältigen Herausforderungen, die die Hochschulen zu bewältigen haben, reicht die bisherige Finanzierung nicht aus. Um Spitzenforscher für die Universität gewinnen und halten zu können, bedarf es der Ermächtigung, dass die Universität aus einem Pool von etwa zwölf vorhandenen C3- bzw. W2-Professuren eine Besoldung nach W 3 leisten darf. Das ist aus der Sicht der Universität eine Grundvoraussetzung, um die avisierte Schwerpunktbildung anzugehen.“

Das haben wir alle gehört. Wir als CDU-Fraktion haben daraufhin genau das beantragt. Das hätte keinen Cent gekostet. Die Präsidenten haben uns vorgerechnet, dass das keinen Cent kostet, wenn wir ihnen diese Möglichkeiten eröffnen.

Angesichts der Tatsache, dass Sie den Antrag nicht sofort abgelehnt haben, hatte ich die Hoffnung, dass wir vielleicht auf einen gemeinsamen Nenner gelangen können.

Wir werden jetzt aber keine Sternstunde des Parlamentarismus erleben, in der sich plötzlich alle einig sind, weil es vernünftig ist, etwas zu tun, sondern wir werden eine Sternstunde der Rabulistik erleben, genauso wie wir es bereits im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur erlebt haben. Seitens des Ministeriums ist uns erklärt worden, dass dies erstens nur Einzelfälle betreffe und zweitens die Ermächtigung der Frau Ministerin völlig ausreichend sei und man dies nicht grundsätzlich in das Ermessen der Hochschulen stellen müsse. Der Antrag habe sich de facto erledigt und werde deshalb abgelehnt.

Das war in kurzen Worten die Argumentationskette. Die Hochschulprofessoren – die Präsidenten – schreiben uns als Abgeordnete aber etwas anderes ins Stammbuch. Sie sind selbstbewusst genug zu sagen: Das können wir selbst entscheiden. Geben Sie uns bitte diese grundsätzliche Möglichkeit. – Außerdem sagen sie, dass es sich hierbei nicht nur um Einzelfälle handele, sondern es sei ein grundsätzliches Problem, das wir angehen müssten, um die rheinland-pfälzischen Hochschulen zukunftsfähig zu machen.

Sie haben in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur diesen Antrag zwar abgelehnt, seinerzeit war es aber eine richtige Entscheidung, den Antrag an den Ausschuss zu

überweisen. Die Worte der Professoren weisen den richtigen Weg. Haben Sie den Mut und stimmen Sie den Universitätspräsidenten und unserem Antrag – obwohl Sie unseren Antrag im Ausschuss abgelehnt haben – im Plenum zu. Das wäre gut für die Flexibilität und die Freiheit der Hochschulen, und es ist damit gut für die Studentinnen und Studenten in unserem Land.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Lieber Herr Kollege Schreiner, wenn Gäste im Hause zu begrüßen sind, dann macht das der Präsident bzw. die Präsidentin.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Krell das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Ausführungen von Herrn Schreiner zu einem relativ nüchternen Sachverhalt waren schon erstaunlich. Es wundert mich, wie Sie sich relativ sinnfrei rhetorisch im roten Bereich für eine Sache drehen, die formal und inhaltlich in dieser Weise überhaupt nicht abgehandelt werden kann, wie Sie das versuchen darzustellen.

(Beifall der SPD)

Bei dieser Geschichte gibt es zwei Ebenen, zum einen die formale Ebene, wie mit Ihrem Antrag umzugehen ist. Sie haben in der Tat recht, dass wir gesagt haben, dass wir das im Ausschuss näher behandeln wollen, um die Möglichkeiten und die Notwendigkeit dieses Antrags zu überprüfen. In den Ausschusssitzungen hat das Ministerium – namentlich die Frau Ministerin – sehr überzeugend ausgeführt, dass man Ihrem Antrag auf formaler Ebene überhaupt nicht folgen kann, weil haushaltsrechtliche Gründe dagegen sprechen, aber auch besoldungsrechtliche Gründe Probleme bereiten, ganz abgesehen davon, dass es Zweifel daran gibt, ob dieser Antrag überhaupt finanzneutral behandelt werden kann. Das möchte ich hinten anstellen.

