Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

und die Arbeitsmarktsituation entwickeln und wie es am Ausbildungsmarkt aussieht.

Wir sind im Arbeitsplatzranking auf Platz 3 der deutschen Bundesländer. Wir haben mit 54 % die höchste Exportquote.

(Frau Thelen, CDU: Beim Arbeitsplatzranking sind wir nach wie vor hinten! – Henter, CDU: Genau!)

Frau Thelen, ich bin vorhin unter anderem gefragt worden, wie der Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und kommunaler Finanzausstattung aussieht. Dann erlauben Sie mir sicherlich den Hinweis, auf den wir alle im Haus stolz sein dürften, dass wir auf Platz 3 bei der Arbeitslosenstatistik liegen.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Darauf können Sie stolz sein und sollten es nicht schlechtreden, Frau Thelen! – Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Frau Thelen, lassen Sie mich den Halbsatz hinzufügen – ich nehme an, Sie haben sich diese Statistik genau angeschaut, ebenso wie Herr Henter, der auch dazwischengerufen hat –, wir sind auch in der Frage des Arbeitsplatzangebots in einer Aufwuchssituation. Sie gestehen es mir zu, das freut mich sehr; denn das ist ein Dank an die Wirtschaftsministerin und auch an Herrn Hering und all diejenigen, die hier Verantwortung haben.

Für uns in der Landesregierung ist es enorm wichtig, dieses unternehmerfreundliche Klima hochzuhalten und weiterzuentwickeln.

Im Übrigen hat das sicherlich auch etwas damit zu tun, dass das Land eine sehr gute Infrastruktur hat.

Trotz und alledem, dieses Defizit, das Sie beschreiben, beklagen wir auch. Das ist ein Defizit in der Finanzverteilung auf Bundesebene zu den einzelnen Ländern. Wir sind traditionell finanziell schon immer unterdurchschnittlich ausgestattet gewesen.

Deswegen bin ich sehr froh, dass sich diese Zahlen, diese Werte, die ich Ihnen genannt habe, verbessern, aber wir müssen noch weiter vorankommen, um auf den Schnitt der Bundesländer zu kommen.

Aber wenn das Land Rheinland-Pfalz finanziell unterdurchschnittlich ausgestattet wird, liegt die Verbundmasse natürlich auch unter dem Durchschnitt der Bundesländer. Das kann gar nicht anders sein.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wansch, bitte.

Herr Minister, zurück zur Entwicklung der Steuereinnahmen. Verstehe ich es richtig, dass unsere Gemein

den zusammengefasst in etwa 400 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen haben, aber auch weniger Sozialhilfe finanzieren müssen, nämlich überschlägig 80 Millionen Euro, wie Sie genannt hatten? Das würde nach meiner Rechnung bedeuten, dass der Nachteil nicht 400 Millionen Euro ausmacht, sondern tatsächlich nur 320 Millionen Euro.

Diese Rechnung ist insofern richtig, als die Zahlen auch von mir so genannt wurden.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

Das ist eine besondere Situation der rheinlandpfälzischen Gemeinden. Sie kennen unseren kommunalen Aufbau.

Vorhin ist nach Personal gefragt worden. Das Nachbarland Nordrhein-Westfalen mit 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern hat 396 eigenständige Gemeinden. Das Land Rheinland-Pfalz mit knapp unter 4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern hat 2.258 eigenständige Gemeinden. Dann kommen die Gemeindeverbände, wie zum Beispiel die Verbandsgemeinden, hinzu. Das sind im Augenblick 150. Es kommen 24 Landkreise hinzu. Ich glaube, die durchschnittliche Größenordnung der Landkreise in Baden-Württemberg liegt bei 250.000 Einwohnern. Unser Durchschnitt liegt bei 125.000 Einwohnern. Hinzu kommen kreisangehörige und -freie Städte.

Wir haben eine ganz eigene, so gewollte kommunale Ordnung, die allerdings bezahlt werden muss. Insofern sind diese Zahlen unterschiedlich zu anderen Bundesländern und in der Wertung, die Sie geführt haben, richtig.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter, bitte schön.

Herr Minister, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Kommunen in dieser schwierigen Lage zu helfen, nachdem die bisherige Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die finanzielle Lage der Kommunen nicht entscheidend verbessert hat?

Herr Henter, ich habe Ihnen die Abschlagszahlungen zum 1. Januar 2014 bekannt gegeben. Ihr absolutes Urteil sechs Monate später für einen kommunalen Finanzausgleich, der bis 2016 um eine halbe Milliarde Euro aufwachsen wird, ist sehr unsachlich und falsch, glaube ich.

Die erste Maßnahme ist eine Steigerung im kommunalen Finanzausgleich, beginnend mit dem 1. Januar 2014, von 2 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro. Das ist eine enorme Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung.

Dann der Kommunale Entschuldungsfonds, ich habe ihn vorhin angesprochen: Das Land Rheinland-Pfalz gibt aus originären Landesmitteln 85 Millionen Euro pro Jahr an die teilnehmenden Gemeinden. Das mal 15 Jahre und mal drei genommen – denn ein Drittel kommt aus dem kommunalen Finanzausgleich und ein Drittel aus der Eigenleistung der Kommunen – ergibt am Ende auch noch einmal eine deutliche Milliardensumme.

Das ist der Weg, den wir beschritten haben, um gemeinsam mit den Kommunen diese Entschuldung und Mittelausstattungssituation zu bewältigen.

