Zu Frage 2: Hier hat sich der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in den vergangenen zehn Jahren wie folgt entwickelt:
Zu Frage 3: Die Anhebung der Bedarfssätze um durchschnittlich 10 % und der Freibeträge vom Einkommen der Eltern um durchschnittlich 8 % zum Wintersemester 2008/09 wird die Zahl der Studierenden, die in den Genuss von Förderleistungen kommen, spürbar erhöhen. Zugleich werden die Studierenden, die bereits Förderleistungen bekommen, höhere Förderbeträge erhalten.
Eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf die für sogenannte Minijobs geltende Grenze von 400 Euro verbessert die Möglichkeit der Studierenden, selbst zur Finanzierung der Ausbildung beizutragen und die Eltern zu entlasten.
Durch den Wegfall der Orientierungsphase bei der Auslandsförderung wird die Internationalisierung des Studiums gefördert, da nun Hochschulausbildungen im EUAusland ab dem ersten Semester bis zum berufsqualifizierenden Abschluss nach dem BAföG gefördert werden können.
Die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages von 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind erleichtert jungen Familien die Vereinbarkeit von Studium und Familie.
Die Ausweitung des Kreises der förderberechtigten Ausländerinnen und Ausländer auf diejenigen, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspekti
ve haben, leistet einen wesentlichen Beitrag zur Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund.
Zu Frage 4: Das BAföG ist die tragende Säule der Studienfinanzierung für Kinder aus Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Die Bedarfssätze sind so bemessen, dass sie die Lebenshaltungskosten während des Studiums decken sollen.
Die Verbesserungen durch das Reformgesetz tragen dazu bei, dass das BAföG diese Aufgabe besser erfüllen kann, insbesondere die sogenannte Deckelungsgrenze des zurückzuzahlenden Staatsdarlehens auf einen Gesamtbetrag von 10.000 Euro. Der Rückzahlungsbeginn ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die lange Rückzahlungsdauer von 20 Jahren verhindert, dass die Studierenden nach Beendigung des Studiums vor einem unüberwindbaren Schuldenberg stehen.
Die vorhandenen Kreditsysteme können diese Konditionen nicht bieten und sind daher nur als ergänzende Angebote anzusehen, wenn ein Anspruch auf BAföG nicht oder nicht mehr besteht.
Auf Stipendien besteht kein Rechtsanspruch. In der Regel sind die Mittel begrenzt. Sie werden von verschiedenen Institutionen und Organisationen angeboten, die in der Regel die Vergabe von Bedingungen, Vorleistungen, der Antragsteller abhängig machen. Der weitere Ausbau des Stipendiensystems ist aus Sicht der Landesregierung sehr wünschenswert.
Frau Ministerin können Sie eine Einschätzung geben, in welchem Maße Studiengebühren BAföG-Förderungseffekte wieder zunichte machen? Ich frage das vor allem vor dem Hintergrund, dass man heute in der „Süddeutschen Zeitung“ auf Seite 1 lesen konnte, dass sich in den Bundesländern mit kostenpflichtigen Universitäten deutlich weniger junge Leute einschreiben.
Herr Abgeordneter Haller, ich gehe davon aus, dass wir über dieses Phänomen im Rahmen der Aktuellen Stunde noch einmal diskutieren werden. Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich.
Wer bisher glaubte und behauptete, dass Studiengebühren keinen Einfluss auf das Studierverhalten hätten,
wurde jetzt endgültig eines Besseren belehrt. Man darf nicht sagen „eines Besseren belehrt“, sondern er wurde zum Schlechteren belehrt. Wenn heute Zeitungen wie das „Handelsblatt“ oder die von Ihnen zitierte „Süddeutsche Zeitung“ auf diese Fragen aufmerksam machen, dann wird schon deutlich, dass die Situation offensichtlich sehr viel transparenter wird.
Dass es die negativen Auswirkungen hat und Menschen, die entweder BAföG erhalten oder – das sage ich ausdrücklich – knapp über den Freibetragsgrenzen liegen, sehr viel risikoanfälliger für solche Fragen sind, ist längst erwiesen. Insofern kann man eindeutig sagen: Wir müssen sehr aufpassen, dass wir nicht durch die Einführung von Studiengebühren in anderen Ländern unser Ziel verfehlen, dass wir mehr junge Menschen zu einem Studium motivieren wollen.
Frau Ministerin, wie stehen Sie zu dem Vorschlag, studierende Mütter zusätzlich mit einem „Baby-BAföG“ zu unterstützen? Wenn man alle Leistungen zusammenzählt, die studierenden Müttern zugute kommen, muss man feststellen, dass das zur Existenzsicherung nicht ausreicht. Jetzt ist es so, dass Mütter später, nach dem Studium – – –
Kollege Pörksen, ich erkläre es Ihnen. Es ist manchmal sinnvoll, dazu eine Kurzerläuterung zu geben.
Es ist so, dass studierende Mütter nach dem Studium einen entsprechenden Erlass bekommen und weniger zurückzahlen müssen, wenn sie einen Kredit haben. Wäre es nicht sinnvoller, diesen jungen Müttern vorher einen solchen Betrag zukommen zu lassen? Wir reden auch von Abbrecherquoten, die man, wenn man es so machen würde, unter Umständen vermeiden könnte.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuhn, trotz Ihrer brillanten Erklärung hat sich mir der Vorschlag noch nicht ganz genau erschlossen. Aber darüber können wir noch reden. Ich will Ihnen jedoch gerne Ihre Frage beantworten. Ich begrüße ausdrücklich alles, was es ermöglicht, dass Studium und Familiengründung miteinander ver
einbart werden können. Ich glaube, viele junge Menschen wollen es, und wir sind in der besonderen Verantwortung, einen Beitrag dazu zu leisten, dass das auch realisiert werden kann.
Ob das dann durch die Zusammenführung verschiedener Förderungsinstrumentarien, die wir heute in einem System haben – so habe ich Sie verstanden –, besser gelingt, kann ich nicht abschließend beurteilen. Aber auch solche Dinge wie der Kinderbetreuungszuschlag, die vorgesehen sind, weisen in diese Richtung. Im Grundsatz: Das, was es fördert, dies vereinbaren zu können, ist unterstützenswert. Über die genauen Modalitäten muss man sicher noch reden.
Frau Ministerin, sehen Sie einen Handlungsbedarf beim BAföG durch die Einführung von Studiengebühren? Im 17. BAföG-Bericht wird unter dem Hinweis, dass man die Kreditangebote der Länder sozial ausgestalten muss, ein solcher Handlungsbedarf verneint.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir insgesamt einen Handlungsbedarf im BAföG haben. Man muss jedoch andererseits sagen, ich glaube nicht, dass es Sinn macht, in irgendeiner Form zu unterscheiden, ob Studiengebühren erhoben werden oder nicht. Dann würde man geradezu einen Anreiz schaffen oder das in irgendeiner Form belohnen, wenn Studiengebühren eingeführt worden sind. Das ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
Zur Geschäftsordnung hat die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Frau Kollegin Schleicher-Rothmund, das Wort, dann der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Herr Bracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPDFraktion beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1 „Aktionstag sicheres Spielzeug unterm Weihnachtsbaum“.