Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

Untersuchungen der Antragsteller und von ihnen abhängiger Auftragnehmer reichen aus, um die Anforderungen an die Zulassungsunterlagen zu erfüllen. Wir haben bisher die Situation, dass die EFSA nach dem Äquivalenzprinzip urteilt und danach vorgeht, ob es eine Vergleichbarkeit entweder mit bereits untersuchten ähnlichen Pflanzen oder aber mit der konventionellen Art dieser Pflanze gibt. Es werden dann keine weiteren Untersuchungen gemacht, wie zum Beispiel auch beim Genmais 1507.

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin AnklamTrapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, sollte die EU-Kommission den Genmais 1507 zulassen und ein Nachbarland wie die Niederlande diesen Genmais im Freien anpflanzen, ist dann auch eine Aussaat in der Bundesrepublik Deutschland möglich?

Bisher gibt es nicht die Möglichkeit, dass einzelne Mitgliedsländer entscheiden können, ob sie eine auf EUEbene zugelassene Pflanze anbauen oder nicht anbauen, sondern es ist der Wirtschaftsseite überlassen, ob sie zu dieser Risikotechnologie greift oder nicht. Insofern ist natürlich das interessant, was zurzeit diskutiert wird. Der jetzt schon wieder ausgeschiedene Agrarminister Friedrich hatte gesagt, wir werden unser Land schützen. Wie er das machen wollte, hat er uns aber bisher noch nicht verraten.

Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Kollegen Hartenfels.

Frau Ministerin, wird der Genmais 1507 bereits in Rheinland-Pfalz gehandelt und/oder verfüttert?

Ja, es ist möglich, dass dieser Genmais bereits gehandelt wird, weil eine Zulassung als Futtermittel besteht. Allerdings können wir nicht genau sagen, in welchen Futtermitteln diese Genmaissorte enthalten ist, weil dazu keine Details vorliegen, sondern die Bauern finden auf den Futtermitteln nur die Aussage, kann gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder eine ähnliche Formulierung, aber was es genau ist, wissen wir nicht.

Eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Wehner.

Frau Ministerin, ich will noch einmal auf die verschiedenen Szenarien zurückkommen. Wenn die Kommission meint, den Mais zulassen zu müssen, was könnte dann folgen? Kann noch die Safeguard-Klausel greifen? Eben haben Sie angesprochen, der ehemalige Landwirtschaftsminister Friedrich habe auch die Opt-out-Klausel ins Gespräch gebracht. Welches Szenario halten Sie für am wahrscheinlichsten?

Zunächst einmal gilt es, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, diesen Mais nicht zuzulassen. Das ist, glaube ich, angesichts der Mehrheitssituation unter den EU-Ländern eine Schlussfolgerung, die die Kommission ziehen sollte.

Dies auch vor dem Hintergrund der EU-Wahlen; denn ich glaube, dass es sicher nicht die Begeisterung für die Europäische Union fördert, wenn es Auseinandersetzungen um diese Risikoorganismen weiter gibt.

Es gibt aber gleichzeitig einen Vorschlag der EUKommission, eine Art Opt-out-Lösung, so wie Sie sie schon angedeutet haben, zu wählen, wobei ich die jetzige Formulierung außerordentlich problematisch finde. Danach gibt es Vorschläge, wonach Mitgliedsländer, falls sie ein nationales Anbauverbot aussprechen wollen, während des EU-Zulassungsverfahrens mit den Antragstellern verhandeln sollen. Das wird vielleicht lustig, wenn das jedes EU-Mitgliedsland am Ende tut.

Allerdings muss man sagen, dass es bereits vor einigen Jahren, nämlich 2011 und früher, einen Vorschlag des Europäischen Parlaments gegeben hat, die Möglichkeiten des Ausstiegs weiter zu verbessern, die es gibt und wie das bei MON810 auch gemacht worden ist, die auch das deutsche Gentechnikgesetz beinhaltet, nämlich dann, wenn es wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, dass es Umweltschäden gibt.

Wir werden demnächst auch im Bundesrat darüber diskutieren, dass eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen wird, bei dem Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze über die bisherige Möglichkeit eines nationalen Anbauverbots im EU-Gentechnikrecht hinauszugehen und sich dabei aber – das wäre mein Vorschlag – für eine Ausweitung der Verbotsgründe bezüglich der Umweltrisiken oder sozioökonomischen Risiken auszusprechen, wie es das Europäische Parlament auch getan hat.

Es gibt noch zwei Zusatzfragen von den Herren Kollegen Johnen und Dr. Schmidt. Dann schließe ich die Liste.

Herr Kollege Johnen, bitte schön.

Frau Ministerin, wie bewertet das Ministerium die Zweckhaftigkeit bzw. Notwendigkeit für rheinlandpfälzische Landwirte, den Genmais 1507 anzubauen, der wesentlich gegen den Maiszünsler wirken soll? Wie groß ist die Maiszünsler-Problematik zurzeit in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gibt es keine massiven Probleme mit dem Maiszünsler. Hier sind Fruchtfolgeeinhaltungen ein ganz wichtiges Mittel. Auf keinen Fall wird dadurch ein Einsatz einer gentechnisch veränderteren Pflanze gerechtfertigt; denn wir wissen, dass es zu erheblichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf die konventionelle und die ökologische Landwirtschaft kommen kann.

Ein solch gentechnisch veränderter Organismus macht sich sozusagen selbstständig; denn er kann durch Pollentransport, Wind und Insekten auskreuzen. Das Erntegut kann dann auf den benachbarten Feldern gentechnisch veränderte Maiskörner enthalten. Es kann auch eine Verschleppung durch den Transport erfolgen. Übrigens haben Untersuchungen, die die GRÜNEN im Bundestag zu der Transportproblematik durchgeführt haben, gezeigt, dass das eine erhebliche Auskreuzungsproblematik zur Folge haben kann. Es kann zu einer Verschleppung durch Tiere und Wasser kommen. Es kann auch vorkommen, dass nach milden Wintern sogar ein Durchwuchs mit gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgen kann.

Wir wissen, dass es mit bedauerlicher Regelmäßigkeit Verunreinigungen des Saatgutes gibt. Das heißt, auch Landwirte, die überhaupt nicht in der Nachbarschaft von gentechnisch veränderten Feldern liegen oder gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut haben, sind betroffen. Das kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der konventionellen Landwirtschaft, aber auch der Anbauer führen, weil damit Haftungsrisiken verbunden sind. Der

Deutsche Bauernverband sagt klar, diese sollten besser nicht eingegangen werden. Indirekt sind auch die Verbraucher und Verbraucherinnen betroffen, die mit diesen Produkten, die sie nicht essen und in Deutschland nicht sehen wollen, konfrontiert werden.

Der nächste Punkt ist die Resistenzbildung bei den Insekten. Wenn es zu einer Verbreitung dieser gentechnisch veränderten Pflanze kommt, die permanent ein Gift enthält, wird damit zu rechnen sein, dass das Gift die Wirkung nicht mehr entfaltet und damit auch die konventionellen Spritzmittel nicht mehr wirken können. Das heißt, hier hätten wir einen Verlust einer Möglichkeit der Bekämpfung, die alle Landwirte treffen könnte.

Die letzte Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Schmidt.

Sehr geehrte Frau Ministerin, die genetischen Veränderungen sind irreversible Vorgänge. Welche Langzeitkonsequenzen können diese für unsere Umwelt darstellen?

Wie ich bei der Beantwortung der letzten Frage gesagt habe, hat dies erhebliche Folgen auf die konventionelle und ökologische Landwirtschaft. Wir sehen die Gefahr, dass sich solche gentechnisch veränderten Sorten, da diese Veränderung nicht mehr zurückholbar ist, in der Umwelt verbreiten und damit auch die Zuchtanstrengungen im Bereich unserer Pflanzenzucht mit beeinflussen.

Wir haben die Entwicklung, dass sich in anderen Ländern, in denen die gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden, die Zucht immer stärker monopolisiert und wir in der Bandbreite unserer genetischen Vielfalt erheblich eingeschränkt werden.

Problematisch ist auch, wenn solche Pflanzen Eigenschaften entwickeln, die ungewollt sind. Auch solche Eigenschaften können sich entsprechend verbreiten und nicht mehr zurückgeholt werden. Sie gefährden letztendlich unsere Ernährungssicherheit, aber auch die Anstrengungen unserer Landwirtschaft, zu Zuchterfolgen zu kommen und damit Fortschritte zu erzielen.

Danke schön. Damit ist die Anfrage beantwortet. Wir würden jetzt alle dieses Tier erkennen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 2 „Neuverschuldung der Länder 2013“ der Abgeordneten Gerd Schreiner und Dr. Adolf Weiland.

Frau Kollegin, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion beantragt die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 1 „Abschluss des Landeshaushalts 2013“.

Der erste Antrag kam von der CDU. Wer fängt an? – Herr Dr. Weiland.

(Abg. Frau Spiegel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, meldet sich)

Entschuldigung, ich habe Sie übersehen.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich finde, jetzt kann nicht mehr viel Überraschendes kommen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantrage ich die Aussprache zur Mündlichen Anfrage Nummer 3 „Neuer Genmais in Rheinland-Pfalz?“ des Abgeordneten Dietmar Johnen.

Wir kommen zur Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gerd Schreiner und Dr. Adolf Weiland (CDU), Neuverschuldung der Länder 2013 – Nummer 2 der Drucksache 16/3303 – betreffend. Herr Kollege Dr. Weiland, Sie hatten sich gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorgestern am Dienstag hat uns der Landesrechnungshof eine schnörkellose, klare, bis in den letzten Winkel ausgeleuchtete Dokumentation über die Lage des Landeshaushalts in Rheinland-Pfalz vorgelegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute haben wir vom Landesfinanzminister eher die RosamundePilcher-Version gehört:

(Beifall der CDU)

schöne Bilder, herrliche Farben, alles weich gezeich- net. – Ich habe, auch wenn das nicht zu meiner bevorzugten Freizeitgestaltung gehört, nichts gegen Rosamunde Pilcher. Das kann sonntags abends mit einem guten Glas rheinland-pfälzischen Wein auf der Couch für den einen oder anderen angenehm sein, wenn man es mag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute, wenn wir über die Landesfinanzen reden, bin ich aber der Meinung, wir sollten von der Schnulzenromantik weg hin zum Realismus und zum klaren Blick kommen.

(Beifall der CDU)

Am Dienstag ist uns mit der Vorstellung des Berichts des Landesrechnungshofs die katastrophale Lage der Landesfinanzen – man kann sie nicht anders bezeichnen – noch einmal vor Augen geführt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darauf mit dem Running Gag aus „Dinner for One“, nämlich „the same procedure as every year!“ reagieren; denn Jahr für Jahr bescheinigt der Landesrechnungshof dieser Landesregierung das Scheitern ihrer Haushaltspolitik,

(Beifall der CDU)

und das, wenn man es ganz nüchtern sieht, trotz idealer, man könnte schon fast sagen idealster Rahmenbedingungen.