Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Könnte sein. Ich habe das sozusagen auswendig dahergesagt.

(Frau Klöckner, CDU: Nur eine Fragestunde! – Baldauf, CDU: Auswendig setzt voraus, dass man es vorher gelernt hat!)

Liebe Frau Klöckner, man ist auf das vorbereitet und gibt exakt dazu Auskunft, was man schriftlich gefragt wird. Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder versucht man, das Pi mal Daumen zu beantworten, was man ungefähr als Größenordnung im Kopf hat, oder man langweilt Sie und sagt bei allem, da ich das nicht auf den Cent genau beantworten kann, sage ich Ihnen eine schriftliche Beantwortung zu. Wenn Sie das gerne wollen, dann können Sie das haben.

(Baldauf, CDU: Herr Deubel hat so etwas gewusst!)

Ich werde das gerne bei Bedarf nachliefern.

(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Lieber Herr Dr. Weiland, die Talente sind im Leben unterschiedlich verteilt.

(Dr. Weiland, CDU: Entschuldigung! Es ist mir nur aufgefallen!)

Das kann doch einmal vorkommen.

Die steuerlichen Mehreinnahmen mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen gegenüber dem Ansatz lagen bei 371,8 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es nichtsteuerliche Mehreinnahmen, die etwas anderes sind. Diese lagen bei 144 Millionen Euro.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Beilstein.

Herr Minister, Sie haben eben von 106 Millionen Euro Mehrausgaben für Kommunen im Vollzug gesprochen. Mich würde interessieren, welche Mehrausgaben dies konkret waren. Ich denke, wenn Sie diese Zahl so genannt haben, wissen Sie im Zweifel auch die Haushaltsstelle.

Sie sprachen von entsprechenden Einsparungen. Da würde mich interessieren, wo konkret die entsprechenden Einsparungen sind.

Ich werde Ihnen die Haushaltsstelle jetzt nicht ungefähr nennen. Wenn Sie diese gerne wissen wollen, werde ich sie Ihnen gerne schriftlich nachreichen. Offensichtlich macht Sie das nervös, wenn man von „ungefähr“ redet.

(Frau Beilstein, CDU: Moment!)

Ich sage Ihnen ganz gerne, was nach meiner Erinnerung die beiden wesentlichen Ausgabenpositionen waren.

(Licht, CDU: Herr Minister, wenn man nervös ist, dann antwortet man mit „ungefähr“!)

Das eine sind die Vorabzahlungen im Zensus, die das Land geleistet hat. Ein zweiter großer Posten sind Mehrzahlungen an Kommunen im Zuge des Kommunalen Entschuldungsfonds.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Weiland.

Herr Minister, sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie mich nicht nervös machen?

Sind Sie darüber hinaus bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Landesrechnungshof zu dem Thema Steuermehreinnahmen im Jahre 2013 sagt: „Allerdings mussten trotz eines weiteren Anstiegs der Steuereinnahmen um 495 Mio. € allein für den Kernhaushalt (…).“ Dann kommt die Schuldenseite. Darauf will ich jetzt nicht abstellen. Sind Sie also bereit, zur Kenntnis zur nehmen, dass der Landesrechnungshof von Steuermehreinnahmen in 2013 von 495 Millionen Euro spricht?

Wenn Sie mir das vorlesen aus dem Rechnungshofbericht, dann bin ich natürlich bereit, das zur Kenntnis zu nehmen. Warum sollten Sie sich verlesen oder eine falsche Quelle zitieren? Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass ich Sie nicht nervös mache. Das wäre auch nicht meine Absicht. Das wäre unfair.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Steinbach.

Bei den beschriebenen Mehrausgaben für die Kommunen, bei denen Frau Kollegin Beilstein noch einmal nachgefragt hat, frage ich Sie, ob es meiner Erinnerung nach zutreffend ist, dass diese Vorabzahlungen im Rahmen der Zensus-Überweisung, wenn ich es einmal so nennen darf, eine überplanmäßige Ausgabe waren, die wir im Haushalts- und Finanzausschuss sogar beschlossen haben.

Ja, das war so.

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gerd Schreiner und Dr. Adolf Weiland (CDU), Neuverschuldung der Länder 2013 – Nummer 2 der Drucksache 16/3303 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

Die Mündliche Anfrage betrifft die Neuverschuldung der Länder 2013.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist nach den vorläufigen Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen zu den einzelnen Länderhaushalten für 2013 die Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt in Rheinland-Pfalz (in absoluten Zah- len sowie umgerechnet je Einwohner) – mit und ohne Zahlungen an den Pensionsfonds?

2. Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz 2013 die Nettokreditaufnahme der Landesbetriebe LBB und LBM, der Universitätsklinik für den Hochschulbau und bei der privaten Vorfinanzierung von Investitionen?

3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung zum 31. Dezember 2013 die bestehenden Kontokorrentkredite der einzelnen Länder für die Kernhaushalte?

4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Ausgaben der einzelnen Länder für Sachinvestitionen wie Hochbauten, Tiefbauten, große Anschaffungen im Jahr 2013 in absoluten Zahlen und umgerechnet je Einwohner?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Kühl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Interpretation von Haushaltskennzahlen der Länder untereinander wird unter anderem durch unterschiedliche Ausgliederungsgrade sowie länderspezifische Besonderheiten erschwert.

So hat Rheinland-Pfalz beispielsweise bereits Mitte der 90er-Jahre als erstes Bundesland einen Finanzierungsfonds zur vollständigen Finanzierung künftiger Pensionszahlungen gegründet. Daneben wurden mit der Gründung des LBB und des LBM große Investitionshaushalte in Landesbetriebe ausgegliedert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die angesprochene Übersicht des Bundesfinanzministeriums stellt primär auf den Finanzierungssaldo, nicht auf die Nettokreditaufnahme ab, also eigentlich auf die Zahlen, die Sie erfahren wollen. Aber zum Zeitpunkt der Meldung hatten nicht alle Länder ihre diesbezüglichen Abschlussbuchungen getätigt, die notwendig sind, um den dort ausgewiesenen Finanzierungssaldo in eine Nettokreditaufnahme zu transformieren.

Die Zahlen zu Rheinland-Pfalz sind zutreffend, weil die entsprechenden Abschlussbuchungen hier bereits vorgenommen worden sind. Die Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt, also im Kernhaushalt des Landes, betragen demnach 545,7 Millionen Euro. Dies entspricht rund 137 Euro je Einwohner. Zieht man, wie gefragt, die Zuführungen und Zinsen des Landes an den Pensionsfonds von der Nettokreditaufnahme ab und berücksichtigt die gegenläufigen Zahlungen des Pensionsfonds an den Landeshaushalt nicht, dann ergäben sich Nettotilgungen in Höhe von rund 63 Millionen Euro bzw. in Höhe von 16 Euro je Einwohner.

Zieht man dagegen die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts beim Pensionsfonds und bei der Versorgungsrücklage von der gesamten Nettokreditaufnahme ab, so zeigt sich, dass die Kredite bei Dritten um rund 50 Millionen Euro zurückgeführt werden konnten. Dies entspricht einer Rückführung von 12 Euro pro Einwohner. Gegenüber Dritten kam es mithin bezogen auf den Kernhaushalt zu einer Nettotilgung von Krediten.

Zu Frage 2: Die positive Haushaltsentwicklung des Jahres 2013 spiegelt sich auch in den Ergebnissen der ausgegliederten Einheiten wider. Der LBB konnte mit 49,5 Millionen Euro seine geplante Nettokreditaufnahme von 91 Millionen Euro deutlich unterschreiten. Der Landesbetrieb Mobilität konnte seine Nettokreditaufnahme um fast 30 Millionen Euro auf 138,5 Millionen Euro verbessern. Die Uniklinik Mainz nahm in 2013 keine neuen Kredite für Hochbaumaßnahmen auf.

Bezüglich der privaten Vorfinanzierung von Investitionen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 5. August 2013 auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz. Daraus ist ersichtlich, dass die Schuldenstände bei der privaten Vorfinanzierung tendenziell abnehmen. Es kommt also zu Nettotilgungen.

Die Ermittlung eines aktuelleren Wertes hätte eine Ressortabfrage notwendig gemacht, die in der Kürze der Zeit nicht zu leisten war. Wenn das gewünscht ist, können wir das gerne nachreichen.

Zu Frage 3: Am Jahresende 2013 wiesen sieben Länder Kassenkredite in ihren statistischen Meldungen aus. Die sind im Einzelnen wie folgt: Nordrhein-Westfalen 1,672 Milliarden Euro, Sachsen-Anhalt 943 Millionen Euro, Hessen 395 Millionen Euro, Hamburg 365 Millionen Euro, Berlin 139 Millionen Euro, Bremen 65 Millionen Euro und Rheinland-Pfalz 50 Millionen Euro.

Zu Frage 4: Wie bereits eingangs erwähnt, ist es aufgrund der unterschiedlichen Haushaltsstrukturen schwierig, die Zahlen der Länder untereinander zu vergleichen. Darauf weist regelmäßig auch der Rechnungshof, zuletzt in seinem Jahresbericht 2014, hin.

Völlig verneint werden muss eine Vergleichbarkeit mit den Stadtstaaten, weil bei diesen auch die kommunale Ebene erfasst ist, sowie mit den neuen Ländern, die über eine besondere Finanzausstattung zur Durchführung zusätzlicher Infrastrukturinvestitionen verfügen.

Daher kann allenfalls ein Vergleich zwischen den westdeutschen Ländern angestellt werden. Rheinland-Pfalz hat mit Gründung der Landesbetriebe LBB und LBM einen Großteil seiner Investitionsausgaben ausgegliedert, man kann sagen, die beiden wesentlichen Bereiche. Beide Landesbetriebe weisen in 2013 insgesamt ein Investitionsvolumen von rund 215 Millionen Euro aus. Diese Ausgaben entfallen nahezu vollständig auf Sachinvestitionen im Hochbau und im Tiefbau.

Unter Einbeziehung unserer Landesbetriebe ergeben sich folgende Investitionsausgaben im Vergleich der westdeutschen Flächenländer:

Bayern 1,638 Milliarden Euro – 131 Euro pro Einwohner, Hessen 634 Millionen Euro – 105 Euro pro Einwohner, Rheinland-Pfalz 295 Millionen Euro – 74 Euro pro Einwohner, Baden-Württemberg 739 Millionen Euro – 70 Euro pro Einwohner, Schleswig-Holstein 146 Millionen Euro – 52 Euro pro Einwohner, Saarland 50 Millionen Euro – 51 Euro pro Einwohner, Niedersachsen 285 Millionen Euro – 37 Euro pro Einwohner, Nordrhein-Westfalen 448 Millionen Einwohner – 26 Euro pro Einwohner.