Protokoll der Sitzung vom 16.04.2008

Danke schön.

(Beifall der FDP)

Es hat nun Herr Justizminister Dr. Bamberger das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz soll gewährleisten, dass solches Schriftgut hinreichend lange aufbewahrt wird und außerdem dem wichtigen Aspekt des Datenschutzes Rechnung getragen werden soll. Es ist heute gesagt worden, Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Datenschutz ist wichtig und hat einen Bezug zu Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Ich bin der Meinung, der Gesetzentwurf trägt der Interessenlage Rechnung. Ich freue mich, dass das auch fraktionsübergreifend so gesehen wird.

Die beiden Anliegen des Datenschutzbeauftragten haben wir berücksichtigt. Wir werden jetzt darangehen, die Einzelheiten in der Rechtsverordnung zu regeln.

Ich darf mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken.

(Beifall der SPD)

Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1909 – in zweiter Lesung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zustimmung des Landtags zu der Einverständnis- erklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die gegen- seitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/2068 –

Gemäß der Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, ohne Ausschussüberweisung über die Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen abzustimmen. Wer dem Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/2068 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Einrichtung von kommu- nalen Beiräten für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2081 – Erste Beratung

Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart worden.

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Klöckner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Fraktionskollege Noss wird mehr zu dem kommunalpolitischen und kommunalrechtlichen Teil

Stellung nehmen. Ich werde mich auf den integrationspolitischen Teil konzentrieren.

Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration setzt die SPD konsequent ihren Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten fort, den sie sich zu einer ihrer großen Aufgaben im Land gemacht hat. Wir verfolgen weiterhin das Ziel – ich zitiere aus unserem Regierungsprogramm 2006 bis 2011 –, die Möglichkeiten Nichtdeutscher auf kommunaler Ebene zu verbessern.

Der Hamburger Parteitag hat sich am 26. und 27. Oktober vergangenen Jahres erneut deutlich in der Frage der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten positioniert. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: „Wir streben die Einbürgerung der zu uns kommenden Menschen an. Sie ist nicht das Ende der Integration, aber sie ermöglicht die volle politische Teilhabe. Dabei schließen wir Mehrstaatlichkeit nicht aus. Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen.“

Rheinland-Pfalz hat bereits im Januar 1999 zusammen mit seinem Nachbarland Hessen – damals noch unter Hans Eichel; Koch kam erst im April an die Macht – einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der es auch Ausländern aus Nicht-EU-Staaten ermöglichen soll, künftig an Kommunalwahlen in Deutschland teilzunehmen. Diese Gesetzesinitiative soll der besseren Integration der Migrantinnen und Migranten dienen.

Zuletzt noch im Herbst 2007 hat die Landesregierung erneut im Bundesrat dieses Begehren vorgebracht. Dafür ist allerdings eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich ist. Leider verweigert sich die CDU diesem, wie wir meinen, notwendigen Anliegen.

Länder wie z. B. Dänemark, Irland und die Niederlande sind auf diesem Weg schon voraus und haben das kommunale Wahlrecht für Ausländer eingeführt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. das Mindestalter, den festen Wohnsitz etc.

Wir sprechen nicht über eine kleine und zu vernachlässigende Zahl von Betroffenen. Nach dem Zuwanderungs- und Integrationsbericht der Landesregierung 2005 bis 2006 handelt es sich um knapp zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von Rheinland-Pfalz. Die SPD jedenfalls wird sich auch in Zukunft für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger einsetzen.

Um die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen mit Migrationshintergrund außerhalb des bedauerlicherweise derzeit nicht durchsetzbaren kommunalen Wahlrechts auszubauen, hat sich die SPD zu einer Reform der kommunalen Ausländerbeiräte entschlossen. Die Einrichtung der, wie sie demnächst heißen werden, kommunalen Beiräte für Migration und Integration ist ein weiterer bedeutender Schritt auf dem Weg einer bisher sehr erfolgreichen Integrationspolitik des Landes. Diese kann sich wahrlich sehen lassen.

Vor wenigen Wochen konnten wir das 20-jährige Bestehen des Amtes der Ausländerbeauftragten feiern. Im Beirat für Migration und Integration wird die gute Arbeit von RIFI fortgesetzt, und die für morgen geplante Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema „Migration und Integration“ ist ein weiteres beredtes Zeugnis für eine zielorientierte Integrationspolitik des Landes.

Alle genannten Maßnahmen ergänzen einander und sind keineswegs als Konkurrenzveranstaltungen zu betrachten. Vielmehr sind es verschiedene Säulen, die ein Gebäude tragen sollen, nämlich die gemeinsam genutzte und vor allen Dingen gemeinsam gestaltete Heimstatt aller Menschen, die in unserem Land leben.

Zu Recht hat unser Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff die Umsetzung unseres Gesetzentwurfs zur Reform der Ausländerbeiräte als eine der modernsten Regelungen Deutschlands bezeichnet. In der Tat bringt die Einrichtung der kommunalen Beiräte für Migration und Integration grundlegende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation.

