Protokoll der Sitzung vom 07.03.2013

tungen verträglich hergestellt werden kann. Nicht zuletzt deshalb hat die Landesregierung die Wiederaufnahme des früheren Mediationsverfahrens veranlasst, um die Chancen für einen Konsens auszuloten. Dass dieses Verfahren leider nicht zu einem gemeinsamen Vorschlag der Mediationsgruppe geführt hat, bedauere ich. Diese zweite Mediation hat allerdings bewirkt, dass beide Seiten wieder intensiv miteinander gesprochen und verhandelt haben. Ich will deswegen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern – insbesondere Herrn Kirchenpräsident a. D. Cherdron – meinen Dank aussprechen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Verfahren mit einigen Gutachten und Expertisen sind auch aktuelle Erkenntnisse gewonnen worden, die in die weiteren Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und in die Entscheidungsfindung zum Ausbau der B 10 einfließen werden. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen der Mediation wurden Gutachten und Expertisen zu unterschiedlichen Einzelthemen beauftragt. Dazu gehört ein Gutachten zur rechtlichen Machbarkeit einer Sperrung der B 10 für Transit von Professor Dr. Ronellenfitsch. Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für eine vollständige Sperrung der Transitverkehre auf der B 10 eine rechtliche Grundlage fehlt. Eine von der Mediationsleitung in Auftrag gegebene Schwachstellenanalyse des Gutachtens von Professor Dr. Ronellenfitsch, die von der Rechtsanwältin Alexandra Fridrich durchgeführt worden ist, kommt hingegen zu dem Schluss, dass eine Transitsperre nicht von vornherein und unter jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist. Um letztendlich die Frage nach der Zulässigkeit einer Transitsperre beantworten zu können, bedarf es zunächst, eine Tatsachenermittlung unter anderem hinsichtlich der Lärmbelästigung sowie von Mautausweichverkehren durchzuführen, um eine belastbare Einschätzung der Chancen und Risiken eines Durchfahrtverbots zu erhalten.

Es gibt ein weiteres Verkehrsgutachten von Modus Consult. Das neue Verkehrsgutachten ist derzeit noch in Bearbeitung. Eine Verkehrszählung ist für März 2013 vorgesehen. Im Anschluss daran können auf der Grundlage der Zählung die aktuellen Verkehrsmengen auf der B 10 dargestellt werden und darauf aufbauend die zukünftige Prognose der Verkehrsmengen ermittelt werden.

Ein weiteres Gutachten, den öffentlichen Personennahverkehr betreffend, gibt es von Dr. Christoph Zimmer, BPV Consult GmbH Koblenz. Auch hier gilt, das endgültige Ergebnis der Potenzialstudie zum Einfluss von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV auf die Verkehrsmengen der B 10 liegt noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund kann eine abschließende Darstellung der Ergebnisse noch nicht erfolgen.

Des Weiteren wurden zu einzelnen Fachthemen Expertenmeinungen im Rahmen der Mediation eingeholt. Bevor eine abschließende Bewertung vorgenommen wird, ist der abschließende Bericht des Mediators aus

zuwerten. Dies gilt auch für einige der Gutachten, die teilweise noch nicht in abschließender Form vorliegen. Erst wenn ein Gesamtbild vorliegt, kann darüber eine Aussage getroffen werden, wie die einzelnen Ergebnisse der Gutachten und die Aussagen des Abschlussberichts in ein Konzept der Landesregierung und der Koalition zu einem verträglichen Ausbau der B 10 führen können.

Zu Frage 2: Die Landesregierung wird nach Vorlage des Ergebnisberichts des Mediators, Kirchenpräsident a. D. Cherdron, den Bericht der Mediationsgruppe intensiv auswerten und bewerten. Danach werden sich die Koalitionspartner damit befassen. Anschließend wird die Landesregierung eine gemeinsame Haltung zu dem Vorhaben festlegen. Die Landesregierung wird rechtzeitig definieren, welche Projekte für die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet werden.

Zu Frage 3: Ich werde das Parlament gern über den zuständigen Infrastrukturausschuss informieren.

Zu Frage 4: Die weitere Vorgehensweise des bereits planfestgestellten Abschnitts Landau – Godramstein wird im Rahmen der Gespräche zwischen den Koalitionspartnern entschieden.

So viel zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Baldauf.

Herr Staatsminister, in der „RHEINPFALZ AM SONNTAG“ von vor zwei Wochen wirft man Ihnen vor, dass Sie in dem Mediationsverfahren nicht rechtzeitig und frühzeitig alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen, Pläne – auch des LBM – und andere Grundlagen für eine Entscheidungsfindung den entsprechenden Entscheidungsträgern vorgelegt haben. Wie stehen Sie zu diesem Vorwurf?

