Herr Minister, die Bewilligungspraxis unterliegt formal geregelten Grundlagen. In der Ausgabe der „Rheinpfalz“ vom 2. Mai 2007 ist zu lesen, mit der Zusage, die Sanierung des Maxdorfer Bades fördern zu wollen, habe Innenminister Karl Peter Bruch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eine schallende Ohrfeige verpasst. Diese habe in diesem Zusammenhang festgestellt, dass der Kreis keine finanzielle Leistungsfähigkeit besitze, und deshalb die Gewährung eines Zuschusses abgelehnt.
Sie zitieren aus einem Kommentar, aber nicht aus einem Pressebericht. Dieser Kommentar hat mich amüsiert. Wenn der Minister in Maxdorf erscheint, gibt es natürlich Vorgespräche mit der ADD, wie sie die Eigenkapitalausstattung der Gemeinden beurteilt. Das war geklärt. Insoweit ist dieser Zeitungsartikel ohne Grundlage.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Eymael (FDP), Ausschank von Weinen aus dem Rheingau anlässlich des „Festaktes 60 Jahre Rheinland-Pfalz“ – Nummer 3 der Drucksache 15/1139 – betreffend, auf. Herr Kollege Eymael, bitte schön!
Bei dieser Mündlichen Anfrage geht es um den Ausschank von Weinen aus dem Rheingau anlässlich des „Festaktes 60 Jahre Rheinland-Pfalz“.
1. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Staatskanzlei und der mit der Bewirtung betrauten Servicegesellschaft bezüglich des Ausschankes von rheinland-pfälzischen Weinen nach dem offiziellen Festakt?
2. Welche Weine aus Rheinland-Pfalz waren nach der Vorverkostung für den Ausschank nach dem Festakt vorgesehen?
4. Wie will man in Zukunft ausschließen, dass auf offiziellen Veranstaltungen der Landesregierung nichtrheinland-pfälzische Weine ausgeschenkt werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Klarstellung. Vom Fragesteller wird der Eindruck erweckt, als seien auf Veranlassung der Landesregierung beim Empfang des Wirtschaftsminis
ters bei der Internationalen Tourismusbörse in Berlin Weine und Sekte ausgeschenkt worden, die nicht aus Rheinland-Pfalz stammen. Dies war mitnichten der Fall.
Vielmehr war es so, dass für den Empfang des Wirtschaftsministers rheinland-pfälzische Weine geordert waren und ausgeschenkt wurden. Der Betreiber des Restaurants, in dem die Veranstaltung stattfand, hat vor Beginn des Empfangs wartende Gäste gefragt, ob er sie auf ein Glas Sekt, konkret auf einen Prosecco einladen dürfe.
Zu Frage 1: Am 29. März hat in Vorbereitung des Festaktes eine Verkostung von infrage kommenden Weinen stattgefunden. Dabei wurden rheinhessische Weine ausgewählt und mit den Mitarbeitern des Hilton vereinbart, diese Weine auszuschenken. Am 20. April hat das Hilton einen Veranstaltungsvertrag übermittelt, der für den Empfang ein Getränkepauschalpaket vorsah, das alkoholische und nichtalkoholische Getränke umfasste. Dazu gehörte auch nicht spezifizierter Wein des Hauses, rot und weiß.
Meine Mitarbeiter sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass es sich dabei um die besprochenen verkosteten Weine handelt. Dass das Hilton Mainz mittlerweile von einem Missverständnis spricht, überlasse ich Ihrer Beurteilung.
Für die Landesregierung gilt weiterhin die Bewertung, die die stellvertretende Regierungssprecherin am 21. Mai mitgeteilt hat: Es ist ein großes Ärgernis.
Zu Frage 2: R/S Sylvaner, 2005, QbA trocken, Weingut Posthof. Mainzer Culinarium Stadecker Lenchen, 2005, Grauburgunder, Kabinett trocken, Weingut Beck/Hedesheimer Hof.
Zu Frage 4: Für die Landesregierung steht außer Zweifel, dass bei Veranstaltungen des Landes rheinlandpfälzische Weine ausgeschenkt werden. Dies werden wir durch klare Absprachen und entsprechende Vertragsgestaltung sicherstellen.
Sind der Landesregierung Berichte über gesundheitliche Schäden durch den Genuss von Rheingau-Weinen zu Ohren gekommen?
Sind im Zuge der Feierlichkeiten zum 60. Geburtstag von Rheinland-Pfalz ansonsten ausschließlich rheinlandpfälzische Weine ausgeschenkt worden?
Darf ich die Mündlichen Anfragen Nummer 4 und 7 zusammenfassen, weil sie inhaltlich zusammengehören? – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Matthias Lammert und Gerd Schreiner (CDU), Neonazi-Überfall am Mainzer Südbahnhof – Nummer 4 der Drucksache 15/1139 – betreffend, sowie die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Schmitz und Thomas Auler (FDP), Überfall auf Bahnreisende am Mainzer Südbahnhof am 1. Mai 2007 – Nummer 7 der Drucksache 15/1139 – betreffend, auf. Herr Schreiner, bitte schön.
1. Wer ist generell und im konkreten Fall für die Begleitung von potenziellen Störern und die Sicherung unbeteiligter Reisender zuständig?
2. Hat es, wie berichtet, nach dem Vorfall am Mainzer Südbahnhof ein Kommunikationsproblem innerhalb der Polizei gegeben?
Nach Medienberichten kam es in den Abendstunden des 1. Mai 2007 auf einem Bahnsteig des Südbahnhofs Mainz (Römisches Theater) zu einem Überfall von mutmaßlichen Neonazis auf Reisende.