dieser Stelle in dieser wirklich schwierigen Frage hinter ihnen steht, wenn es um das Kindeswohl geht. Wir brauchen ein Signal, dass sich erzwungene Kinderehen nicht auf den Schutz der Ehe berufen können.
Ich bin dankbar, dass die CDU-geführte Bundesregierung hier aktiv wird. Ich bin der CDU-Bundestagsfraktion für ihre klare Haltung dankbar. Ich wünsche mir, solange wir noch keine bundesweite Regelung haben – das ist momentan so –, dass Rheinland-Pfalz wirklich alles Erdenkliche tut, damit wir pragmatische Lösungen aufzeigen, wie ich sie eben genannt habe, um den jungen Mädchen zu helfen und ihnen eigenständige Perspektiven zu geben.
Ich wünsche mir, dass wir hier zu einer gemeinsamen Position finden und einer falsch verstandenen kulturellen Toleranz eine Absage erteilen, wir Frauenrechte nicht nur für uns in Anspruch nehmen, sondern wir sie auch Frauen aus anderen Kulturkreisen gewähren. Für die CDU-Fraktion haben das Kindeswohl und das Recht auf freie Selbstentfaltung auf jeden Fall Vorrang vor der kulturellen Vielfalt.
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Schifferstadt, Mitglieder des SPD-Ortsvereins Waldböckelheim und Jugendliche der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Rheinhessen-Fachklinik Alzey. Seien Sie im Landtag herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag war als rechtspolitischer Antrag angekündigt. Deshalb will ich dazu auch aus rechtspolitischer Sicht Stellung nehmen.
Es ist völlig unstreitig, dass wir Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Zwangsheirat schützen müssen. Da sind wir uns zumindest im Ziel mit der CDU absolut einig.
Ihren Antrag können wir dennoch nicht mittragen, weil Sie sich nicht die Mühe gemacht haben, das sensible Thema der Ehemündigkeit von Minderjährigen mit der gebotenen Differenzierung anzugehen. Holzschnittartig werden wir der Fragestellung jedenfalls nicht gerecht.
Abstrakte generelle Verbote klingen zwar nach einer scheinbar einfachen Lösung, aber sie schaffen es nicht, jedem Einzelfall gerecht zu werden. Deshalb ist es im Rechtsstaat auch auszuhalten, dass es individuelle, auf den Einzelfall abgestimmte Entscheidungen gibt. Der Ruf nach Verboten ist zu einfach.
Meine Damen und Herren, außerdem sind die Forderungen, die Sie im Hinblick auf die Jugendhilfe an die Landesregierung stellen, bereits in wesentlichen Teilen erfüllt. Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Zunächst halte ich ausdrücklich fest: Zwangsehen dürfen wir in unserem Rechtsstaat nicht dulden, egal ob sie hier oder im Ausland geschlossen wurden. Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, und zwar unabhängig vom Alter.
Die Frage ist aber, ob jede Ehe, in der ein Partner minderjährig ist, automatisch eine Zwangsehe ist, wie das die Diktion des Antrags vorgibt. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Ehemündigkeit grundsätzlich mit Erreichen der Volljährigkeit gegeben. Das BGB lässt aber Ausnahmen zu, und zwar nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn ein Ehepartner volljährig ist und das Familiengericht zustimmt. Sie können also nicht per se unterstellen, dass Minderjährige generell nicht in der Lage wären, selbstbestimmt eine verantwortliche Entscheidung zur Eheschließung zu treffen. Es kommt also auf den Einzelfall an, über den letztlich Gerichte und Jugendämter zu entscheiden haben. Ich bin davon überzeugt, dass diese Entscheidungen in großer Verantwortung zum Wohle der Betroffenen erfolgen.
