Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Alt.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der Innenminister hat eben einen Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, der eine Vielzahl von Rechtsvorschriften ändert. Im Mittelpunkt steht aber die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz in den Ruhestand treten werden.

Anlass für das Gesetzgebungsverfahren ist sicherlich eine Veränderung im Bundesrecht. So wurde eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters bei der Gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre bereits im Jahr 2007 auf der Bundesebene beschlossen. Ich möchte noch einmal kurz die Begründung in Erinnerung rufen, die damals zu dieser gesetzlichen Änderung geführt hat.

Ich zitiere aus der damaligen amtlichen Begründung zum Gesetzentwurf: „Die höhere Lebenserwartung bewirkt eine durchschnittlich längere Rentenbezugsdauer. Dies führt zu einer Veränderung des Verhältnisses von aktiver Erwerbsphase zu durchschnittlicher Rentenbezugsphase. Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um 7 Jahre auf nunmehr rund 17 Jahre erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.“

Meine Damen und Herren, diese grundsätzlichen Erwägungen betreffen natürlich sowohl Beschäftigte als auch Beamte. Sie gehen erfreulicherweise mit einer im Durchschnitt besseren gesundheitlichen Konstitution in diesem Alter einher. Deswegen führt grundsätzlich an einer Ausweitung der Lebensarbeitszeit auch im Beamtenbereich kein Weg – zumindest kein verantwortbarer Weg – vorbei. Der Bund und die meisten anderen Länder haben die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bereits gesetzlich umgesetzt und auf Beamte übertragen.

Meine Damen und Herren, bei unseren Beratungen in den Ausschüssen werden die vorgesehenen Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen, auf die mein Vorredner bereits eingegangen ist, sicherlich eine besondere Rolle spielen. Ich denke, es ist ein guter Vorschlag, dass zu diesem Thema speziell eine Anhörung durchgeführt wird.

Dabei zeigt sich, dass das Versorgungsrecht flexibler auf unterschiedliche Belastungssituationen eingehen kann, als das bei der Gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist. So wird es für Polizeibeamte bei den heute bestehenden Altersgrenzen bleiben, die unter anderem von der Belastung durch Zeiten des Wechselschichtdienstes besonders abhängen. Die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr werden weiter mit 60 Jahren in den Ruhestand treten. Das gilt ebenso für die Beamten im Bereich des Justizvollzugs.

Diese Aufzählung macht deutlich, dass der Gesetzentwurf sehr genau und sehr differenziert auf die einzelnen Belastungssituationen Rücksicht nimmt. Ich denke, dies sollte berücksichtigt werden, wenn wir dann über weitergehende Forderungen einzelner Gruppen nachdenken und mit ihnen konfrontiert sind.

Meine Damen und Herren, einerseits ist klar, dass eine gesetzliche Regelung nach Möglichkeit auf eine gewisse Akzeptanz bei den Betroffenen stoßen soll. Das ist auf jeden Fall wünschenswert. Länger arbeiten zu gehen, ist für die meisten Menschen nicht nur ein Grund zur Freude, aber ich denke, der Aufgabe, für Akzeptanz für diese Regelung zu werben, müssen wir uns alle gemeinsam weiter stellen.

Beim Stichwort „Akzeptanz“ sollten wir aber auch einen anderen Aspekt bedenken, nämlich die Akzeptanz des Berufsbeamtentums innerhalb der Gesamtbevölkerung. Dies erfordert natürlich einen gewissen Gleichlauf mit rentenrechtlichen Regelungen dort, wo Regelungen vergleichbar sind, wo Sachverhalte vergleichbar sind.

Die demografische Entwicklung ist, wie eingangs dargestellt, ein solcher Sachverhalt, der die relevanten gesellschaftlichen Gruppen in ganz ähnlicher Weise betrifft. Auch deswegen, so denke ich, führt an einer verlängerten Lebensarbeitszeit im Grundsatz und mit den beschriebenen Ausnahmen kein vernünftiger Weg vorbei.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Schlagwein das Wort für seine erste Plenarrede.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Abg. Schlagwein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie gehört haben und unschwer auch von den letzten Plätzen erkennen können, bin ich nicht der Abgeordnete Uli Steinbach. Ich bin sein Nachfolger. Uli Steinbach hat sich hier kürzlich von Ihnen mit der Selbstbeschreibung als ein mitunter mürrischer Kollege verabschiedet. Das habe ich jedenfalls dem DezemberProtokoll so entnommen. Ich habe ihn nie mürrisch erlebt, aber seis drum. Sie bekommen nun für einen mürrischen Kollegen einen Rheinländer.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Insofern haben Sie zumindest an dieser Stelle ein gutes Geschäft gemacht.

(Heiterkeit im Hause)

Als Nachrücker bedanke ich mich – jetzt komme ich zum Thema – für den freundlichen Empfang zu Beginn der Sitzung, aber auch in den vielen Gesprächen, die ich in den ersten Tagen schon hatte. Herzlichen Dank dafür!

Ich bin auch ganz dankbar, dass ich in meiner ersten Rede dieses Thema zum Gegenstand meiner Rede habe; denn das ist ein Thema, das zumindest in seinem

Kern eigentlich ein sehr konsensuales Thema sein sollte, das hier im Hause eine breite Zustimmung findet.

Man mag über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und die Anhebung der Altersgrenzen denken, wie man will. Eines gilt: Für viele Menschen in diesem Land ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bereits Realität.

An dieser Realität kommen auch wir in Rheinland-Pfalz nicht mehr vorbei. Wir erinnern uns – es wurde angesprochen –: 2007 trat das Gesetz zur Anpassung der Altersgrenzen für die Rentenversicherung in Kraft. – Wie wurde das begründet? Es wurde zum einen mit der demografischen Entwicklung und zum anderen mit der notwendigen Stärkung der Finanzierungsgrundlage der Rentenversicherung begründet. Das waren die beiden Kernargumente.

Herr Kollege, ich denke, diese beiden Kernargumente sind auch sehr gewichtig gewesen.

Folgerichtig kennt inzwischen auch das Bundesbeamtengesetz ein stufenweises Anheben des Eintrittsalters in den Ruhestand, ebenso wie das Dienstrecht vieler Bundesländer. Ich habe gehört, inzwischen sind das wohl die meisten. Folgerichtig ist auch, wenn die rheinland-pfälzische Landesregierung nun auf Basis des Koalitionsvertrags einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, um die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte respektive Richterinnen und Richter stufenweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben.

Selbstverständlich sehen wir auch in Rheinland-Pfalz besondere Regelungen für Beschäftigte mit besonderen Belastungen vor. Hier wäre der berühmte Dachdecker zu nennen, wäre er denn verbeamtet.

(Staatsminister Lewentz: So weit sind wir noch nicht!)

Auf ihn müssen wir gar nicht zurückgreifen. Werfen wir ein Blick zur Polizei, zum Technischen Dienst der Feuerwehr, in den Justizvollzugsdienst und nicht zuletzt den Schulbetrieb. Auch hier lassen sich entsprechende Ausnahmen von der allgemeinen Altersgrenze mit den jeweiligen gesundheitlichen Belastungen und Beanspruchungen begründen.

Zu begrüßen sind zweifellos auch die Angebote des Gesetzentwurfs zur Flexibilisierung. Im Zusammenhang mit der individuellen Gestaltung der Lebensarbeitszeit wird das gern diskutiert. Wir setzen es um.

Ich nenne die Möglichkeit, den Ruhestand hinauszuschieben, um frühere familienbedingte Teilzeitbeschäftigungen auszugleichen, oder das Angebot eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand, das sogenannte FALTERArbeitszeitmodell. In der Feinjustierung der einzelnen Regelungen wird es sicherlich Gesprächsbedarf geben. So viel zum Thema Anhörungen. Ich werde im Moment als neuer Abgeordneter mit vielen Anhörungen verfolgt. Man sollte sich aber die Zeit nehmen, um in diese Einzelheiten einzusteigen.

Wie auch immer: Wir haben eine Verantwortung in der demografischen Entwicklung wie auch gegenüber der dauerhaften Finanzierbarkeit der Versorgung der Beam

tinnen und der Beamten. Bringen wir also den Gesetzentwurf auf den weiteren Weg.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4505 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Kriminalität und Terrorismus wirksam bekämpfen – Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen

wieder einführen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/4511–

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Lammert das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger erfordert es, dass wir als Staat immer wieder eine Abwägung zwischen den Bürgerrechten und dem Schutz vor Gefahren für Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger treffen.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung wurde in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Aktuell ist es sicherlich auch wieder in der Diskussion. Ich denke, wir sind uns einig, dass es unbestritten einen Eingriff in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger darstellen kann.

Mit der Gefahr eines Überwachungsstaates, wie es aus einer Verlautbarung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu entnehmen war, hat das allerdings überhaupt nichts zu tun. Ganz im Gegenteil, eine Vorratsdatenspeicherung kann – ich betone – in engen Grenzen einen wichtigen Baustein in einem umfassenden Sicherheitskonzept darstellen. Wir wollen auch an einem Sicherheitskonzept arbeiten. Das haben wir heute Nachmittag schon gehört. Das ist einer unserer Bausteine, worüber wir heute an dieser Stelle sprechen wollen.

(Beifall der CDU)

Wir können mit einer Vorratsdatenspeicherung sicherlich nicht alle potenziellen Attentate verhindern, was leider auch die Attentate in Paris gezeigt haben. Obwohl Frankreich die Vorratsdatenspeicherung hat, sind diese Attentate leider nicht verhindert worden. Trotzdem heißt

das nicht, dass das ein Argument wäre, keine Vorratsdatenspeicherung einzuführen.