Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung freut sich darüber, dass sich der Landtag mit dieser Problematik befasst. Sie ist außerordentlich wichtig. Die Kreditwirtschaft insgesamt befindet sich in einem besonderen Spannungsfeld. Es geht dabei im Wesentlichen um zwei zentrale Herausforderungen. Das eine ist die anhaltende Niedrigzinsphase und das andere die zunehmend regulatorischen Anforderungen, die für die Kreditinstitute, die Kreditwirtschaft insgesamt, schwer zu erfüllen ist.

Zunächst zur Niedrigzinsphase. Die historisch niedrigen Zinsen sind das Ergebnis unterschiedlicher Krisen. Am Anfang stand die Immobilienkrise in den Vereinigten Staaten. Ihr folgte eine verheerende Bankenkrise, die in eine Euround Staatsschuldenkrise mündete.

Die Europäische Zentralbank reagiert mit ihren Zinsentscheidungen auf die europäische Staatsschuldenkrise. Ziel dieser Politik ist es, durch niedrige Zinsen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu steigern. Günstige Kreditkonditionen schaffen die Grundlage für Wachstum, Beschäftigung und Investition. Davon profitiert Europa gegenwärtig durch eine günstige Konjuktursituation, auch die Bundesrepublik Deutschland.

Die Auswirkungen der niedrigen Zinsen sind allerdings vielfältig. Verbraucherinnen und Verbraucher können von der vergleichsweise niedrigen Inflationsrate oder von den günstigen Konditionen bei Immobilien- oder Konsumkrediten profitieren. Auch die Staatsfinanzierung hat positive Effekte zu verzeichnen. Allerdings sind auch schwierige Belastungen mit der Niedrigzinspolitik verbunden.

Die Differenz zwischen Kreditvergabezins und Einlagezins schrumpft. Dadurch ist das Kerngeschäft der Kreditinstitute seit einiger Zeit massiv unter Druck geraten. Sparer finden kaum angemessen verzinste Anlagen, und die private Altersvorsorge wird auch unattraktiver. Versicherer und Pensionfonds tun sich schwer, notwendige Renditen zu erwirtschaften.

Die Landesregierung ist sich dieser Problemfelder bewusst. Ich will aber auch betonen, dass die Europäische Zentralbank eine unabhängige Institution ist, deren Unabhängigkeit für die Landesregierung nicht zur Disposition steht.

Sie müssen sich schon fragen, Herr Kollege Bollinger, wenn Sie hier am Mikrofon sagen, die Zinspolitik der EZB sei falsch, sie überschreite damit ihre Grenzen und man müsse dem entgegenwirken – – –

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich bin nicht der Einzige, der das sagt!)

Wenn Sie das aber als Politiker am Mikrofon eines Parlamentes sagen, dann haben Sie damit faktisch Ihre Haltung zur Unabhängigkeit der EZB dokumentiert, nämlich Sie greifen damit in deren Unabhängigkeit ein, und das weise ich als Landesregierung entschieden zurück.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Niedrigzinspolitik verschafft Zeit, die notwendig ist, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte herzustellen. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen darf und soll diese Niedrigzinsphase kein Dauerzustand sein. Deswegen ist es wichtig, dass alle sich darüber im Klaren sind, welchen Beitrag sie leisten können, ohne in die Unabhängigkeit der Notenbank einzugreifen. Dazu gehört zunächst einmal, dass die öffentlichen Haushalte in Ordnung gebracht werden müssen.

Die Landesregierung kann hier einen Beitrag leisten, und den leistet sie auch, indem sie beispielsweise einen Haushalt vorlegt, der konsequent auf die Einhaltung der Schuldenbremse ausgerichtet ist, und der Haushalt, den die Finanzministerin vorgelegt hat, verdient großes Lob. Das ist ein Sparhaushalt, der der Verantwortung in dieser Situation gerecht wird.

