Protokoll der Sitzung vom 17.09.2020

Darüber hinaus gibt es für die Ganztags- und Schwerpunktschulen dieses zusätzliche Budget für Fortbildungen. Damit können sich Schulen über das Angebot hinaus zum Beispiel private Anbieter für einen Fortbildungstag in den Schulen buchen und diese entsprechend bezahlen. Die Schulen nutzen das unterschiedlich, zum Beispiel mit Blick auf sonderpädagogische Förderung – daher auch Ganztags- und vor allem Schwerpunktschulen –, aber zum Beispiel auch mit Blick auf Schulentwicklung. Es sind ganz unterschiedliche Themen, die da bearbeitet werden, aber es geht viel in Richtung Schulentwicklung: Wie können wir vor Ort besser kooperieren, also sozusagen Schule besser lebbar und machbar machen?

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, auch von meiner Fraktion zunächst vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Wie erklären Sie sich das Ergebnis einer bundesweiten repräsentativen Umfrage des Verbands Bitkom e. V., nach der die Eltern schulpflichtiger Kinder die Schulen in Bezug auf die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Falle eines erneuten Lockdowns schlecht vorbereitet sehen und dafür die Note mangelhaft vergeben?

Herr Abgeordneter Frisch, diese repräsentative Studie – so bezeichnet Bitkom e. V. sie – hat deutschlandweit 263 Eltern befragt. Das muss man der Vollständigkeit halber sagen. Wir haben bei uns den Landeselternbeirat, der selbst eine Studie in Auftrag gegeben hat. An dieser haben rund 1.800 Eltern in Rheinland-Pfalz teilgenommen. Da haben wir deutlich andere Ergebnisse bekommen.

Danach sind die Eltern nämlich deutlich zufriedener mit dem, was in Schulen passiert. Sie sind nicht perfekt zufrieden. Ich glaube, das haben wir vor dem Hintergrund von Corona und dem Umstand, dass wir alle keine Blaupause hatten und mit einer besonderen Situation umgehen mussten, auch nie behauptet. Dort sehen die Eltern aber, dass die Dinge in der Schule gut umgesetzt werden.

Wenn man sich die Bitkom-Studie anschaut, ist es schon bemerkenswert, dass das Ergebnis der Studie bei einer Frage ist, dass die Eltern sagen, sie seien mit dem Fernunterricht nicht zufrieden, und sich gleichzeitig weit überwiegend wünschen, dass es mehr Fernunterricht gibt. Das bedeutet, man muss sich die Studie vielleicht noch einmal genau anschauen, auch mit Blick auf – ich sage einmal – die Be

fragten und die Ausrichtung. Wir in Rheinland-Pfalz haben andere Ergebnisse.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, auf Bundesebene wurde beschlossen, dass alle Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden, was ich grundsätzlich für richtig halte. Vor diesem Hintergrund müssen die Lehrkräfte natürlich fit sein im Umgang mit diesen.

Ich frage Sie: Wann soll das Ziel erreicht sein, dass alle über 41.000 Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz fit für diesen Umgang sind? Auf welche Art soll dies erreicht werden? Lediglich basierend auf Freiwilligkeit, oder wie gedenken Sie es umzusetzen?

Frau Abgeordnete Beilstein, wir haben zunächst einmal eine Verpflichtung zur Fortbildung, die sowohl im Schulgesetz als auch in dem Gesetz mit dem ganz langen Namen aus dem Jahr 2015 – das ist das „Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ vom 27. Oktober 2015 – festgeschrieben ist. Dieses enthält die klare Verpflichtung zur Fortbildung.

Ich glaube, ich habe auch relativ klar gezeigt, dass die Lehrkräfte diese Verpflichtung zur Fortbildung wahrnehmen. Das Pädagogische Landesinstitut hat sein Angebot noch einmal ganz zielgerichtet im Hinblick auf den Umgang mit digitalen Geräten und die didaktischen und pädagogischen Fragen erweitert.

Wir haben darüber hinaus – das habe ich auch gerade gesagt – mit den Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz vereinbart, dass wir gerade für die Weiterbildung im Bereich der Nutzung von Tablets und Laptops jetzt ein zusätzliches Angebot bereitstellen. Das startet jetzt für Lehrkräfte, damit sie sich dort in Kursen gezielt fortbilden können.

Es gibt noch ein drittes Element. Wir warten immer noch auf eine klare Aussage vom Bund – vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) –, wann die Lehrkräftegeräte eintreffen können; denn diesbezüglich ist die Finanzierung beim Bund zwischen Kanzleramt und Bildungsministerium offenbar noch nicht klar abgestimmt.

Wenn wir dann aber wissen, wann die Geräte kommen, haben wir bereits – weil wir das auch für die Schülerendgeräte haben – kleine Lernprogramme vorbereitet, die schon direkt auf die Geräte aufgespielt werden, sodass auf diesen noch einmal die entsprechenden vorbereitenden Lernprogramme installiert sind und sich jede Lehrkraft so – genau wie es jetzt auch die Schülerinnen und Schüler können – in diesem Bereich noch einmal fit machen kann. Es gibt also ein vielgestaltiges Angebot.

