geht es um die Vorschriften für die Farbe von Taxis. Der Präsident des Landtags hat den Antrag auf Verlangen der antragstellenden Fraktion unmittelbar an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 23. November den Antrag zunächst vertagt. Er hat ihn in seiner 7. Sitzung am 1. März erneut beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem gemeinsamen Antrag vom 6. Dezember letzten Jahres haben die Fraktionen von CDU und FDP beantragt, der Landtag möge die Landesregierung auffordern, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die seit 1980 durch Verordnung geforderte einheitliche Farbe von Taxis nicht mehr zwingend sein soll, sondern als Kennzeichnung von Taxis ausschließlich einheitliche Leuchtzeichen zugelassen werden sollen.
Bei der Beratung dieses Antrages im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr wurde durch die SPD beantragt, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages damit zu befassen. Das geschah wohl in der Hoffnung, dass man diesen Antrag bereits hier entsprechend abschmettern könnte. Aber der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt in seiner gutachterlichen Stellungnahme vom 11. Januar 2007 zusammenfassend zu dem Ergebnis, nämlich einem anderen Ergebnis, dass eine solche Regelung möglich ist.
Ziel unseres Antrages war und ist es, im Rahmen der Entbürokratisierung Vorschriften, auf die wir unseres Erachtens ohne Nachteile für die Betroffenen und die Öffentlichkeit verzichten können, zu streichen. Das Gegenteil wäre der Fall, es hätte mehr Vorteile für die Betroffenen. Diese Vorschriften stellen nach unserer Auffassung eine Überregulierung dar. Daher könnten sie außer Kraft gesetzt werden. Diese Eigenschaften treffen auf die Vorschriften der einheitlichen Taxifarbe als überregulierend zu.
Ich darf für die CDU erklären, wir gingen bei der Stellung des Antrages von dem Grundsatz aus, so wenig Vorschriften wie nötig und so viel Freiheit wie möglich.
Das Ergebnis des Wegfalls einer solchen Vorschrift ist es nicht, dass die Taxis in unserem Land dann die bisherige Elfenbeinfarbe nicht mehr haben dürfen, sondern sie können selbst bestimmen, welche Farbe ihr Fahrzeug hat, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD.
In den ganzen Diskussionen hatte ich den Eindruck, als ob man gern gehabt hätte, dass die CDU den Taxifahrern verbieten würde, diese Elfenbeinfarbe zu wählen. Das ist in der Tat überhaupt nicht so. Uns geht es auch
nicht darum, das Taxigewerbe zu gängeln, sondern im Gegenteil, wir wollen ihnen selbst die Entscheidung zubilligen, wie sie ihre Fahrzeuge entsprechend wirtschaftlich einsetzen und im Anschluss an ihr Dasein als Taxi wirtschaftlich verwerten können.
In dem Zusammenhang möchte ich noch etwas zu dem Alternativantrag der SPD sagen. Ich habe den Eindruck, dass die SPD Gründe sucht, um diesen Antrag mit fadenscheinigen Gründen abzulehnen.
Im Ausschuss ist gesagt worden, man würde dem Antrag nicht zustimmen, weil die Betroffenen dagegen seien und dass die SPD so etwas nicht mitmache.
Meine Damen und Herren, ich muss sagen, das war nicht immer so, dass Sie alles so gemacht haben, wie es die Betroffenen wollten. Wir kennen in diesem Landtag viele Beispiele, bei denen Sie genau das Gegenteil dessen mit Ihrer Mehrheit durchgesetzt haben, als es von den Betroffenen gewünscht und gefordert worden ist.
Da gibt es Beispiele in Hülle und Fülle. Das ist ein Scheinargument. Da war es mit dem Ladenschluss unter anderem auch dasselbe, wo Sie die Meinung der Betroffenen überhaupt nicht interessiert hat, wo Sie Ihre politische Grundauffassung durchgesetzt haben.
Dann ist von den Betroffenen und auch von der SPD gesagt worden, dass die Freigabe der Taxifarben die Schwarzarbeit fördern würde.
Nach unserer Nachfrage von heute Morgen noch einmal im entsprechenden baden-württembergischen Ministerium, wo diese Freigabe seit über einem Jahr gegeben ist, hat man diesen Eindruck in der Tat überhaupt nicht.
Das wird dort ganz energisch bestritten. Nun kann es sein, dass in Baden-Württemberg die Uhren anders als in Rheinland-Pfalz gehen, ich glaube aber nicht, dass sie so weit anders gehen, dass sich so grundlegende Änderungen im Verhalten von anderen oder Mitkonkurrenten hierdurch ergeben könnten.
Meine Damen und Herren, alles in allem darf ich festhalten, dass ich persönlich bei Wertung Ihrer Argumentation im Ausschuss und auch des jetzt vorliegenden Alternativantrags den subjektiven Eindruck gewonnen habe
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss –, dass die SPD hier mit großer Energie dabei ist, einen Weltrekord
in Kleinigkeiten aufzustellen, und das alles nach dem Motto: „Hoch lebe das kleine Karo“. Vielen Dank.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Ihr habt eine Position wie der, der die Oma über die Straße bringt, die gar nicht drüber will!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat ist die Farbgebung der Taxis in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 geregelt. Danach wird ein hellelfenbeinfarbiger Anstrich vorgegeben
sowie ein quer zur Fahrtrichtung anzubringendes, von innen beleuchtetes Schild mit der Aufschrift „Taxi“. Jetzt gibt es aber einen Bundesratsbeschluss von 2003, wonach die Länder öffnen können.
Baden-Württemberg führte 2003/2005 einen Feldversuch durch. Das Ergebnis war, die Farbgebung ist nicht das herausragende Erkennungsmerkmal für den Kunden. Das entscheidende Erkennungszeichen ist das beleuchtete Taxi-Schild auf dem Dach.
Baden-Württemberg hat von der Farbfreigabe dann insgesamt durch Allgemeinverfügung der Regierungspräsidentin Gebrauch gemacht, übrigens sind auch das Saarland und Schleswig-Holstein gefolgt. Im Übrigen gibt es innerhalb der Europäischen Union – das ist hochinteressant – eine ähnliche Regelung nur noch in Portugal. Alle anderen Länder haben es freigegeben.
Wo bleibt das moderne Rheinland-Pfalz, Herr Ministerpräsident? Wir wollen hier doch weltoffen, liberal und tolerant sein und entbürokratisieren.
Selbst der Wissenschaftliche Dienst hat sozusagen die Freigabe erteilt. Die IHK war damit einverstanden. Der
Südverband des Verkehrsgewerbes hat abgestimmt. Dabei haben sich nur 41 % beteiligt. Von diesen 41 % waren 48 % für die Freigabe. Den anderen 59 % war es ganz egal. Meine Damen und Herren von der SPD, geben Sie sich doch einen Ruck, stimmen Sie diesem herausragenden Antrag von CDU und FDP endlich zu.
Herr Ministerpräsident, es war der 1. März –, und ich saß morgens um 5:30 Uhr auf meinem Ergometer. Sie wissen alle, was das ist. Ich machte mich sportlich fit. Zur gleichen Zeit saß übrigens auch mein Fraktionsvorsitzender auf dem Ergometer und hörte SWR 1.