Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt den von der SPD vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken.
Sie können sicher sein, dass das Mitglied der Landesregierung als Mitglied der Fraktion an diesem Gesetzentwurf beteiligt war. So ist das; so arbeiten wir zusammen.
Erstens. Wie Sie eben gehört haben, soll damit EURecht umgesetzt werden. Liebe Frau Schellhaaß, ich will gleich auch auf Ihre Bedenken eingehen. Die EUBinnenschifffahrtsrichtlinie ist auf den Bundeswasserstraßen bereits umgesetzt. Man könnte fragen: Warum muss man sie auch noch auf Binnengewässern umsetzen? Hat Rheinland-Pfalz überhaupt Binnengewässer, bei denen diese Richtlinie greift? Nachforschungen haben ergeben, wir haben ganz wenige Altrheinarme, auf denen auch solche Schiffe fahren. Also müssen wir dies in ein Landesgesetz umsetzen. All diese Schiffe mussten sich bereits an die Anforderungen der Bundeswasserstraßenrichtlinie anpassen. Insofern begrüßen die Schiffer ausdrücklich die jetzige Regelung. Sie schafft Rechtssicherheit, und ein Mehraufwand ist dadurch nicht gegeben.
Zweitens – es ist mir wichtig, das zu betonen; deshalb erfolgt das auch sehr zeitnah – wird mit diesem Gesetz ein Versprechen der Landesregierung umgesetzt. Wir hatten bei der Beratung über das Umweltgesetzbuch, Teilplan Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, nicht mehr durchsetzen können – das hing mit dem damaligen Verfahrensstand und der eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Großen Koalition zusammen –, dass die flächendeckende Ausweisung von Gewässerrandstreifen unabhängig vom Bundesgesetz verhandelt wurde, obwohl wir in der Länderkammer eigentlich eine Mehrheit dafür gehabt hatten.
Wie wir es bereits damals der Landwirtschaft versprochen haben, machen wir heute deshalb von dem möglichen Abweichungsrecht Gebrauch und stellen den Zustand wieder her, wie er durch das alte Landeswassergesetz gegeben war; denn wir sind der Meinung, dass es nur dort eine Ausweisung von Gewässerrandstreifen geben muss – im Zweifelsfall auch mit Auflagen und Restriktionen –, wo das notwendig ist. Damit sind wir gut gefahren, und so wird es auch in Zukunft sein.
Bezüglich des Ausbringens von Düngemitteln können Regelungen getroffen werden. Es handelt sich um eine Kann-Formulierung in diesem Gesetzentwurf. Das muss nicht umgesetzt werden und wird im Einzelfall zu begründen sein. Wir sind bisher gut damit gefahren, dass wir immer versucht haben, zu kooperativen Lösungen und Vereinbarungen zu kommen. Verordnungsregelungen wurden nur sehr zurückhaltend angewandt.
Drittens. Wir stellen auch den alten Sicherheitsstandard im Hochwasserschutz wieder her. Diese Frage ist in der Schlussphase der Großen Koalition in Berlin verhandelt worden. Wir alle wollten ein Umweltgesetzbuch. Damals hat der Bundesrat erklärt – im Übrigen mit Zustimmung von 13 Bundesländern –: Natürlich ist die Beantwortung der Frage, ob ein Gegenstand, der in einem Überschwemmungsgebiet gelagert wird, bei einer Überschwemmung gefährlich werden kann, nicht davon abhängig, ob er kurzfristig der dauerhaft gelagert wird. –
Der Meinung waren die Vertreter von 13 Bundesländern. Darüber war aus oben genannten Gründen nicht mehr abschließend zu verhandeln.
Deshalb haben wir das, was im rheinland-pfälzischen Landesgesetz schon vor über 20 Jahren formuliert worden ist, ebenfalls wiederhergestellt. Ich glaube, auch hier kann man der Fraktion ein Dankeschön sagen.
