Ein wichtiger Punkt ist die Stärkung der Behindertenselbstvertretung. Zum einen wird sie in diesem Gesetzentwurf klar normiert. Der Landesbeauftragte wird gestärkt. Seine Unabhängigkeit wird gesetzlich noch einmal klargestellt. Zum anderen bekommen wir einen Teilhabefonds, über den die Behindertenselbstvertretung unterstützt wird, damit sie praktisch von Menschen mit Behinderungen wahrgenommen werden kann. Ich finde, es ist nicht nur ein Beitrag zur Inklusion, sondern auch zur Stärkung unserer Demokratie allgemein, wenn diejenigen, die betroffen sind, empowert werden, sich für ihre Belange bei uns in Rheinland-Pfalz stark einzusetzen.
Wir sagen nicht nur, wir machen ein Gesetz, sondern wir schreiben direkt in das Gesetz hinein, wie das Ganze nachgehalten und überprüft werden soll, nämlich durch die unabhängige Monitoringstelle und die Zusammenführung des Berichts über die Lage behinderter Menschen mit dem Aktionsplan für behinderte Menschen, die bisher getrennt waren. Ich glaube, es ist ein absolut nachvollziehbarer und richtiger Vorschlag, dass dieser Bericht mit dem Aktionsplan zusammengeführt wird, damit klar ist, so ist die Lage für Menschen mit Behinderungen, und das und das und das sind die Maßnahmen, die wir auf dem Weg für Inklusion
Ja, meine Damen und Herren, man kann Inklusion nicht per Gesetz verordnen, sondern man muss Inklusion jeden Tag leben. Ich bin davon überzeugt, dieses Gesetz ist genau dafür eine gute Grundlage. Ich freue mich auf die Beratungen in den zahlreichen Ausschüssen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Wenn ich die CDU-Fraktion richtig verstanden habe, wird beantragt, den Gesetzentwurf mitberatend auch an den Innenausschuss und den Bildungsausschuss zu überweisen. – Dem ist so. Dann schlägt Ihnen das Präsidium vor, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und mitberatend an den Innenausschuss, den Bildungsausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12960 – Erste Beratung
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Stich für die Begründung des Gesetzentwurfs das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Titel des Gesetzentwurfs, den der Präsident eben verlesen hat, ist ein eher nüchterner und technischer, aber hinter diesem Titel verbirgt sich ein Meilenstein der Verwaltungsmodernisierung in Rheinland-Pfalz. Das E-Government-Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung bei den Behörden nicht nur des Landes, sondern auch der Kommunen.
Es ist ein wichtiger Schritt auf dem weiteren Weg zu einer modernen, leicht zugänglichen und bürger- und wirtschaftsorientierten Verwaltung. Nur mit einem digitalen Angebot von Verwaltungsleistungen und elektronischen Arbeitsprozessen kann staatliches Handeln im digitalen Informationszeitalter Akzeptanz finden und effektiv sein.
Dabei verfolgen wir natürlich immer den Leitgedanken, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei der Kommunikation mit der Verwaltung und der Erledigung behördlicher Angelegenheiten einen optimalen Service zu bieten und sie maximal zu entlasten.
Der Gesetzentwurf bildet dabei die Rechtsgrundlage und gleichermaßen das Fundament für die praktische Umsetzung vieler Digitialisierungsziele. Er stellt die Synchronisierung von Bundes- und Landesrecht sicher. Nur so kann die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns gewährleistet werden.
Eine wesentliche Zielsetzung der Landesregierung war es, in enger Abstimmung mit den Kommunen auch Regelungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) des Bundes im Landesrecht zu verankern. Vor diesem Hintergrund wurde der Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung noch einmal an wesentlichen Stellen überarbeitet. Die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen haben sich mehr als gelohnt.
Wir legen heute einen umfassenden und zukunftsfesten Gesetzentwurf vor, der insbesondere auch – das ist mir wichtig zu erwähnen – die Akzeptanz der kommunalen Spitzenverbände findet. Wesentlich für den weiteren Prozess ist die Sicherstellung einer übergreifenden Verwaltungsdigitalisierung, die nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen gewährleistet werden kann. Daher entwickelt und beschafft das Land zentrale und standardisierte IT-Basisdienste, die die Grundlage für die Digitalisierungsvorhaben des Landes und der Kommunen bilden, und stellt diese den Kommunen kostenfrei zur Verfügung. So unterstützen wir die Kommunen in ihrer eigenen Aufgabenstellung, die sich aus dem OZG für die Kommunen ergibt.
