Meine Damen und Herren, diese Beispiele sprechen dagegen, dass man bei dem vorliegenden Haushalt von einer Perspektive sprechen kann. Das Problem ist die Frage der Art und Weise des Umgangs mit den Hochschulen. Man muss auch sagen, es hat sich nichts geändert in Sachen der Drei-Neuntel-Regelung. Auch da führt ganz klar der Weg in eine falsche Richtung. Wir müssen schauen, dass die Hochschulen diese Gelder, die drei Neuntel, die den betroffenen Hochschulen noch vorenthalten werden, zurückbekommen können.
Ich möchte auch noch die unglaubliche Vorgehensweise mit den Studierendenwerken benennen. Es ist einfach unglaublich. Da wurde den Studierendenwerken im Laufe des letzten Jahres ohne vorherige Ankündigung einfach eine gute halbe Million Euro entzogen. So geht das nicht. Es ist eine soziale Leistung, die diese Einrichtungen für die Studierenden erbringen, und am Ende sind die Studierenden die Leidtragenden, die in Zukunft vielleicht mehr bezahlen müssen für Essen oder für Wohnung.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist heute leider knapp. Ich darf Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen, der entsprechende Rahmenbedingungen einfordert. Für uns ist es wichtig, dass die Studierendenwerke auch noch das Geld bekommen, das ihnen entzogen wurde. Deswegen haben wir hier jetzt noch einmal eine halbe Million Euro draufgesattelt. Das Thema ist aber auch natürlich auch, die Kürzung der vergangenen Jahre für die Förderung der Studierenden auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, ich darf weitere Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Seniorinnen und Senioren aus der Ortsgemeinden Boden. Seien Sie uns herzlich willkommen hier im Parlament! Schön, dass Sie da sind.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Reigen der sogenannten Bildungskette wird häufig die Weiterbildung nicht allzu sehr wahrgenommen. Wer aber den Sinn und Zweck von Bildung ernst nimmt, nämlich jedem Menschen eine oder auch mehrere Chancen zu geben, um sein Potenzial auszuschöpfen, der muss die Weiterbildung wertschätzen als Instrument der Chancengleichheit und auch der Bildungsgerechtigkeit. In der Politik verwenden wir gern solche netten Worte, aber sie werden erst dann nett, wenn man sie auch mit Geld unterfüttert. Da freue ich mich, dass die Weiterbildung in diesem Doppelhaushalt eine besondere finanzielle Unterstützung erfährt und um 15 % erhöht wird.
Was wollen wir damit tun? Auch Weiterbildungseinrichtungen brauchen Beratung und Unterstützung. Wir wollen daher die Fortbildung für Kursleiter und für die Programmveranwortlichen stärken, sodass digitale Lernangebote ausgebaut werden können. Wir wollen das Weiterbildungsangebot für Menschen mit Behinderungen sowie das Angebot für die Sprachintegration von Einwanderern ausbauen.
Weiterer Schwerpunkt in der Weiterbildung bleiben die Maßnahmen gegen Analphabetismus und die Zuschüsse für den Erwerb von Bildungsabschlüssen, in erster Linie, um den Hauptschulabschluss nachzuholen. Umso verwunderlicher ist der Änderungsantrag zur Rechten, also rechts von rechts, die 210.000 Euro bei der Alphabetisierung und 20.900 Euro bei dem Nachholen von Schulabschlüssen kürzen wollen. Ich weiß nicht, ob Sie in einem Land leben wollen, in dem es Analphabetismus und Menschen ohne einen Schulabschluss gibt. Wir jedenfalls sehen es als wichtige Aufgabe einer freiheitlichen Demokratie und einer wirtschaftlich starken Industrienation an, wenn möglichst alle lesen und schreiben können.
Wir sind daher überzeugt, dass diese Gelder richtig investiert sind und der Weiterbildungsbereich auch in Zukunft die politische Bedeutung erfährt, die er verdient.
Meine Damen und Herren, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sind sehr umfangreich, sodass ich mich auf einige Punkte konzentrieren möchte. Mit 930 Millionen Euro dafür wird deutlich, dass die Bereiche Hochschulen und Forschung einen hohen Stellenwert im Land haben. Das brauchen wir uns nicht schönzureden. Das ist so. Jedoch ist auch der Wissenschaftsbereich mit der Herausforderung konfrontiert, einerseits gute Bedingungen für Forschung und Lehre zu schaffen, aber auch gleichzeitig die verfassungsmäßig vorgeschriebenen Einsparauflagen zu erfüllen. Die Ausgaben für Personal sind nun einmal ein
großer Batzen innerhalb des Landeshaushalts. Daher geht kein Weg daran vorbei, auch dort Einsparungen vorzunehmen, wenn man es mit der Schuldenbremse wirklich ernst meint. Umso erfreuter sind wir und auch die Hochschulen, dass die Regierung von sich aus das Niveau des Beitrags der Hochschule beim Abbau nicht dem anderer Bereiche gleichstellt, sondern sich auf 50 Stellen statt normalerweise 400 Stellen beschränkt.
Es ist ebenfalls ein richtiger Schritt in diesem Haushalt, dass das Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ größtenteils in den Haushalt überführt und somit weitergeführt wird. Noch einmal zur Erinnerung, das sind 200 Stellen, die mit herübergeholt werden. 100 davon werden entfristet. Die anderen 100 werden mit einem kw-Vermerk für 2020 bzw. 2023 versehen. Das stärkt nicht nur die Grundfinanzierung, sondern wir sichern damit auch unseren Beitrag für den Hochschulpakt.
