Herr Staatsminister, in der „RHEINPFALZ“ vom 26. Februar 2013 ist eine Aussage des Kollegen Köbler zu lesen. Darin steht, im Übrigen sei die Position der GRÜNEN im Wahlprogramm klar definiert. Ein vierspuriger Ausbau der B 10 sei weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Wie stehen Sie dazu?
Ich habe im Rahmen einer Mündlichen Anfrage keine Wahlprogramme von anderen Parteien zu bewerten. Meine Handlungsmaxime ist die Koalitionsvereinbarung.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Müller-Orth, Anna Neuhof und Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Verbrauchertäuschung durch Falschdeklaration von Eiern – Num-mer 3 der Drucksache 16/2086 – betreffend, auf.
2. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob bzw. wie viele falsch deklarierte Eier aus Niedersachsen auch in Rheinland-Pfalz verkauft wurden?
3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in Rheinland-Pfalz keine falsch deklarierten Eier in Umlauf kommen?
4. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, dass Lebensmittelkontrollbehörden und Öko-Kontrollstellen – jetzt und in Zukunft – die Ergebnisse ihrer Betriebskontrollen publik machen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie gestatten mir eine Vorbemerkung: Die Landesregierung hat eine lange Tradition des Engagements für den Tierschutz. Sie hat sich insbesondere immer mit der tierquälerischen Hennenhaltung in Käfigen auseinandergesetzt. Wir sehen hier einen weiteren Skandal – einen in einer Reihe von drei Lebensmittelskandalen. Wieder ist die Eierwirtschaft betroffen.
Auf allen Seiten des Plenarsaals – ich betone: auf allen Seiten – ist es zu laut. – Bitte schön, Frau Ministerin.
99 % des Eiermarktes sind in den Händen industrieller Erzeuger. Wir sehen, dass wir auch in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz vom Preisdumping und von den zum Teil betrügerischen Methoden, die von den Betrieben angewandt werden, indirekt betroffen sind. Das ist ein Angriff auf die ehrlich arbeitenden Betriebe, die, insbesondere in unserem Land, in der Überzahl sind. Insofern wollen wir eine lückenlose Kontrolle. Auch wenn wir in Rheinland-Pfalz nicht betroffen sind, herrscht doch auf dem Markt eine entsprechende Wettbewerbssituation, die sich auf unsere Betriebe negativ auswirkt.
Wir wollen, dass es hier zu einer Verbesserung kommt. Gemeinsam mit dem Verbraucherministerium haben wir dazu im Bundesrat gerade entsprechende Anträge gestellt.
Zu Frage 1: Nach den bisherigen Berichten sollen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und MecklenburgVorpommern in mindestens 150 Betrieben die Legehennen so gehalten worden sein, dass es gegen den Tierschutz bzw. die Bestandsobergrenzen verstieß. Bei zwei Dritteln handelt es sich um konventionell arbeitende Betriebe, der Rest besteht aus Biobetrieben – alle sehr industrienah, wie ich eingangs problematisiert habe. Die Höchstgrenze für die zulässige Besatzdichte ist überschritten worden: Der Überbesatz lag bei 10 % bis 20 %. Insofern ist das, was die Umweltverbände anlässlich ihrer Demonstration im Januar formuliert haben, nämlich „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, eine berechtigte Aussage.
Zu Frage 2: Über die Kommunikationswege der amtlichen Lebensmittelüberwachung und insbesondere des Schnellwarnsystems wurden keine Daten zu betroffenen Herkünften und Chargen mitgeteilt. Aber es ist angesichts des recht großen Umfangs des vermuteten Betrugs sehr wahrscheinlich, dass auch nach RheinlandPfalz Lieferungen erfolgt sind.
Zu Frage 3: Wir kontrollieren in Rheinland-Pfalz sehr genau. Was die ökologische Erzeugung betrifft, wird jeder rheinland-pfälzische Ökobetrieb mindestens einmal jährlich von einer staatlich zugelassenen privaten Kontrollstelle geprüft. Zusätzlich zu der 100 %-Kontrolle findet auf der Grundlage einer Risikoanalyse bei mindestens 10 % ein Stichprobenkontrollbesuch statt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) überwacht die Kontrollstellen zudem, indem sie bei mindestens 7 % der Ökobetriebe Kontrollbegleitungen oder Nachkontrollen durchführt.
Was die konventionelle Erzeugung angeht, kontrollieren die Mitarbeiter der ADD in Trier die zugelassenen Eierpackstellen. Die ADD ist auf der Erzeuger- und Großhandelsstufe für die Überwachung des Handelsklassensystems zuständig. Die Eierpackstellen werden in der Regel einmal jährlich anlassbezogen kontrolliert, in Einzelfällen mehrmals im Jahr. Außerdem ist die ADD für die Registrierung der Legehennenbetriebe sowie für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Legehennenbetriebsgesetz zuständig. Bisher haben die intensiven Kontrollen ergeben, dass es in Rheinland-Pfalz keine Betrugs- oder Verdachtsfälle gab.
