Ich sage Ihnen auch noch einen weiteren Satz: Sie werden von diesem Pult aus nie gehört haben, dass diese Landesregierung akzeptiert, dass Antifa-Gruppen gewalttätig vorgehen können. Das werden Sie nie gehört haben. Das Gegenteil ist der Fall.
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, dass man dann, wenn man bei einem Streik für legitime Ziele eine Demonstration anmeldet, diese nicht mehr durchführen kann, wenn einige wenige Leute diese Demonstration missbrauchen wollen?
Wenn die Demonstration missbraucht wird, kann sie nach unserem Gesetz entsprechend beendet werden. Wenn!
Herr Minister, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, dass für die Teilnahme von Schülern am Bildungsstreik eine Beurlaubung vom Unterricht nicht in Betracht kommt, frage ich Sie: Inwieweit waren die Schulen darüber aufgeklärt, dass Schüler an dem Bildungsstreik nicht teilnehmen dürfen? – Weiter hätte ich gerne gewusst, ob Ihnen bekannt ist, wie viele Schüler teilgenommen haben.
Zu der Frage, wer was an den Schulen untersagt hat, kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Herr Minister, haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die sogenannten Hausbesetzer erst in das Abgeordnetenhaus eindringen konnten, als Abgeordnete und Mitarbeiter das Haus zum Essen verlassen wollten?
Es gibt einen umfangreichen Bericht über den Einsatz. Ich bitte um Vergebung, ich habe den zwar gelesen, aber die Details sind mir im Moment nicht geläufig. Ich weiß nur, dass es im Begegnungsverkehr Menschen gab, die das Haus verlassen haben, es aber auch Menschen gab, die das Haus betreten haben. Diese haben dort gearbeitet.
Herr Minister, in der Antwort auf die Kleine Anfrage haben Sie persönlich ausgeführt, dass Schülerinnen und Schüler keinesfalls an diesem Bildungsstreik teilnehmen dürfen. Meine Frage lautet: Inwieweit hat die Landesschülerinnenvertretung, die in den Streik involviert war, zu dem Streik aufgerufen?
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günter Eymael (FDP), Beinahe-Katastrophe auf dem Flughafen Zweibrücken – Nummer 3 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.
1. Aus welchen Gründen wurde das Ergebnis erst jetzt der Öffentlichkeit bekannt gegeben, obwohl die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) den schweren Vorfall in ihrem Monatsbericht „Mai 2008“ aufführt?
2. Ist der oben dargestellte Vorfall auf menschliches Versagen zurückzuführen oder inwieweit bestehen
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Mängelliste der Pilotenvereinigung „Cockpit“, auf der auch der Zweibrücker Flughafen aufgeführt ist?
4. Sind der Landesregierung noch weitere Vorfälle wie der am 14. Mai 2008 auf dem Flughafen Zweibrücken bekannt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eymael wie folgt:
Die Sicherheit von Fluggästen ist auf allen Flughäfen oberstes Gebot. Dafür gibt es international und auch in Deutschland umfangreiche rechtliche Vorgaben und Regelungen, und zwar sowohl was die Genehmigung von Flughafenanlagen und Luftverkehrsunternehmen als auch den Betrieb des Flugverkehrs anbelangt. Der Flugverkehr hat daher ein hohes Sicherheitsniveau. Das Flugzeug zählt insgesamt zu den sichersten Verkehrsmitteln überhaupt.
Wahr ist aber auch, dass es wie bei anderen Verkehrsmitteln auch im Luftverkehr nicht gelingen kann, eine hundertprozentige Sicherheit herzustellen. Leider kommt es aufgrund verschiedenster Ursachen auch im Luftverkehr immer wieder zu einer sehr begrenzten Zahl von Unfällen oder sogenannten schweren Störungen.
Es ist Aufgabe der eigens dafür eingerichteten Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), Unfälle und schwere Störungen ziviler Luftfahrzeuge bundesweit zu erfassen und in monatlichen Statusberichten zu veröffentlichen. So wurden für das Jahr 2007 in Deutschland 201 Unfälle und 46 schwere Störungen beim Betrieb erfasst. Im Jahr 2008 waren es 185 Unfälle und 30 schwere Störungen.
