Wissen Sie was, wenn Herr Baldauf der Presse erklärt, der Vorschlag, den Herr Kollege Hering aufgegriffen hat, den die Enquete-Kommission in ihrer Beschlussempfehlung für die Landesgesellschaften schon gemacht hat, sei populistisch, dann zeigt das doch, dass gerade die Männer in der CDU die Frauen nicht vorlassen wollen, weil sie wissen, dass sie häufig qualifizierter sind.
(Frau Klöckner, CDU: Das war aber jetzt ganz falsch! Da sind Sie beim Falschen! – Weitere Zurufe von der CDU)
Wenn es nach Qualität gehen würde, wären auch in Ihrer Partei noch mehr Frauen in der Verantwortung.
Frau Kohnle-Gros, der Unterschied ist doch, Sie haben hier 5 Minuten lang bedauert, wie schlecht es doch um Frauen in Aufsichtsgremien bestellt ist, ja, auch in Rheinland-Pfalz. Da sind wir uns doch einig. Der Unterschied ist nur, Rot-Grün handelt, legt Vorschläge und Gesetze vor,
auch im eigenen Land. Das hat die Ministerin gerade gesagt. Die CDU bedauert, blockiert aber die Verbesserungen für Frauen,
damit sie auch morgen noch bedauern und sich hier populistisch hinstellen kann zum Schaden der Frauen in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz.
Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir fahren mit der Plenarsitzung fort. Ich rufe die Punkte 17, 18 und 19 der
…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2076 – Dritte Beratung
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2048 – Zweite Beratung
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2077 – Zweite Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berichterstattung zur Drucksache 16/2076 erspare ich mir, die habe ich gestern schon gemacht.
Ich komme zur Berichterstattung zu Drucksache 16/2048. Der Landtag hat mit Beschluss vom 7. März 2013 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 14. März 2013 behandelt. Der Rechtsausschuss hat Gleiches in seiner 22. Sitzung am 18. April 2013 getan.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird mit den eingebrachten Änderungen angenommen.
Ich komme zu Drucksache 16/2077. Der Landtag hat durch Beschluss vom 7. März 2013 den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überwiesen. Durch den Innenausschuss wurde der Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 14. März 2013 beraten. Hier lautet die Beschlussempfehlung, der Gesetzentwurf wird abgelehnt.
Wir haben für die drei Punkte eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Es wäre nett, wenn sich jemand zu Wort melden würde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das rechte Wahlalter haben wir bereits gestern ausführlich diskutiert. Ich sage ganz klar, das Verfassungsrecht ist ein sehr hohes Gut. Wir haben innerhalb der CDU lange darüber diskutiert. Wir haben über Nacht nicht unsere Meinung geändert.
Heute widmen wir uns daher vor allen Dingen unseren Initiativen zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Der CDU-Ansatz hat dabei vor allem zwei Ziele, und zwar es dem Wähler so einfach wie möglich zu machen, und zum Zweiten, mehr Frauen für die Kommunalräte zu akquirieren. Deshalb orientieren sich unsere Änderungsvorschläge an der Verfassung und der Praxis.
Wir haben bereits beim letzten Mal sehr ausführlich darüber debattiert, für wie wichtig wir es halten, dass die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit erhielten, zu Hause zu wählen, und zwar gerade in Anbetracht der großen Wahlzettel und der Möglichkeiten zu kumulieren und zu panaschieren.
Der zweite Punkt betrifft die Mehrheitswahl. Hier ist es im Moment so, dass man einen Wahlvorschlag erarbeiten kann, auf dem doppelt so viele Kandidaten stehen, wie zu wählen sind. Die Kandidaten untereinander müssen im Vorfeld eine Selektion betreiben bzw. eine Auslese vornehmen, weil nur so viele auf dem Stimmzettel erscheinen dürfen, wie zu wählen sind. Wir sind der
Ansicht, dass man niemanden vor den Kopf stoßen darf. Es wäre eine gute Auswahl für den Wähler, deswegen plädieren wir dafür, doppelt so viele Kandidaten auf dem Stimmzettel auszuweisen.
Darüber hinaus ist es unser Weg, dass wir mehr Frauen in den Kommunalparlamenten haben möchten. Deswegen wollen wir hierzu einen Weg gehen, der verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Ich denke, genau darin unterscheiden sich unsere Anträge. Darin sehen wir die Problematik in Ihrem Antrag.
Er wurde Ihrerseits kurz vor der Sitzung des Innenausschusses offensichtlich in einer Art Hauruck-Aktion eingebracht. Heute stellt sich das so dar, dass Sie deutlich über das Ziel hinausgeschossen sind. Wahrscheinlich haben Sie unter dem Druck der eigenen Leute an der Basis die Fahne ein Stück weit wieder eingerollt. Das lässt uns hoffen. Ich schaue im Rahmen der Diskussion, wie weit das wirklich geht.
Das, was Sie vorhaben, nennen wir eine kleine Prangerlösung. Die hatte wohl weniger im Sinn, für mehr Frauen in den Räten zu sorgen, als vielmehr solche Wahlvorschläge an den Pranger zu stellen, die vermeintlich schlechter sind und auf denen weniger Frauen vorhanden sind. Wir sagen ganz klar, wir halten das verfassungsrechtlich für höchst bedenklich; denn dann handelt es sich um eine Wertung und bedeutet eine Stigmatisierung auf dem Stimmzettel. Das sehen wir als eine Beeinflussung des Wählers an.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie Sie damit umgehen, wenn andere Personengruppen kommen, beispielsweise Ältere, Jüngere, Migranten oder Behinderte. Was ist, wenn die auch prozentual auf dem Stimmzettel dargestellt werden wollen? Bekommen wir dann irgendwann eine Art Beipackzettel zu dem Stimmzettel? Ich überspitze das ganz bewusst.