Mir liegen jetzt noch drei weitere Zusatzfragen vor. Danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Zunächst der Abgeordnete Wäschenbach.

Frau Ministerin, wie ist der Stand der Bemühungen zur Vereinheitlichung der Software, zum Beispiel für Lernplattformen, Konferenzsoftware oder für Apps von Fachschaften wie eine Mathe-App? Es macht schließlich keinen Sinn, wenn ein großer Wildwuchs entsteht, sondern es ist sinnvoll, wenn man in diesen Bereichen eine Vereinheitlichung vornimmt. Wie ist da der aktuelle Stand?

Herr Abgeordneter Wäschenbach, ich habe das gerade schon gesagt. Wir haben bei Moodle – das ist das System, was das Land anbietet – einen enormen Zuwachs an Schulen. Es sind jetzt über die Hälfte der Schulen, die an Moodle teilnehmen und Moodle sozusagen als Plattform nutzen. Wir werden ab Februar den Schulcampus Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellen, der für alle Schulen nutzbar ist.

Das heißt, wir haben eine einheitliche Plattform für Rheinland-Pfalz mit einem Zugang zu allen verschiedenen Medien und Medienbereichen. Wir haben die Plattform OMEGA, die auch für alle Schulen zur Verfügung steht, sodass wir – ich denke einmal, im Laufe dieses Schuljahres – diesbezüglich nicht nur einen Riesenschritt nach vorne gemacht, sondern noch einmal sehr viel verändert haben, etwa mit Moodle und dem Schulcampus. Die gleiche Vereinheitlichung streben wir auch im Rahmen der KMK an. Wir sehen aber, dass wir in Rheinland-Pfalz diesbezüglich auch im Reigen und im Kanon der Länder sehr weit vorne liegen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

Frau Ministerin, in Ihren Ausführungen ist schon angeklungen, dass das Pädagogische Landesinstitut noch ein bisschen mehr macht, als nur Fortbildungen anzubieten. Deswegen ergänzend noch einmal meine Frage: Welche Unterstützungsmaßnahmen bietet das Pädagogische Landesinstitut den Schulen und Lehrkräften über die Fortbildungsmaßnahmen hinaus?

Das Pädagogische Landesinstitut hat schon immer hervorragende Arbeit geleistet. Ich finde aber, in Zeiten von Corona ist das Pädagogische Landesinstitut wirklich über sich selbst hinausgewachsen. Es ist innerhalb kürzester

Zeit ein Angebot – auch mit neuen Formaten – entstanden, das wirklich seinesgleichen sucht.

Wir haben zum Beispiel – ich finde, das ist ein sehr gutes Beispiel – innerhalb von einer Woche nach dem Lockdown eine Handreichung mit dem Titel „Anregungen und pädagogische Angebote für den Fern- und Präsenzunterricht“ vorliegen gehabt. Diese ist immer wieder weiter fortgeschrieben und bundesweit nachgefragt worden, sodass sie jetzt eigentlich alle Landesinstitute auch ihren Schulen zur Verfügung gestellt haben. Diese Handreichungen, die sehr gut, praxisnah und immer wieder mit den Angeboten verlinkt sind, die auf einer großen Plattform – schuleonline.bildungrp.de –, auf der sich all diese verschiedenen Angebote versammeln, stehen, sind nur ein Beispiel.

Wir haben darüber hinaus zum Beispiel Organisationshilfen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für Lehrkräfte. Es gibt einen digitalen Schulleitungstreffpunkt. Das heißt, dort können sich Schulleitungen zusammenschließen, sich mit Experten treffen, sich aber auch digital austauschen. Ich glaube, das ist in diesen Zeiten, in denen auch Best Practice immer eine große Rolle spielt, ein ganz wichtiges Medium.

Wir haben Unterrichtsmaterialien. Das Pädagogische Landesinstitut stellt digitale Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Wir hatten schon auf dem Server OMEGA geprüfte, sozusagen urheberrechtlich lizenzierte Materialien. Das PL hat jetzt in unserem Auftrag noch einmal für über 3 Millionen Euro weitere digitale Unterrichtsmedien eingekauft, unter anderem den Brockhaus, der jetzt verstetigt ist. Es gibt jetzt aber für alle Bereiche und alle Jahrgangsstufen digitale Unterrichtsmaterialien, die jeweils den Jahrgangsstufen und Fächern zugeordnet werden.

Wir haben digitale Lehrpläne, die auch mit Material hinterfüttert sind, sodass Lehrkräfte damit gut ihren digitalen Unterricht vorbereiten können.

Die 300 Erklärvideos hatte ich gerade schon bei der Beantwortung erwähnt. Wie gesagt, es gibt eine Mediathek und Beratungsangebote durch die Fachberaterinnen und Fachberater für die einzelnen Fächer. Auch die Schulpsychologinnen und -psychologen haben noch einmal digitale Sprechstunden angeboten, damit auch in diesem Bereich das Angebot den Corona-Zeiten entspricht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, die beste digitale Fortbildung und noch so viele digitale Medien nützen nichts, wenn die Endgeräte in den Schulen nicht funktionieren. Deswegen frage ich Sie: Wie soll die System- und Anwendungsbetreuung auch in überschuldeten Kommunen sichergestellt werden, die nicht in der Lage sind, die nicht kostendeckenden Lan

deszuschüsse für diese wichtige Aufgabe so aufzustocken, dass genügend Fachpersonal zur Verfügung steht?

Herr Abgeordneter Frisch, ich bin auch der Auffassung, dass es wichtig ist, nicht nur Geräte zu haben, sondern Geräte, die funktionieren und entsprechend gewartet werden. Deshalb haben wir als Land zusammen mit den kommunalen Spitzen bereits eine alte Vereinbarung – die lief immer unter dem Stichpunkt Zöllner-Vereinbarung – überarbeitet. Diese haben wir jetzt fertig. Wir hätten sie schon längst unterschrieben, wenn wir – ich sage gleich etwas zu dem Inhalt – nicht so erfolgreich gewesen wären.

Ich habe immer wieder beim Bund nachgehakt, und wir haben jetzt auch vom Bund zusätzliche Mittel zur Administration zur Verfügung gestellt bekommen. Ich habe auch bei der Verhandlung zum DigitalPakt I gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung immer die Meinung vertreten, dass es schön ist, wenn wir Geld für digitale Infrastruktur bekommen, wir aber auch Geld für Administration und Wartung bekommen sollten.

Der Bund hat sich jetzt bereit erklärt, den Ländern 500 Millionen Euro für Administration und Wartung zu geben. Ich sage einmal, das ist der DigitalPakt III. Davon entfallen 24 Millionen Euro auf Rheinland-Pfalz. Wir sind gerade mit den kommunalen Spitzen in den Vereinbarungen, wie wir das administrieren und vor allem schnell an die Kommunen geben können, um auch dauerhaft ein System aufzubauen, in dem Administration und Wartung funktionieren.

Wir sind als Rheinland-Pfalz letztes Jahr schon einen anderen Schritt gegangen. Wir haben gesagt, dass wir – da sind wir uns mit den kommunalen Spitzen einig – die Administration aus einer Hand wollen. Wir wollen, dass sie bei den Kommunen liegt. Das sehen die Kommunen genauso. Deshalb hat das Land gesagt: Die Anrechnungsstunden, die bisher Lehrkräfte hatten, weil sie die Geräte betreut haben, verteilen wir anders, nämlich so, dass es an jeder Schule jetzt einen digitalen Koordinator bzw. eine digitale Koordinatorin für die Medienpädagogik gibt. Die Technik und die Wartung werden sozusagen von den Kommunen übernommen.

Das ist Gegenstand dieses Vertrags, von dem ich gerade gesprochen habe, und das Land zahlt dafür natürlich deutlich mehr. Wir haben jetzt unsere Mittel, die wir zahlen, von 3 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro verdoppelt. Hinzu kommt noch das Geld vom Bund, und dann ist natürlich auch der Eigenanteil der Kommunen zu erbringen. Das ist die Vereinbarung. Damit haben wir ein gutes, stabiles, wirklich sehr gut funktionierendes und auch für die Zukunft aufgestelltes System der Administration und Wartung in Rheinland-Pfalz festgelegt.

Vielen Dank. – Damit ist die Frage beantwortet.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Martin Brandl und Dr. Helmut Martin (CDU), Kopflos in die Reform des Nahverkehrsgesetzes – Nummer 2 der Drucksache 17/13019 –.

Wer trägt vor? Herr Kollege Brandl.

Herr Präsident, wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Fakten hält die Landesregierung als Grundlage für eine Reform des Nahverkehrsgesetzes für relevant?

2. Auf welcher Faktengrundlage soll diese so weitreichende Reform beschlossen werden?

3. Wie möchte die Landesregierung das oben genannte Defizit an Fakten kompensieren?

4. Welches quantifizierbare Ziel bei der Verbesserung des Nahverkehrs verfolgt die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf?

Für die Landesregierung antwortet Verkehrsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage hat mich sowohl vom Inhalt als auch vom Tonfall her überrascht. Ich war davon ausgegangen, dass spätestens mit meiner umfangreichen Stellungnahme im Rahmen einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zum Thema „Nahverkehrsgesetz“ wirklich alle Grundprinzipien des Vorgehens verstanden worden sind,

(Abg. Martin Haller, SPD: Sind doch nie da!)

insbesondere da keine gegenteiligen Äußerungen vernehmbar waren.

Lassen Sie mich deshalb noch einmal klipp und klar sagen: Das neue Nahverkehrsgesetz setzt die allgemeinen Ziele für das zukünftige Vorgehen. Es definiert den gestuften Weg in die Pflichtaufgabe mit dem neuen Instrument des Landesnahverkehrsplans. Es schafft den neuen organisatorischen Rahmen, und es definiert die grundsätzlichen Ströme, wie Mittel künftig an die richtigen Stellen in der Branche gelangen.