Frau Staatssekretärin, Sie haben bei der Antwort zu Frage 1 erwähnt, dass Sie eine Homepage auflegen wollen, in der die Zahlen der Unterrichtsversorgung bekannt gegeben werden. Könnten Sie gegebenenfalls weitere Erläuterungen dazu machen, wie wir uns den Informationsgehalt vorstellen können, oder sagen, welche Informationen da sonst noch auf dieser Homepage gegeben werden können?
Ich freue mich, dass ich hier Gelegenheit habe, darüber zu informieren. Frau Ministerin Ahnen und ich hatten vor den Herbstferien mit dem Landeselternbeirat ein sehr ausführliches Gespräch über das Thema der Unterrichtsversorgung. Bei einem weiteren Gespräch waren auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulelternbeiräte der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen mit dabei. Weitere Gespräche mit Elternvertretungen folgen.
Wir haben festgestellt, dass es einen guten Sinn macht, alle Informationen, die ohnehin im Land vorhanden sind, gebündelt für Eltern als Serviceleistung zur Verfügung zu stellen. Es ist in der Tat für Eltern manchmal schwierig zu verstehen, wie sich eine Lehrerwochenstundenzuweisung an einer Schule berechnet. Wir hatten das Thema im Plenum. Hier verstehen wir die Problematik.
Wir haben vor darzustellen, wie sich ein Lehrerwochenstundensoll errechnet. Was ist die Differenz zwischen Lehrerwochenstunden-Soll und -Ist? Was heißt strukturelles Unterrichtsdefizit? Welche Möglichkeiten haben Schulen, damit umzugehen?
Ich glaube, wir sind ein Land, das nach bestem Wissen und Gewissen die meisten Statistiken zum Thema „Unterrichtsversorgung“ hat. Wir ermitteln die Unterrichtsversorgung an PES-Schulen. Wir ermitteln sie an Schulen, die nicht zum PES-Bereich gehören. Zum Ende des Jahres werden Sie Informationen über die Unterrichtsversorgung an jeder einzelnen Schule nach der Vorstellung der amtlichen Schulstatistik im Land in Ihre Land
tagsfächer bekommen. All diese Statistiken werden wir auf der Homepage einstellen, sodass Eltern, wenn sie das wollen, genau schauen können, wie ihre Schule in der amtlichen Schulstatistik abschneidet. Ferner kann man ersehen, ob die Schule an PES teilnimmt oder nicht und wie sich das in der Statistik widerspiegelt.
Wir haben überhaupt kein Problem, die Situation sehr transparent darzustellen. Wir haben über alles Fakten und können informieren. Wir möchten es für die Eltern im Sinne einer guten Serviceleistung auf einen Blick verfügbar machen. Daran arbeiten wir gerade.
Ich gehe davon aus, dass wir die Homepage noch in diesem Jahr starten können. Wir werden das machen, was man heute so macht, nämlich „Frequently Asked Questions“ einstellen, das sind häufige Fragen, die uns gestellt werden und Eltern beschäftigen. Diese kann man sich auf einen Blick auf der Homepage anschauen. Damit ist man gut informiert als Eltern in RheinlandPfalz.
Frau Staatssekretärin, fand eine Reduktion von Stunden von Vertretungskräften auch an Schulen statt, die über ein strukturelles Unterrichtsdefizit verfügen, oder lediglich an den Schulen, die mehr als 100 % Unterrichtsversorgung haben?
Die Vertragsreduktion – ich habe es vorhin genannt – liegt bei durchschnittlich vier Lehrerwochenstunden pro Vertrag. Das ist ein grober Schnitt. Das kann ein bisschen mehr oder ein bisschen weniger sein. Die Reduktion von Vertretungsverträgen zieht sich durch alle Schularten. Das beantwortet Ihre Frage. Wir haben an einer Schulart generell eine Überversorgung. Das ist die Grundschule. Da wurden die Vertretungsverträge überwiegend gekürzt. Es gibt aber auch Kürzungen von Vertretungsverträgen, die zwischen der Schulaufsicht und den Schulen abgesprochen worden sind, an anderen Schularten.
