Protokoll der Sitzung vom 08.09.2010

Erstens macht niemand irgendjemandem einen Vorwurf. Es wird auch nicht unterstellt, dass irgendetwas beabsichtigt sein könnte. Aber es geht um die hypothetische Möglichkeit. Da sollte man ungeheuer aufpassen.

(Beifall der FDP)

Zweitens, es wird niemandem unterstellt, dass irgendeine böse Absicht dahintersteht. Aber ich will auch Orwell nicht zitieren. In 20 Sekunden geht das nicht.

Sie haben recht. Wenn es Doppelungen und so etwas gibt, dann ist das gar kein Problem. Damit wären wir einverstanden gewesen, wenn es so formuliert worden wäre. In der Tat könnte man sich einigen. Aber das steht da nicht drin. Es ist nicht so, dass Sie mit dieser Äußerung den Gesetzentwurf insgesamt richtig dargestellt haben. Das ist nicht okay.

Ich sage noch einmal, gerade Sie – – –

Herr Kollege, jetzt bin ich – – –

Die 20 Sekunden sind vorbei.

Gerade Sie hätten sagen können, wir hätten – – –

Es sind schon dreimal 20 Sekunden.

Ich hoffe, dass alles klar geworden ist.

(Beifall der FDP)

Ich denke, es ist alles mehr als richtig angekommen. Danke schön.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deswegen kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4960 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der FDP bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/4962 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/4174 – unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 15/4962 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4457 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4925 –

Ich erteile dem Berichterstatter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 28. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 6. Mai 2010 und in seiner Sitzung am 26. August 2010 beraten. Der Sozialpolitische Aus

schuss hat ein schriftliches Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 2. September 2010 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen, die Sie aus der Drucksache 15/4925 ersehen können, angenommen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Kessel, herzlichen Dank für die Berichterstattung.

Wir kommen zur Aussprache.

Ich erteile Frau Abgeordneter Thelen von der CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung schlägt mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor, die sich in erster Linie auf die Finanzbeziehungen zwischen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe beziehen. Es gibt weitere Regelungen – ich denke, darauf wird gleich der Kollege der SPD eingehen –, die uns im Sozialpolitischen Ausschuss sehr kurzfristig ereilt haben, nämlich am Abend vorher. Es geht um die Umsetzung und Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen, die sich mehr oder minder auf Formulierungen beziehen, und eine Zuständigkeitsfestlegung.

Wir haben in dem Gesetz einen Punkt, den wir durchaus für sinnvoll erachten. Deshalb will ich ihn an den Anfang setzen. Das sind die Nummer 5 und die Änderung des § 14.

Hier geht es darum, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringungen besser zu ermöglichen und den Kommunen hierdurch die Finanzverantwortung für diese Modelle zu erleichtern, indem die Landesregierung hier auch das Mittragen dieser Leistungen zusagt.

Es sollen neue Formen der Leistungserbringung erprobt werden können, zum Beispiel hin zu mehr ambulanten Versorgungen und Hilfestellungen als zu stationären. Hier ist es wichtig, diese Klarstellung vorzunehmen, weil ansonsten diese Veränderungen zulasten der Kommungen gingen. Das halten auch die kommunalen Spitzenverbände für eine wichtige Möglichkeit.

Der Artikel 1 beinhaltet mehr redaktionelle Änderungen.

Schwierig wird es beim Artikel 2, der in seinen Ziffern im Wesentlichen von den Kommunen abgelehnt wird. Hier macht die Landesregierung geltend, dass sie zwischenzeitlich auch Leistungen der Grundsicherung in ihrem

Zuständigkeitsbereich erbringt, weshalb ihr hier – ich vereinfache jetzt stark, damit es ein Stück verständlich wird – auch Anteile der Bundesmittel zustünden, die sie bislang, und zwar genaugenommen seit 2005, in vollem Umfang an die Kommunen weiterleitet, die den größten Teil dieser Leistungen erbringen.

Seit 2005 trägt die Landesregierung diese Situation, dass sie allein ihren kleinen, knapp 16 %igen Anteil trägt und die Leistungen des Bundes zu 100 % an die Kommunen weiterleitet.

Unsere Kritik setzt ganz besonders an diesem Punkt an. Wir können nicht erkennen, warum jetzt der Zeitpunkt gegeben sein soll, diese unseres Erachtens in der Vergangenheit bewährte und für die Kommunen wichtige Mittelweitergabe des Bundes zu ändern und einen kleinen Anteil, der aber letztendlich im Jahr etwa 3,6 Millionen Euro ausmacht, doch für sich selbst zu reklamieren.

Wir halten das nicht nur für den falschen Zeitpunkt, sondern für einen gänzlich unglücklichen Zeitpunkt, jetzt mit dieser Veränderung zu kommen.

Wir diskutieren auf Landesebene, einen Entschuldungsfonds für die Kommunen zu organisieren, weil wir der festen Überzeugung sind, die Kommunen stehen mit ihrer Leistungsfähigkeit völlig an der Wand. Sie haben eine Menge an Mitteln zu stemmen, auch an Mitteln, die so in ihrer Entwicklung der vergangenen Jahre kaum vorherzusehen waren. Deshalb ist es völlig deplatziert, jetzt hiermit zu kommen.

Dass es die Kommunen in den letzten Jahren bei Ausgaben stark trifft, will ich an einem Beispiel noch einmal deutlich machen. Die Kommunen sind als Träger der örtlichen Jugendämter auch für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Diese Leistungen haben sich – Sie alle werden die Berichte über die Jugendhilfeleistungen auch kennen – in den letzten Jahren mehr oder minder explosionsartig entwickelt. Wir haben Kostensteigerungen von annähernd 100 % seit dem Jahr 2000.

Trotzdem gab es im Jahr 2003 eine Veränderung der Beteiligung des Landes. Bis dahin hat das Land 25 % der Nettokosten der Kommunen getragen. Ab diesem Zeitpunkt hat man sich auf einen festen Betrag und auf festgelegte Steigerungsraten von nur noch 2 % festgelegt.

Die Aufstellung, die wir vom Land selbst in einer Antwort auf eine Große Anfrage von uns erhalten haben, belegt, dass durch diese Veränderung der Kostenbeteiligung zwischenzeitlich die höheren Lasten der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei über 141 Millionen Euro liegen.

Wir könnten uns daher nur vorstellen, einen solchen Schritt, wie er hier in Form dieses Änderungsgesetzes vorliegt, mitzugehen, wenn wir sehen würden, dass auf anderer Seite auch die Mehrlasten, die die Kommune haben, adäquat vom Land mitgetragen würden. Das ist nicht der Fall. Aus diesem Grunde werden wir dieses Gesetz ablehnen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Dröscher das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften. Dabei geht es im Wesentlichen um die Notwendigkeit der Aktualisierung der Ausführungsvorschriften zum SGB II und XII, die jeweils im Jahr 2005 passend zu den Gesetzen erlassen wurden.

Bei den Änderungen des SGB II geht es im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen. Deshalb werde ich nicht näher darauf eingehen.

Beim SGB XII hat meine Vorrednerin schon die modellhafte Erprobung neuer Leistungsformen angesprochen. Ich denke, da besteht Einvernehmen zwischen den Kommunen und den politischen Kräften im Land, dass die modellhafte Erprobung, auch wenn ein Wechsel der Leistungsform und der sachlichen Zuständigkeit erfolgt, vom Land weiterhin in der Höhe getragen wird, in der das auch vor dem Zuständigkeitswechsel der Fall war, sodass die Kommunen keine zusätzlichen Ausgaben haben.