In der Wirkung wird es dazu führen, dass therapiebedürftige Jugendliche nicht in die ganz wichtigen niedrigschwelligen Therapieangebote gehen. Meine Damen und Herren, das kann nicht im Sinne von uns allen sein. Meine herzliche Bitte lautet, dass Sie sich insbesondere diesen Punkt noch einmal anschauen und dort nicht das Bundesgesetz anführen, weil das nur das Rauchen in der Öffentlichkeit betrifft. Darum geht es in diesem Fall aber nicht. Es bleibt also noch Handlungsbedarf. Wir haben aber jetzt noch eine Gnadenfrist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Thelen, ich muss Sie korrigieren. Ich freue mich, dass Sie so gutgläubig sind und der „Rheinpfalz“ geglaubt haben. Herr Becker, Sie sehen mir das bitte nach. Es ist dort aber falsch zitiert worden. Das sage ich auch im Namen von Herrn Kollegen Schweitzer. Wir haben ganz, ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen gestattet ist. Es ist dann zu einer Vermengung der Position der CDU und unserer gekommen, die unzutreffend dargestellt worden ist.
Was das Thema „Kommunikationsprobleme“ anbelangt, haben wir da keinerlei Probleme. Deshalb werden wir jetzt gleich den Gesetzentwurf beschließen. Ich meine, da liegt die Kernkompetenz eher bei Ihnen.
Frau Schleicher Rothmund, mich interessiert eine Frage. Sie sind zum Schluss in der „Rheinpfalz“ mit den Worten zitiert worden, hiernach könne auch weiterhin in den meisten Gaststätten geraucht werden. Sind Sie falsch zitiert worden?
Es wird zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1501 – abgestimmt. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer ist gegen den Antrag? –Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1515 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer ist gegen den Antrag? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Antrag ist bei Stimmenthaltung des Herrn Kollegen Weiner und der Frau Kollegin Schneider mit den übrigen Stimmen der CDU und mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1535 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist bei einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1493 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf „Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 15/1105 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzei- chen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist bei einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung bei einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD „Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleisten“ – Drucksache
15/1536 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit einer Stimmenthaltung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen worden.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1273 – Zweite Beratung
Durch Beschluss des Landtags vom 29. August 2007 ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Gesetzentwurf am 13. September 2007 und der Rechtsausschuss am 20. September 2007 beraten. Bei Zustimmung der SPD, Enthaltung der CDU und Enthaltung bzw. Zustimmung der FDP empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Landesgesetzes zur Änderung des Schulgesetzes beenden wir am heutigen Tage einen Diskussionsprozess, der mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten begonnen hat, der in dieser Regierungserklärung angekündigt hat, dass wir an 15 Gymnasien eine Verkürzung des Abiturs auf zwölf Jahre in dieser Legislaturperiode durchführen wollen.
Meine Damen und Herren, wenn man eine Veränderung in diesem bildungspolitischen Bereich durchführt, ist es immer wichtig, zu berücksichtigen und zu bedenken, welche Auswirkungen das, was man beschließt, auf die Menschen hat. Deshalb lassen Sie mich einleitend aus einem Brief zitieren, den uns Eltern geschrieben haben, die 2004 aus Baden-Württemberg nach Rheinland-Pfalz gezogen sind.
Sie haben naturgemäß noch enge Beziehungen zu Familien in Baden-Württemberg. Sie berichten uns über die massiven Probleme mit dem achtjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg. Sie schreiben mit Blick auf die Debatte in Rheinland-Pfalz – ich darf zitieren –:
Von Landespolitikern der CDU und FDP wurde in der Presse das benachbarte Baden-Württemberg als Vorbild für die Einführung des achtjährigen Gymnasiums genannt. Gerade aber in Baden-Württemberg wurde der Schritt aus der Sicht der Eltern ohne Konzept und ohne Blick über den Tellerrand hinaus umgesetzt.
Sie berichten von massiven Belastungen für die Kinder mit der Folge, dass die Kinder ihre Ausbildung an Musikinstrumenten abbrechen und aus den Sportvereinen herausgehen, und richten an uns das Anliegen, in Rheinland-Pfalz nicht solch eine billige Effekthascherei umzusetzen.
Sie schreiben: Wir sind zuversichtlich, dass die Politik in Rheinland-Pfalz, die sich bisher nicht zu überhasteten Reaktionen hat hinreißen lassen, auch weiter in Ruhe und mit Vernunft und Augenmaß handeln wird. – Genau das werden wir mit dem heutigen Gesetzesvorschlag tun.
Ich habe das einleitend noch einmal zitiert, weil man, wenn man Politik macht, Rücksicht auf die Wünsche der Menschen nehmen und diese auf einem Weg mitnehmen muss. Man darf nicht sagen, wir wollen einfach etwas umsetzen, ohne zu berücksichtigen, was die Betroffenen wollen, verkraften und umsetzen können. Das ist der Unterschied zwischen unserer und Ihrer Vorgehensweise.
Lassen Sie mich auf die in der bisherigen Debatte eingebrachten Argumente der Opposition eingehen, die sie bisher gegen unsere Vorgehensweise vorgebracht hat. Sie sprechen zum einen von der Benachteiligung rheinland-pfälzischer Schülerinnen und Schüler durch eine längere Schulzeit.
Ich verweise noch einmal auf die Anhörung, die wir zu Ihren Vorschlägen, aber auch zu unserem Vorschlag durchgeführt haben. In dieser haben viele betroffene Verbände und Schülerinnen und Schüler gesagt, dass sie kein flächendeckendes Abitur nach zwölf Jahren in Rheinland-Pfalz haben wollen. Sie nehmen immer noch nicht zur Kenntnis, dass die Menschen das gar nicht wollen, sondern sagen: Wenn Ihr das umsetzt, macht Ihr das so, wie Ihr es vorschlagt, nämlich in Verbindung mit einer Ganztagsschule, und zwar schrittweise und nicht flächendeckend.
Deswegen sage ich Ihnen, dass Sie mit Ihren Vorschlägen an den Menschen vorbeigehen, weil Sie nicht darauf Rücksicht nehmen, was Kinder bei solch einer Reform umsetzen können.
Bei dieser Anhörung war positiv, dass den Menschen solche Kriterien wie Durchlässigkeit und Qualität des Bildungssystems viel wichtiger waren als eine abstrakte Debatte darüber, ob man zwölf Jahre oder 13 Jahre für die Umsetzung des Abiturs benötigt. Es ist ihnen viel wichtiger, ein qualitätvolles Abitur zu bekommen. Deswegen haben sie gesagt: Macht das so, wie Ihr das umsetzt.
Nun kann man sich wie die Opposition verhalten und sagen, es interessiert uns nicht, was die Betroffenen sagen. Wir wollen das trotzdem umsetzen.