Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

Wie bewerten Sie Ihre eben gemachten Aussagen vor dem Hintergrund aus dem Jahr 1996?

Meine Äußerungen im Jahr 1996 waren offensichtlich zutreffend und klug. Wenn man es allerdings mit Leuten zu tun hat, die eine Garantieerklärung abgeben, nämlich im Jahr 2001 schriftlich garantieren, dass etwas vorhanden ist und zum rechten Zeitpunkt kommt und diese Garantieerklärung vier Jahre später sogar Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung wird und dann hinterher herauskommt, dass Sie sich daran nicht gehalten haben, dann ist dieses ein schwerwiegender Tatbestand, den ich nicht mit strafrechtlichen Kategorien benennen möchte, der aber jedenfalls in die Nähe dessen rückt.

Es gab keine zusätzlichen Schutzvorkehrungen als die, die wir ergriffen haben. Sowohl nach dem Vertrag von 1995 als auch nach dem Vertrag von 2005 war die Überstellung der Dauerleihgaben erst zu dem Zeitpunkt vorgesehen, zu dem das Arp Museum fertiggestellt ist. Damit wurde im Übrigen dann auch das Depot geschaffen. Dieser Zeitpunkt war mit der Eröffnung des Arp Museums gegeben. Deswegen habe ich mit meinem Schreiben vom 18. Oktober dieses Jahres die Dauerleihgaben angefordert. Infolge dieser Anforderung kamen wir zu den Kenntnissen, die ich dargestellt habe.

Zu einer weiteren Zuatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Frau Kohnle-Gros, es geht nach der Reihenfolge. Umgekehrt würde ich auch wieder Ärger bekommen. Ich muss es einfach so machen.

Herr Staatssekretär, sehen Sie es aus heutiger Sicht als schwerwiegendes Versäumnis der Landesregierung an, diese aus versicherungsrechtlichen Zwecken übersandte Liste im März 2007 nicht unverzüglich mit der Anlage 1 abgeglichen zu haben? Sind dem Land dadurch rechtliche Nachteile entstanden?

Herr Abgeordneter Schreiner, aus heutiger Sicht wäre es natürlich schön gewesen, wenn irgendjemand im März 2007 auf den Gedanken gekommen wäre, die übersandte Liste zu überprüfen, ob sie tatsächlich das beinhaltet, was sie vorgab zu beinhalten. Dazu bestand

kein Anlass, weil die Anforderung dessen, was wir dem Arp-Verein abverlangt haben, eindeutig war.

Wir haben dem Arp-Verein übrigens nicht erstmals im Jahr 2007, sondern bereits im Jahr 2006 gesagt, wir brauchen jetzt Einzelwerte der gelisteten Dauerleihgaben aus versicherungsrechtlichen Gründen, wegen der Staatshaftung usw. Wir haben insofern die Anforderung immer verknüpft mit dem Konvolut, das einvernehmlich gelistet war. Man kommt nicht ohne Weiteres darauf, wenn man dieses konkret anfordert, dass man eine Liste bekommt, die nicht mit dem identisch ist, was man angefordert hat. Dies ist im Zuge der konkreten Überprüfung nach unserem Schreiben vom 30. August aufgefallen. Ich kann darin kein Versäumnis unsererseits erkennen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich sage noch einmal, dieses Hohe Haus ist gut beraten, Täter und Opfer nicht zu verwechseln. Wir waren nicht Täter.

(Beifall der SPD)

Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort.

Herr Staatssekretär, sind Sie nach Ihren Äußerungen auf meine konkreten Fragen bereit, diese Fragen konkret zu beantworten? Was haben Sie genau unternommen in Bezug auf das, was ich eben zitiert habe? Wenn Sie nichts unternommen haben, frage ich Sie: Haben Sie damals dem Parlament etwas vorgemacht, was so gar nicht war?

Frau Kohnle-Gros,

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ich könnte das noch drasti- scher bezeichnen, aber das unterlasse ich jetzt! – Hartloff, SPD: Sie haben im Untersuchungsausschuss noch Gelegenheit, das alles drastisch zu sagen!)

Sie können ganz sicher sein, dass ich auch in dem fraglichen Zitat nichts anderes gesagt habe als das, was wir getan haben.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Ich bin dabei, Ihre Frage zu beantworten.

Wenn ich es richtig im Ohr habe, haben Sie aus dem Oktober 1996 zitiert. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem die Inventarisierung der Dauerleihgaben noch im Gange war. Diese wurde dann im Laufe der nächsten Wochen abgeschlossen und endete mit dem Annahmeschreiben der damaligen Ministerin Frau Dr. Rose Götte vom 3. Dezember 1996 und der Versendung und Beifügung der Inventarisierungsliste von Frau Dr. FiedlerBender, dessen Original sich in unserem Besitz befindet und deren beiden Kopien sich im Besitz des Arp-Vereins

und der damaligen Stiftung Bahnhof Rolandseck befinden.

