Protokoll der Sitzung vom 18.11.2016

Entsprechend bildet sich die Verbesserung der kommunalen Finanzen auch im Entwurf für den neuen Doppelhaushalt 2017/2018 ab und ist wiederum ein Schwerpunktthema der Landespolitik. Nachdem die Finanzausgleichsmasse in den vergangenen drei Jahren bereits einen Anstieg um knapp 600 Millionen Euro erfahren hat, soll sie im nächsten Doppelhaushalt um weitere 332 Millionen Euro auf dann gut 2,9 Milliarden Euro ansteigen. Damit erreichen wir einen Anstieg seit 2013 um mehr als 900 Millionen Euro, was einem Aufwuchs von fast 50 % entspricht.

In Verhandlungen mit dem Bund konnte schon vor Jahren erreicht werden, dass Rheinland-Pfalz bei den KdU eine Sonderquote erhält, die um zehn Prozentpunkte über dem Bundesanteil der anderen Länder liegt. Auch die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter geht stark auf Betreiben der Landesregierung zurück.

Zudem hat das Land in der KFA-Reform von 2014 die neuen Schlüsselzuweisungen C1 und C2 zum Ausgleich von Sozialausgabenbelastungen eingeführt.

Die stärker verschuldeten Kommunen werden mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz extra unterstützt. Seit 2012 wurden 775 Millionen Euro Landeszuweisungen inklusive KFA-Mittel ausgezahlt.

Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm KI 3.0 stellen Bund und Land den finanzschwachen Kommunen zudem mit sehr hohen Förderquoten 285 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land hilft den Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingskosten und unterstützt sie bei der Integration.

Zu Frage 4: Die Kommunalverschuldung in RheinlandPfalz hat nach Auffassung der Landesregierung verschiedene Ursachen und ist differenziert zu betrachten. Mit der Einigung zu den künftigen Bund-LänderFinanzbeziehungen konnte eine deutliche finanzielle Verbesserung für Rheinland-Pfalz erreicht werden. Die Einbeziehung der kommunalen Steuereinnahmen wird im neuen Finanzausgleich von 63 % auf 75 % steigen.

Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, dass die finanzschwächeren alten Länder in den letzten Jahrzehnten mit der niedrigsten Finanzausstattung aller Ländergruppen auskommen mussten. Die im Ländervergleich höhere Verschuldung der Kommunen und des Landes lassen sich auch darauf zurückführen.

Im Zusammenhang mit der finanziellen Situation der Kommunen muss auch auf die relativ späte Einsicht des Bundes hingewiesen werden, die von ihm seit Jahren veranlassten Sozialausgaben und Ausgabesteigerungen mit zu tragen. Auf der Seite der Kommunen ist die Gestaltung der Realsteuerhebesätze als weiterer Grund zu nennen. Bei allem muss die unterschiedliche Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften bedacht werden. Eine nicht unbeträchtliche Zahl von rheinland-pfälzischen Kommunen kann auch Überschüsse erwirtschaften. Die Kommunalverschuldung in Rheinland-Pfalz konzentriert sich auf die Kommunen mit hohen Sozialausgaben. Ziel der Landesregierung ist es, die Disparitäten bei der Verschuldung und die Unterschiede zwischen armen und reichen Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden zu verringern.

Eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen setzt aber auch voraus, dass die diversen Unterstützungsleistungen des Landes durch Eigenleistungen der Kommunen flankiert werden.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Vielen Dank. Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße Vorsitzende der CDUOrtsverbände und des Kreisverbandes aus dem Wahlkreis 42 – Neustadt an der Weinstraße. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren dürfen wir Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe des Gymnasiums Mainz-Oberstadt bei uns begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Schließlich begrüße ich Besucher aus der Gemeinde Hochstetten-Dhaun an der Nahe. Seien auch Sie herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Für eine Zusatzfrage hat nun Herr Abgeordneter Köbler das Wort.

Frau Ministerin, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Nun verweigert sich nach wie vor der Bund an der anteiligen Kostenübernahme der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch, und deswegen wurde auch dieser Umweg der Umsatzsteuerpunkteverteilung gewählt. Wie kann in Rheinland-Pfalz sichergestellt werden, dass die Gelder tatsächlich bei den Trägern der Eingliederungs

hilfe und damit letztlich bei den betroffenen Menschen mit Behinderung auch ankommen?

(Zurufe der Abg. Anke Beilstein und Dr. Susanne Ganster, CDU)

Herr Abgeordneter Köbler, ich habe soeben den Weg aufgezeigt, wie das Geld vom Bund an die Länder bzw. die Kommunen kommt, und natürlich gehe ich davon aus, dass das Geld in den Kommunen insbesondere dort eingesetzt wird, wo es besonders dringend gebraucht wird, und das ist insbesondere im Bereich der Sozialausgaben, aber natürlich auch im Bereich der Eingliederungshilfe der Fall.

Wir werden dazu nicht im Einzelnen Vorschriften machen können, aber ich gehe davon aus, dass aufseiten der Kommunen tatsächlich der Zusammenhang gesehen wird und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, bei dem 5-Milliarden-Euro-Paket handelte es sich um ein Paket, das vollständig bei den Kommunen ankommen sollte.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

Die Wahl über den Weg der Umsatzsteuer ist, wie Sie selbst ausgeführt haben, nur deshalb erfolgt, um nicht in die Bundesauftragsverwaltung bei den KdU zu kommen.

Sie wissen, aus Sicht des Bundes sind die Kommunen Bestandteil der Länder, das heißt, deren Ausgaben werden den Ländern zugeordnet. Ich frage Sie vor diesem Hintergrund noch einmal: Ist Ihnen dieses Grundverständnis bekannt, und sehen Sie daher den Weg über die Umsatzsteuer nicht so, dass der Betrag doch vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden sollte?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Beilstein, Sie dürfen davon ausgehen, dass mir die Historie dieser Frage bestens bekannt ist,

(Abg. Anke Beilstein, CDU: Oh, dann müsste aber Ihre Antwort anders aussehen!)

weil ich an verschiedenen Stellen das Vergnügen hatte, an diesen Verhandlungen beteiligt zu sein, übrigens auch bei der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene. Insofern, ja, ich glaube, ich habe alle Stationen dieses Themas miterlebt.

Wir alle wissen, dass diese Entlastung von 5 Milliarden Euro zunächst in einem sehr engen Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe und dem Teilhabegesetz gestan

den hat und sich dies aus den unterschiedlichen Gründen heraus im Laufe der Zeit anders entwickelt hat.

Ihre zweite These stimmt auch nicht. Sie haben gesagt, man habe den Umsatzsteueranteil der Länder gewählt, um die Auftragsverwaltung bei den KdU zu umgehen. Man hätte die Auftragsverwaltung bei den KdU auch umgehen können, indem man den Umsatzsteueranteil der Gemeinden weiter erhöht hätte.

(Zuruf der Abg. Anke Beilstein, CDU)

Auch diese These ist also nicht richtig, sondern es hat eine Rolle gespielt, dass die Situation in den Ländern, was die Sozialausgaben und die Beteiligung der Länder angeht, sehr, sehr unterschiedlich ist. Deswegen hat man sich letztlich dafür entschieden, 4 Milliarden Euro unmittelbar an die Kommunen über die genannten Mechanismen weiterzuleiten und 1 Milliarde Euro Umsatzsteueranteil für die Länder vorzusehen. Insofern glaube ich, ist auf Bundesebene ein angemessener Weg gewählt worden. Ich finde, wir setzen diesen Weg in Rheinland-Pfalz auch angemessen um.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter.

Frau Ministerin, die hohen Liquiditätskredite der Kommunen beruhen zum großen Teil auf Ausgaben bei der Sozialhilfe, Behindertenhilfe und Eingliederungshilfe. Diese beruhen wiederum zum großen Teil auf Bundesgesetzen, die in ganz Deutschland gleich für alle Kommunen und Länder gelten. Wie erklären Sie sich denn, dass die rheinlandpfälzischen Kommunen im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders hohe Liquiditätskredite haben?

Ich glaube das war die Frage 4. „Wie erklärt sich das Land, dass gerade die Liquiditätskredite (...) bei den Kommunen im Land deutlich höher ausfallen als in fast allen anderen Bundesländern?“ – Frage 4 habe ich eben sehr ausführlich beantwortet.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Beilstein.

