Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Sie haben sich auch nicht die Mühe gemacht, den neuen Entwurf, der seit gestern auf dem Tisch liegt, durchzulesen, sonst hätten Sie zur Kenntnis nehmen können, dass in dem Entwurf in wesentlichen Punkten gerade bedingt durch die Diskussionen in den letzten Monaten Änderungen enthalten sind. Man führt Anhörungsverfahren durch, damit man Anregungen bekommt.

Zu den Ausschlussgebieten und den Fragen des Vogelschutzes liegt jetzt ein Gutachten auf dem Tisch. Darin

werden die Windhöffigkeit, die Kulturlandschaften und die Pflegezone Pfälzerwald erläutert. Ich nenne aufgrund der Zeit nur Stichworte. Auch der Bündelungsgrundsatz wurde deutlicher und stärker formuliert und eingebracht. Das sind alles Dinge, die Sie zur Kenntnis nehmen müssen, die zu einer deutlichen und klaren Lenkung des Prozesses führen.

Sie sind genau das Gegenteil von dem, was teilweise auch als Zerrbild in den Raum gestellt wird, nämlich als ob man einfach alles öffnen würde und jede Ortsgemeinde für sich von heute auf morgen über Nacht einen Beschluss fassen könnte. Sie wissen ganz genau, dass auch der kommunalen Planung Grenzen gesetzt sind und das nicht einfach durch einen Beschluss geht. Es sind auch Planungsverfahren durchzuführen. Das alles ignorieren Sie.

(Glocke der Präsidentin)

Ich kann vielleicht verstehen, dass sich die Naturschutzverbände eine zentralere Lenkung wünschen, weil Sie sagen, dann haben wir eine Stelle. Da werden wir aktiv und versuchen, es zu verhindern.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Kollege!

Warum die CDU von solch einem Misstrauen gegen die kommunale Ebene in unserem Land geprägt ist, verstehe ich nicht, weil sie in vielen Bereichen auch Verantwortung hat. Dort könnten Sie mit steuern und mitarbeiten. Ihren eigenen Kommunalpolitikern scheinen Sie aber nicht zu trauen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Dr. Braun das Wort. Auch seine Redezeit beträgt zwei Minuten und 30 Sekunden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal differenzieren, worum es in dieser Diskussion geht. Sie haben allerdings in der Aktuellen Stunde beantragt, über ungelöste Probleme bei der Energiewende und nicht nur über das LEP zu diskutieren. Auf dieses kommen wir noch einmal bei der Beratung des Antrags zurück.

Die Naturschutzverbände haben auch in der Überschrift ihrer Presseerklärung deutlich gemacht, dass es hauptsächlich um den Landschaftsschutz geht. Es geht nicht

originär um den Naturschutz. Man muss das in der Diskussion schon deutlich unterscheiden.

Der Landschaftsschutz hat etwas damit zu tun, was man sehen kann, wenn man auf einem Berg steht und in die Gegend schaut. Ich habe einmal mit Diplomaten aus vielen verschiedenen Ländern vor dem Hambacher Schloss gestanden. Dort sieht man einige Atomkraftwerke, ein Kohlekraftwerk in Mannheim und einige Windkraftanlagen. Das war eine wunderbare Kulisse, um darüber zu diskutieren, wie im Moment die Politik in der Bundesrepublik die Energiewende vollzieht. Die Atomkraftwerke werden stillgelegt. Wir brauchen dafür etwas anderes.

Wenn man effektiv und kostengünstig – darum geht es Ihnen auch; es soll sozial vertretbar sein und die Industrie in Deutschland nicht benachteiligen – Strom produzieren will, kommt man an den Windkraftanlagen nicht vorbei. Man kommt auch an der Anzahl nicht vorbei, die wir projektiert haben. Wir sind uns sogar einig, dass man an der Anzahl nicht vorbeikommt.

Ich glaube aber, dass im Moment darüber diskutiert wird, ob wir die Windkraftanlagen benötigen oder nicht benötigen. Das ist keine Diskussion. Wir brauchen die Windkraftanlagen. Natürlich sind Windkraftanlagen Bauwerke, die in der Landschaft stören. Dann stellt sich die Frage, welche Gebäude mehr stören.

Stört ein Kohlekraftwerk mehr, das permanent Tausende Tonnen Ruß im Jahr emittiert, oder eine Windkraftanlage? Das ist die Entscheidung, die man treffen muss. Wir haben uns klar dafür entschieden, dass wir in die alternativen Energien gehen wollen. Dann muss man auch den Gemeinden zugestehen, dass sie mit planen dürfen. Das ist unser Weg.

Meine Damen und Herren, den werden wir auch gehen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir haben aber – Sie haben das angesprochen – noch ganz andere Probleme bei der Energiewende. Die Bundesregierung schafft es im Moment nicht, die bundesweite Netzplanung voranzubringen.