Meine Damen und Herren, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Anerkennung von Ehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Diese Anerkennung ist zwar grundsätzlich gegeben, wird aber durch den Vorbehalt des Ordre Public eingeschränkt. Das bedeutet, dass ausländisches Recht nicht anzuwenden ist, wenn es im krassen Widerspruch zur deutschen Rechtsanschauung steht. Das heißt, dass Ehen von Minderjährigen unter 14 Jahren von den Gerichten generell nicht anerkannt werden. Es gibt bei Minderjährigen von 14 bis 16 Jahren für die Gerichte einen Ermessensspielraum, aber die Praxis zeigt, dass es am Ende nur sehr, sehr wenige Fälle sind, die begründet sind, bei denen die Gerichte die Wirksamkeit erklären. Es gibt jetzt einen Fall, über den vom Bundesgerichtshof entschieden wird. Hier wird Rechtsklarheit erfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie fordern in Ihrem Antrag, Kinderehen, Ehen vom Minderjährigen zu annullieren. Dies bedarf einer Rechtsänderung. Eine strikte Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre würde allein nicht ausreichen. Sie müssen die Anerkennung der Ehemündigkeit nach unserem internationalen Privatrecht im Einführungsgesetz zum BGB ändern. Sie müssen das aufheben. Dies ist mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, die bedacht werden müssen.
Was geschieht mit Ehen, die in Österreich, Frankreich oder Spanien geschlossen wurden? Auch dort gibt es die Ausnahmetatbestände für Ehen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs. Es sind 1.500 Fälle bundesweit, darunter auch viele Fälle von Minderjährigen aus Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Wie können Sie eine eigenständige Regelung auch mit dem EU-Recht vereinbaren? Wie wirkt sich eine Rechtsänderung, eine Annullierung, auf Erb-, Unterhalts- und Kindschaftsrechte von Betroffenen aus?
Dies könnte sich sehr stark zum Nachteil der Betroffenen auswirken. Letztlich, welche Auswirkungen auch menschlicher Art hat es, eine Ehe zu annullieren, die selbstbestimmt und aus freien Stücken geschlossen wurde?
Letztendlich besteht die Gefahr, dass Paare sich auf die klassische Heirat zurückziehen und eben nicht mehr eine Anerkennung beantragen, was dazu führt, dass keine Überprüfung mehr erfolgt.
All diese Fragestellungen blendet Ihr Antrag aus. Meine Damen und Herren, so ist es wichtig, dass die Jugendämter sehr wohl sehr eng an den Betroffenen dran sind. Verheiratete minderjährige Flüchtlinge werden genauso behandelt wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das heißt, sie werden zunächst unter einen Vormund gestellt. Es wird geklärt, ob eine Inobhutnahme in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Familie erfolgt. Die Landesregierung hat auch klargestellt, dass die Jugendämter nicht empfehlen sollen, dass Ehemänner zum Vormund eingesetzt werden. Dies haben aber Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit zu beschließen.
dass sich auf Bundesebene eine Bund-LänderArbeitsgruppe gebildet hat, die die Frage der Ehemündigkeit noch einmal sehr ausgiebig diskutieren soll. Da geht es auch um die Anerkennung bzw. die Folgen der Nichtanerkennung von Ehen nach ausländischem Recht. Diese Ergebnisse sollten wir abwarten. So viel Zeit sollten wir haben, um dann weitere Schritte beraten zu können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinderehen sind in islamischen Ländern weit verbreitet. Getreu dem Vorbild ihres Propheten pochen konservative Kleriker darauf, dass Mädchen bereits ab einem Alter von neun Jahren reif für die Ehe sind. Zudem verlangt die Scharia als Religions- und damit gleichzeitig staatliches Gesetz keine Einwilligung der minderjährigen Partnerin. Als Ehevormund kann der Vater seine Töchter auch gegen deren Willen verheiraten.
Dass solche Vorstellungen mit unserem Recht, mit unseren Grundsätzen von Menschenwürde und Selbstbestimmung nicht vereinbar sind, dürfte unstrittig in diesem Hause sein.
Mit der Masseneinwanderung der vergangenen Monate ist dieses Problem auch unseres geworden. In RheinlandPfalz gibt es schätzungsweise 138 Kinderehen. In nahezu allen Fällen sind daran minderjährige Mädchen beteiligt.
