Herr Billen, so hat sich auch der zuständige Kommissar wörtlich dazu geäußert. Sie können ihn gerne einmal selbst befragen. Der Kommissar hat nämlich gesagt, die Bauern sind selbst schuld. Ich zitiere nur. Das sage nicht ich, das sagt der für den Agrarbereich zuständige Kommissar: Die Bauern sind selbst schuld, sie sollen weniger produzieren.
Ja, „das finde ich ganz toll“, und er sagte dazu auch, die Übermengen sind schuld am Preisverfall. Damit liegt er wahrscheinlich gar nicht falsch, aber die Bauern können natürlich nicht als Einzelbetrieb darauf reagieren, sondern sie brauchen schlicht und ergreifend ein Instrument. Wir kämpfen nun schon seit vielen Jahren darum, dass es nicht eine auslaufende Milchmengenregulierung ohne ein Ersatzinstrument gibt, das aber marktkonform sein muss. So prüfen wir im Moment eine Marktverantwortungsabgabe, um im Krisenfall – und nur dann! – den Bauern die Möglichkeiten zu geben, regulierend auch
auf das Angebot einzuwirken und es der Nachfrage entsprechend anzupassen, und zwar nur im Krisenfall.
Es gibt verschiedene Vorschläge. Diese reichen von den Vorschlägen des BDM bis hin zu Vorschlägen auch der Kommission oder anderer Interessengruppen, die sich damit beschäftigen. Bislang ist aber noch nicht entschieden, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Kriseninstrument kommt. Ich habe vorhin gesagt, dass der Agrarkommissar ein solches Instrument ablehnt.
Frau Ministerin, mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführungen zum Thema Finanzierung und zu der Frage, weshalb das Land Rheinland-Pfalz an der Grünen Woche nicht mehr teilnimmt, verfolgt. Mich würde interessieren: Was geben Sie denn an Werbungskosten für die Öffentlichkeitswerbung für den Nationalpark aus, und wie hoch sind in Relation zur Grünen Woche die Mehrkosten? Was hat Rheinland-Pfalz auf der Grünen Woche denn bewegt?
Das sind verschiedene Fragen. Aber ganz klar ist doch – das wissen Sie auch sehr gut –, dass wir im Haushalt insgesamt 1,75 Millionen Euro für das Nationalparkamt eingestellt haben, das auch alle Obliegenheiten dieses Amtes umfasst. Für die Grüne Woche haben wir zum Schluss etwa 350.000 Euro ausgegeben. Die Kosten sind für alle Länder noch einmal weiter angestiegen. Mit den Veranstaltungen, die wir derzeit durchführen und mit denen wir die Bevölkerung in Berlin, das heißt, die Verbraucherinnen und Verbraucher dort wie auch die politische Diskussion, sehr gut erreichen, geben wir nicht einmal ein Zehntel davon aus.
Ich habe aber soeben auch gesagt, dass wir durchaus bereit sind, in der Wein- und Sektgalerie einen Gemeinschaftsstand auch weiterhin zu prüfen, wenn er denn zustande kommt, um unseren Auftritt in der Öffentlichkeit noch weiter auszubauen. Aber ich denke, es ist ganz unredlich, das eine gegen das andere auszuspielen. Eine Neiddiskussion ist in diesem Falle nicht besonders gut am Platz.
Frau Ministerin, es gab in der „ZEIT“ einen Artikel mit dem Titel: „Das letzte Wort haben die Bakterien“. Zunehmend werden in der Massentierhaltung auch Reserveantibiotika eingesetzt. Wie sehen Sie die Folgen für die Gesundheit der Betroffenen, die auf Antibiotika angewiesen sind?
Das ist eine Frage, die Frau Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler sicherlich besser beantworten könnte.
Aber ganz klar ist – das hat auch der Beschluss der Amtschefkonferenz so wiedergegeben –, RheinlandPfalz hat den Antrag initiiert, die Reserveantibiotika völlig aus der Tiermast herauszunehmen, um sie für die Humanmedizin zur Verfügung zu halten. Dabei herausgekommen ist der Beschluss, dass die Bundesregierung prüfen soll, die Verwendung von Reserveantibiotika im Tierarzneimittelgesetz entsprechend zu regeln. Ich hoffe, das wird bald der Fall sein; denn wir alle müssen ein Interesse daran haben, dass in den Krankenhäusern nicht ein Rückschritt ins Mittelalter in der Gesundheitspolitik und in der gesundheitlichen Behandlung erfolgt, nur weil wir in Deutschland derartige Mengen an Antibiotika in der Nutztierhaltung einsetzen.
Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Albert-Schweitzer-Realschule plus aus Mayen. Seien Sie herzlich im Landtag willkommen!
„Wohnungspolitik der Landesregierung: Bezahlbarer Wohnraum in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4537 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern titelte die Tageszeitung „DIE RHEIN
Es ist klar, die „RHEINPFALZ“ ist eine Tageszeitung, die sich eher auf die Pfalz bezieht. Ich darf insoweit von meiner Seite dazu ergänzen, es ging nicht nur um Landau und Speyer, es ging auch um Mainz und Trier.
Es ist ein guter Zeitpunkt, einen Blick auf die Wohnungspolitik der Landesregierung zu werfen und damit auch die Frage nach bezahlbarem Wohnraum im Plenum zu stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was war die Ursache dieser Meldung? – Es war schlicht und einfach eine Kappungsgrenzenverordnung. Das klingt verwaltungstechnisch sehr schwierig, hat aber für die Menschen in Rheinland-Pfalz, wenn es um bezahlbaren Wohnraum geht, eine ganz besondere Bedeutung.
Damit wird sichergestellt, dass Mieten in besonderen Regionen nur begrenzt steigen können und damit bezahlbarer Wohnraum und damit auch die Möglichkeit, dass auch die Menschen, die nicht über besonders hohe Einkommen verfügen, auf diesen Wohnraum zugreifen können, bestehen bleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine Vielzahl, ein Strauß von Möglichkeiten und Maßnahmen, die wir haben, um bezahlbaren Wohnraum sicherstellen zu können. Aber es stellt sich natürlich ganz konkret die Frage: Wie sieht die Situation in Rheinland-Pfalz aus?
Die Situation ist beleuchtet worden durch ein Gutachten zur – wie es darin hieß – quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland-Pfalz, ein Gutachten, das vom Bauforum Rheinland-Pfalz, vom Finanzministerium als dem für den Bau zuständigen Ministerium sowie durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben wurde.
Am 5. September 2014 wurden die Ergebnisse dort vorgestellt. Die wesentliche Aussage fasst zwar zusammen, dass in Rheinland-Pfalz ein funktionierender Wohnungsmarkt gegeben ist, aber das allein beschreibt die Situation nicht. Wir müssen ins Detail gehen. So wird dort auch festgestellt, dass vor allem bei den Miet- und Kaufpreisen eine extreme Spreizung gegeben ist und die wachsenden und die schrumpfenden Bereiche räumlich deutlich unterschiedlich verteilt sind. Wir müssen festhalten, dass zum Beispiel in Speyer im Vergleich der Städte mit unter 100.000 Einwohnern – wenn wir Baden-Baden ausklammern – die höchsten Mietpreise verlangt werden.
Wir müssen aber auch feststellen, dass an anderen Stellen in unserem Land die Mietpreise besonders stabil oder sogar rückläufig sind. Das kann eine Stadt sein, es kann aber schlicht und einfach auch auf dem flachen Land der Fall sein. Es gilt also, verschiedene Möglichkeiten abzufragen: Wie kann der Mietpreis stabilisiert werden? Wie kann Wohnraum preislich attraktiv bleiben?
Die Kappungsgrenzenverordnung ist nur ein Instrument. Es gibt weitere. Die Mietpreisbremse, die auf der Bundesebene diskutiert und festgelegt wurde, bedeutet auch, dass auf der örtlichen Ebene die Mieten nur bis zu einem bestimmten Grad erhöht werden dürfen. Jetzt müssen wir trennen: Das eine, die Kappungsgrenze, betrifft laufende Verträge, das andere, die Mietpreisbremse auf der Bundesebene, die neuen Verträge. Es sind also Instrumente vorhanden, um bei den Mietverträgen deutlich einzugreifen und Hilfestellungen zu leisten.
Wir haben darüber hinaus in Rheinland-Pfalz auch sehr früh Vorkehrungen getroffen, um die Investitionsförderung, sozusagen die soziale Wohnraumförderung, zu ermöglichen. Ich darf an die entsprechende Gesetzgebung Ende des Jahres 2013 erinnern. Bei der Investitionsförderung zum Beispiel werden Investitionen durch die ISB unterstützt, indem über einen längeren Zeitraum zinslose Darlehen bereitgestellt werden. Das gilt für Wohnungsbauunternehmen und für Personen, die ein relativ geringes Einkommen haben und selbst genutzten Wohnraum erwerben möchten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wansch, die Kappungsgrenzenverordnung ist in Kraft gesetzt worden. Das ist zweifellos ein Datum, das ich mir an Ihrer Stelle auch nicht hätte entgehen lassen. Aber jetzt lassen wir einmal die Kirche im Dorf. Wie war die Rechtslage bisher? – Herr Wansch, bisher war die Rechtslage so, dass man innerhalb von drei Jahren den Mietpreis um 20 % erhöhen durfte. Das heißt, wenn Sie 500 Euro Miete gezahlt haben, mussten Sie innerhalb von drei Jahren eine Mietpreiserhöhung um 100 Euro auf 600 Euro hinnehmen.
Wie ist die Regelung in den vier Gemeinden, für die die Kappungsgrenzenverordnung seit gestern gilt? – Da dürfen die Mietpreise in drei Jahren um 15 % steigen, also von 500 Euro auf 575 Euro. Das ist in vier Gemeinden in Rheinland-Pfalz der Fall. Das ist wichtig, es sind immerhin 25 Euro. Das ist nicht kleinzureden; denn diese 25 Euro sind Geld, das im Zweifelsfall in der Familienkasse fehlt. Deshalb hat seinerzeit die schwarz-gelbe Regierung die entsprechenden Regelungen im Mietrechtsänderungsgesetz noch auf den Weg gebracht.
Aber mit den anderthalb Jahren, in denen die Landesregierung die entsprechende Regelung hätte umsetzten können, ist einfach schon viel Zeit verstrichen. Sie haben gesagt, die Zeit sei mit dem Gutachten gut genutzt worden. Zweifellos, dieses Gutachten ist eine wichtige Grundlage, um die entsprechenden Gemeinden festzulegen. Aber nicht nur dieses Gutachten ist in den letzten anderthalb Jahren erstellt worden, sondern natürlich haben sich auch die Vermieter auf die Kappungsgrenzenverordnung vorbereitet. Das ist doch klar. Das betrifft die privaten Vermieter, aber selbstverständlich auch die sozialen Wohnungsbauunternehmen. Nachher wird noch die Finanzministerin dazu sprechen. Wir haben in Mainz ein soziales Wohnungsbauunternehmen, das in den letzten anderthalb Jahren auf breiter Front die Mietpreise erhöht hat, und da es in vielen Stadtteilen eine marktbeherrschende Stellung hat, hat das natürlich Auswirkungen auf die Vergleichsmiete. Das ist klar. Wenn überall die Mieten steigen, steigt auch die Vergleichsmiete, und siehe da, jetzt können sie noch mehr draufsatteln.
Aktuelle Stunde – gut und schön. Aber ich hätte mich gefreut, wenn wir diese Aktuelle Stunde früher hätten haben können; denn dann wären die Mieten in den letzten anderthalb Jahren nicht so stark gestiegen. Dabei lassen wir aber die Kirche im Dorf. Es geht in dem Beispiel, das ich Ihnen eben genannt habe, um 25 Euro.
Aber es ist auch wichtig, dass Sie das angesprochen haben: Wenn wir etwas tun wollen für bezahlbaren Wohnraum – wir sind uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass bezahlbarer Wohnraum in den Ballungsräumen knapp ist und man etwas dafür tun muss –, müssen wir feststellen, dass die Kappungsgrenzenverordnung wirklich nur ein kleiner Baustein von vielen ist.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, es gibt im Kern zwei Hebel. Der eine Hebel sind die Baustandards. Darüber werden wir reden, wenn es um die Landesbauordnung geht. Wir sind uns darüber einig, dass wir etwas für die CO2-Reduzierung machen wollen. Aber das kostet Geld, und dieses Geld muss über die Mieten aufgebracht werden. Es ist in Mainz heute fast unmöglich, eine Wohnung mit weniger als 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter zu erstellen, und zwar wegen all der Vorschriften, die wir mit guten Gründen in die Gesetze geschrieben haben. Hinzu kommen noch die Grundstückspreise. Natürlich müssen die Investoren die Kosten irgendwo hereinbekommen, seien es öffentliche oder private Investoren. Das heißt, wir müssen uns, wenn wir bezahlbaren Wohnraum haben wollen, fragen, an welchen Baustandards wir drehen.
Der zweite große Hebel, bei dem es um viel mehr geht als um 25 Euro innerhalb von drei Jahren, sind die Baulandpreise. An die Baulandpreise müssen wir in den Ballungsräumen auch herangehen. Letztendlich müssen wir mehr Flächen ausweisen, um die Baulandpreise in den Griff zu bekommen. Es ist de facto so, dass sich eine junge Familie in Mainz, in Speyer, in Landau oder wo auch immer sie in einem Ballungsraum mit hohen Mieten entsprechende Flächen sucht – auch außerhalb der Gemeinden, die jetzt der Kappungsgrenzenverordnung unterliegen –, entscheiden muss: Entweder
sie zieht auf das flache Land, wo man noch ein Grundstück zu bezahlbaren Preisen bekommen kann – dann braucht sie zwei Autos, und die entsprechenden Fahrzeiten müssen einkalkuliert werden –, oder sie bleibt in der Stadt, und dann muss sie eine hohe Miete bezahlen und hat im Zweifelsfall nicht den Platz, den sie sich für die Kinder wünscht. Das bekommt man nur in den Griff, wenn man bereit ist, mehr Flächen auszuweisen.
Es ist die Frage: Was ist dann ökologischer? Ist es ökologisch, dass wir Familien darauf hinweisen, dass sie zwei Autos haben und große Entfernungen beim Pendeln in Kauf nehmen müssen, oder ist es ökologischer, zu sagen: Da, wo der entsprechende Bedarf ist, sind wir bereit, bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umzuwandeln? – Ich glaube, das sind die viel wichtigeren Hebel, über die wir hier offen diskutieren müssen und bei denen das Land über die entsprechenden regionalplanerischen Maßnahmen oder über die Landesbauordnung, die wir demnächst auf der Tagesordnung haben, auch Stellschrauben hat. Da ist die Kappungsgrenzenverordnung wirklich nur ein kleiner Baustein von vielen.