Ich würde sagen, Sie gehen sicherlich in die Ausstellung. Danach bin ich einmal auf Ihre Kritik und Ihr Fazit gespannt und ob Sie wirklich in dem Bereich dafür sorgen, dass diese positiven Aspekte genauso wie die kritischen Aspekte in der Transparenz dargestellt werden.
Ihnen als Kollege, der seinen Schülern ebenfalls viel zugetraut hat, sage ich, ich tue das in die Wissenschaft und in unsere gut ausgebildeten Leuten vor Ort auf jeden Fall.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist der zweite Teil der Aktuellen Debatte beendet.
Parteienfinanzierung muss transparent sein: CDU-Spendenaffäre konsequent aufklären auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1170 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein ehemaliger Geheimagent, eine Steuerdaten-CD, die Panama-Papers, eine Eisenacher Anwaltskanzlei, der Papst, die Pius-Bruderschaft, die Drogenmafia, eine China-Reise, ein Landrat und ein Messer eines kolumbianischen Kardinals im Kardener Dom. Nein, das ist nicht etwa das Setting des neuen Dan-Brown-Romans, all das hängt mit der neuerlichen Parteispendenaffäre der rheinland-pfälzischen CDU zusammen, dessen Ausmaß bis dato nicht absehbar ist.
Diese Zusammenhänge gilt es zu verstehen und aufzuarbeiten, auch hier im rheinland-pfälzischen Landtag. Die Aufklärung dazu hat gerade erst begonnen. Am wenigsten hat bisher dazu die CDU beigetragen, und am allerwenigsten Sie, Frau Klöckner.
Die Geschichte des ehemaligen Geheimdienstagenten Werner Mauss ist kaum zu glauben. Was uns hier interessiert, sind die Finanzgebaren dieses Mannes. Dazu gibt es einige Fakten.
2012 wurde vom Land Nordrhein-Westfalen eine Steuerdaten-CD aufgekauft, in der der Name Claus Möllner, einer der vielen Tarnnamen von Werner Mauss, aufgetaucht ist.
Am 14. Dezember 2012 wurde Haftbefehl gegen den 76Jährigen ehemaligen Geheimagenten erlassen. Vier Tage später durchsuchte die Steuerfahndung dessen Anwesen im rheinland-pfälzischen Altstrimmig im Landkreis Cochem-Zell. Das war einige Tage ein öffentlicher Aufreger. Das hat sich wieder gelegt. Das hat sich jetzt wieder geändert. Aktuell beschäftigt sich das Landgericht Bochum mit dem Fall Mauss; denn ihm wird Geldwäsche und Steuerhinterziehung in Höhe von 15 Millionen Euro vorgeworfen.
Des Weiteren erinnern wir uns alle an den 3. April dieses Jahres, nicht, weil das ironischerweise der Geburtstag von Helmut Kohl ist, nein, weil an dem Tag die Panama-Papers veröffentlicht wurden. Auch da tauchte wiederum der Name Werner Mauss auf, unter anderem, dass er einen Geheimfonds in Panama führt, der mit 23 Millionen Dollar gefüllt ist, nach eigenen Angaben zur Terrorabwehr und gegen Terrorismus. Was hat das alles mit Rheinland-Pfalz und mit der rheinland-pfälzischen CDU zu tun? Im Grunde ist es ein Begriff: Nolilane. Nolilane ist nämlich die Firma in Panama, über die Herr Mauss die Transfers aus diesem Fonds entsprechend abwickelt.
Seit 50 Jahren lebt Herr Mauss im Landkreis Cochem-Zell. Sein Anwesen mit 50 Hektar Land ist bekannt. Der CDULandrat Schnur sagt, man kennt sich. Die Bürgerinnen und Bürger kennen sich. Es ist in Altstrimmig im Landkreis Cochem-Zell also kein Geheimnis, wie auch bei 350 Einwohnern.
Einige Nachbarn dachten lange, es handelt sich hier um Richard Nelson, einer der weiteren Tarnnamen von Werner Mauss. Doch im Grundbuch eingetragen ist die Firma Nolilane, die zunächst ihren Sitz auf den Niederländischen Antillen hat und 2005 umgetragen wurde in Nolilane NV Inc. mit Sitz in Panama. Es ist also eine PanamaBriefkastenfirma, deren Name im Verwendungszweck von einigen, mindestens fünf Parteispenden bei der rheinlandpfälzischen CDU auftaucht.
Meine Damen und Herren, Kohl, Böhr, Klöckner – Die rheinland-pfälzische CDU hat Erfahrung mit Parteispendenskandalen.
Im Dezember 2010 lässt sich Julia Klöckner zitieren, dass sie alles tun werde und bedingungslose Aufklärung verspricht. Da hat sie gerade über die BöhrParteispendenaffäre gesprochen, während ungefähr zur gleichen Zeit CDU-Schatzmeister in Rheinland-Pfalz Parteispenden verbucht haben, die möglicherweise aus einer dubiosen Panama-Briefkastenfirma des Geheimagenten Werner Mauss kamen. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich bei der CDU Rheinland-Pfalz im Umgang mit Parteispenden in den letzten Jahren irgendetwas geändert hat. Frau Klöckner, Sie stehen in einer Tradition mit den Herren Kohl und Böhr. Das ist bedauerlich. Das müssen wir aufklären.
Erst sechs Jahre später gibt Ihr Schatzmeister, Herr Bleser, eine Pressekonferenz, in der er mehr Fragen als Antworten aufwirft, zum Beispiel die Frage, warum eine Spende der Privatperson des Rechtsanwalts zugeordnet wird, nämlich die an den Kreisverband, und die andere Spende der Anwaltskanzlei zugeordnet wird. Warum ist das so? Beide Spenden waren knapp unter der Veröffentlichkeitsschwelle von 10.000 Euro. Hätte man das auf die gleiche Person geschrieben, dann hätte man diese Spenden im Jahresparteispendenbericht 2010 veröffentlichen müssen. Fragen Sie sich doch einmal, ob das vielleicht etwas damit zu tun hat.
Nicht zuletzt steht die Frage im Raum, wofür eigentlich ein ehemaliger Geheimagent, der außer Dienst war und im Auftrag der Pius-Brüderschaft nach China reisen musste, um angeblich ein Mordkomplott gegen den damaligen Papst Benedikt XVI. aufzuklären, das getan hat. Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen. Hat das etwa damit zu tun, dass er möglicherweise Ausweisdokumente zur Ausreise brauchte, oder warum sonst wurde in den folgenden Jahren im Landkreis Cochem-Zell im Kardener Dom eine Dankesmesse abgehalten?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Parteienfinanzierung muss transparent sein. Dort, wo es Fragen und Unstimmigkeiten gibt, ist Aufklärung gefragt. Verlässlichkeit der Information und Fakten sind wichtig, und Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Auch oder gerade dann, wenn ein Fall Jahre zurückliegt.
Gerne schildere ich Ihnen die Aufklärungsschritte, die die CDU Rheinland-Pfalz unverzüglich unternommen hat.
Unverzügliche Reaktion der CDU. Nach entsprechender Recherche folgte die Beantwortung, dass von einem Herrn Mauss keine für die CDU nachvollziehbaren Spenden eingegangen sind.
Die Süddeutsche Zeitung bittet dann am gleichen Tag, nach zwei ganz konkreten Zahlungseingängen zu schauen, und erwähnt erstmals den Namen Hansen.
Bestätigung, dass es im Jahre 2010 zwei Eingänge in Höhe von 9.000 und 9.500 Euro des Spenders Hansen gegeben hat, übrigens eine bekannte, aus dem Hunsrück stammende Anwaltskanzlei.
Solche Spenden sind kein ungewöhnlicher Vorgang. Der Spender Hansen ist der CDU bekannt, auch als regelmäßiger Spender.
Es gibt wiederum eine unverzügliche Reaktion der CDU, dass die Spendeneingänge des Herrn Hansen mit dem damaligen Wissen ordnungsgemäß verbucht und veröffentlicht worden sind. Konkret sieht das so aus, dass zwei Spendenquittungen auf den Namen Hansen ausgestellt worden sind, Spenden und Spendername im Rechenschaftsbericht veröffentlicht worden sind und der Rechenschaftsbericht von unabhängigen Wirtschaftsprüfern der Landes- und Bundespartei als ordnungsgemäß testiert worden ist.
Es gab Nachfragen weiterer Presseorgane, ob die Spenden, die Herr Hansen getätigt hatte, auch von ihm selbst stammten. Für uns bestand bis dahin überhaupt kein Grund zu zweifeln; denn er war als Spender und als Person der Region bekannt, wie das auch bei anderen Parteien mit anderen Unternehmern der Fall ist.
Der Landesverband schreibt deshalb die Anwaltskanzlei Hansen mit der ganz konkreten Frage an, ob das Geld auch tatsächlich, wie immer angenommen, von ihm selbst stamme. Die unverzügliche Reaktion der CDU ist das Veröffentlichen des Schreibens an Herrn Hansen.
Eingang des Antwortschreibens der Anwaltskanzlei Hansen, der erstmalig mitteilt, dass er das Geld von einem Anderkonto eines Mandanten weitergeleitet habe.
Unverzügliche Reaktion der CDU: Der Landesverband besorgt eine Kopie des Briefes der Bundespartei, den ich hier habe, an Rechtsanwalt Hansen aus dem Jahr 2010. In diesem Schreiben, das regulär an Spender mit über 10.000 Euro Spendensumme geht, wurde die Rechtmäßigkeit der Spende, die genaue persönliche Zuordnung zum Spender Hansen abgefragt.
Zudem gab es eine aktive Anfrage im Jahr 2010 der zuständigen Mitarbeiterin der Landespartei an die Anwaltskanzlei, ob es eine private Spende oder eine Spende der Kanzlei sei, damit auch ordnungsgemäß verbucht werden konnte. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Spende auf die Kanzlei als juristische Person gebucht werden soll. Das heißt, trotz all der Spendenquittungen auf den Namen Hansen, trotz des vorherigen Nachfragens und trotz des Schreibens der Bundespartei an die Anwaltskanzlei gab es bis zum 29. September 2016 keinen Widerspruch dieser Anwaltskanzlei. Deshalb musste der Landesverband also von der Rechtmäßigkeit und Zuordnung der Spende auf die Anwaltskanzlei ausgehen.
Unsere unverzügliche Reaktion an diesem Tag: Information der Öffentlichkeit mit allen Erkenntnissen.
Der Landesverband informiert die Bundestagsverwaltung, wie man das dann macht, aufgrund der neuen Vorgänge und Erkenntnisse vom Vortag, dass die Spende anders als bislang angenommen nicht direkt vom Überweiser stammt.