In Ihrem Begleitschreiben zum Gliederungsplan der Schulstatistik zum aktuellen Schuljahr schreibt die ADD einige Anweisungen und Hinweise hinzu. Ich hätte dazu gern noch einmal die Einschätzung der Landesregierung, weil da einige Fragen auftauchen. Zur Vereinfachung denke ich, dass es besser ist, dass ich diesen
Satz vorlese. Dort heißt es von der ADD: Bitte beachten Sie, dass die Lehrerwochenstunden der befristeten Verträge in dem Umfang einzutragen sind, wie sie für den Stichtag 25.08.2011 zutreffen – klar, dafür ist ein Stichtag da –, eventuelle Veränderungen, die übrigens absehbar sind, zum 17.09. sind hier unerheblich. –
Ich frage die Landesregierung, ob man hier nicht bereits ein Verzerren der Schulstatistik mit im Blick hat.
Ich habe eben versucht, einiges darzulegen. Ich beantworte die Frage gern. Wir haben den amtlichen Statistiktag am 25. August. Er orientiert sich immer am Schuljahresbeginn. Drei Wochen nach Schuljahresbeginn ist immer der amtliche Statistiktag. Da sind die Schulen gehalten, ihre Gliederungspläne auszufüllen und bei der ADD einzureichen.
Ich weiß, was Sie fragen wollen. Ich möchte das beantworten. Zu diesem Zeitpunkt wird alles erfasst, was an diesem Zeitpunkt an Lehrkräftepotenzial vorhanden ist, ob es sich um hauptamtlich beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer oder Vertretungslehrer handelt. Wenn sich nach dem 16. September – ich glaube, darauf wollen Sie mit ihrer Frage hinaus – eine Veränderung ergibt, dann ist sie nicht in der amtlichen Statistik erfasst. Das ist überhaupt kein Problem. Ich habe vorgetragen, welche Schwankungen sie bei Vertretungsverträgen jeden Monat haben. Ich habe Ihnen die Zahl vorgetragen. Sie sehen, wie gering die Differenz zwischen dem 1. September und dem Stichtag 23. September ist. Diese geringe Abweichung ist statistisch überhaupt nicht signifikant.
Hier im Plenum ist bekannt, dass Vertretungsverträge enden, wenn der Vertretungsgrund erlischt. Wenn nach dem Stichtag 25. August, an dem der Vertretungslehrer noch erfasst worden ist, also im September, die Lehrkraft, die vertreten worden ist, wieder da ist, dann endet der Vertrag. Es ist dann völlig korrekt, weil der Vertretungsgrund erlischt. Der zu Vertretende ist dann wieder in der Schule.
Sie müssen sich die Zahlen einmal anschauen. Es ist eine geringe Differenz von 125 Vollzeitäquivalenten. Das fällt statistisch überhaupt nicht ins Gewicht. Bei 42.000 Lehrerinnen und Lehrern insgesamt ist das marginal.
Der Vertretungsgrund oder der Vertretungsvertrag erlischt dann, wenn kein Vertretungsgrund mehr vorhanden ist.
Es ist völlig korrekt, was die ADD den Schulen geschrieben hat. Es ist völlig korrekt, dass zum amtlichen Statistiktag 25. August das zu erfassen ist, was an der Schule an Vollzeitäquivalent – um es technisch auszudrücken – vorhanden ist. Das sind die gehaltenen Lehrerwochenstunden.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank, dass Sie die geforderte Transparenz bei den Vertretungslehrerverträgen hergestellt haben. Ich bin sicher, die Homepage wird ebenso fundiert sein. Die Zahlen ermöglichen jedem den Einblick im Gegensatz zu anderen Angeboten dieser Art.
Ich habe noch eine Nachfrage bezüglich des Stichtages 23. September. Sie geben an, dass nur ein Gymnasium ein Vollzeitäquivalent einsparen musste. Das war eine Stelle oder mehrere verteilt auf Teilstellen. Es waren 83 an den Grundschulen.
Ich bitte Sie noch einmal, kurz darauf einzugehen – Sie haben es eben teilweise schon getan –, warum tatsächlich diese Zahl so deutlich höher ausgefallen ist.