Insofern hätte man sagen können, das Thema ist „gelutscht“, wir können uns an dieser Stelle nicht weiter darüber unterhalten. Es kann höchstens in den nächsten Haushaltsberatungen im Haushaltsgesetz untergebracht werden.

Es gibt noch die inhaltlichen Überlegungen und Bedenken, die Sie in den Raum gestellt haben. Auch darüber haben wir diskutiert. Jetzt kommt das, was de facto gelaufen ist. Das Ministerium hat dargelegt, dass im vergangen Jahr zwei Anfragen dieser Art an das Ministerium gerichtet wurden, die eine solche Umwandlung, für die Sie hier so schwärmen und die Sie in allgemein- gültiger Form festgelegt haben wollen, beantragt haben. Beide Anfragen wurden im Sinne der Antragsteller gelöst. Vom Ministerium wurde dem stattgegeben, dass diese Dinge gemacht werden können. Es besteht im

Grunde genommen überhaupt keine besondere Relevanz, in dieser Weise vorzugehen.

Das sind die beiden Punkte, die uns zu der Auffassung bringen, wir brauchen es an dieser Stelle nicht weiter zu verfolgen. Wir lehnen den Antrag ab. Wir sagen, sofern Handlungsbedarf besteht, bitten wir das Ministerium und die Ministerin, auch in dieser Weise wie bisher mit diesen Dingen umzugehen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Herr Kollege Kuhn, Sie haben das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin der Meinung, manche, die sich nicht mit hoch politischen Themen befassen, wundern sich und rätseln, mit welchen Sachverhalten wir uns beschäftigen. Wir sollten das Ganze nicht so hoch hängen. Bleiben wir doch auf dem Boden.

Mein Vorredner hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Landesregierung in solchen Fällen flexibel ist und es geregelt bekommt. Das hat mich auch im Ausschuss überzeugt. Das ist das eine. Das ist in Ordnung. Es hat keinen großen Stellenwert. Manchmal macht es einen solchen Eindruck. Nach unserer Auffassung ist es aus ordnungspolitischer Sicht in Ordnung, dass wir bei nächster Gelegenheit das umsetzen, was inhaltlich von der CDU-Fraktion vorgeschlagen wird, um die Eigenständigkeit der Hochschulen zu stärken. Damit hat es sich.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ahnen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich kann es sehr kurz machen. Der Antrag ist im Ausschuss beraten worden. Das war gut so. Er will im Grundsatz etwas, dem niemand widersprechen wird, nämlich mehr Flexibilität in den Hochschulen zu ermöglichen.

Ich denke, in der Beratung des Ausschusses ist auch klar geworden, man kann nicht Haushalte mit Haushaltsbegleitanträgen im Sinne von Entschließungsanträgen ändern. Wenn man Haushalte ändern will, dann muss man entsprechende Anträge bei den Haushaltsbe

ratungen stellen. Die Voraussetzungen, die Sie wollen, sind haushaltsrechtlich auf dem von Ihnen gewählten Weg nicht zu schaffen.

(Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Das Ministerium hat deutlich gemacht, dass es bei Bedarf handeln kann und wird. Ich denke, in der Debatte ist insgesamt deutlich geworden, dass man die Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls bei der nächsten Haushaltsaufstellung daraus Konsequenzen ziehen muss. Man muss es bei der Haushaltsaufstellung tun und nicht meinen, man könnte im Nachhinein Haushalte korrigieren. Das geht nicht.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag – Drucksache 15/524 –. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Schreiner, CDU: Für den Antrag der Beschlussempfehlung oder den Antrag selbst?)

Die Beschlussempfehlung lautet: Ablehnung. Es muss über den Antrag abgestimmt werden. Wo gibt es da Irritationen?

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Da der Antrag von der CDU ist, gehe ich davon aus, dass die CDU-Fraktion dem zustimmt. (Zurufe von der CDU)

Wir stimmen über den Antrag ab, Sie müssen zuhören. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf: