Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

Das Düngerecht wird vor allem im Rahmen der sogenannten Cross-Compliance-Kontrollen von den landwirtschaftlichen Fachbehörden kontrolliert, weil diese die Flächenprämien, die die Landwirte und auch die Winzer bekommen, nur auszahlen können, wenn vorher kontrolliert worden ist, dass die entsprechenden Bestimmungen eingehalten worden sind. Diese Kontrollstellen gibt es.

Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass wir auch die datenrechtlichen Möglichkeiten erhalten, die wir im Moment noch nicht haben, die wir aber vom Bund immer gefordert haben, damit der entsprechende Datenaustausch stattfinden kann.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Weber.

Ich habe zwei Fragen. Zum einen werden nicht alle Gülleimporte innerhalb der Bundesländer bzw. auch aus anderen EU-Staaten gemeldet. Sind diese anzeigepflichtig, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz bei der ADD?

Die zweite Frage ist: Wird das Nitratmessstellennetz, das vorhanden ist, noch weiter ausgebaut, bzw. gibt es da Bestrebungen, in Rheinland-Pfalz dieses Messstellennetz noch detaillierter auszubauen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Zu der Frage, ob die

Güllelieferung oder der Gülleimport genehmigungspflichtig oder anzeigepflichtig ist, ist zu sagen, es kommt darauf an, ob es behandelte oder unbehandelte Gülle ist. Wenn es hygienisierte Gülle ist, ist es nicht genehmigungspflichtig. Im Übrigen ist es im Wesentlichen eine Anzeigepflicht, die nicht dazu führt, dass man im Einzelfall, was möglicherweise durchaus angebracht wäre, Untersagungen aussprechen könnte.

Das Messstellennetz, so glauben wir, ist sachgerecht auf das Land verteilt. Es wird an der einen oder anderen Stelle gegebenenfalls noch Änderungen geben. Wir konzentrieren uns bei dem Messstellennetz natürlich auf die roten Gebiete. Es ist generell unser Ansatz, dass wir sagen, dort, wo wir kein Wasserproblem haben, wo die Dinge in Ordnung sind, müssen wir die Menschen und die wirtschaftenden Betriebe nicht mit zusätzlichen Auflagen überziehen oder zusätzlichen Belastungen unterwerfen, sondern wir müssen uns in unseren Aktivitäten auf die sogenannten roten Gebiete, also auf die belasteten Gebiete, fokussieren.

Wir haben jetzt noch vier Zusatzfragen. Danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst eine Zusatzfrage der Abgeordneten Astrid Schmitt.

Herr Dr. Griese, Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie Probleme bei der Stoffstromkontrolle sehen. Welche Möglichkeiten der Abhilfe sehen Sie? Was ist das Ziel der Landesregierung, um das zu ändern? Herr Kollege Weber hat eben in die gleiche Richtung gefragt.

Unser Ziel ist es – das geht aber nur durch eine bundesgesetzliche Regelung –, dass wir bei der Frage der Aufzeichnung und des Imports oder des Transports entsprechender Güllemengen nicht nur die bisherige Lage behalten, sondern letztlich zu Anzeige- und Genehmigungspflichten kommen, damit man diese Stoffströme kontrollieren kann. Das ist so ähnlich, wie wir es im sonstigen Abfallrecht auch kennen, dass man den Stoffstrom von der Verursachung bis zur Verwertung vollständig nachvollziehen kann.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmitt.

Herr Staatssekretär, wenn aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens der EU letztendlich herauskommt, dass die Bedingungen im Ganzen in der Landwirtschaft verschärft werden, wie gedenkt die Landesregierung anzugehen, dass man dann nicht nur die roten Gebiete in Rheinland-Pfalz noch einmal stärker reguliert, sondern auch die grünen Bereiche, wie Sie eben gesagt haben, die nicht stärker belastet sind? Wie wollen Sie sicherstellen, dass nicht Verschärfungen für alle Bereiche kommen, dass also die grünen Bereiche, bei denen in den letzten Jahren

viel gemacht worden ist, nicht auch noch zusätzliche Verschärfungen bekommen?

Vielen Dank für die Frage, Herr Schmitt. In der Tat ist das der wichtigste Punkt. Die Landesregierung – auch die vorherige Landesregierung – hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Differenzierung zwischen roten und grünen Gebieten, also belasteten und nicht belasteten Gebieten, stattfindet. Das war in den ursprünglichen Entwürfen, auch in denen des Bundes, gar nicht enthalten.

Auch die EU hatte ursprünglich einen sehr flächendeckenden Ansatz, den wir für falsch gehalten haben, weil wir immer gesagt haben, es muss danach differenziert werden, wo wir belastete Gebiete haben, in denen wir das machen müssen, und wo wir weniger belastete oder gar nicht belastete Gebiete haben, in denen wir nichts zusätzlich tun müssen.

Ich entnehme der jetzigen Begründung der EU im Vertragsverletzungsverfahren, dass sie beginnt, sich auf diesen Weg einzustellen; denn ich habe eben berichtet, dass es einer der Hauptkritikpunkte der EU ist, dass die Sanktionsmechanismen in den belasteten Gebieten nicht ausreichen. Daraus entnehme ich die Tendenz, dass sich die EU auf diesen Weg begibt, wirklich zu differenzieren, wo belastete Gebiete sind und wo nicht.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Zehfuß.

Herr Staatssekretär, bei der Grundwasserkooperation in Maikammer gab es Auffälligkeiten. Haben Sie Kenntnis davon, ob an diesen Auffälligkeiten auch ökologisch wirtschaftende Betriebe beteiligt sind?