Wir ermöglichen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft durch den Aufbau eines rheinlandpfälzischen Verwaltungsportals und eines übergreifenden Nutzerkontos einen einfachen und zentralen Zugang zu Verwaltungsleistungen. Ferner stellen wir – was besonders wichtig ist – die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kommunen durch die Einrichtung eines sogenannten IT-Kooperationsrats sicher. Mit diesem Kooperationsrat gewährleisten wir die gemeinschaftliche Weiterentwicklung und Koordination der Verwaltungsdigitalisierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich könnte noch auf zahlreiche Regelungen eingehen, die durchaus alle ihre eigene Bedeutung haben. Das übersteigt aber deutlich meine Redezeit. Deswegen möchte ich nur einige Beispiele nennen: elektronischer Zugang zur Verwaltung, elektronische Bezahlmöglichkeiten und elektronische Nachweise, elektronische Beteiligungsverfahren, elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung – dabei ist die Übertragung und Vernichtung des Papieroriginals in rechtssicherer Art und Weise sehr wichtig –, die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei den Basisdiensten und natürlich am Ende und nicht zuletzt die Informationssicherheit. All das zeigt auf, dass wir uns mit dem Gesetzentwurf
auf einem richtigen Weg zu einer umfassenden, zu einer sicheren und serviceorientierten elektronischen Verwaltungsführung und einem elektronischen Verwaltungshandeln befinden.
Meine sehr geehrten Damen und und Herren Abgeordnete, im Zusammenhang mit der Pandemie haben digitale Verfahren und natürlich auch virtuelle Zusammenkünfte eine völlig neue Bedeutung erlangt. Der aktuelle Gesetzentwurf könnte daher kaum aktueller sein. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung.
Kolleginnen und Kollegen! Wir sind endgültig im digitalen Zeitalter angekommen. Zuvor haben wir über die Digitalisierung der Medizin beraten. Wir erleben tagtäglich die Kommunikation mit den digitalen Medien. Wir reden jetzt über die weitere Digitalisierung in der Verwaltung.
Mit dem heutigen Entwurf des E-Government-Gesetzes hat die Landesregierung einen weiteren Schritt zur Modernisierung einer bürgerfreundlichen Verwaltung eingeleitet und die rechtliche Grundlage für eine innovative, nachhaltige bürger- und wirtschaftsorientierte Verwaltung auf den Weg gebracht. Wir als SPD-Fraktion begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Herr Staatssekretär Stich ist schon ausführlich auf das Gesetz eingegangen. Erlauben Sie, dass ich noch einmal auf wenige Punkte im Gesetzentwurf eingehe.
Allen ist klar, dass die fortschreitende Digitalisierung alle Lebensbereiche verändert. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft eröffnen sich aber neue Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, Märkte und Geschäftsfelder.
Die Digitalisierung hat bereits seit Längerem auch in der rheinland-pfälzischen Verwaltung Fuß gefasst. Der Begriff „E-Government“ steht für den zielgerichteten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erfüllung von Regierungs- und Verwaltungsaufgaben. Schon heute werden von den Behörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Verwaltungsleistungen online angeboten und zahlreiche Verwaltungs- und Umweltinformationen zur allgemeinen Einsichtnahme im Internet bereitgestellt.
Elektronische Verwaltungsleistungen können auch bei der Bewältigung der Herausforderungen helfen, die der demografische Wandel mit sich bringt. Sie tragen dazu bei, auch künftig in dünner besiedelten ländlichen Räumen eine für
Auf die Regelungen im Gesetzentwurf ist Staatssekretär Stich schon eingegangen. Deshalb will ich an dieser Stelle darauf verzichten.
Wichtig ist, dass begleitend zur Umsetzung der Regelungen des E-Government-Gesetzes in Rheinland-Pfalz ein schneller Breitbandausbau erfolgt. Dies wird ausdrücklich im Gesetzentwurf noch einmal erwähnt.