Damit war gleichzeitig die vertragliche Garantie des Jahres 1995 verbunden, dass diese Dauerleihgaben dem Museum in dem Augenblick zur Verfügung zu stellen sind, zu dem das Museum da ist.

Wenn Sie einen Vertrag haben, gehen Sie üblicherweise davon aus, dass beide Vertragsparteien die feste Absicht haben, sich so zu verhalten.

(Zuruf der Abg. Frau Spurzem, SPD)

Wenn jemand sich so nicht verhält, dann ist er ein Vertragsbrecher. Wir wissen nun konkret seit dem 13. November dieses Jahres, dass es hinter dem Rücken der Landesregierung zu Veräußerungen aus dem Konvolut gekommen ist, und zwar in den Jahren 1998, 1999 und 2000. Es ist ein bemerkenswerter Tatbestand, dass zum Zeitpunkt der Veräußerung, wie Herr Rechtsanwalt Raue schrieb, aus Versehen aus diesem Konvolut etwas entnommen wurde. Dieses Versehen wurde angeblich nie entdeckt und der Landesregierung niemals angezeigt. Das geschah auch nachträglich nicht. Hätte man uns unmittelbar nach der Veräußerung 1998 darauf hingewiesen, dass aus dem, was später ins Museum zu kommen hätte, etwas zur Veräußerung gekommen ist, hätte die Landesregierung bereits im Jahr 1998 rechtlich bewerten können, ob sie dieses Verhalten als Vertragsbruch bewertet und damit den Vertrag aus dem Jahr 1995 hätte kündigen können und wollen.

Der Arp-Verein war sich offensichtlich dieses Risikos bewusst. Anders kann ich die Tatsache nicht verstehen, dass noch in dem Scheiben vom Rechtsanwalt Lange vom Mai 2001 uns ausdrücklich der vollständige Bestand dieser Dauerleihgaben garantiert wurde. Wenn Sie fragen, wie sich das mit meinen Erklärungen aus dem Jahr 1996 verhält, dann kann ich nur sagen, genau das ist die Antwort auf die Frage. Wir haben uns versichert, dass das, was vertraglich garantiert ist, auch tatsächlich zur Verfügung steht. Diese Werke befanden sich aber überwiegend in verschiedensten Depots des ArpVereins in verschiedenen Ecken Deutschlands und international.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Der Arp-Verein war vertraglich nicht verpflichtet, vor Fertigstellung des Arp Museums die Dauerleihgaben bei uns zu deponieren. Er war vielmehr vertraglich verpflichtet, sie zum entsprechenden Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Demzufolge gab es auch überhaupt keine Möglichkeit, die Veräußerung hinter unserem Rücken aufzudecken, die man bis zum fraglichen Schreiben von Rechtsanwalt Raue bis November 2007 vor uns verborgen hat. Das ist die Tatsache.

Ich verstehe mit bestem Willen nicht, wo Sie ein Versäumnis der Landesregierung sehen mögen, nur weil jemand hinter unserem Rücken etwas gemacht hat, was wir in der Tat hätten nicht erkennen können.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Weil Sie das damals genau vorhergesehen haben!)

Herr Kollege Hartloff, Sie haben die nächste Nachfrage.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie, ob man, wenn man gemeinsam ein Projekt entwickeln will und darüber Verträge schließt, grundsätzlich davon ausgehen muss, dass der Vertragspartner betrügt oder sich nicht vertragstreu verhält, oder ob man davon ausgehen kann, wenn man zur Durchführung eines Projektes gemeinsame Verträge schließt, dass die auch eingehalten werden.

Herr Abgeordneter Hartloff, üblicherweise geht man von der Vertragstreue von Vertragspartnern aus. Wenn man dies bezweifelt, macht man keinen Vertrag.

(Beifall der SPD)

Im vorliegenden Fall ist es so, dass sich das zuständige Ministerium immer wieder, weil gewisse zeitliche Folgen und gewisse Umstände das ergeben haben, versichert hat, dass es auch allseitige Einigung gibt. Es gab nämlich für meine Nachfrage im Jahr 2001 einen konkreten Grund. Der Arp-Verein wurde nämlich im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Frankreich verurteilt, bestimmte Summen aufzuwenden. Es gab den Verdacht, dass es, um diese Summen aufzuwenden, zu Veräußerungen von Arp-Werken kommen musste.