Rheinland-Pfalz bereitet sich auf die Einhaltung der Schuldenbremse konsequent vor und vergisst dabei nicht zu investieren. Das ist genau die Politik, die von uns erwartet wird, auch um der Kreditwirtschaft wieder Stabilität zu verleihen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was bedeutet es konkret für die Kreditwirtschaft in Rheinland-Pfalz? Die Ausfälle im Kerngeschäft, im Zinsgeschäft müssen kompensiert werden. Das kann einerseits durch Ertragssteigerungen im Provisionsgeschäft und andererseits durch Kostensenkungen erfolgen. Diese Konsequenzen haben uns längst erreicht. Diskussionen über Gebührenerhöhungen und Filialschließungen, Personaleinsparungen oder Fusionen finden täglich statt. Aber das sind Themen, die die Bürger in ihrem Alltag berühren.

Es ist gut, richtig und wichtig, dass der Landtag sich damit befasst. Es ist aber keine einfache Lösung in Sicht. Es muss eine Vielzahl von Maßnahmen geben. Wir müssen uns einerseits klar zum Drei-Säulen-Modell bekennen. Wir brauchen – das ist hier mehrfach zu Recht gesagt worden – genauso Sparkassen wie Genossenschaftsbanken und private Banken hier in Rheinland-Pfalz.

Gerade ein Land wie Rheinland-Pfalz, das von mittelständischer Wirtschaft geprägt ist wie kaum ein anderes – 99,7 % kleine und mittlere Unternehmen –, braucht diese Kreditwirtschaft.

Wir können den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, dass durch steigende Gebühren und ein rückläufiges Serviceangebot die Versorgung in der Fläche zurückgeht, und deswegen wollen wir uns gemeinsam diesen Themen zuwenden.

Ich halte es auch für klug, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen und sich vertieft damit zu beschäftigen und klar zu signalisieren, dass man bei der Regulatorik aufpassen muss, die Banken nicht zusätzlich zu belasten.

Ich finde es richtig und wichtig, dass Regulierung mit Augenmaß erfolgt. Natürlich ist das keine einfache Geschichte, wenn wir überlegen, dass beispielsweise Regionalbanken in Spanien, die Cajas, ein großes Problem für ganz

Europa und auch für die Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland darstellten. Deswegen ist es nicht ganz so leicht zu sagen, wir wollen für bestimmte Gruppen von Kreditinstituten Ausnahmen. Gleichwohl muss man sich dieser differenzierten Betrachtung stellen; denn der Mittelstandskredit einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank verbirgt eben nicht solche systemischen Risiken, wie die Risiken, die wir beispielsweise bei den spanischen Cajas erlebt haben.

Es ist auch gut und richtig, dass sie sich mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auseinandersetzen; denn die Kreditversorgung für Menschen jeden Alters ist wichtig, und die Wohnimmobilie ist nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge, und zwar ein stabiler Bestandteil auch in Phasen niedriger Zinsen.

Insofern begrüßt die Landesregierung, dass der Landtag sich mit diesem Thema weiter vertieft befassen will, und wir werden unserer Verantwortung auch im Bundesrat gerecht, indem wir alles tun, um dort mit Maß im Interesse eines Drei-Säulen-Systems Regulierung zu betreiben. Regulierung ist notwendig. Wir haben gesehen, ohne geht es nicht. Aber sie muss zielgenau und maßvoll erfolgen und darf nicht alles gleichstellen. Zum anderen leisten wir mit unserer Haushaltskonsolidierungspolitik, ohne Investitionen zu vernachlässigen, einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Europäische Zentralbank wieder in die Freiheit versetzt wird, auch andere Zinsentscheidungen treffen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer weiteren Kurzintervention hat sich Herr Abgeordneter Dr. Bollinger gemeldet.

Da ich sehe, dass Sie mit längeren, bereits vorbereiteten Ausführungen ans Rednerpult treten, will ich darauf hinweisen, dass Sie sich in der Kurzintervention auf konkrete Ausführungen des Vorredners beziehen müssen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Keine Sorge. Das mache ich sehr gerne.

