Protokoll der Sitzung vom 20.10.2011

Herr Minister, drei Kilometer vor dem Hauptbahnhof Koblenz ist ein neuer Haltepunkt „Stadtmitte“ zur Bundesgartenschau entstanden. Dies war sicherlich auch ein Grund für die hohe Besucherzahl. Mich würde interessieren, ob Ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass dieser Haltepunkt weiterhin angefahren wird, oder wird in Zukunft nur noch der Hauptbahnhof angefahren?

Liebe Frau Kollegin Elsner, vielen Dank für diese Frage. – Es wäre ein Frevel. Es wäre viel Geld verbraten und verbrannt worden.

Nein, dieser Schienenhaltepunkt wird natürlich dauerhaft genutzt werden. Nach meiner Kenntnis gibt es dort 100 Zugstopps pro Tag. Ich weiß aus meiner eigenen Familie und auch von älteren Menschen, die es als unglaubliche Erleichterung empfinden, mit dem öffentlichen Personennahverkehr bis an die Einkaufsmeile herangefahren werden zu können und dort auszusteigen, nicht nur sehr schnell das Schloss und das Rheinufer zu erreichen, sondern insbesondere auch die innerstädtischen Einkaufsmöglichkeiten nutzen zu können.

Sie wissen, dass wir in der Abrechnung und Abwicklung dieses Schienenhaltepunktes „Stadtmitte“ die Stadt Koblenz, die diesen Haltepunkt allein mit der DB geplant hat, intensiv begleiten. Ich kann Ihnen aber noch keinen Strich unter die Rechnung ziehen.

Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Kollegen Biebricher.

Herr Minister, Sie haben soeben den Landeszuschuss für die Bundesgartenschau noch einmal auf bis zu 49 Millionen Euro beziffert. Derzeit gibt es Diskussionen zwischen Stadt und Land über zuwendungsfähige Kosten. Ich frage Sie, ob das Land bereit ist, der Stadt in einigen Projekten großzügig entgegenzukommen und ob Sie der Meinung sind, dass das Maximum der 49 Millionen Euro erreicht wird.

Herr Biebricher, wenn die Stadt uns im Gegenzug anteilig an den 15 Millionen Euro Gewinn beteiligt, kann man über sehr viel reden. Diese Diskussionen werden im Moment sehr intensiv geführt, und Sie kennen sie auch aus anderer Zuständigkeit.

Ich möchte noch einmal die Zahlen nennen. Im Moment sind wir bei 46.119.250 Euro, die wir an finanziellen Leistungen des Landes bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 54.257.960 Euro gegeben haben.

Davon entfallen auf die städtebauliche Gesamtmaßnahme zur Realisierung der Bundesgartenschau Fördermittel in Höhe von 39.017.500 Euro bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 45.902.960 Euro durch unser Haus in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem alten Zuwendungsträger, und dem Umweltministerium.

Die restlichen Fördermittel in Höhe von 7.101.750 Euro bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 8.355.000 Euro wurden vom Verkehrsministerium für den Neubau des Schienenhaltepunktes „Stadtmitte“ nach dem Entflechtungsgesetz und dem LFAG bewilligt.

Wenn Sie diese Summe an Gesamtkosten von 8.355.000 Euro bei dem sehen, was ich aus dem städtischen Umfeld höre, also deutlich hoch im zweistelligen Bereich, bei dem die Kosten am Ende gelandet sind, dann können Sie sich vorstellen, dass wir allein darüber sehr intensiv diskutieren.

Wenn dort noch zuwendungsfähige Bereiche liegen, sind wir sehr schnell an den 49 Millionen. Damit ist der Deckel beschrieben, also bis zu 49 Millionen Euro, sodass man sich im Moment nicht auf Randlagen konzentrieren muss, ob es an einer anderen Stelle noch eine Möglichkeit gibt, diese 49 Millionen Euro zu erreichen.

Ich glaube, wenn wir am Schienenhaltepunkt „Stadtmitte“ Positionen finden, die trotz der stark nach oben gehenden Kosten zuwendungsfähig sind, dann ist es kein Problem, diese 49 Millionen Euro zu erreichen.

