Meine Damen und Herren, es geht um drei wichtige Dinge. Herr Lewentz ist mit den Rechten der Presse unmöglich umgegangen. Die SPD betreibt eine Vetternwirtschaft bei diesem Thema, und all das wird von Steuergeldern bezahlt. Das kann so nicht sein.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Rosenbauer, es gibt so ein, zwei Sachen, die Sie immer machen wollen. Sie wollen uns gern das Etikett anhängen „Arroganz der Macht“. Das wiederholen Sie immer.
Es bleibt bei der Kommentierung, die ich gleich auf die Bemerkung von Herrn Lammert gemacht habe, als sie in der Presse kam: Aus einer Mücke soll ein Elefant gemacht werden. Das wollen Sie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so. Exklusivberichte – Walter Schumacher hat darauf hingewiesen – sind gang und gäbe. Ob es Berichte sind, bei welchen man eine Bundeskanzlerin im Badeanzug sieht, oder ob es schon Bilder waren, bei denen Konrad Adenauer in Cadenabbia Boccia spielte.
Diese Tatsache, dass es so etwas gibt, werden Sie doch nicht ernsthaft diskutieren wollen. Das ist schief. Jetzt geht es um die kleine Frage, konnte dieser Fotograf zu den Konditionen mitfahren, und seine Arbeit abliefern. Was hätte es anders gekostet, wenn es ein Fotograf so gemacht hätte? Darf er deshalb nicht mitfahren, weil er in einem SPD-Ortsverein ist?
Bleibt die Frage, wo die Mücke vielleicht sitzt. Die Exklusivberichterstattung eines Fotos, das Verwendung gefunden hatte, das ein anderer Fotograf nicht hatte, hat letzteren natürlich – wofür ich Verständnis habe – gestört. Das ist doch der Punkt. Da ist abends beim Bier auch darüber geredet worden. Es ist auch heftig diskutiert worden, kann ich nicht auch Bilder haben oder nicht. Er hätte auch noch Bilder bekommen, aber die wollte er dann nicht mehr.
Das sind doch die Punkte, wo man ein bisschen beleidigt ist. Es war ein wenig an der Grenze entlang: Nicht mehr und nicht weniger bei einer ansonsten Top-Fahrt, die sehr interessant und informativ war und der Sache gedient hat. Wir sollten das nicht mit der Diskussion um eine Mücke überstrapazieren, was das Verhältnis dort und die Fahrt anbelangt.
Wahl eines stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/1206 –
Für die Wahl hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof eine Liste erstellt. Unter a) wird die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Angelika Blettner aus Koblenz vorgeschlagen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Das ist einstimmig.
Ich darf feststellen, dass die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Frau Angelika Blettner, zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gewählt ist.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/748 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das aktuelle Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung – es geht dabei um die Rauchmelder – haben wir im vergangenen Jahr in drei Ausschüssen, und zwar im Haushalts- und Finanzausschuss, im Innenausschuss und im Rechtsausschuss beraten. Es hat – wie auch schon vonseiten der CDU-Fraktion in der letzten Beratung hier im Haus angekündigt – ein Anhörverfahren stattgefunden, das der Haushalts- und Finanzausschuss in gemeinsamer Sitzung mit dem Innenausschuss durchgeführt hat.
Der Gesetzentwurf wird mit einer Änderung vorgelegt, dass nämlich die Übergangszeit, die Umrüstungszeit von Rauchmeldern, von zehn Jahren auf fünf Jahre verkürzt werden soll. Dem wurde in allen drei Ausschüssen bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2003 hat das Bundesland RheinlandPfalz als erstes in Deutschland die Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Neubauten beschlossen. Zwischenzeitlich haben fünf weitere Länder in Deutschland nachgezogen. Vier haben uns überholt, nämlich Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, wobei bis auf Hessen alle wesentlich kürzere Übergangsfristen gewährt hatten, als wir es ursprünglich vorgesehen hatten. Deshalb haben wir bei der Anhörung auch eingebracht, dass diese Übergangsfrist auf fünf Jahre verkürzt werden soll.
Unabhängig hiervon wird begrüßt, wenn Bürgerinnen und Bürger früher freiwillig diese Einbauten tätigen.