Der LBM war bei der Mediation dabei. Ich gehe davon aus, dass der LBM auch alle Unterlagen fristgerecht vorgelegt hat. Mir sind einzelne Klagen in der Frage nicht bekannt.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Weiner.

Herr Staatsminister, Sie bleiben bei Frage 2 mit Formulierungen wie „rechtzeitig“ und „das Parlament informie

ren“ noch recht im Vagen. Die Frage war nach einem exakten Zeitplan, der sich auch in Wochen oder Monaten festmacht.

Ich komme zu Frage 3. Wollen Sie wirklich das Parlament nur im Nachhinein informieren, oder wäre es nicht sinnvoll, es zu beteiligen, wie wir es damals im September 2011 beschlossen hatten?

Herr Weiner, zu Frage 2. Ich werde Sie informieren, sobald mir der Mediationsbericht von Herrn Cherdron vorliegt. Das wird vermutlich in der nächsten Sitzung des Infrastrukturausschusses sein. Wenn es nach der Vorlage des Berichtes von Herrn Cherdron einen Antrag auf Sondersitzung des Infrastrukturausschusses gibt, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Landesregierung auch dort berichten wird.

Das gilt auch für die Frage 3. Die Termine für die Infrastrukturausschusssitzungen sind festgelegt. Wenn es Sondersitzungen geben sollte – diese werden bean- tragt –, wird die Landesregierung der Informationspflicht sehr gerne nachkommen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneider.

Herr Minister, Sie haben bedauert, dass die Mediation leider zu keinem erfolgreichen Ende geführt hat. Bis zu der letzten Sitzung hat sich jedoch angedeutet, dass sich die kommunalen Vertreter auf eine gemeinsame Linie einigen können. Erst in der letzten Sitzung, nachdem der LBM Planungen für die Gemeinden Siebeldingen und Birkweiler vorgelegt hat, die nicht akzeptabel waren, ist die Mediation gescheitert. Wann haben Sie von diesen Planungen Kenntnis erlangt? Teilen Sie meine Auffassung, dass diese Planungen für das Scheitern der Mediation verantwortlich waren?

Nein, diese Meinung teile ich nicht; denn diese Planungen wurden in den Ortsgemeinderäten schon ungefähr 14 Tage vorher vorgestellt. Nach meiner Kenntnis waren diese an dem Samstag der Mediation selbst nicht neu, sondern sie sind vorher durch den Landesbetrieb Mobilität in all den Planungsvarianten vor Ort mit den Gemeinderäten besprochen worden. So hat mir dies Herr Ertel berichtet.

Ich glaube, dass wir uns vor dem Hintergrund an die Presseinformation von Herrn Cherdron halten können. Ich zitiere: „,Das zwischendurch geschnürte Paket mit einem gestuften Ausbau der B 10, mit einem parallelen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, mit dem Versuch,

ein Transitverbot für Schwerlastverkehr zu realisieren und mit Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erschien mir in vielen Punkten konsensfähig‘, so Eberhard Cherdron. ,Ich hoffe, dass die Landesregierung und die Beteiligten die vernünftigen Teilaspekte weiter verfolgen.‘“

Ich glaube, das ist der Auftrag, der sich aus einer solchen Mediation ergibt. Wenn man dort konsensfähige Vorschläge und Teilaspekte hat, sollte man sich die sehr genau anschauen. Ich warte allerdings auf die Vorlage des genauen Berichts von Herrn Cherdron. Ich habe mit ihm intensiv nach Abschluss der Mediation gesprochen.

Ich glaube nicht, dass es an dem Samstag überraschend gewesen ist, sondern die Gemeinderäte und Bürgermeister hatten schon auch auf deren Wunsch hin 14 Tage vorher vor Ort vorgestellt bekommen, wie die Planungen sind. Nach meiner Kenntnis hat der Landesbetrieb nicht auf einer Variante bestanden, zum Beispiel auf einer Tieferlegung, sondern hat – ich glaube, das ist auch der Auftrag des Landesbetriebs – dargestellt, was es bedeutet, wenn man eine am Schluss vierspurige Bundesstraße durch eine Gemeinde führt. Wie sieht das aus?

Herr Weiner, wie es aussehen kann, eine vierspurige Straße durch eine Stadt zu führen, sieht man in Pirmasens. Man kann es nachvollziehen, wenn Gemeinderäte noch einmal deutlich darüber nachdenken, was das für die eigene Gemeinde bedeutet.

Ich kann es nicht auf das Datum genau sagen, wann man mir berichtet hat. Sie sehen, dass ich mit Herrn Ertel, dem Leiter der Niederlassung, die zuständig ist, gesprochen habe.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.

