In der gestrigen Plenardebatte hat Herr Ministerpräsident Beck im Rahmen seiner Begründung für ein NPDVerbot gesprochen und ausgeführt: „mit der Erfahrung (…) , die wir schlüssig haben, dass es nämlich ein braun gesteuertes, radikales, terroristisches Netz in Deutschland gibt, in dessen Mitte wie die berühmte Spinne immer wieder die NPD verortet wird (…)“
Meine Damen und Herren, bei meiner Wertschätzung für den Ministerpräsidenten gehe ich nicht davon aus, dass dies eine Formulierung war, die der Emotionalität der gestrigen Situation geschuldet war. Deshalb gehe ich von Erkenntnissen bei der Landesregierung aus, die wir als Parlament nicht haben. Das ist aber der Punkt, um den es uns geht. Die Politik, das Parlament tragen die Verantwortung und brauchen umfassende Informationen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat gestern Mittag in einer Sitzung erste umfangreichere Informationen erhalten. Darauf will ich wegen des Charakters dieser Sitzung jetzt nicht näher eingehen, aber ich sage: Diese Informationen kommen eigentlich zu spät. – Auch die Teilinformationen an die Fraktionsvorsitzenden und an den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission nach unserer Pressekonferenz am 30. November dieses Jahres sind nicht ausreichend gewesen und können die von uns angemahnten bzw. beantragten Maßnahmen nicht ersetzen, zumal bereits am 18. November dieses Jahres zahlreiche betroffene Stellen und Personen durch die Polizei über ihre Betroffenheit und Erfassung in den in Zwickau gefundenen Listen in Kenntnis gesetzt worden sind, nicht aber die Parlamentarische Kontrollkommission.
Meine Damen und Herren, unser Entwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes dient folgerichtig der Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse. Die derzeitige Regelung der Berichtspflicht des zuständigen Ministers wird diesen Anforderungen nicht in ausreichendem Maße gerecht. § 21 soll deshalb in Absatz 1 Satz 1 dahin gehend geändert werden, dass der Minister die Parlamentarische Kontrollkommission künftig mindestens viermal jährlich umfassend unterrichten muss. In einem neuen Satz 3 in § 21 Abs. 1 soll er verpflichtet werden, anlassbezogen zu berichten.
In § 12 Abs. 3 soll sichergestellt werden, dass gespeicherte personenbezogene Daten, so weit sie nicht nach den im Gesetz festgelegten Fristen gelöscht werden, nur im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission und nicht lediglich aufgrund einer Entscheidung des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Einzelfall weiter gespeichert werden dürfen. Das muss doch auch im Sinne der SPD und der GRÜNEN sein.
Denken Sie an Ihre bisherige Haltung zum Verfassungsschutzgesetz, zur parlamentarischen Kontrolle und zur Vorratsdatenspeicherung. Die Forderungen in unserem Antrag unter II können nur in Ihrem Interesse sein.
Es kann nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass alle Akten zur Verbrechensserie des Trios und seines Umfeldes überprüft werden, und das insbesondere in Verbindung zu Rheinland-Pfalz. Es kann nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass dabei mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem BKA kooperiert wird und im Verbund mit Bund und Ländern aufgeklärt wird, dass man sich an einer Konzeption mit Bund und Ländern beteiligt und rechtsextremistische und neonazistische Kameradschaften einer Überprüfung unterzogen werden.
Meine Damen und Herren, vor allem kann es nur im Interesse des gesamten Parlaments sein, dass wir darüber informiert werden. Das wollen wir mit unserem Antrag zur Gesetzesänderung und mit unserem Antrag auf weitere Maßnahmen sicherstellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor wenigen Tagen war der Innenausschuss in Istanbul und hatte dort ein Gespräch mit dem Gouverneur dieser Region. Er hat uns in beeindruckender Weise die Gefühle des türkischen Volkes anlässlich der verabscheuungswürdigen Morde in Deutschland nahegebracht. Er hat deutlich gemacht, dass er hohe Erwartungen an uns als Politiker, aber auch an das deutsche Volk habe.
Ich selbst bin vor über 40 Jahren politisch tätig geworden, weil ich nicht wollte, dass die NPD in den Bundestag einzog. 1969 standen sie unmittelbar davor. Sie hatte 4,8 %.
Das war für mich der Grund zu sagen, jetzt gehe ich in eine Partei. Dass ich in die SPD eingetreten bin, war damals besonders nahe liegend, glaube ich; denn ande
Die gestrige Stellungnahme der Fraktionen hat deutlich gemacht, dass wir an einem Strang ziehen wollen und müssen. Der Kollege Schneiders hat vorhin darauf abgehoben. Aber dann muss ich sagen, wenn ich im Anschluss an diese Sitzung gestern oder noch während der Sitzung eine Presseerklärung der CDU lese, in der sie sich darauf beruft, dass auf ihre Anregung hin dieser Tagesordnungspunkt gestern abgehandelt wurde, dann ist das für mich kein Beitrag des gemeinsamen Handelns, sondern eher der Versuch, sich wieder an die Spitze einer Bewegung zu stellen.