Wir hatten 2003 die Hoffnung, dass diese Einbaupflicht für Neubauten auch dazu führen würde, dass mehr Feuerwarnmelder in Altbauwohnungen eingebaut werden würden. Das hat sich leider als Trugschluss erwiesen. Bei uns in Rheinland-Pfalz sind etwa 15 % der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Zum Vergleich hierzu: Großbritannien und Schweden rund 75 %, wobei durch diesen Einbau die Zahl der Todesfälle bei Brandunfällen um etwa 40 % reduziert werden konnte.
Ich glaube, das ist ein ganz klarer Beleg dafür, wie wichtig es ist, Rauchwarnmelder auch in Altbauten einzubauen.
Der immer wieder gehörte Appell an die Eigenverantwortlichkeit und an die Eigenverantwortung ist durchaus sinnvoll und gut, manchmal aber nicht immer erfolgreich. Da muss man nachhelfen.
Wir haben deshalb diesen Gesetzentwurf eingebracht, weil sich insbesondere Kinder und ältere Mitmenschen, die am ehesten von Brandunfällen betroffen sind, am wenigsten selbst helfen können. Sie können diese Eigenverantwortung, auf die abgestellt wird, nicht wahrnehmen.
Die Minuten, die durch Rauchwarnmelder gewonnen werden können, helfen erstens denjenigen, die in der Wohnung leben, und zweitens in ganz erheblichem Umfang auch den Feuerwehrleuten. Diese treffen dann unter Umständen ein paar Minuten früher am Brandherd ein, ein paar Minuten, die durchaus entscheidend sein können und vor allen Dingen auch die Risiken der Feuerwehrleute ganz erheblich reduzieren.
Es ist daher für uns unerfindlich gewesen, warum versucht wurde, Hürden und Barrieren aufzubauen, die versuchten, dieses Gesetz zu diskreditieren und das Ganze irgendwo an den wirklichen und tatsächlichen Erfordernissen vorbei zu verhindern.
Wir sollten bei der Gelegenheit ruhig einmal einen Blick auf die Regelungen in den anderen Bundesländern werfen. In allen anderen Bundesländern ist die Regelung, der Gesetzestext, genau der, den wir auch haben. Dort gibt es diese Regelung bereits, und es sind keine Probleme aufgetreten, keine Unklarheiten, die zu deuten wären, eine fehlende Verwaltungsvorschrift, die einiges regeln sollte, und das übrigens in einer Zeit, in der wir ständig von Standardabbau reden, aber alles reglementieren wollen. Ich glaube, das ist auch ein Widerspruch in sich.
Ich gehe davon aus, dass alle Parteien dieses Hauses generell die Einführung von Rauchwarnmeldern begrüßen. Ich glaube nicht, dass irgendjemand so ignorant ist, dass er nicht sagt, jawohl, das ist eine gute Einrichtung, das kann Menschenleben retten helfen, und es wäre gut,
wenn wir das hätten. Bloß dann sollten wir es auch tun und nicht versuchen, Gründe dagegen zu finden.
Das meiste, das an Problemen aufgeführt wurde, ist durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das die CDU und die FDP in Auftrag geben haben, zwischenzeitlich geklärt oder aber beseitigt.
Es ist für mich unverständlich, dass in der gesamten Diskussion nur auf die Mietwohnungen abgestellt wird. Wir haben aber ein erhebliches Mehr an Wohnungen, in denen der Wohnungseigentümer selbst wohnt. Diese haben wir bisher völlig ausgeblendet. Hierbei stellen sich all diese Probleme nicht. Ich sehe nicht ein, dass wir diesen nicht weiterhelfen sollten.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Im Anschluss an die Anhörung hat der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, dass wir diesen Gesetzentwurf verabschieden sollten. Der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Herr Fürst, hat bei dieser Anhörung eindringlich an alle anwesenden verantwortlichen Politiker appelliert, „so schnell wie möglich eine entsprechende Gesetzesänderung durchzuführen; denn jeder weitere versäumte Tag kann in Rheinland-Pfalz Menschenleben kosten.“ Im Jahr 2006 waren es in Rheinland-Pfalz 16. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.