Das mache ich gern. Wie man sieht, die Verteilung der 125 Vollzeitäquivalente auf die einzelnen Schularten entspricht so ziemlich dem, wie sich die Schülerzahl entwickelt. Wir haben in Rheinland-Pfalz schon seit Jahren insbesondere in den Grundschulen zurückgehende Schülerzahlen. Sie wissen – auch das war hier schon häufig Gegenstand im Plenum gewesen –, wir haben fast 300 einzügige Grundschulen in RheinlandPfalz. Das sind kleine Schulen, die teilweise eine Überversorgung hatten. Es gibt auch heute noch Standorte, die mehr als 100 % Lehrerwochenstundenversorgung haben, weil Sie das bei kleinen Schulen gar nicht anders rechnen können. Sie können schlecht einen Lehrer sozusagen aufteilen und zu einem Viertel woanders hinschicken.
Diesen Bedingungen trägt die Statistik oder der Verlauf der Vertretungsverträge auch Rechnung. Deswegen haben wir insbesondere einen stärkeren Rückgang, wiewohl er überall bei 125 Vollzeitäquivalenten nicht statistisch relevant ist, aber in größerem Ausmaß an den Grundschulen als an den weiterführenden Schulen. Sie sehen ja mit einer nur am Gymnasium, dass das die Schulart ist, bei der die Schülerzahl noch gleich geblieben ist, aber auch da gehen sie leicht zurück. Wir haben noch nicht die Ergebnisse der amtlichen Statistik. Ich denke, die Ministerin wird sie Mitte oder Ende November vorstellen können. Da ist eine Tendenz eines leichten Rückgangs.
Aber massiv stärker ist natürlich der Schülerrückgang in den Grundschulen und an den Realschulen plus. Deswegen sind sie auch mit 42 Vollzeitäquivalenten beteiligt und eben bei den Gymnasien fast keine Veränderung. Insofern passt diese Auswahl oder diese Verteilung der Vertretungslehrkräfte und der Rückgang sehr gut zu dem, wie sich tatsächlich die Schulen statistisch entwickeln.
Frau Staatssekretärin, Sie haben gesagt, der Abbau von 125 Vollzeitäquivalenten fällt statistisch nicht allzu sehr ins Gewicht. Inwiefern versprechen Sie sich dann von einem Vertretungspool von 100 Lehrern eine entsprechende Steigerung der Qualität und der Flexibilität?
(Pörksen, SPD: Aber das machen die ständig! – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das ist sogar Äpfel mit Zwiebeln vergleichen!)
weil der Vertretungspool erstens einmal ein Volumen von 200 Planstellen hat, wie Sie wissen, weil Sie auch Mitglied des Bildungsausschusses sind. Mit 100 ist er jetzt gestartet. Weitere 100 kommen am 1. Februar dazu. Der Vertretungspool – ich glaube eigentlich nicht, dass ich Ihnen den erläutern muss, aber ich tue es natürlich gern noch einmal – ist ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ganz regulärer Lehrerplanstellen für Lehrerinnen und Lehrer, die eine höhere Kontinuität in der Schule sichern. Die Lehrkraft im Vertretungspool ist mindestens ein halbes Jahr an der Schule und nicht teilweise, wie bei Vertretungsverträgen, in kürzeren Abständen. Deswegen glaube ich in der Tat, dass die Perspektive, die Sie gerade auf diese Fragestellung gelenkt haben, inhaltlich nicht ganz richtig ist.
Aber Stichtage sind nicht in Stein gemeißelt, und man kann vielleicht auch die Sinnhaftigkeit hinterfragen, wann der Stichtag ist.
Ist es sinnvoll aus der Sichtweise der Landesregierung, dass man den Stichtag etwa 3 Wochen vor dem anderen Stichtag des Auslaufens befristeter Verträge hat? Sie haben eben davon gesprochen, irgendwie fällt es nicht ins Gewicht. Macht es aber nicht Sinn, dass man da eine Zusammenlegung vornimmt?
Denn es sind befristete Verträge, ganz klar absehbar, und sie werden nicht 1 : 1 einen Tag danach wiederum besetzt werden. Das hat übrigens auch die Antwort auf eine schriftliche Anfrage ergeben, die wir an Sie gestellt haben.
Wir hätten die Möglichkeit gehabt. Ich glaube, das will ernsthaft niemand. Wenn man dieses Auseinanderklaffen oder diese zeitliche Abfolge hätten vermeiden wollen, dann hätten wir die Vertretungsverträge früher enden lassen müssen.