(Staatsminister Roger Lewentz: Aufgeschriebene Spontaneität!)

Sehr originell, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Wissing, in Bezug auf Ihre Aussagen zur Unabhängigkeit der Zentralbank möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir insofern ein Zirkelargument haben, weil die EZB, wie ich dargelegt habe, selbst ihr Mandat überschreitet, und ihre faktische Unabhängigkeit, wenn man sich ihr Vorgehen betrachtet, infrage zu stellen ist.

Wir stimmen überein, dass die Niedrigzinspolitik nicht lange dauern sollte und schon viel zu lange gedauert hat. Jetzt ist nur die Frage, ob die EZB-Niedrigzinspolitik beendet werden kann, solange die Euro-Rettung läuft; denn es ist bekannt, dass die EZB-Niedrigzinspolitik die Kehrseite der Euro-Rettung ist, durch die sich die Schuldenstaaten günstiger refinanzieren können. Diese verfehlt klar ihr Ziel, verfestigt eine Transferunion, schadet allen Beteiligten, dem Frieden in Europa und sollte daher beendet werden.

Aus unserer Sicht ist eine gemeinsame Geldpolitik für so unterschiedliche Wirtschaften wie Deutschland und Griechenland ohnehin unselig, weil sie grundsätzlich vergleichbare Wirtschaftsverhältnisse voraussetzt.

Den Vergleich habe ich schon einmal gebracht. Wenn Sie eine Geldpolitik für Wirtschaften wie Deutschland und Griechenland gemeinsam machen, dann ist es so, als ob bei einer Familie ein Mitglied erkältet ist und Sie alle unter schwere Antibiotika setzen. Das hat natürlich Nebenwirkungen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Besteht der Wunsch zur Erwiderung? – Das ist nicht der Fall. Es liegen dann keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Das gilt für den Antrag der Regierungsfraktionen. Die Antragsteller der CDU und der AfD haben für ihre Alternativanträge Ausschussüberweisung beantragt. Wir stimmen getrennt ab.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1539 – ab. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig. Danke schön. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.

Wir stimmen über die Ausschussüberweisung des Alternativantrags der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1561 – als Material zu dem Hauptantrag ab.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Er ist automatisch dabei!)

Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist auch der Alternativantrag als Material überwiesen.

Wir stimmen nun über die Ausschussüberweisung des Alternativantrags der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1593 – als Material zu dem Hauptantrag ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Überweisung dieses Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

Wir kommen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Bildungstrend 2015 – Chance zur Verbesserung der Bildungsqualität nutzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1551 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten beantragt. Ich darf zunächst als Mitglied der antragstellenden Fraktion der CDU der Abgeordneten Frau Beilstein das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist eines der höchsten und wichtigsten Güter in unserer Gesellschaft. Sie ist Grundlage für ein gelingendes Leben für jeden Einzelnen, für Wirtschaftswachstum und Wohlstand der Gesellschaft und auch für den sozialen Zusammenhalt. Demnach erscheint es nicht verwunderlich, dass zahlreiche unterschiedliche Studien zum Bildungsstand in Deutschland existieren.

Das Bildungsmonitoring des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich, kurz IQB, ist anders. Neben der Anbindung an die Kultusministerkonferenz und den dort erarbeiteten Bildungsstandards erhalten die Länder Ergebnisse für eine gelingende Bildungspolitik, die Schülerinnen und Schülern sowohl im Bildungs- als auch im Ausbildungsbereich Chancen bietet.

Man kann jetzt natürlich trefflich über die Ergebnisse streiten. Ist der Kompetenzrückgang in einigen Bereichen nun signifikant oder doch zu vernachlässigen? Ist ein Rangplatz in der Reihe der Bundesländer aussagekräftig oder nicht? Doch darum geht es nicht.