Interessant ist in diesem Gesetzgebungsverfahren der Blick auf die letzten Wochen. In einem – nennen wir es so – arg beschleunigten Verfahren soll heute der flächendeckende wiederkehrende Beitrag eingeführt werden. Die Angst der FDP vor der eigenen Basis muss groß sein. So groß, dass die normal terminierten Ausschusssitzungen für Anhörung und Auswertung nicht ausgereicht haben, sondern eine zusätzliche Terminierung gefunden werden musste.
Ihr Plan war, das Gesetzesvorhaben noch im März durch das Parlament zu bekommen; denn Anfang April sollte Ihr FDP-Landesparteitag stattfinden.
Wir erinnern uns: Ihre Basis hatte sich per Parteitagsbeschluss auf die komplette Abschaffung festgelegt. Es bedurfte schon einer gewissen Verrenkung und der argumentativen Zuhilfenahme einer angeblichen Vertragstreue, dass die FDP dem Abschaffungsvorschlag ehemals nicht zugestimmt hat.
Jetzt gibt es keine neuen und anderen Regelungen im Koalitionsvertrag oder andere Absprachen, und von Vertragstreue hört man auch nicht mehr viel. Gerne wird jetzt durch Sie, Kolleginnen und Kollegen der FDP, ein Vorschlag unterstützt, der erneut gegen die Meinung und den festen Beschluss der eigenen Parteibasis gerichtet ist.
und damit für eine wirkliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Wir stehen für eine gleichwertige Infrastruktur, für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir stehen dafür, dass der Erhalt dieser unverzichtbaren gemeindlichen Infrastruktur einen Teil der gemeindlichen Daseinsvorsorge darstellt und damit als Gemeinschaftsaufgabe aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren ist.
Meine Damen und Herren, heute muss ich die Gelegenheit nutzen, noch ein letztes Mal, weil Ihnen, Herr Noss, von Sitzung zu Sitzung nichts anderes einfällt.
Genau, hinsichtlich der Aussagen des Kollegen Reichert aus dem Sommer 2018: Das war die Aussprache zu einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion. Darin wurden Fragen zur Größe des gemeindlichen Straßennetzes und zu anderem gestellt, auf die es keine Antworten gab.
Wer bei nicht vorliegenden Antworten, bei nicht vorliegender wirklicher Berechnung belastbarer finanzieller Grundlagen sich hier hinstellt wie der Kollege Dr. Bollinger und fordert, dass man die Beiträge abschafft: Das vom Kollegen Reichert als das zu benennen, was es war, nämlich reiner Populismus, war richtig, ist richtig, und bleibt richtig, Herr Kollege.
Wir haben unsere Arbeit gemacht. Wir haben einen soliden Vorschlag unterbreitet. Das hat mit Umfallerei nichts zu
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Die AfD hat Mitte 2018 mit einer Großen Anfrage und einem Gesetzentwurf die Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz angestoßen.
Wie der Kollege Noss vorhin richtig gesagt hat, haben wir genauso viele und genauso wenige Daten dafür gehabt wie die CDU mit ihrem handwerklich schlecht gemachten Plagiat, das tatsächlich auch in die kommunale Verwaltungshoheit eingegriffen hat. Wir haben dem zugestimmt, aber es war eine schlechte Kopie.
Nun haben sich nach der CDU auch die Ampelparteien genötigt gesehen, auf den öffentlichen Druck zu reagieren. Das Ergebnis ist der nun vorliegende Gesetzentwurf. Doch leider geht dieser Gesetzentwurf komplett in die falsche Richtung. Anstatt die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, werden die besonders problematischen wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge flächendeckend eingeführt. Für über 50 % der rheinland-pfälzischen Gemeinden bedeutet dies eine Systemumstellung.
Warum halten wir die wiederkehrenden Beiträge für besonders problematisch? Schon die Rechtfertigung für die einmaligen Straßenausbaubeiträge ist kaum nachzuvollziehen. Sie sollen eine Abgeltung für einen angeblichen individuellen Vorteil eines Hauseigentümers aus einem Straßenausbau sein. Doch Straßen sind ein öffentliches Gut. Der Vorteil eines Straßenausbaus kommt der Gemeinschaft zugute.
Erst recht besteht kein individueller Vorteil, wenn in ein paar Kilometern Entfernung eine Straße ausgebaut wird. Bei wiederkehrenden Beiträgen wird jedoch genau das verlangt, werden doch die Kosten aller Straßenausbauten im gesamten Abrechnungsgebiet auf alle umgelegt.