(Beifall des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Innenminister. Somit sind die Mündlichen Anfragen Nummer 1 und Nummer 15 beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Als Gäste im Landtag darf ich Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 b des Stefan-George-Gymnasiums Bingen und Mitglieder des Gemeinderates Miehlen begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen hier in Mainz!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU), Transparenz bei der Ausstellung von Vertretungsverträgen im rheinland-pfälzischen Schuldienst – Nummer 2 der Drucksache 16/454 – betreffend, auf. Ich erteile der Abgeordneten Frau Dickes das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso ist die Landesregierung ihrer angekündigten öffentlichen Information nicht nachgekommen?

2. Wie erklärt die Landesregierung ihre harsche Reaktion auf die Veröffentlichung von Daten zu Vertretungsverträgen im Schuldienst der Lehrerverbände VBE und Philologenverband, ohne eigene Daten vorzulegen?

3. An wie vielen Schulen wurden Vertretungsverträge nach dem 16. September 2011 nicht verlängert bzw. in ihrem Umfang gekürzt?

4. Wie haben sich die Anzahl und der Umfang der Vertretungsverträge vor und nach dem 16. September 2011 gegliedert nach Schularten verändert?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Reiß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In dieser Frage wird eine Behauptung aufgestellt, die ich wirklich mit Nachdruck zurückweisen muss. Die Landesregierung hat nämlich ihre Ankündigung, monatlich über die Anzahl der Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer zu informieren, durchaus erfüllt. Zum Beleg einige Fakten:

Frau Staatsministerin Ahnen hat in einem Zeitungsinterview im Sommer, und zwar am 22. Juli 2011, in der „AZ“

angekündigt – ich zitiere –, die Zahl der Vertretungsverträge im Herbst monatsweise zu erheben, um auch darüber fortlaufend Auskunft geben zu können. – So die Ministerin in dem Interview am 22. Juli 2011.

In der Pressemitteilung zum Schuljahresbeginn 2011/2012 vom 8. August 2011 hat Frau Ministerin Ahnen die Zahl der Vertretungsverträge – Stichtag war der letzte Ferientag vor Schulbeginn gewesen – mitgeteilt. Es waren damals 2.208 Vertretungsverträge.

In der Plenarsitzung des Landtags am 18. August 2011 hat Frau Ahnen ebenfalls die Anzahl der Vertretungsverträge, damals zum Stichtag 16. August 2011, genannt. Es waren 2.708 Verträge. Sie hatten einen Umfang von 2.023 Vollzeitäquivalenten.

Einen Monat später dann, am 22. September 2011, habe ich in einer Pressemitteilung die Anzahl der Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer zum Stichtag 1. September 2011 öffentlich bekannt gegeben. Es waren 2.638 Vertretungsverträge mit einem Vollzeitäquivalent von 1.958 Einheiten.

Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Vertretungsverträge zum 17. Oktober 2011 wiederum erhoben haben. Der 17. Oktober war der erste Schultag nach den Herbstferien.

Nach dieser Erhebung sind aktuell 2.473 Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Sie haben einen Beschäftigungsumfang von insgesamt 1.812 Vollzeitäquivalenten.

Ich kann Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass wir künftig die aktuellen Monatszahlen der Vertretungsverträge auf der im Aufbau befindlichen Homepage unseres Ministeriums zur Unterrichtsversorgung bekannt geben werden. Wir haben vor, diese Homepage zur Unterrichtsversorgung noch in diesem Jahr zu starten.

(Frau Klöckner, CDU: Oh, das ist ja spannend!)

Zu Frage 2: In der bereits erwähnten Pressemitteilung vom 22. September dieses Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass das Thema der Vertretungsverträge einer sachlichen Auseinandersetzung bedarf. Zwei vorhergehende Pressemitteilungen, einmal des Verbandes Bildung und Erziehung, die andere vom Philologenverband, haben dazu Anlass gegeben, weil sie teilweise Angaben enthielten, die für die Lage der Schulen in Rheinland-Pfalz zumindest nicht repräsentativ sind.