Wir hatten die Sorge, dass man möglicherweise unsere Bestände angreift. Deswegen habe ich an Herrn Lange damals im April 2001 einen Brief geschrieben, in dem ich ausdrücklich um Bestätigung gebeten habe, dass es im Zuge der Entschuldung des Arp-Vereins wegen des Frankreichkomplexes nicht zu Veräußerungen aus dem Dauerleihgabenkonvolut nach der Liste von Frau Fiedler-Bender gekommen ist. Herr Rechtsanwalt Lange bestätigte mir dieses ausdrücklich. Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros, ich frage mich, welche höhere Sicherheit wollen Sie haben, dass etwas, was angekündigt ist zu deponieren, auch tatsächlich zur Verfügung steht, als dass man dieses garantiert bekommt und im Jahr 2005 sogar vertraglich garantiert bekommt?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Den Zugriff, Herr Staatssekretär! Wie vereinbart!)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Kollegin Huth-Haage.

Herr Staatssekretär, wie konkret hat denn die Landesregierung das in der Presse angekündigte Schlichtungsverfahren vorangetrieben?

Frau Abgeordnete Huth-Haage, das Verfahren ist so, wie ich es beschrieben habe. Der Arp-Verein redet immer davon, es seien weitere Gespräche zu führen. Wir sagen, wir haben nichts gegen Gespräche, jedenfalls dann nicht, wenn der Arp-Verein ein substantiiertes Angebot vorlegt. Die Bedingung für eine außergerichtliche Klärung dieser Vorgänge aus unserer Sicht sind mit meiner Antwort auf die Frage heute noch einmal klar benannt. Es kann keinen Zweifel daran geben, dass für uns die Wirksamkeit der Kündigung der Rahmenvereinbarung nicht mehr verhandlungsfähig ist. Sie ist endgültig.

Genauso kann es für mich keinen Zweifel daran geben, dass wir mit diesem Arp-Verein, der sich so verhalten hat, wie ich es gerade noch einmal beschrieben habe, keine institutionalisierte Zusammenarbeit im Rahmen der Betreiberstiftung des Arp Museums akzeptieren können. Die Frage, wie ein Schaden ausgeglichen werden soll, der aus der Tatsache entstanden ist, dass wir nunmehr wissen, dass es ab dem Jahr 1998 zu Teilveräußerungen aus dem uns zugesagten Dauerleihgabenkonvolut gekommen ist, wäre Verhandlungssache.

Eines ist klar. Wir wollen uns nicht nur vom Arp-Verein trennen, sondern wir wollen auch, dass zumindest ein Teil des entstandenen Schadens durch Zurverfügungstellung von Kunstwerken ausgeglichen wird. Bis zur Stunde haben wir dafür allerdings kein Angebot des Arp-Vereins. Er argumentiert weiterhin öffentlich, dass er die Wirksamkeit unserer Kündigung in Zweifel zieht. Demzufolge sehe ich im Augenblick nicht, dass wir uns außergerichtlich einigen können. Also wird nach jetzigem Stand der Dinge die Schiedsordnung Platz greifen. Wir werden dann eine Einigung im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens anzustreben haben, bzw. beide Seiten werden sich dann dieser erst- und letztinstanzlichen Entscheidung des Schiedsgerichts zu beugen haben.

Es liegt zwar noch eine Anfrage des Herrn Kollegen Schreiner vor, aber ich muss Ihnen sagen, nach der Geschäftsordnung ist das Fragerecht erschöpft. Ich kann es Ihnen auch zitieren: „Die Anfragenden sind insgesamt berechtigt, nach der Antwort bis zu drei Zusatzfragen zu stellen.“ Das habe ich bereits erweitert. Darüber hinausgehen möchte ich jetzt aber nicht.

Gibt es sonst noch weitere Nachfragen? – Dann ist damit die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Norbert Mittrücker (CDU) , Telekommunikation – Nummer 10 der Drucksache 15/1750 – betreffend, auf.

Das Wort hat Herr Kollege Mittrücker.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Grundlagen stützt der Innenminister Hans-Peter Bruch seine Aussagen zu einer bevorstehenden flächendeckenden Versorgung im Telekommunikationsbereich?

(Frau Spurzem, SPD: Der Hans-Peter heißt Karl Peter!)

2. Wie bewertet die Landesregierung Aussagen, dass wegen des fehlenden Versorgungsauftrages für schnelle Breitbandverbindungen Telekommunikationsunternehmen in den Netzausbau nur investieren, sofern sich dies für sie wirtschaftlich darstellen lässt?

3. Gibt es eine für jedermann einsehbare Kartierung der Flächen in Rheinland-Pfalz, die eine Unterversorgung mit Breitbandanschluss haben, und Informationen über die zur Behebung der Unterversorgung notwendigen finanziellen Aufwendungen?