Das beantwortet auch eine andere Frage, Frau Schellhaaß: Es hat eine Anhörung gegeben. – Mir sind die Ergebnisse dieser Anhörung von Verbänden ebenfalls bekannt. Sie haben dem weitgehend grundsätzlich zugestimmt. Diese hat auch dazu geführt, dass die Begründung des Gesetzes ausführlich formuliert worden ist. Diese Formulierung macht deutlich, wo diese Regelung nicht greift – im Übrigen genau in dem Fall, den Sie angesprochen haben: am Haus und in Unternehmen, die in Überschwemmungsgebieten mit Bestandsschutz angesiedelt sind. – Alle Ablagerungen, die zum Betrieb oder auch zum Umbau notwendig sind, sind von dieser Regelung selbstverständlich ausgenommen. Das ergibt sich aus der Gesetzesbegründung. Selbstverständlich ist auch nicht jede Ablagerung davon betroffen. Es ist nach wie vor möglich, Ausnahmeregelungen zu treffen.
Der letzte Punkt, die elektronische Signatur, ist angesprochen worden. Wir beachten für diese Verfahren, die zunehmend Standard werden, selbstverständlich den Datenschutz. Wenn ich meine Steuererklärung teilweise elektronisch abgeben kann, können Sie sicher sein, dass die Angaben zur Errechnung und Ermittlung der Abwasserabgaben auch so erfolgen können. Es bedarf aber – das ist auch gut so – einer Rechtsgrundlage. Auch diese wird hergestellt.
Ich bedanke mich bei der Fraktion und bitte das Parlament, dies konstruktiv zu begleiten. Ich sage das auch für mein Haus und die Landesregierung in der weiteren Beratung zu.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4568 – an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend –, den Rechtsauschuss und den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.
Gender-Budgeting als haushaltspolitisches Instrument verankern Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3913 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausschüsse haben den vorliegenden Gesetzentwurf beraten und mit einer Fülle von Änderungen mit den Stimmen der SPD und FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen. Dazu liegt die Drucksache 15/4548 vor, in der die Änderungen aufgelistet sind. Angesichts der Tatsache, dass wir darüber diskutieren, werde ich meinen Bericht hiermit beenden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der Landesregierung ist es praktisches Handeln, politisches Handeln auf seine Auswirkungen auf Männer und Frauen abzuprüfen. Nichts anderes bedeutet die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in allen Ressorts und als freiwillige Verpflichtung der Landesregierung.
Wenn ich sage „alle Ressorts“, komme ich mir vor wie ein kleines Völkchen. So ganz stimmt das nicht. Ein Ressort ist ein bisschen außen vor, nämlich das Finanzressort. Es gibt wirklich keinen erkennbaren und nachvollziehbaren Grund, warum dieses Prinzip gerade vor diesem Ressort haltmachen soll.
Deshalb ist es folgerichtig, die Strategie GenderBudgeting auch als Teil der Strategie von Gender Mainstreaming auf den Haushalt anzuwenden. Da wir schon einige Male diskutiert haben, möchte ich klarstellen, dass es nicht darum geht, einen neuen zweiten Schatten- oder Nebenhaushalt aufzustellen und Gelder genau 50 : 50, also hälftig, für Männer und Frauen einzusetzen. Es geht ganz im Gegenteil darum, mehr Chancengleichheit und mehr Geschlechtergerechtigkeit für Frauen und für Männer zu erreichen, und zwar durch eine geschlechtersensible Verwaltung.
Im Gegensatz dazu, was der eine oder andere Kollege meint, ist es sehr wohl eine Angelegenheit der Männer, mit Gender-Budgeting zu arbeiten; denn auch die Männer sind genauso davon betroffen wie die Frauen. Das ist kein Frauen-, sondern ein Gleichstellungsthema.
Wenn wir einmal ein paar Jahre voraus denken und alles erreicht hätten, würde das in der Endstufe so aussehen, dass bereits beim Haushaltsaufstellungsverfahren konkrete genderorientierte Anforderungen an alle Ressorts gestellt werden.
Meine Damen und Herren, so weit sind wir natürlich noch nicht. Wir gehen Schritt für Schritt und sehen, wie von Herrn Schreiner dargestellt wurde, dass Änderungsanträge und Änderungsvorschläge im Haushalts- und Finanzausschuss gemacht worden sind. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich. Damit haben wir überhaupt kein Problem. Wir gehen sehr gern mit; denn es ist geblieben, dass ein Konzept entwickelt werden muss.