Herr Staatsminister, wie oft haben Sie direkt, und zwar auch an diesen Veranstaltungen und Verhandlungen, an den Gesprächen teilgenommen? Welche Gespräche haben Sie über die Mediation hinaus selbst geführt?

Mir war klar, dass eine solche Frage kommt. Sie hätten sich gut informieren sollen. Es ist mit den Teilnehmern der Mediation vereinbart worden, dass die Politik aus Mainz an der Mediation nicht direkt teilnimmt, insbesondere nicht die Leitung des Verkehrsministeriums, weil man die Mediation als eine Mediation der Region betrachtet sehen wollte.

Wir haben zugesagt, dass wir die Fachleute zur Verfügung stellen. Ich bin regelmäßig über die Sitzungen der Mediation informiert worden. Ich habe aber auch, wenn die Notwendigkeit bestand, mit Herrn Cherdron gesprochen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Ich halte mich daran, was wir in den Vorgesprächen unter meiner Leitung gemeinsam miteinander vereinbart haben. Es war ein Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Mediation, dass Befürworter und Gegner untereinander versuchen, einen Weg finden, über die Mediation Vorschläge zu erarbeiten. Ich finde, es ist gut, dass die Politik solche Vorschläge akzeptiert, sie aufnimmt und sich daran hält.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Weiner.

Herr Minister, die Gemeinde Wilgartswiesen – das ist heute in der Zeitung nachzulesen – hat mit Dreiviertelmehrheit beschlossen, einem vierspurigen Ausbau zuzustimmen, wenn für den Lärmschutz eine entsprechend akzeptable Planung vorgelegt wird. Sieht sich die Landesregierung in der Zwischenzeit, also schon in den nächsten Wochen, in der Lage, mit den betroffenen Gemeinden individuelle Lärmschutzmaßnahmen zu besprechen und auch zu erarbeiten?

Herr Weiner, ich glaube, das sagt die Vernunft. Man kann nicht, wenn man über ein Projekt, das eine Straßenlänge x bedeutet, mit einzelnen Gemeinden versuchen, einzelne Maßnahmen zu treffen. Wir müssen einen Vorschlag aus einem Guss vorlegen. Daran werden wir arbeiten.

Sie können zum Beispiel einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in Berlin reden. Koalitionsregierungen müssen und wollen sich einigen. Wir werden einen Vorschlag vorlegen. Dieser wird dann die gesamte B 10Problematik betreffen.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Ganster.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben zu Recht das Beispiel Pirmasens als gelungenes Beispiel genannt.

(Staatsminister Lewentz: Ich habe das Beispiel genannt! Ich habe es nicht bewertet! Über die Schönheit kann man streiten!)

Nein, Sie haben es genannt, wie es gut laufen kann, dass eine vierspurige Bundesstraße durch eine Stadt oder einen Ort führen kann. Sie haben auch gesagt,

dass es durch mehrmalige Gespräche zu dieser Lösung gekommen ist. Ich glaube, bei der Mediation, die jetzt erfolgt ist, haben diese Gespräche einfach gefehlt. Warum wurde nicht zu einem viel früheren Zeitpunkt in der Mediation – die Planungen lagen lange vor – das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden, wie zum Beispiel Birkweiler, auch von Ihnen gesucht?

Frau Ganster, für die Mediation gilt das, was ich eben gesagt habe. Ich meine, Sie wären sogar bei den Anfangsveranstaltungen, zu denen ich eingeladen habe, dabei gewesen. Wir haben vereinbart, dass die Mediation zunächst einmal unter den Beteiligten durchgeführt wird. Ich glaube, das ist auch richtig.

Im Übrigen sind die Gemeinden immer an den Planungsprozessen für Bundesstraßen beteiligt. Das ist aufgrund des Planungsrechts der Gemeinden nicht anders möglich. Von daher findet die Einbindung der Gemeinden so statt, wie es im Straßenbau üblich und auch vorgesehen ist.

Ich komme noch einmal zu der Bewertung. Sie wissen auch, dass man in Pirmasens weiß, dass es eine Verkehrsnotwendigkeit gibt. Die wenigsten sagen, dass es für eine Stadt eine Zierde ist, dass eine solche Straße durch die Stadt gehen muss. Ich kann es nachvollziehen, dass man als Gemeinderat erschrickt, wenn man Planungen auf den eigenen Wunsch hin noch einmal deutlich visualisiert sieht.

Ich war zwölf Jahre Ortsbürgermeister und weiß, dass sich nicht jedes Ratsmitglied permanent in jedem Detail bewegt. Wenn man dann gezeigt bekommt, was in einer relativ überschaubaren Gemeinde eine vierspurige Straße mit der Trennung der Straßenseiten usw. bedeutet, muss man das erst einmal verarbeiten. Das kann ich nachvollziehen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf.