Protokoll der Sitzung vom 27.05.2015

Im Schuldienst gibt es besondere Belastungen. Auch darauf reagieren wir. Hier wird die Altersgrenze für beamtete Lehrkräfte lediglich um ein Jahr angehoben. Sie erfolgt aus schulorganisatorischen Gründen allerdings rascher als in den anderen Bereichen.

Meine Damen und Herren, in den kommenden Jahren werden die nachrückenden jüngeren die altersmäßig ausscheidenden Arbeitskräfte immer weniger ersetzen können. Damit werden wir auf Sicht auch in den öffentlichen Verwaltungen länger auf die Fachkenntnis älterer Beschäftigter angewiesen sein, seien sie nun beamtet oder angestellt.

Auch in dieser Hinsicht vollziehen wir mit der verlängerten Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte das, was die meisten Bundesländer und der Bundesgesetzgeber in ihren Bereichen schon getan haben.

Die Überlegungen zum Ruheeintritt, zur längeren Lebensarbeitszeit gehen natürlich nur auf, wenn die Beschäftigten auch tatsächlich arbeitsfähig bleiben und nicht krankheitsbedingt ausfallen. Deshalb der Entschließungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesundheitsmanagement, und wir greifen damit die Anregungen der Sachverständigen aus der Anhörung auf. Genau das tun wir an der Stelle. Dafür machen wir Anhörungen.

Aufbauend auf dem bestehenden Rahmenkonzept in der Landesverwaltung soll also dieses Gesundheitsmanagement fortentwickelt werden wie bisher in Zusammenarbeit mit den Verbänden, Gewerkschaften, Personalvertretungen.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss komme ich zu dem Antrag bzw. den Anträgen der CDU. Die Zeit hat nun gerade noch gereicht, die fünf Seiten zumindest einmal querzulesen und auf die Stichworte und auf Aussagen zu Kosten und Gegenfinanzierung hin zu überprüfen.

(Carsten Pörksen, SPD: Hat es geklappt?)

Ich konnte dazu nichts finden.

Insofern muss man zu dem, was uns Herr Kollege Billen ein paar Tagesordnungspunkte vorher so mitgegeben hatte, dass die CDU gerne einmal einen Kassensturz machen würde, sagen: Ich glaube, da glaubt sie so richtig selbst nicht daran, oder aber sie hofft inständig, dass wir diesen Antrag jetzt ablehnen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Lewentz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bundesrat könnte man die Rede zu Protokoll geben; denn alle drei Vorredner haben in den wesentlichen Punkten – glaube ich – große Übereinstimmung signalisiert. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Wir verändern die Lebensumstände unserer Beamtinnen und Beamten und haben – glaube ich – Zielmargen gefunden, die sich, insbesondere orientiert an den Berufsgruppen der Polizei, der Justiz, der Feuerwehr aber auch der Lehrerinnen und Lehrer, im Bundesvergleich im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr als sehen lassen können.

Herr Henter, ich will noch einmal auf die Punkte eingehen, die Sie genannt haben, also Ihren zweiten, zu den §§ 66, 66a. Sie haben die Begründung vorgelesen. 15 Bundesländer – wir und 14 andere Bundesländer – sagen, wir haben nicht die Möglichkeit, die offenkundig Bayern für sich in Anspruch nimmt. Nicht alle haben die gleiche Steuereinnahmesituation. Ich glaube, da muss man ehrlich argumentieren, und so ist in der Begründung auch geschrieben, außer Bayern nimmt jedes Land für sich in Anspruch, dass dies im Augenblick jedenfalls nicht möglich ist.

Ich will auf die Situation, was Sie zu den Ortsbürgermeistern und der Zehnjahresfrist gesagt haben, eingehen.

Wenn Sie unser eigenes Abgeordnetengesetz – ich habe einmal gerade nachgelesen – sich anschauen, und wir sind hier im Hauptamt tätig, da steht unter § 11 – Anspruch auf Altersversorgung –:

Ein ehemaliger Abgeordneter erhält nach seinem Ausscheiden eine Altersversorgung, wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat – da ist die Situation der Ortsbürgermeisterin und des Ortsbürgermeisters schon deutlich besser –, und hier steht ausdrücklich: und dem Landtag zehn Jahre angehört hat.

Sie wissen, dass ein Ortsbürgermeister eine Aufwandsentschädigung für laufende Aufwendungen erhält. Ich selbst war 12 Jahre in diesem Amt.

Ich glaube, die Regelungen für die Zeit nach dem Amt sind in Rheinland-Pfalz gute, ordentliche und großzügige. Von daher glaube ich, kann die derzeitige Regelung auch weiterhin Bestand haben.

Ich wäre in meinen eigentlichen Ausführungen auch noch einmal auf die Frage Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung eingegangen. Sie wissen, dass wir seit

2006 ein entsprechendes Rahmenkonzept haben, das in den Gesprächen mit den Personalvertretungen auf eine hohe Akzeptanz gestoßen ist. Das Innenministerium ist für viele dieser Fragen zuständig.

Wir haben eine Neufassung, eine gründliche Überarbeitung auf den Weg gebracht. Die interministerielle Arbeitsgruppe hat diese am 25. März 2015 verabschiedet. Es werden neue gemeinsame Standards für ein systematisches betriebliches Gesundheitsmanagement festgelegt. Der Entwurf ist den Gewerkschaften vorgelegt worden, und wir wollen eine gemeinsame Zielvereinbarung abschließen.

Ich will der Vollständigkeit halber sagen, seit dem 1. Oktober 2014 sieht die für Beamtinnen und Beamten maßgebliche Beihilfeverordnung die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für präventive Maßnahmen vor. Das Thema Gesundheitsmanagement ist sehr wichtig, und deshalb freue ich mich über den entsprechenden Entschließungsantrag der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gesundheitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung stärken – Grundlage für längere Arbeitszeiten schaffen“.

Das ist so etwas wie ein politischer Auftrag an die Landesregierung. Das ist nichts Neues und nichts Seltenes. Es ist häufig so, dass Fraktionen ihre politische Willensbildung in Einzelfällen als Entschließungsantrag und damit als Auftrag an die Landesregierung formulieren.

(Carsten Pörksen, SPD: Das ist normal!)

Als ein Minister, der für weite Bereiche des Dienstrechts zuständig ist, kann ich nur sagen, es bestärkt auch unsere Linie. Deswegen bin ich sehr dankbar.

Ich glaube, das Dienstrechtsänderungsgesetz ist eines, das uns für die nächsten Jahre im Beamtenrecht justiert und auf einer Basis fußt, die die Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akzeptieren können, obwohl es diesen allgemeinen Trend umsetzt, dass wir länger arbeiten müssen, wobei die Zeiten der Bezüge von Renten und Pensionen genannt worden sind.

Ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass es notwendig ist und die Handschrift des Landes RheinlandPfalz eine für sie moderate ist.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5080 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzent

wurf der Landesregierung – Drucksache 16/4505 – ohne die vorher abgelehnten Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5069 –. Wer dem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4898 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/5062 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Zunächst einmal hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Kessel, das Wort.

(Unruhe im Hause)

Ich würde Sie bitten, die Gespräche etwas herunterzufahren oder hinauszugehen; denn wir haben eine Art Grundsummen im Raum.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Durch Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 7. Mai 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am

26. Mai 2015 ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Anklam-Trapp das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Befassung des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg geht es darum, bei schwerwiegenden Erbkrankheiten Eltern die Möglichkeit zu schaffen, trotzdem ihrem Kinderwunsch nachzukommen.

Was bedeutet „schwerwiegend“? Das ist immer die Frage. Schwerwiegend ist eine Erbkrankheit dann, wenn das Kind durch die Schwere der Erkrankung kaum lebensfähig ist oder nur eine kurze Lebenserwartung hat, die oftmals sehr schwer ist, und dieses Krankheitsbild nicht behandelt werden kann.

Ganz bewusst hat der Gesetzgeber keine Liste über schwerwiegende Erbkrankheiten erstellt, sondern diese Ethikkommission eingesetzt, die sich ganz individuell mit dem Paar, den Erbkrankheiten und den Auswirkungen befasst. Betroffene Paare sind nur nach intensiver psychologischer und medizinischer Begleitung zum Verfahren zugelassen.