Aus eigenem Erleben weiß ich um die vielfältigen Probleme der Ausländerbeiräte. Bereits zweimal, nämlich 1994 und 1999, habe ich in meinem Kreis MayenKoblenz maßgeblich an dem Zustandekommen einer Kandidatenliste für den Ausländerbeirat mitgewirkt. Es war äußerst mühsam, das vorgeschriebene 10 %Quorum zu erreichen. Bei beiden Wahlen ist es im Kreis Mayen-Koblenz gelungen.

Im Laufe der Legislaturperiode sind nach und nach die fähigsten Mitglieder des Gremiums weggebrochen. Der Grund dafür war, dass durch die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft viele Frauen und Männer ihren Platz räumen mussten. Die Folge davon war eine Diskontinuität durch die starke Fluktuation, die sich sehr negativ auf die Arbeit ausgewirkt und die Qualität der Arbeit beeinträchtigt hat.

Die Ausweitung des passiven Wahlrechts auf alle Bürgerinnen und Bürger wird diese von mir genannten Missstände sicherlich beseitigen. Die Einbeziehung von Eingebürgerten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern beim aktiven Wahlrecht wird sich – davon bin ich überzeugt – sowohl auf die Akzeptanz als auch die Integrationsfunktion der Beiräte auswirken. Auch die Möglichkeit, Ratsmitglieder einzubinden, ist in diesem Sinn zu werten.

Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen, die auf Initiative der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen im vergangenen Jahr von einer Kommission bei der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration vorgelegt wurden. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin und Frau Weber recht herzlich für diese Initiative danken.

(Beifall der SPD)

In dieser Kommission waren neben den Vertretern des Innenministeriums und den kommunalen Spitzenverbänden die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz, die AGARP, ebenso vertreten wie der Initiativausschuss für Migrationspolitik. Dieser Entwurf

wurde mit allen Beteiligten ausführlich und sehr intensiv diskutiert. So wundert es nicht, dass sowohl der Initiativausschuss für Migrationspolitik als auch die AGARP – ich glaube, diese muss demnächst ihren Namen ändern – mit dem geplanten Gesetz vollauf zufrieden sind. Auch aus den Reihen des Gemeinde- und Städtebundes wurde schon Zustimmung signalisiert.

An dieser Stelle möchte ich einen Appell an die politischen Parteien richten. Ich denke, dass alle politisch Aktiven aufgerufen sind, sich vor Ort stärker um die Arbeit der Migrations- und Integrationsbeiräte zu kümmern. Es wäre wünschenswert, wenn sich in Zukunft weniger Kandidatenlisten nach ethnischen Kriterien bilden würden. Dies wäre dem Integrationsgedanken eher förderlich.

Zum Schluss bleibt mir nur noch der Aufruf an die Fraktionen der CDU und FDP, den positiven Beurteilungen bzw. Voten der von mir genannten Gremien zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde angekündigt und vorgelegt. Er wurde im Landesbeirat für Migration vorbereitet, dem ich zusammen mit meiner Kollegin Hedi Thelen angehöre. Deswegen war er für mich inhaltlich nicht weiter überraschend.

Herr Klöckner, ich möchte etwas vorwegschieben, was Sie auch an den Anfang Ihrer Bemerkungen gestellt haben und was im ersten Satz des Gesetzentwurfs und in der Begründung auftaucht.

Sie sprachen ausdrücklich darüber, dass es eine Initiative von SPD-geführten Bundesländern gab, 1997. Zehn Jahre später hat unser Ministerpräsident diesen Gesetzesantrag zur Änderung des Artikels 23 Grundgesetz wieder aufgegriffen.

Zehn Jahre lang ist nichts passiert. Ich glaube, die SPD hat zu der Zeit im Bund regiert, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

(Pörksen, SPD: Zehn Jahre?)

Das will ich nur noch einmal nebenbei sagen.

Jetzt ist es wieder aufgegriffen worden. Sie haben das völlig richtig geschildert, Herr Klöckner. Wir bräuchten eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit, wenn wir eine Gesetzesänderung dahin gehend wünschen, dass auch Nichtdeutsche und Nichtmitglieder der

Europäischen Union, die hier in Deutschland leben, ein Kommunalwahlrecht erhalten sollten.

Wir haben auch – das muss an dieser Stelle dazugesagt werden – ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1990 vorliegen, in dem unter Bezugnahme auf Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz darauf hingewiesen wird, dass das Kommunalwahlrecht, das nicht über die Europäische Union für Menschen, die nicht aus der Europäischen Union stammen, eigens geregelt ist, schwer durchzusetzen ist, weil unsere Verfassung vorschreibt, dass das deutsche Volk, die Menschen deutscher Staatsangehörigkeit Träger der Rechte und Pflichten in unserem Staat sind und die Staatsgewalt durch die Wahlen ausüben.

Deswegen ist es in der juristischen Literatur noch unentschieden oder umstritten, ob man diese Regelung, diese Grundgesetzänderung an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorbei so einsetzen könnte.