Frau Ministerin, Sie haben eben bei der Antwort auf die Frage 4 auf eine späte Einsicht des Bundes, Soziallasten mitzutragen, hingewiesen. Daher möchte ich speziell am Punkt Landesanteil an den Personalkosten für Kitas ansetzen. Hier sind 350 Millionen Euro, die den KFA befrachten. Wo sehen Sie hier die Möglichkeiten des Landes, eine Entlastung der Kommunen vorzunehmen? Ist da die Einsicht des Landes vorhanden, sich stärker zu beteiligen?

Die Einsicht des Landes war an dieser Stelle sehr frühzeitig vorhanden. Wie Sie wissen, war ich an diesen Fragen sehr intensiv beteiligt, als wir damals beim Ausbau von U3 insbesondere neue Finanzierungsregelungen mit den Trägern und den Kommunen getroffen haben. Ich glaube, wenn Sie sich hier den Ländervergleich anschauen, werden Sie zum Ergebnis kommen, dass Rheinland-Pfalz, was den Ausbau der Kindertagesstätten betrifft, gute Finanzierungsbeteiligungen auch gegenüber den Kommunen im Ländervergleich gewählt hat.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben in der Antwort auf die Frage 4 darauf hingewiesen, dass auch der Bund mit seinem Finanzgebaren gegenüber den Ländern und den Kommunen ein Stück Mitschuld trage. Daraus erklärt sich aber nicht – da komme ich auf die Frage von Herrn Henter zurück –, dass ausgerechnet in RheinlandPfalz die Situation der kommunalen Finanzen dramatisch schlechter ist, was sich beispielsweise an den Liquiditätskrediten festmachen lässt. Deshalb stelle ich die Frage: Warum scheint denn in Rheinland-Pfalz die Situation der kommunalen Finanzen dramatisch schlechter zu sein als in anderen Bundesländern, für die die gleichen Bundesregeln gelten?

Ich habe in meiner Antwort zur Frage 4 nicht nur auf diesen Punkt abgestellt, sondern ich habe in der Antwort zur Frage 4 eine Reihe von Punkten angeführt und darauf hingewiesen, dass man die in der Situation betrachten muss.

Ich habe erstens darauf hingewiesen, dass RheinlandPfalz zu den finanzschwächeren Flächenländern West gehört und das bisher im Bund-Länder-Finanzausgleich ein Problem war, weil die Situation dieser Länder und damit auch ihrer Kommunen nicht adäquat abgebildet worden ist. Es ist einer der großen Erfolge der neuen Gespräche über die Bund-Länder-Finanzen, dass es uns gelingt, diese Ländergruppe stärker in den Blick zu nehmen, und es uns gleichzeitig auch noch gelingt, dass die kommunalen Steuereinnahmen künftig im Bund-LänderFinanzausgleich stärker berücksichtigt werden. Das war mein erster Punkt.

Der zweite Punkt war in der Tat die Beteiligung des Bundes an den Sozialausgaben.

Im dritten Punkt habe ich darauf hingewiesen – ich will das gar nicht bewerten –, dass auch der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass wir dann, wenn man sich die Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz anschaut, im bundesweiten Vergleich auch weit unterdurchschnittlich sind.

Ich habe des Weiteren darauf hingewiesen, dass sich die

Frage der unterschiedlichen Verschuldung der Kommunen – es gibt eben auch Kommunen, die Überschüsse erzielen – vor allen Dingen im Zusammenhang mit den Sozialausgaben erklärt. Deswegen bin ich auch der festen Überzeugung, dass wir dann, wenn wir den kommunalen Finanzausgleich evaluieren – das haben wir den Kommunen zugesagt –, insbesondere auf diesen Punkt achten müssen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Henter.

Frau Ministerin, Sie haben bei der Beantwortung der Frage 4, soweit ich es vernommen habe, auch ausgeführt, dass die Kommunen, die hohe Sozialkosten haben, die auf Arbeitslosigkeit beruhen, besonders schlecht bei den Kassenkrediten dastünden. Aus welchen Gründen ist es der Landesregierung denn bisher nicht gelungen, diese Sozialkosten und die Arbeitslosigkeit in diesen Kommunen zu senken?