(Glocke der Präsidentin)

Rheinland-Pfalz hat seine Aufgaben erfüllt. Die Bundesregierung schafft es nicht, die Energieeinsparung voranzubringen. Wir wollen unsere Aufgaben auch da erfüllen. Darüber werden wir beim Antrag noch diskutieren können.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Fachhochschule Worms Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1557 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1634 –

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Vollzug der Therapie- unterbringung (LThUVollzG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1358 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 16/1618 –

Ich darf der Berichterstatterin, Frau Kollegin Meurer, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2012 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 20. September 2012 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. Es wurde ein Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Dr. Wilke das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Das ist – das hat schon die erste Lesung ergeben – ein Gesetz, das wir brauchen. Es betrifft nur eine kleine Gruppe von Menschen. Wie groß diese sein wird, können wir heute noch gar nicht schlussendlich beurteilen. Bisher kennen wir nur einen Fall. Es können noch ein paar mehr Fälle werden. Aber viele werden es nicht werden. Mag die Gruppe auch klein sein, so geht aber doch von ihr eine hochgradige Gefahr für andere aus, und zwar für das

Leben anderer Menschen, deren körperliche Unversehrtheit oder deren sexuelle Selbstbestimmung.

Selbstverständlich sind auch Straftäter, bei denen der Strafvollzug leider nicht vermocht hat, ihr Gefahrenpotential zu entschärfen, Teil unserer Gesellschaft. Selbstverständlich ist auch ihre Menschenwürde zu achten. Doch sage ich auch ganz deutlich: Aus der Menschenwürde dieser Straftäter folgt nicht, dass sie Anspruch auf Freiheit um jeden Preis haben.

Als infolge des EGMR-Urteils in Baden-Württemberg sieben ehemalige Sicherungsverwahrte nach ihrer durch das Urteil erzwungenen Entlassung zu überwachen waren, waren dazu 195 Polizeikräfte notwendig gewesen. Jeder kann sich ungefähr vorstellen, welch ein Finanzaufwand und logistischen Aufwand das bedeutet hat; denn alle Beamte haben dann an anderer Stelle gefehlt.

Noch eine Zahl, auch aus Baden-Württemberg: Zwischen Juli 2010 und Anfang Juli 2011 sind 180.000 Arbeitsstunden bei der Polizei angefallen, um sich um diese zwischen vier und sieben Betroffenen zu kümmern.

Es ist also völlig klar, dass es keine Dauerlösung sein kann, die Menschen, die das betrifft, draußen in Freiheit zu lassen und permanent zu überwachen: So ist es auch richtig, dass der Bund das Therapieunterbringungsgesetz erlassen hat, um dieses Problems Herr zu werden.

Ich betone, und zwar ganz bewusst auch im Gegensatz zu dem einen oder anderen Redner der Regierung und der Regierungsfraktionen in der letzten Plenarsitzung, nach unserer Auffassung bewegt sich dieses Gesetz, auch das, was wir heute beraten, nicht im Grenzbereich des Rechtsstaates, sondern steht mittendrin.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist vor diesem Hintergrund vernünftig. Wir können uns dem anschließen.

Er füllt in zutreffender Weise den Rahmen aus, den der Bundesgesetzgeber mit dem Therapie- und Unterbringungsgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, gezogen hat.

1. Es ist richtig, dass unser Gesetz, das heute zur Beschlussfassung ansteht, die Bedeutung der Therapie betont und regelmäßig fortzuschreibende Behandlungspläne für die Betroffenen vorsieht; denn nur die Therapie und die Therapieangebote an die Betroffenen rechtfertigen es, ihnen ihre Freiheit zu entziehen, und nur so ist das Gesetz vor dem Grundgesetz vertretbar.

2. Es ist auch richtig, dass das Gesetz, unser Gesetzentwurf, bei der Ausgestaltung der Unterbringung auf den Maßregelvollzug verweist; denn es ist gibt signifikante Parallelen zwischen denen, die Gegenstand des Maßregelvollzugs sind, also Straftäter, die schuldunfähig waren und deshalb nicht verurteilt werden konnten, und den ehemaligen Sicherungsverwahrten, die über eine psychische Störung verfügen müssen, damit diese Therapieunterbringung angeordnet werden kann.

3. Es ist auch richtig, dass das Gesetz die Aufsicht über die Therapieeinrichtungen dem Ministerium der Justiz und nicht etwa, wie es zum Beispiel in Hessen geplant oder auch schon beschlossen ist, dem Sozialministerium überantwortet wird; denn das ist gerade vor dem Hintergrund wichtig, dass in Rheinland-Pfalz geplant ist, beide Gruppen, die künftigen Therapieuntergebrachten, von denen wir heute reden, und die Sicherungsuntergebrachten, in einer Anstalt, in dem Neubau in Diez, zu betreuen.

Schließlich ist es auch richtig, wenn das Gesetz sein Ziel so definiert, wie es in § 2 des Gesetzes, das uns zur Beschlussfassung vorliegt, geschehen ist.