Eigentlich gilt das für den Punkt, den wir jetzt beraten, in gleicher Weise. Sie haben eine Pressekonferenz zu diesen beiden Punkten abgehalten. Das finde ich schon toll, zu diesen beiden Punkten eine Pressekonferenz abzuhalten, aber das ist ja Ihre Sache.
Dort kündigen Sie Konsequenzen aus der Mordserie mit rechtsextremistischem Hintergrund usw. an. Bevor überhaupt irgendeiner in Berlin oder sonst wo die Tatbestände hinreichend aufgeklärt hat, ziehen Sie schon Konsequenzen, und was für welche! Sie beantragen mindestens vier statt zwei Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) – darauf komme ich gleich noch zu sprechen – und die Löschung bzw. Nichtlöschung von Daten nur im Benehmen mit der PKK.
Glauben Sie allen Ernstes, dass das Konsequenzen aus der Mordserie sind? Tut mir leid, ich bin seit vielen Jahren Mitglied dieser Parlamentarischen Kontrollkommission. Dies ist für mich vielelleicht ein Randproblem. Ich komme gleich noch auf die Frage der Begründung zu sprechen. Es stellt keine Konsequenz aus diesen Morden dar, mit Sicherheit nicht.
Sie sagen, dass nicht zwei, sondern mindestens vier Sitzungen stattfinden müssen. Dabei unterschlagen Sie völlig, dass im selben Paragrafen nur in einem anderen Absatz steht, jedes Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission kann jederzeit den Antrag auf Durchführung einer Sitzung stellen.
Herr Kollege Schneiders, damit gar kein falscher Eindruck entsteht, Ihre Pressekonferenz fand statt, da war die PKK längst anberaumt; denn die Kollegin Raue hatte gebeten, dass wir eine Sitzung durchführen. Da war von diesen Vorfällen, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, weil sie inzwischen öffentlich sind, auf Ihrer Pressekonferenz noch gar keine Rede.
Wir wollen doch bei der Wahrheit bleiben und nicht an Ihren schwarzen Hut noch rote oder grüne oder gelbe Federn stecken, die dort nicht hingehören.
Das ist keine Konsequenz, das ist vielleicht eine Möglichkeit, etwas zu tun. Darüber werden wir im Ausschuss beraten, da wir die Anträge an den Ausschuss überweisen werden.
Tut mir leid, das ist für mich nur der Versuch, bei diesem Thema so zu tun, als würde man sich in besonderer Weise um gewisse Fragen kümmern. Das haben Sie in der Vergangenheit nicht getan; denn ich erinnere mich nicht, dass Sie ein einziges Mal einen Antrag gestellt hätten.
Wenn Sie vorhin sagten, Sie würden nicht aus der Kommission berichten, tun es aber doch, indem Sie von Listen sprechen, dann müssen Sie auch sagen, um was es ging. Es ging um Listen der Polizei, nicht des Verfassungsschutzes. Es ging um Listen der Polizei, auf denen auch eine Reihe rheinland-pfälzischer Abgeordneter, auch nicht mehr lebender, aufgeführt war. Diese Personen sind von der Polizei und dem Ministerium unterrichtet worden, dass sie auf diesen Listen stünden, damit sie es überhaupt wissen.
Das ist keine Aufgabe, mit der sich die PKK befasst, sondern das ist eine polizeiliche Aufgabe. Trotzdem wäre es nett gewesen, wir hätten diese Listen auch bekommen. Das will ich gar nicht bestreiten, aber da ich nicht darauf stehe, war ich nicht beunruhigt, oder doch, wie auch immer.
Der andere Fall, der uns gestern zur Information gebracht wurde, ist heute öffentlich. Das Innenministerium hat Stellung dazu genommen. Deswegen kann ich dazu etwas sagen.
Es gibt eine Verbindung des verhafteten Herrn Wohlleben nach Rheinland-Pfalz insoweit, dass er bei einer „Kameradschaft“ eine Webseite aufgebaut hat. Das ist aber auch das Einzige. Deswegen haben wir auch bei uns keine Versäumnisse zu beklagen. Hier wird so getan, als ob Rheinland-Pfalz Versäumnisse zu beklagen hätte.
Es gibt Bundesländer, bei denen kann man von Versäumnissen reden, das stimmt, das wird auch öffentlich getan. Aber hier in Bezug auf Rheinland-Pfalz gibt es zurzeit – das kann immer passieren; das weiß ich nicht – keinerlei Anlass, etwas in dieser Richtung zu vermuten.
Dann kommt der zweite Punkt, die Frage der Löschung: Zum einen ist in unserem Gesetz im Gegensatz zu anderen eine Datenschutzbestimmung enthalten, und zum anderen ist es so, dass jeder Fall, der zur Löschung ansteht, in der PKK vorgelegt wird. Dann wird darüber beraten.
Das machen wir heute schon. Dafür brauchen wir kein Gesetz. Wenn es im Gesetz steht, meinetwegen, aber wir brauchen bestimmte Dinge nicht im Gesetz stehen zu haben, wenn sie schon heute auch ohne Gesetz gemacht werden.
Deswegen geht dieser Gesetzesantrag an den Ausschuss. Wir werden uns dann mit der Beratung Zeit lassen; denn es macht keinen Sinn, dass wir heute oder morgen über ein Gesetz beraten, das möglicherweise, nachdem man sich auf Bundesebene geeinigt hat – in welcher Form man sich mit dem Thema befassen will; das ist auch noch ein bisschen streitig –, dann erneut geändert werden muss. So eilig ist es nicht.
Wenn Sie einen Bedarf haben, eine Sitzung durchzuführen, bitte schön, stellen Sie den Antrag, dann wird die Sitzung durchgeführt.
Besonders erstaunt war ich dann über den Antrag der CDU; denn entweder lesen Sie offensichtlich den Verfassungsschutzbericht nicht, der sogar gut abgefasst ist, den man gut lesen kann, weil er nicht so dick ist wie andere Berichte, oder Sie scheinen die vielen Debatten, die wir hier im Landtag zu den Fragen, die Sie dort auflisten, schon geführt haben, nicht mehr in Erinnerung zu haben, oder Sie haben nicht zugehört.
Ich will trotzdem kurz zu diesen Punkten Stellung nehmen. Ich glaube, das ist völlig unbestritten, wir haben einen effektiv arbeitenden Verfassungsschutz unter nicht ganz leichten Bedingungen. Der Ruf ist nicht so gut, und die Arbeit ist schwer. Dafür haben wir den Frauen und Männern in der Abteilung recht herzlich zu danken.
Wir brauchen keine Aufforderung – das ist eine typische Methode – von der CDU dazu, dass uns der Verfassungsschutz hinreichend informiert. Das macht er, ob in zwei, vier oder sechs Sitzungen.
Ich habe mich bis heute nicht unzureichend informiert gefühlt. Ich habe schon gesagt, seit vielen Jahren bin ich in dieser PKK Mitglied. Ich habe immer den Eindruck gehabt, dass wir in Rheinland-Pfalz so informiert werden, wie es erforderlich ist. Man muss nicht jedes Detail wissen.
Ich weiß nicht, ob Sie von dem Antrag der hessischen SPD heute gelesen haben. Die haben einen Antrag gestellt, dass man auch die Akten vorgelegt bekommt. Das möchte ich eigentlich nicht. Ich gehe davon aus, dass das, was vorgetragen wird, auch den Akten entspricht. Das reicht aus. Es muss aber auch umfassend sein, und das geschieht bei uns. Im Übrigen ist die CDU in Hessen dagegen. Das kann ich mir wohl denken.
Dann fordern Sie die Beteiligung an lageorientierten Sonderorganisationen. Sie lesen offensichtlich die Zeitung nicht. Der Innenminister hat längst erklärt, dass wir uns daran beteiligen. Was wir machen, brauchen wir nicht in einen Antrag hineinzuschreiben und der Landesregierung als Aufgabe aufzugeben und damit den Eindruck zu erwecken, sie wollte es nicht machen. Sie macht es längst.
Dann fordern Sie, dass der Verfassungsschutz die Aufenthaltsaufklärung untergetauchter Rechtsextremisten betreibt. Was glauben Sie eigentlich, was der macht?
Meinen Sie, die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sitzen mit Schlapphut und langem Mantel im Zimmer herum? Was Sie hier fordern, ist geradezu lächerlich.
Dann fordern Sie die Überprüfung rechtsextremistischernationalistischer Kameradschaften. Das ist bereits seit vielen Jahren üblich, weil sie sich zwischen diesen Kameradschaften verstecken. Die tauchen dort unter und tun so, als ob sie eine besondere Organisation seien und nicht mehr die NPD oder Ähnliches. Das geschieht seit langer Zeit und läuft somit ebenfalls ins Leere.
Des Weiteren fordern Sie eine Gesamtkonzeption von Polizei und Verfassungsschutz zur Bekämpfung von insbesondere rechtsradikaler Gewalt. – Das ist doch eine schiere Selbstverständlichkeit. Glauben Sie eigentlich, dass Verfassungsschutz und Polizei nicht zusammenarbeiten? Aber natürlich muss dies im Rahmen des gesetzlich Zulässigen sein. Wir wollen das schon abgegrenzt haben und möchten kein Kuddelmuddel entstehen lassen.