Stichwort „Abrechnungsgebiet“. Die Bildung von Abrechnungsgebieten bleibt problematisch, auch wenn die Ampelparteien sie den Gemeinden mit dem aktuellen zusätzlichen Antrag erleichtern wollen. Insbesondere bleibt unsicher, wie groß Abrechnungseinheiten von der Einwohnerzahl her sein dürfen. Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverfassungsgericht sind darum vorprogrammiert.
In der Expertenanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf blieb auch letztlich unbestritten, dass wiederkehrende Bei
träge zu einer Mehrbelastung der Bürger führen werden. Auch der Vertreter des Städte- und Gemeindebunds, Herr Dr. Thielmann, ein von den Ampelfraktionen benannter Experte, musste das bestätigen.
Wiederkehrende Beiträge führen nämlich zu einem höheren Anliegeranteil und einem niedrigeren Gemeindeanteil. Der Grund liegt darin, dass sich der Gemeindeanteil nach dem Anteil des Durchgangsverkehrs richten soll. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden jedoch alle Bewohner der Abrechnungseinheit auf allen Straßen der Abrechnungseinheit als Anlieger gezählt. Der Anteil des Durchgangsverkehrs sinkt durch diese Berechnungsmethode.
Das ist nicht nur eine theoretische Überlegung. Herr Quante vom Bund der Steuerzahler konnte in der Expertenanhörung aufgrund von Statistiken klar belegen, dass diejenigen Städte, die wiederkehrende Beiträge erheben, regelmäßig einen Anliegeranteil haben, der über dem Durchschnitt liegt. Ludwigshafen zum Beispiel schöpft mit einem Anliegeranteil von 80 % das Maximum aus.
Umstritten bleibt lediglich, wie hoch die Mehrbelastung durch wiederkehrende Beiträge ausfallen wird. Je nach zugrunde gelegtem Zahlenmodell scheint zwischen 4 und 200 Millionen Euro jährlich alles drin. Wer also gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist, weil er nicht weiß, wie hoch die Mehrbelastung für das Land durch die finanzielle Kompensation ist, der muss darum auf jeden Fall auch gegen die flächendeckende Einführung wiederkehrender Beiträge sein. Oder ist die Höhe der finanziellen Mehrbelastung dann egal, wenn sie nur die Bürger trifft?
Da in der Ausschusssitzung deutlich wurde, dass die Ampelfraktionen diese zusätzliche Belastung trotz der Aussagen der von ihnen selbst benannten Experten standhaft leugnen, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags um die Anfertigung eines Gutachtens zu diesem Thema gebeten.
Meine Damen und Herren, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfordert hohe Verwaltungskosten, wobei wiederkehrende Beiträge noch einmal aufwendiger sind. Hier war in der Anhörung die schriftliche Stellungnahme von Herrn Professor Driehaus besonders erhellend.
Nun kommen noch Kosten für die Systemumstellung hinzu. Das Land will zwar angeblich die Kommunen dabei finanziell unterstützen, doch da stellt sich heraus, die Gelder dafür sollen aus dem Topf für den kommunalen Finanzausgleich kommen. Das sind Gelder, die sowieso den Kommunen zustehen.
Wenn die Vertreter der Ampelparteien glauben, das für sie leidige Thema der Straßenausbaubeiträge sei mit dem vorliegenden mangelhaften Gesetzentwurf vor den Landtagswahlen abgeräumt, haben sie sich gewaltig geirrt.
Die AfD-Fraktion hat dieses Thema auf die Agenda gesetzt. Sie wird weiterhin die Abschaffung der Straßenausbaubei
träge fordern, und wir werden noch in dieser Wahlperiode dazu parlamentarische Initiativen in dieses Hohe Haus einbringen.
(Beifall der AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Da kommen noch ein paar hardcore Kleine Anfragen auf uns zu, würde ich sagen! – Abg. Martin Haller, SPD: Ja, ja, wir zittern schon! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Hochmut kommt vor dem Fall, lieber Kollege! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, ja! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer hoch steht, fällt tief!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Krise und die mit ihr verbundenen Herausforderungen bestimmen unseren Alltag, und die Bekämpfung der Krise steht absolut zu Recht im Mittelpunkt des Handelns.
Ich denke, dass es angebracht ist – ich tue das gern von dieser Stelle aus –, den Mitgliedern des Kabinetts mit Ihnen an der Spitze, Frau Ministerpräsidentin, für ihr besonnenes, umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit der Krise und ihrer Bewältigung ganz herzlich Anerkennung auszusprechen und Dank zu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider überlagerte diese Krise aber auch Themen, die uns seit Jahren beschäftigen und gleichwohl von großer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir heute Gelegenheit haben, abschließend über die Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge zu sprechen.