Gemessen an dem enormen Umfang des Flugverkehrs in und über Deutschland ist das Sicherheitsniveau damit sehr hoch. Das gilt auch für die rheinland-pfälzischen Flughäfen.
Zu Frage 1: Es ist die gesetzliche Aufgabe der BFU, Unfälle und schwere Störungen in ihren monatlichen Statusberichten zu erfassen. Diese werden auf der Homepage der BFU veröffentlicht und sind damit für jeden Interessierten einsehbar.
Insoweit trifft es nicht zu, dass die Öffentlichkeit erst jetzt unterrichtet worden sei. Zutreffend ist, dass durch Äuße
rungen der Pilotenvereinigung Cockpit und die nachfolgende Presseberichterstattung das über ein Jahr zurückliegende Ereignis erst jetzt einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde. Eine gesetzliche Unterrichtungspflicht des Flughafenbetreibers über solche Vorfälle gegenüber der Landesregierung besteht nicht.
Zu Frage 2: Der veröffentlichte Statusbericht der BFU gibt die Aufzeichnungen aus dem Sprechfunkverkehr zwischen Tower und Luftfahrzeugen wieder. Hieraus ergibt sich, dass das Bundeswehrflugzeug ohne Freigabe auf die Startbahn gerollt ist, während die Germanwings-Maschine den Startvorgang bereits eingeleitet hatte. Der Pilot des Bundeswehrflugzeuges hat sich – vom Fluglotsen auf sein Verhalten angesprochen – für sein Fehlverhalten mit „Sorry about that“ entschuldigt.
Nach dem BFU-Bericht ist wohl von einem Fehlverhalten des Bundeswehrpiloten auszugehen. Die Untersuchungen der BFU sind aber noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage 3: Bei der von der Pilotenvereinigung Cockpit jährlich veröffentlichten sogenannten „Mängel-Liste“ handelt es sich bezogen auf den Flughafen Zweibrücken nicht um Mängel, die einen Verstoß gegen nationale oder internationale Bestimmungen darstellen. Es geht vielmehr um Forderungen der Piloten, die aus deren Sicht für eine noch bessere und optimale Ausstattung der Flughäfen wünschenswert wären.
Bei den vor dem Hintergrund der Interessenlage der Piloten nachvollziehbaren und im Zweifel auch wünschenswerten Forderungen handelt es sich allerdings eben nicht um Einrichtungen, die vom Gesetzgeber für einen sicheren Flugbetrieb als unumgänglich vorgeschrieben sind. Die von der Pilotenvereinigung geforderten Ausstattungen sind auch an einer Vielzahl anderer Flughäfen nicht vorhanden.
Im Übrigen hätte das Vorhandensein der von Cockpit gewünschten Einrichtungen den Vorfall vom 14. Mai 2008 nicht verhindert.
Zu Frage 4: Seit dem in Rede stehenden Ereignis gelangte der Landesregierung ein weiteres Ereignis vom März 2009 zur Kenntnis, das von der BFU nicht als schwere Störung klassifiziert wurde. Hierbei handelte es sich um ein Fahrzeug einer Baufirma, das sich am Übergang der (Ab)Rollbahn Bravo zur Start- und Landebahn befand, während ein Flugzeug auf der Start- und Landebahn landete.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Hörter und Matthias Lammert (CDU), Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten – Nummer 4 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.
1. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, die jüngst auch von mehreren Polizeigewerkschaften thematisiert wurde?
3. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Bundesratsinitiative der sächsischen Landesregierung, die einen besseren Schutz der Polizistinnen und Polizisten vor tätlichen Angriffen vorsieht?
4. Plant die Landesregierung im kommenden Jahr wieder, Polizistinnen und Polizisten zu den MaiDemonstrationen nach Berlin zu entsenden – insbesondere vor dem Hintergrund der Bemerkung des Berliner Innensenators, die Hundertschaften einzelner Landespolizeien seien mal weniger, mal besser für die besonderen „Berliner Verhältnisse“ geeignet?