Zwei Sätze noch zu den Kommunen und zur Wirtschaft: Staatssekretär Stich hat schon erwähnt, dass durch das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz keine finanziellen Mehrbelastungen auf die Kommunen zukommen. Ich nenne das Stichwort „Konnexitätsausführungsgesetz“. Wesentliche Digitalisierungspflichten der Behörden des Landes wurden mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung und das Konnexitätsprinzip nicht auf die kommunalen Behörden ausgeweitet. In der Informationssicherheit und der informationstechnischen Zusammenarbeit werden ebenfalls keine neuen kostenpflichtigen Standards gesetzt. Das sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich erwähnt.
Mittel- bis langfristig ist auch mit einer zunehmenden Entlastung der Wirtschaft zu rechnen, da die elektronischen Zugangs- und Abwicklungsmöglichkeiten einfachere, kostengünstigere und schnellere Dienstleistungen der Behörden ermöglichen. Dies wird sich positiv auf die rheinlandpfälzischen Unternehmen auswirken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute findet die erste Beratung des E-GovernmentGesetzes Rheinland-Pfalz statt. Es ist tatsächlich so: Die Digitalisierung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung, aber auch zur Vereinfachung der Verwaltung. Ganz besonders aber sehen wir eine Chance, noch bürgerfreundlicher zu werden, gleichzeitig Kosten zu senken und insbesondere Bürgernähe im ländlichen Raum – da insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Räumen – herzustellen.
Die Landesverwaltung ist aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften zur elektronischen Kommunikation, zum Angebot entsprechender Verwaltungsleistungen, verpflichtet.
Interessant sind eigentlich nur die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf die Kommunen, die zuvor Herr Staatssekretär Stich und gerade Herr Kollege Guth gemacht haben. Sie haben den Satz aus der Begründung zum Gesetzentwurf zitiert, nämlich dass wesentliche Digitalisierungspflichten der Behörden des Landes mit Rücksicht auf die kommunale Selbstverwaltung und das Konnexitätsprinzip nicht auf die kommunalen Behörden ausgeweitet werden. Man konnte das so verstehen: Eigentlich wollen die das gar nicht, und es entstehen auch keine Kosten. – Meine Damen und Herren, da liegen Sie falsch;
denn das ist doch das wirkliche Problem. Wir müssen diesen Prozess beschleunigen. Da stellt sich die Frage: Wo ist aus kommunaler Sicht der belastbare und nachhaltige Beitrag des Landes?
In anderen Ländern – Hessen mit 20 Millionen Euro oder Bayern mit 45 Millionen Euro – gibt es ein klares Bekenntnis zur gemeinschaftlichen Verantwortung. Das zeigt, natürlich entstehen bedeutende Kosten auf kommunaler Seite. Natürlich gibt es dort einen besonderen Aufwand; denn gerade die Behördengänge liegen bei den Kommunen um ein Vielfaches höher als beim Land selbst, bei dem sie am geringsten sind. Es war der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände – so ist es mir mitgeteilt worden –, einen medienbruchfreien Transformationsprozess unter dem Stichwort „EFA – EINER FÜR ALLE!“ gemeinschaftlich in einer staatlichen und kommunalen Struktur umzusetzen. Das wird leider mit dem vorliegenden Gesetzentwurf negiert.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ein Jahr mit Ihnen darüber verhandelt. Man muss sagen, zumindest aus diesem Blickwinkel war es ein verlorenes Jahr. Wir bitten, wenn das Land die gesetzlich verpflichtenden Basisdienste übernimmt, an die sich die Kommunen ankoppeln, aber die Kommunen dann den hohen finanziellen Anteil zu tragen haben, wir es bis zum Jahr 2022 umsetzen müssen und dafür hoch spezialisierte Kräfte brauchen, dass wir bis zu den Ausschussberatungen und zur zweiten Beratung im Plenum mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Klarstellung erzielen.
Wie gesagt, im Grundsatz begrüßen und unterstützen wir das Gesetz, aber diese Klarstellung fordern wir ein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Überarbeitung und Novellierung des E-GovernmentGesetzes ist lange überfällig. Durch den täglichen Gebrauch des Internets mit Mobiltelefonen und digitalen Diensten, die online angeboten werden, steigt auch bei den Bürgern das Bedürfnis, Behördengänge online abzuwickeln und sich damit Anfahrtswege, Wartezeiten und Telefonate zu sparen. Das ist nicht verwunderlich; denn für den Bürger und die Verwaltungsbehörden ergeben sich dadurch viele Vorteile.