Eine zweite Frage.

Es gibt nur eine Zusatzfrage. Sie haben sie gestellt, jetzt wird sie beantwortet.

(Zurufe von der CDU)

Da messen Sie aber mit zweierlei Maß. Das muss ich hier feststellen.

Nein. Sie haben eine Zusatzfrage, die Sie stellen können.

Ich ziehe die Frage zurück und stelle fest, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Nein. Manche Fragen werden im Zusammenhang vorgestellt. Es gibt eine Zusatzfrage. Ich diskutiere nicht darüber. Sie haben die Frage gestellt, sie wird beantwortet. Punkt.

(Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Er hat eben auch zwei Fragen gestellt! Sie messen mit zweierlei Maß!)

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrter Abgeordneter Zehfuß, ich beantworte die Frage gerne. Mir sind bisher keine konkreten Auffälligkeiten in der Wasserkooperation Maikammer, weder bei konventionellen noch bei ökologischen Betrieben, bekannt. Ich werde mich aber gerne kundig machen, welche Auffälligkeiten gemeint sein könnten.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hartenfels.

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, kann man schon etwas zu den Erfolgen dieser Kooperation sagen? Sie haben geschildert, dass diese Kooperationen seit Februar 2014 stattfinden. Wie erfolgreich sind sie bezogen auf die Akteure, die miteinander zu tun haben? Gibt es schon messbare Erfolge?

Der erste Erfolg, den wir sehen, ist, dass die Wasserversorger und die Landwirte beginnen, sich auf dieses Kooperationsmodell einzustellen. Ich habe berichtet, dass wir bereits fünf Kooperationen haben und weitere 18 in Vorbereitung sind.

Wir führen das auf den Mechanismus zurück, der mit dem Wasserentnahmeentgeltgesetz im Jahr 2013 eingeführt worden ist, dass nämlich die Wasserversorger die Möglichkeit haben, finanzielle Aufwendungen, die sie für die Kooperationsarbeit ausgeben, zu 50 % auf das Wasserentnahmeentgelt anrechnen zu können. Damit ist ein finanzieller Anreiz geschaffen worden, dass entsprechende Kooperationen auch abgeschlossen werden. Das ist aus unserer Sicht ein Vorteil.

Ganz generell können wir sagen, dass in den vergangenen Jahren eine leichte Verbesserung eingetreten ist. Ich hatte berichtet, dass wir im Moment davon ausgehen, dass etwa ein Drittel der Grundwasserkörper nicht in gutem Zustand ist. Vor einigen Jahren waren das noch etwas mehr, nämlich 37 % oder 38 %. Man sieht also ganz leichte Veränderungen.

Man darf sich aber keine Illusionen machen. Das Wasser hat ein langes Gedächtnis. Es wird lange dauern, bis die Maßnahmen, die man jetzt ergreift, sich auch wirklich durchgreifend in Erfolgen messen lassen, weil die Abbau

raten nicht so schnell vonstattengehen, sondern sich über Jahre hinziehen.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FDP), Zuckerrüben – Nummer 4 der Drucksache 17/1562 – betreffend, auf. Herr Weber, tragen Sie bitte die Frage vor.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Die Frage lautet:

Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Wegfalls der EU-Zuckermarktregulierung auf den Zuckerrübenanbau in Rheinland-Pfalz?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Besten Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Durch den Wegfall der Quotenregelung zum Ende des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 wird grundsätzlich eine wirtschaftliche Zuckerrübenerzeugung erschwert, und unsere Zuckerwirtschaft geht stürmischeren Zeiten entgegen.

Die Agrarmärkte werden immer volatiler, und die landwirtschaftlichen Rohstoffe werden immer stärker Spekulationen ausgesetzt. Das wird alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellen.

Aber im Gegensatz zu anderen Regionen ist unsere Zuckerwirtschaft in Rheinland-Pfalz für die Zeit nach der Quotenregelung gut gerüstet. Der Zuckerrübenanbau in Rheinland-Pfalz verfügt auch für die Zukunft im Vergleich zu anderen Regionen über eine starke Wettbewerbskraft. Dafür wurden bereits wichtige Grundlagen geschaffen.

In unseren Betrieben sind in den vergangenen Jahren erhebliche Strukturanpassungen erfolgt. Immerhin beträgt die durchschnittliche Zuckerrübenfläche inzwischen 10 ha im Vergleich zu 5,5 ha in den 90er-Jahren.

Unsere Anbaugebiete liegen in der Regel auf günstigen Standorten sowohl für die Erzeugung als auch für die Fracht zur Zuckerfabrik. Die Erträge und Qualitäten sind auch unter starken Witterungsschwankungen hoch und gleichzeitig stabil.

Die Zuckerfabrik in Offstein ist eine der größten und modernsten Raffinerien Europas. Sie ist technisch gut ausgestattet und damit fit für die Zukunft.

Für den Zuckerrübenanbau in unserem Land besteht eine gut funktionierende Beratungsstruktur, basierend auf einer sehr guten Kooperation von Verbands- und Offizialberatung. Im Vergleich zu anderen Kulturen ist die Zuckerrübe bei uns sehr wettbewerbsstark.

Gerade bei der anhaltenden Trockenheit im vergangenen Jahr wurde dies besonders deutlich. Der Zuckergehalt lag bei uns überdurchschnittlich hoch und hat die geringen Erträge durch Wassermangel zumindest ausgeglichen.