Hinzu kommt das, was Frau Thelen abgefragt hat, wie wir es auf der Bundesebene erreichen können, zum einen, dass die prozentuale anteilige Ausstattung an Steuern in Rheinland-Pfalz zum Bundesvergleich hin in den Durchschnitt hineinwächst, und zum Zweiten der Kampf, den wir führen – diesbezüglich bin ich der Ministerpräsidentin sehr dankbar –, dass wir den Bund dazu bekommen müssen – das ist unsere Verantwortung in der Großen Koalition –, die Mittel, die in der Koalitionsvereinbarung für die Kommunen bereitstehen, deutlich schneller freizugeben.

Es kann nicht sein, dass wir das bis 2017 oder 2018 hinauszögern. Dieses Geld muss schneller bei den Kommunen ankommen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Haller.

Herr Minister, wenn ich vorhin richtig zugehört habe, so haben Sie die Zahl von 300 Millionen Euro genannt, die den Gemeinden bis Ende letzten Jahres aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds zustanden. Wenn ich mich recht erinnere, war die Gesamtsumme, die gehandelt wurde, ein jährliches Volumen von 255 Millionen Euro, jeweils anteilig finanziert aus Landeshaushalt, dem kommunalen Finanzausgleich und den teilnehmenden Kommunen. Dann müsste doch die Summe sehr viel höher als 300 Millionen Euro sein.

Ich will das gern noch einmal wiederholen. Der Kommunale Entschuldungsfonds ist dreigeteilt aufgebaut: ein Drittel die jeweilige Kommune, ein Drittel aus dem kommunalen Finanzausgleich, also aus der Finanzkraft aller Gemeinden, und ein Drittel, jährlich bis zu 85 Millionen Euro, aus originären eigenen Landesmitteln.

Die Zahl, die ich Ihnen vorhin genannt habe, 305 Millionen Euro, bezog sich auch nur auf die Landesmittel. Man müsste dann auch den Faktor ein Drittel KFA und ein Drittel Eigenanteil hinzufügen. Dann wären wir schon bei 915 Millionen Euro.

Sie müssen wissen, dass der Kommunale Entschuldungsfonds ein aufbauendes System ist und wir einige Gemeinden haben, die erst zum 31. Dezember 2013 ihren Beitritt erklärt haben. Das heißt, diese Summe wird absolut wachsen, auch der Landesanteil wird wachsen, aber diese 305 Millionen Euro bedeuten in unserem System schon 915 Millionen Euro. Vielleicht hätte ich diese Summe nennen sollen, sie macht tatsächlich mehr her. Ich habe mich aber auf den Landesanteil konzentriert.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Oster.

Herr Minister, ich erinnere mich an eine Pressemitteilung aus dem Innenministerium, nach der die Zuweisungen des Landes massiv zugenommen haben. Wie passt das zu den Aussagen des aktuellen, jetzt vorliegenden Kommunalberichts?

Ich habe das vorhin schon einmal versucht zu erläutern. Wir haben einen kommunalen Finanzausgleich neu geregelt und zum 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt, Herr Abgeordneter Oster. Das heißt, diese Abschlagszahlungen sind erst im Jahr 2014 mit diesem Aufwuchs an die Kommunen gegangen.

Der Rechnungshofbericht bezieht sich allerdings auf die Vergangenheit und nicht auf das Jahr 2014, sodass wir alle davon ausgehen dürfen, dass diese Abschlagszahlungen, die auch korrekt belegt wurden, dementsprechend Niederschlag im nächsten Kommunalbericht finden werden. Dann wird man die ersten Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs neu vom Rechungshof dokumentiert nachlesen können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Herr Minister, wie bewerten Sie im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der kommunalen Finanzierung den Vorschlag des Kollegen Bracht, dass die Zahl von 36 Kreisen und kreisfreien Städten insgesamt in Zukunft auf rund 20 sinken könnte?

Ich habe das heute einer Agenturmeldung entnommen und finde das einen beachtlichen Vorschlag, der diskussionswürdig ist.

Ich finde, dass wir über diese Dinge gemeinsam reden sollten, weil das eine gemeinsame Verantwortung ist. Ich habe auch gelesen, dass die Union durch Herrn Bracht ein eigenes Konzept angekündigt hat. Ich freue mich, wenn dann vielleicht auch die Opposition die Landkreise nennt, die dann wegfallen werden

(Heiterkeit des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

und wir vor Ort nicht ganz allein diese Verantwortung übernehmen müssen.

Ich kann nur sagen, Sie sind herzlich eingeladen, Herr Bracht. Sie sind mit im Boot.

Das ist übrigens der zweite CDU-Politiker, der Mut hat. Der erste war Michael Hörter. Der hat unsere Zielgrößen für richtig gehalten, wie wir uns die Größenordnung einer Verbandsgemeinde vorstellen.

(Pörksen, SPD: So ist das mit Ausgeschiedenen!)

Es ist immer gut, wenn man in einer solchen Diskussion eine längere Erinnerung hat.

Deswegen freue ich mich. Würde ich eine Kommission zu berufen haben, Sie wären der Erste, den ich mit berufen würde, Herr Bracht.

Dann werden wir uns auf einen schwierigen Pfad begeben müssen, gemeinsam hoffe ich.

Vielen Dank. Die Anfrage ist damit ausreichend beantwortet. Es wurden alle Fragen mehrmals gestellt. Herzlichen Dank, Herr Minister.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun, Nils Wiechmann und Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Durch Transparenz mit gutem Beispiel voran: Erörterungstermin zur Abbauphase 2 b des AKWs Mülheim-Kärlich – Nummer 3 der Drucksache 16/3672 – betreffend, auf.