Eine Aktivität des Landes Rheinland-Pfalz bezieht sich, ohne dass wir das vorher wussten, genau auf die Probleme auf dem Eiermarkt: In der aktuellen Bundesratssitzung am 23. März werden wir gemeinsam mit dem Verbraucherministerium Anträge einbringen, bei denen es darum geht, dass wir auch für die Verbraucher eine Verbesserung der Wahlfreiheit haben möchten. Sie wissen, dass man bei den Frischeiern bereits heute ersehen kann, aus welchem Haltungssystem sie kommen. Wir wollen, dass das in Zukunft auch bei den verarbeiteten Eiern der Fall ist. Das betrifft immerhin die Hälfte der erzeugten Eier.
Gleichzeitig setzen wir uns aber auch dafür ein – das ist mit großer Mehrheit angenommen worden, Frau Schneider –, dass die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden; denn da gibt es schon einige Lücken im System, die es den Kontrollstellen schwer machen, insbesondere was zum Beispiel die Einbeziehung der Plausibilitätsüberprüfungsmöglichkeiten angeht.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, ob in der Vergangenheit eine festgestellte Verbrauchertäuschung auch strafrechtliche Konsequenzen hatte?
Natürlich ist das zum Teil auch strafrechtlich relevant. Es kommt darauf an, um welche Fälle es geht und wie schwerwiegend sie sind. Aber wir setzen uns dafür ein, dass auch hier die Sanktionsmöglichkeiten verbessert werden. Übrigens haben wir im Bundesrat gerade einen Antrag nach dem Arzneimittelgesetz eingebracht, in dem wir uns dafür einsetzen – das ist im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal relevant –, dass nicht nur die verwendeten Mittel, also die Antibiotika in dem Fall, eingetragen werden müssen, sondern dass auch die Sanktionsmöglichkeiten im Fall eines Missbrauchs verbessert werden.
Frau Ministerin, Sie haben den Tierschutz angesprochen. Sehen Sie Möglichkeiten, über den Tierschutz bzw. über dessen Anwendungen mehr Transparenz und damit auch eine größere Deklarationssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen, oder gibt es im Tierschutzgesetz des Bundes einen gravierenden Nachbesserungsbedarf?
Aufgrund der noch nicht veränderten Mehrheiten im Bundesrat ist seitens der Bundesregierung leider ein Gesetz verabschiedet worden, das die Anforderungen an den Tierschutz, der von allen Seiten gesehen wurde, nahezu nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Hennenhaltung bzw. der Eiererzeugung haben wir aber insbesondere die Notwendigkeit, über die Besatzdichten insgesamt zu diskutieren.
Ganz klar ist – das wissen wir aber eigentlich alle –, dass gerade bei der Bodenhaltung die Besatzdichte zu hoch ist. Darum kommt es auch immer wieder zu Problemen bei der Bodenhaltung, obwohl das eigentlich ein ordentliches Haltungssystem ist – allerdings nur dann, wenn die Obergrenze für die Besatzdichte heruntergeschraubt wird. Aber wir sehen auch die Notwendigkeit, das Kleingruppensystem früher als von der Bundesregierung vorgesehen zu beenden bzw. es nicht weiter zu unterstützen. Wir haben schon oft gesagt, dass es hier einen Nachbesserungsbedarf gibt.
Frau Ministerin, wie ist in der aktuellen Situation die Überwachung erfolgt? Wie viele Kontrollen wurden aktuell durchgeführt? In welchen Regionen wurden sie durchgeführt? Wie wurde das organisiert?
Ich habe hier eine prozentuale Auflistung. Ich kann Ihnen aber gern die absoluten Zahlen nachliefern.
Frau Ministerin, der aktuelle Fall zeigt, man kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass da, wo „Bio“ draufsteht, auch „Bio“ drin ist.
Dieser Markt hat sich sicherlich als wirtschaftlich sehr interessant entwickelt und scheint lukrativ zu sein. Deshalb häufen sich wohl auch die Betrugsfälle.
Ich verstehe Ihr Interesse, den Bio-Bereich besonders herauszuarbeiten. Ich will gleich sagen, wir haben im Bundesrat eine Initiative zur Verbesserung der EU-ÖkoVerordnung gestellt. Aber es ist durchaus kein BioSkandal, auch wenn mit der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung dieses Segments der Fokus stärker auf diese Entwicklung gelegt wird. Das ist ein bisschen wie bei den erneuerbaren Energien. Aber erstens haben wir ein riesiges Interesse an einer lückenlosen Aufklärung. Wir haben ein großes Interesse daran, dass es nicht zu einem Missbrauch in diesem Segment kommt wie in anderen Bereichen auch. Nichtsdestotrotz ist die ökologische Landwirtschaft eine, die von den Ansätzen des Tierschutzes, von der Tiergerechtigkeit her, aber insbesondere von der Belastung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit mit Pestiziden und ihren Rückständen durch keine andere übertroffen wird.
Wir unterstützen den ökologischen Landbau. Aber wir werden natürlich gleichzeitig dafür sorgen, dass nicht alle Fehlentwicklungen der konventionellen Landwirtschaft hier ein weiteres Feld der Anwendung finden.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster und Thomas Weiner (CDU), Flughafen Zweibrücken – Nummer 4 der Drucksache 16/2086 – betreffend, auf.