Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

(Zurufe von der CDU)

Ich möchte etwas zu dem sagen, was Sie zu den Schwerpunktschulen gesagt haben.

Ich weiß nicht, welches Beispiel Sie gebracht haben, aber es ist keineswegs so, dass Schwerpunktschulen konzeptlos und personallos irgendwo in der Schullandschaft herumschwirren, sondern es gibt selbstverständlich ein Konzept, und dieses Konzept machen die Schwerpunktschulen selbst, auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet, bildungspolitisch, pädagogisch auf ihre Schule zugeschnitten. Es gibt auch Mittel dafür. Das Land zahlt die pädagogischen Fachkräfte, die Förderlehrerstunden, die sich daran orientieren, wie viele Schwerpunktkinder, also Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Schwerpunktschule sind und beschult werden. Daran orientiert sich das. Da gibt es pauschale Mittelzuweisungen.

Es ist nicht so, dass den Schulen gesagt wird, dass immer zwei Lehrkräfte in einer Schule sind. Das wird auch den Eltern nicht so vermittelt, sondern es orientiert sich an einem integrativen Ansatz – das ist der Punkt von Inklusion –, damit die besondere individuelle Förderung allen Kindern in einer Schwerpunktschule zugutekommt.

Es ist auch nicht so, dass die Kreise es richten sollen; denn hier gilt ganz klar die Aufgabenteilung, die immer im bildungspolitischen System gilt, dass die Schulträger für die Gebäude und die räumliche Ausstattung sowie für die Ausstattung mit Arbeitsmaterialien zuständig sind und das Land für die Förderlehrkräfte zuständig ist. Da müssen keine Kreise es richten, weil das der vollkommen falsche Ansatz wäre, der gewählt würde.

In Zukunft ist es so, dass Schwerpunktschulen im Einvernehmen mit den Schulträgern eingerichtet werden. Insofern kann man es so nicht stehen lassen, dass es kein Konzept gäbe. Es gibt sehr wohl ein Konzept. Alle Schwerpunktschulen, die solche sind, sind im Vorfeld entsprechend geschult und mit den Bedingungen vertraut gemacht worden. Insofern bitte ich, das etwas differenzierter zu betrachten.

Wenn es ein Beispiel gibt, bei dem es Grund zur Kritik gibt, sollte man das mit den entsprechenden Verantwortlichen klären. Ich glaube allerdings nicht, dass man das derart pauschal darstellen kann,

(Frau Klöckner, CDU: Eben!)

sondern dass man ganz genau die Bedürfnisse anschauen kann und muss.

Sie können genauso viele oder vielleicht sogar noch viel bessere Beispiele und viel mehr Beispiele sehen, bei denen Schwerpunktschulen ganz individuell sehr gut funktionieren und die Lehrkräfte sehr engagiert an diesem Auftrag zum Wohle der Kinder an der Schule und zum Wohle der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf arbeiten.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Frau Kohnle-Gros, CDU: Da hätten Sie einmal den Landrat im Landkreis Ahrweiler hören sollen! Fragen Sie einmal Frau Fink!)

Zur Erwiderung hat Frau Kollegin Wieland das Wort.

(Zurufe aus dem Hause)

Das Wort hat jetzt Frau Kollegin Wieland. Bitte schön.

Ich weiß nicht, in welchen Schulen wir unterwegs sind, vielleicht sind es einfach ganz unterschiedliche Schulen. Es geht nicht nur um ein Beispiel. Ich war in mehreren Schulen, die alle berichtet haben, es gibt ganz viele Fälle, die einfach nicht geklärt sind.

(Beifall der CDU)

Beispielsweise geht es darum, in welchen Stunden Absprachen, die wichtig sind, getroffen werden sollen. Wir können nicht auf Gutdünken sagen, das müssen die Lehrer machen.

(Frau Schmitt, SPD: Wer regelt das denn? Die Ministerin bestimmt nicht!)

Wir können gerne eine Anfrage stellen, und Sie stellen uns zusammen, in wie vielen Stunden zusätzlich Inklusion genehmigt wird.

(Zuruf von der CDU: Genau! – Frau Fink, SPD: Das ist doch Sache der Schulleitung! – Frau Schmitt, SPD: Sie haben nie in der Praxis gearbeitet, sonst wüssten Sie das!)

Ja, eben, das ist Sache der Schulleitung. Das ist aber keine Sache, die mit der Überzeugung der Lehrer gemacht wird. Die Schulleitung kann den Lehrern nicht mehr Stunden aufoktroyieren.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Ahnen.

Auch mir tut es irgendwie leid, dass ich jetzt in dieser insgesamt wichtigen Debatte noch einmal speziell auf den Punkt Schule eingehen muss.

Liebe Frau Wieland, zu fragen, in wie vielen Stunden Inklusion genehmigt wird, das tut mir leid, das ist ein Ausdruck dessen, dass das Konzept von Inklusion überhaupt nicht verstanden ist.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Man genehmigt Inklusion weder in Stunden noch in Minuten, noch irgendwo zwischendurch.

(Frau Thelen, CDU: Es ging um die Lehrerbe- sprechungen!)

Inklusion ist ein Anspruch auf Teilhabe. Der richtet sich an das gesamte schulische Leben und den gesamten schulischen Alltag.

Das, was Sie beschrieben haben, wäre ein Rückschritt hinter die Integration. Dann wären wir noch nicht einmal bei Integration. Inklusion hat aber einen ganz anderen Anspruch. Das ist Punkt Nummer 1.

Punkt Nummer 2 ist, weil es gestern von Frau Dickes gesagt worden ist, muss ich sagen, ich befürchte, sie hat Ihnen auch erklärt, was im Schulgesetz zum Wegfall des Ressourcenvorbehaltes steht. Der Ressourcenvorbehalt war bisher ein einschränkender. Das hieß, dass Eltern nicht das freie Wahlrecht hatten, sondern davor jede Menge Voraussetzungen geschaffen werden mussten.

Das, was wir jetzt sagen, ist, wir sind derzeit bei der Schaffung der Voraussetzungen mit 262 Schwerpunktschulen so weit fortgeschritten, dass wir diese Vorbehalte, die Inklusion im Einzelfall nicht ermöglicht hätten, fallen lassen können. Erstmals wird im Schulgesetz festgeschrieben, dass die Schwerpunktschulen eine verbesserte Ausstattung erhalten. Das war bisher nicht im Gesetz vorgesehen.

Bitte behaupten Sie nicht weiter diese falschen Sachen. Dieses Gesetz ist in der Art und Weise formuliert, dass man es auch als Nichtjuristin verstehen kann. Es steht drin, die Schwerpunktschulen werden besser ausgestattet. Das war mir wichtig, das hier noch einmal klarzustellen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Bracht, CDU: Machen Sie es dann auch?)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Thelen von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin Ahnen! Ich denke, jedem verständigen Zuhörer hier im Saal war klar, dass es sich bei diesem Satz von der Kollegin Wieland um einen Versprecher handelte.

(Pörksen, SPD: Ja, klar!)

Es ging hier nicht darum zu sagen, dass in einer Schwerpunktschule Stunden für die Inklusion genehmigt werden, sondern für die Absprachen der Lehrer, die sich mit Inklusion befassen.

(Dr. Weiland, CDU: Genau das hat sie gesagt!)

Das war aus dem Zusammenhang völlig klar. Deshalb finde ich es unfair, das in dieser Art und Weise hochzuziehen.

(Beifall der CDU – Dr. Weiland, CDU: Das haben Sie bewusst falsch dargestellt!)

Das ist eine Aussage, die uns viele Lehrer vorgetragen haben; denn diese Lehrer, die sich mit behinderten und gesunden Kindern in einer Klasse auseinandersetzen müssen, die beide Gruppen nach ihren individuellen Bedürfnissen fördern, sollen und müssen Zeit haben, um das Vorgehen miteinander abzustimmen.

(Dr. Weiland, CDU: Genau!)

Für diese Zeit plädieren wir. Offensichtlich ist nicht eindeutig geklärt, in welchem Umfang diesen Lehrern diese Zeit zur Verfügung steht. Ich denke, es war deshalb das gute Recht der Kollegin Wieland, genau diesen Punkt heute anzusprechen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat zu einer weiteren Kurzintervention Frau Kollegin Dickes von der CDU-Fraktion.

Frau Ministerin, Sie sind auf meine gestrigen Ausführungen eingegangen. Deshalb würde ich dazu kurz etwas sagen.

Es geht um die Frage von Ressourcen. Wenn Sie Eltern versprechen, dass es optimale Rahmenbedingungen gibt,

(Frau Klöckner, CDU: Dann muss es die auch geben!)

die Sie in Ihrem Schulgesetz versprechen, dann müssen Sie diese optimalen Rahmenbedingungen auch schaffen. Optimale Förderung braucht Ressourcen.