Wie geht die Landesregierung mit diesem Problem um? Im Ausschuss konnte Frau Ministerin Spiegel keine Auskunft über die Altersstruktur der betroffenen Mädchen geben. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob es sich um eine junge Frau von fast 18 Jahren oder um ein 14jähriges Kind handelt.
Die Ministerin ist hier aufgefordert, Klarheit zu schaffen; denn es ist ein völlig unhaltbarer Zustand, dass die verantwortliche Behörde keine Kenntnis über eine solch wichtige Frage hat.
Zudem hat es die Ministerin abgelehnt, die Initiative einiger Justizminister zu unterstützen, die eine generelle Nichtanerkennung von ausländischen Kinderehen anstrebt. Stattdessen möchte sie zunächst auf Untersuchungen einer Bund-Länder-Kommission warten.
Solange aber keine klare gesetzliche Regelung besteht, obliegt die Sache der Einzelfallentscheidung durch Gerichte. Dies führt dann zu solchen Skandalurteilen wie jüngst in Bamberg, mit denen Scharia-Unrecht in Deutschland anerkannt und prolongiert wird. Das wollen wir nicht. Deshalb begrüßen wir die im vorliegenden Antrag gestellte Forderung, wonach im Ausland geschlossene Kinderehen grundsätzlich zu annullieren sind.
Jeder Tag, der vergeht, ohne dass wir unserer Schutzverpflichtung für die betroffenen Kinder gerecht werden, ist ein Tag zu viel.
Lassen Sie mich aber noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen, der das Problem in einen größeren Zusammenhang einzuordnen versucht. Wer in den vergangenen Jahren auf die Gefahr einer schleichenden Veränderung Deutschlands hingewiesen hat, sah sich heftiger Kritik ausgesetzt. Wenn wir jetzt aber schauen, wie sich die Dinge entwickeln, dann müssen wir ganz klar konstatieren, dass es einen solchen Prozess ohne jeden Zweifel gibt. Die Kinderehen sind da nur ein Beispiel von vielen.
Getrennter Sport- und Schwimmunterricht, Vollverschleierung auf unseren Straßen, Verzicht auf christliche Feste in Kitas, Führerscheinprüfungen auf Hocharabisch, ganze Straßenzüge mit ausschließlich muslimischen Läden und Bewohnern, Anerkennung polygamer Familienverhältnisse, all dies zeigt, dass wir uns sehr wohl Gedanken darüber machen müssen, in welche Richtung sich unser Land verändert und ob wir eine solche Veränderung wollen.
fensichtlichen Willen der Mehrheit unserer Bevölkerung Kultur und Identität Deutschlands tiefgreifend und nachhaltig umzuformen. Eine solche Entwicklung wollen wir auch deshalb nicht, weil sie nicht funktionieren wird und ihre Folgen unser Land nicht bereichern, sondern massiv beschädigen werden.
Multikulti ist gescheitert. Diese Feststellung unserer Bundeskanzlerin, die sie im Jahr 2010 in einem kurzen Moment lichter Erkenntnis oder vielleicht auch rein opportunistisch getroffen hat, bleibt richtig.
Ja, Multikulti ist gescheitert in England, Frankreich, Schweden und anderen Ländern, und auch in Deutschland wird Multikulti scheitern. Weder das gutgemeinte Verteilen von Grundgesetzbroschüren noch teure Integrationskurse werden daran etwas ändern; denn wir erleben hier schlichtweg den Zusammenprall verschiedener Kulturen, die nach heutigem Stand so nicht miteinander vereinbar sind.
Dass dies so ist, machen gerade Debatten über Kinderehen und Burkaverbot sehr deutlich. Die westliche Vorstellung individueller Freiheiten und Rechte ist dem islamischen Kulturkreis schon deshalb fremd, weil hier der Familien- und Stammesbezug im Vordergrund steht. Daher ist es völlig abwegig, etwa im Zusammenhang mit Kinderehen oder Vollverschleierung von einer freien Entscheidung der Betroffenen auszugehen.