Für die Landesregierung hat Innenminister Lewentz das Wort. – Entschuldigung. Machen Sie nicht so ein böses Gesicht, Herr Dr. Wilke. Das war nur ein Versehen. Wollen Sie mir etwas unterstellen? –
Lieber Kollege Wiechmann, ein gutes Gesetz noch besser gemacht! Sie haben ein gutes Gewissen, wenn Sie das hier den Kolleginnen und Kollegen zur Beschlussfassung heute empfehlen. – Das waren eben Ihre Worte. Ich finde, Sie nehmen den Mund verdammt voll.
Sie haben mich vorhin persönlich angesprochen und darauf hingewiesen, die Fragen, die ich heute Morgen gestellt hätte, wären zu aller Zufriedenheit umfassend beantwortet worden. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Sie haben wahrscheinlich partiell einfach nicht hingehört. Sie haben meine Fragen gehört. Ich bin dann auf die Antworten noch einmal eingegangen. Ich möchte noch einmal im Kreis der Kolleginnen und Kollegen deutlich machen, wo nach wie vor der Hund aus Sicht der CDU begraben liegt.
Es ist richtig, durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, eine vorläufige Einschätzung – das war in der Kürze der Zeit hervorragend, aber es ist nur eine vorläufige Einschätzung –,
Aus meiner Sicht bleiben aber noch zwei zentrale Punkte übrig, die ich hier einbringen will, damit Sie sehen, warum wir heute sagen, so ein Schnellschuss geht nicht mit der CDU.
Punkt 1 betrifft die Berufsfreiheit und die Benutzungsordnung. Nichts steht in dem Gesetzentwurf dazu, unter welchen Voraussetzungen die Benutzungsordnung genehmigt werden kann. Kein Investor weiß, was ihn erwartet, wann bekomme ich die Genehmigung, wann wird sie verweigert. Nichts steht davon im Gesetz.
Ich entnehme Ihren Worten, dass die Idee wohl die ist, dass das noch zu Zeiten der Nürburgringgesellschaft geregelt werden soll. So liest sich Ihr Entschließungsantrag. Aber was kann der Insolvenzverwalter – Frau Klöckner hat schon darauf hingewiesen – heute machen? Hinter ihm steht ein Gläubigerausschuss, eine Gläubigerversammlung. Darauf muss er Rücksicht nehmen. Alles, was er heute im Sinne einer Benutzungsordnung festzurrt, schadet der Vermarktung des Nürburgrings, weil es die Möglichkeiten, einen möglichst hohen Preis im Sinne der Gläubiger zu erzielen, schmälert.
Vor dem Hintergrund gibt es keine Möglichkeit, die Benutzungsordnung jetzt schon zu machen. Das ist Sache des Investors.
Der nächste Punkt betrifft die Sanktionierung. Ich glaube, das ist vorhin auch schon von Frau Klöckner angesprochen worden. Was kann man machen, um das durchzusetzen, falls der Investor, der Eigentümer das nicht umsetzt, was hier von ihm gefordert wird? Nichts kann man machen. Ich habe heute Morgen gefragt, was dann geschieht. Die Auskunft war, dann kann jeder seinen Nutzungsanspruch durchsetzen. Mitnichten, im Gesetz steht drin, der Eigentümer ist verpflichtet, die Nutzung zu gewähren. Die Juristen unter uns wissen, dass ich nur dann, wenn drinsteht, ich habe das Recht, etwas zu verlangen, ich es juristisch durchsetzen kann.
Wenn nur gesagt wird, der andere muss es mir gestatten, dann habe ich noch lange kein klagbares Recht. Auch das ist ein weiterer Pferdefuß, den dieses Gesetz noch hat.
Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt. Wir meinen, die Fragen, die noch offen sind, könnten noch geklärt werden. Ohne Not wird aber das Gesetz heute durchgepeitscht. Im September wäre ein besserer Zeitpunkt. Da könnten wir die restlichen Fragen noch klären.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. Wilke, Sie haben uns noch einmal darauf angesprochen, dass wir angeblich keinen so großen Zeitdruck hätten, das alles kein Problem wäre. Die Fragen, die Sie gestellt haben, sind offensichtlich nicht zu aller Zufriedenheit, aber zumindest für uns
lassen Sie mich bitte ausreden, lieber Kollege –, zumindest aus unserer Sicht umfassend und eindrucksvoll im Rechtsausschuss beantwortet worden sind.
Herr Dr. Wilke, Sie haben über Ihre suggestiven Fragen – das gehört sich so, das kann man so machen – versucht, Konflikte hereinzubringen. Sie haben versucht, noch einmal den Wissenschaftlichen Dienst oder die Berater des Justizministeriums vorzuführen. Das ist Ihnen heute Morgen offensichtlich nicht gelungen. Das macht deutlich, dass Sie plan- und hilflos sind. Deswegen gibt es den von Ihnen sehr kurzfristig eingebrachten Entschließungsantrag. Ich halte das übrigens für schlechten parlamentarischen Stil. Wir haben alles mit Ihnen abgestimmt, aber Sie meinen, Sie müssten uns über Initiativen nicht informieren.
Mir soll es recht sein. Wir haben Gott sei Dank bei uns die Mehrheit im Haus. Die werden wir heute offensichtlich nutzen müssen.
Ich möchte Ihnen noch eines sagen. Die Eilbedürftigkeit ist für uns von großem Interesse. Es wäre fahrlässig, das heute nicht zu beschließen. Wir haben bis Ende Juni die Phase 1 des Veräußerungsprozesses gehabt. Da wurden die Interessenten zu einer allgemeinen Interessensbekundung aufgefordert. Ungefähr 100 Unternehmen sind dem gefolgt.
Seit Ende Juni ist Phase 2. Interessenten können nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Einblick in die Daten des Nürburgrings erhalten. Ab August in der Phase 3 können die verbliebenen potenziellen Käufer Einblick in einen Datenraum nehmen, in dem die konkreten Zahlen zum Nürburgring, Umsatzzahlen, betriebswirtschaftliche Lage usw., hinterlegt sind.
Glauben Sie im Ernst, dass wir deshalb mit dem Gesetzentwurf noch warten können? Wir müssen jetzt Klarheit und Rechtssicherheit für alle potenziellen Käufer und neuen Besitzer schaffen. Deswegen sagen wir Ihnen, überwinden Sie Ihre parteipolitische Brille, und machen Sie im Sinne der Region, der Menschen und vor allen Dingen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit, und hören Sie auf zu versuchen, Ihr parteipolitisches Spielchen zu machen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Regierungsfraktionen, die charakteristischen Nutzungen des Rings auch in Zukunft zu ermöglichen. Diese Initiati
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir eine Anmerkung zum Entschließungsantrag der CDU als Parlamentarier. Ich möchte wissen, in welchem Parlament dieser Welt eine Opposition glaubt, dass die Mehrheit folgender Formulierung zustimmt: „Der Landtag stellt fest. (…) Der Landtag hat erhebliche Zweifel, dass der vorgelegte Gesetzentwurf“ – der Regierungsfraktionen – „in seiner geänderten Fassung (…) diesen Zugang dauerhaft gewährleisten wird.“ Daraus wird klar, was Sie hier treiben. Sie wollen nicht mit ins Boot gehen. Das kann man sagen. Man kann sagen, Sie wollen diese öffentliche Zugangsmöglichkeit nicht mitgestalten.
(Bracht, CDU: Das ist doch die Unwahrheit! – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU – Zurufe von der SPD)
Das war uns klar, als Sie nicht mit ins Boot gegangen sind, um den Wissenschaftlichen Dienst zu beauftragen.
Frau Klöckner, Sie haben gut daran getan, gestern nicht im Innenausschuss dabeigewesen zu sein. Sie hätten ziemliche Eiertänze und vor allen Dingen ein gigantisches Argumentationselend erleben müssen.