Frau Dickes und Herr Brandl, Sie kritisieren eine harsche Reaktion meinerseits. Ich finde es aber nicht harsch, wenn ich – ich zitiere – alle am Schulleben Beteiligten auffordere, nicht mit haltlosen Unterstellungen zu arbeiten und bei den Fakten zu bleiben.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Das war die Aufforderung in der Pressemitteilung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Zum Beispiel gab der Philologenverband am 22. September 2011 an – Zitat –, dass fast die Hälfte der ca. 2.700 Vertretungsverträge zum Stichtag 16. September 2011 nicht verlängert oder inzwischen in Umfang und Laufzeit deutlich reduziert wurden. – Diese Aussage hält aber einer Überprüfung auf einer Basis einer Vollerhebung nicht stand. Was ist tatsächlich der Fall? Die uns vorliegenden vollständigen Daten der Vertretungsverträge zu den Stichtagen 1. und 23. September 2011 zeigen, dass lediglich 11 % der am 1. September beschäftigten Vertretungslehrkräfte am 23. September nicht mehr über einen Vertretungsvertrag verfügten. Bei weiteren 13 % der Vertretungslehrerinnen und Vertretungslehrer lag der Beschäftigungsumfang zum späteren Termin etwas geringer als zuvor, durchschnittlich um vier Lehrerwochenstunden.

In diesem Zusammenhang muss aber auch erwähnt werden, dass 10 % der zum 23. September 2011 beschäftigten Vertretungslehrkräfte zuvor gar nicht beschäftigt gewesen waren oder dann über einen höheren Beschäftigungsumfang verfügen als vorher. Auch kann von einer Reduktion der Laufzeiten keine Rede sein.

Zu Frage 3: Lassen Sie mich zunächst eine Selbstverständlichkeit voranstellen, über die wir schon häufig hier im Plenum diskutiert haben. Es liegt in der Natur eines Vertretungsvertrages, dass er befristet ist, weil er an einen Befristungsgrund gebunden ist, dass nämlich jemand fehlt, der durch eine Vertretung vorübergehend ersetzt werden muss. Wenn der oder die Vertretene zurückkehren, endet die Vertretung.

Zunächst stelle ich fest, dass zum 23. September im Vergleich zum 1. September an 521 Schulen der Beschäftigungsumfang der Vertretungslehrkräfte insgesamt unverändert geblieben ist. Es gab also an 521 Schulen keine Veränderungen.

Des Weiteren stelle ich fest, dass an 205 Schulen am 23. September 2011 zumindest eine Vertretungslehrkraft eingesetzt war, die am 1. September noch nicht beschäftigt war oder zumindest bei einer der Vertretungslehrerinnen oder Vertretungslehrer der Beschäftigungsumfang höher als zuvor vereinbart war, also an 205 Schulen eine Veränderung, bei der es jetzt mehr gibt, als es vorher gegeben hat.

An 416 Schulen war zum 1. September 2011 mindestens eine Vertretungslehrkraft beschäftigt, die zum 23. September entweder nicht mehr als Vertretungslehrkraft beschäftigt gewesen ist oder nur noch einen geringeren Beschäftigungsumfang hatte. Das war an 238 Schulen der Fall.

Zu Frage 4: Ich greife wiederum auf die uns vorliegenden Daten der Vertretungsverträge zum 1. September und zum 23. September 2011 zurück. Am 23. September 2011 waren landesweit 2.508 Vertretungslehrkräfte im Einsatz. Das sind 130 Personen weniger als am 1. September. Diese Differenz entspricht 125 Vollzeitäquivalenten.

Bezogen auf die einzelnen Schularten hatten die Veränderungen unterschiedliche Vorzeichen. Bei den Grundschulen lag der Umfang der Vertretungsverträge am 23.

September um 84 Vollzeiteinheiten niedriger als am 1. September. Bei den Realschulen plus waren es 42 Vollzeiteinheiten weniger. An den Förderschulen hat der Beschäftigungsumfang demgegenüber um 19 Vollzeiteinheiten zugenommen. Bei den Gymnasien gab es mit einer Vollzeiteinheit weniger praktisch keine Veränderung. Bei den Integrierten Gesamtschulen waren es sieben Vollzeiteinheiten weniger.