Da es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, hat das Finanzministerium die Federführung. Die anderen Ressorts sollen aber genauso beteiligt werden. Es ist nicht allein die Aufgabe des Finanzministers, GenderBudgeting einzuführen, sondern es bleibt eine Querschnittsaufgabe unter Federführung des Finanzministers.
Wenn wir geschlechterorientierte Daten haben wollen, müssen wir sie erheben. Insofern ist ganz wichtig, dass jetzt einzelne Pilotbereiche bereits festgeschrieben wurden, die als Allererstes unter die Lupe genommen werden sollen, um uns diese Daten zu liefern. Ich möchte die Bereiche nennen. Es geht dabei um die Sportförderung, die Schuldnerberatung, arbeitsmarktpolitische und familienfördernde Maßnahmen und die Schul- und Jugendsozialarbeit.
Man könnte jetzt fragen, weshalb es die Zuschuss- und Fördermaßnahmen gibt. Diese bieten uns ganz besonders die Möglichkeit, gleichstellungspolitische Zielsetzungen anhand der Mittelvergaben abzuprüfen. Es geht nicht darum, etwas hälftig zu verteilen.
Meine Damen und Herren, Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit machen vor der Verteilung von Finanzmitteln keinen Halt. Gender-Budgeting ist für uns der Weg, einen Haushalt transparenter zu machen. Darüber hinaus ist er der Weg zu der geschlechtergerechten Budgetverteilung.
Ich möchte noch einmal ganz ausdrücklich meinen Dank an die FDP richten, dass sie sich darauf einlässt und bereit ist, diesen Weg mit uns zu gehen. Ich bedanke mich aber auch beim Innenausschuss und beim Haushalts- und Finanzausschuss, dass sehr intensiv beraten wurde und diese Ausschüsse bereit sind, den Weg mitzugehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ob wir sonst keine Probleme hätten. Wenn wir etwas in der aktuellen Situation bestimmt nicht brauchen, dann ist es eine fachbezogene ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen des Gender-Budgetings beschäftigt. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium nicht genug damit zu tun, jeden Tag und jedes Jahr die Probleme bei den Haushaltsberatungen aufzuarbeiten?
Sie haben Änderungen vorgenommen. Ich bin ein großer Freund einer einvernehmlichen Lösung in Fragen des Haushaltsrechts. Wir haben darüber geredet, ob man sich vielleicht vorsichtig annähern könnte. Ich muss aber sagen, dass das, was Sie vorgeschlagen haben, die Sache nicht wirklich besser gemacht hat.
Wenn Sie im ersten Absatz Ihres ursprünglichen Textes die „systematische Einführung“ streichen und wir immer noch die stufenweise Einführung von Gender-Budgeting im Haushalt schaffen wollen, ist das ein Ziel, bei dem wir nicht mitgehen können. Das geht einfach nicht.
Sie fordern etwas und sagen gar nicht, wofür Sie es brauchen. Wollen Sie, wenn Sie die Erkenntnis haben, dass das Stadion in Kaiserslautern mehrheitlich von Männern bespielt wird und teurer als die Förderung einer anderen Sportart ist, die mehrheitlich von Frauen betrieben wird, im Innenressort die Förderansätze entsprechend ändern? Wenn Sie nichts ändern wollen, brauchen Sie bitte nicht dieses bürokratische Monster.
Die umfangreichen Änderungen, die ich mir bei der Berichterstattung erspart habe, beziehen sich im Wesentlichen auf Ihren letzten Spiegelstrich. Dort haben Sie sich in der pauschalen Ankündigung, Pilotbereiche zu definieren, auf drei Ressorts festgelegt, nämlich das Innenressort, das Sozialressort und das Bildungsressort, und haben erste Haushaltstitel benannt, die als erster Schritt bearbeitet werden sollen.
Liebe FDP, das heißt, wir müssen uns jetzt vorstellen – auch mit Ihrer Zustimmung, wofür ich überhaupt kein Verständnis habe –,