Stichwort Hochschulpakt: Ich möchte daran erinnern, dass der Hochschulpakt kein Pakt ist, den nur der Bund bezahlt, wie häufig suggeriert ist. Für jeden zusätzlichen Studienanfänger zahlt das Land 12.000 Euro, genauso wie der Bund 12.000 Euro bezahlt. Dass sich der Bund an der Hochschulfinanzierung beteiligt, braucht uns auch nicht peinlich zu sein; denn es war nach der Föderalismusreform jedem klar, dass die Länder die Kosten für Hochschulen ohne den Bund nicht werden stemmen können. Daher ist es auch logisch, dass es nach 2020 eine Neuauflage des Hochschulpakts geben muss. Am besten ist das ein Hochschulpakt, bei dem sich der Bund an der Grundfinanzierung mit einem Festbetrag oder prozentual beteiligt.
Ich möchte noch einen Satz zu den Studierendenwerken sagen. Die Studierendenwerke sind ein wichtiger Bestandteil, um Chancengleichheit im Bereich der Hochschulbildung herzustellen. Von daher bin ich den Fraktionen der Ampel dankbar, dass wir die in der Regierungsvorlage vorgesehene Kürzung um 112.000 Euro nicht übernommen haben. Man kann – wie es die CDU tut – immer mehr wünschen und fordern, aber ich denke, dieser Weg ist der richtige. Darüber hinaus werden wir als Koalitionsfraktionen auch im engen Kontakt mit den Studierendenwerken bleiben, um Wege zu finden, wie sie ihrem sozialen Auftrag auch künftig gerecht werden können.
Frau Schäfer, jetzt haben Sie den Hochschulbau angesprochen. Die Liste an Wünschen ist sicherlich groß, die es an den Standorten Landau und an den Standorten in Mainz gibt. Es ist aber alles andere als wahr, zu behaupten, es wäre jetzt nichts passiert. In den letzten fünf Jahren sind allein an der Johannes Gutenberg-Universität 175 Millionen Euro investiert worden. Das ist eine Menge Geld. Das ist richtig. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass es schöne Gebäude gibt. Das Georg-Forster-Gebäude ist eines davon. Es wird an der Universität Mainz auch weiter investiert, wenn ich an das Biozentrum I mit 42 Millionen Euro erinnere.
nun wieder einführen möchte – Frau Klöckner hat das bei ihrer überschwänglichen Beschwörung der sozialen Gerechtigkeit heute Morgen verschwiegen –, ist eine Maßnahme aus dem letzten Jahrzehnt, die nun so gar nicht mehr richtig in diese Zeiten passen will, und das aus folgenden Gründen:
1. Die Studiengebühren, wie wir sie einmal hatten, haben den Hochschulen aufgrund der Langzeitstudierenden in den alten abgelaufenen Studiengängen vielleicht noch eine beachtliche Summe in die Kassen gespült. Aber spätestens mit Auslaufen dieser Studiengänge vor zwei Jahren ist diese Quelle versiegt. Die heutigen Bachelor- und Masterstudiengänge sind eh so gestrickt, dass ein Überschreiten der Regelstudienzeit seltener ist, als es zuvor war.
2. Sie reden davon, einen Puffer schaffen zu wollen, um Studierende nicht zu belasten, die krank oder alleinerziehend sind. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus der „RHEINPFALZ“, in der der Redakteur Ihren Vorschlag folgendermaßen kommentiert – Zitat –: Fällt der Puffer großzügig aus, kommt kaum etwas in die Kasse. Dann kann man sich den Verwaltungsaufwand für die Gebühr gleich sparen. Bleibt der Puffer aber zu dicht an der Regelstudienzeit, dann sind Härtefälle vorprogrammiert. – Der Artikel hat die schöne Überschrift „Keine Lösung“. Diesem Urteil über den Vorschlag der CDU kann man sich nur anschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Der Historiker Leopold von Ranke sagte einmal – ich zitiere –: „Jedermann weiß, dass mit der Kultur auch die Macht verbunden ist.“ Die Ampelparteien haben ihre Macht in dieser Legislaturperiode von Beginn an mit einem hoch ideologischen Koalitionsprogramm verbunden und durchzusetzen versucht. Dieses schlägt sich gerade im Einzelplan 15 in aller Deutlichkeit nieder. Die Arbeit der rot-grün-gelben Koalition begann mit dem schwerlich zu verschleiernden Sündenfall der Schaffung eines zusätzlichen Ministeriums, dessen inhaltlich organisatorische wie finanzielle Notwendigkeit kaum nachvollziehbar ist – bis heute nicht. Warum wurde nicht beispielsweise das Bildungsministerium mit dem Kultusministerium zusammengelegt? Allen Rechtfertigungen und Beschönigungen zum Trotz bleibt der schale Beigeschmack, dass es vor allem um Macht und Posten geht –
zulasten der Steuerzahler, die einen Mehraufwand von mindestens 230.000 Euro ertragen müssen. Der Bereich Wissenschaft bildet im Doppelhaushalt 2017/2018 im Einzelplan 15 mit geplanten jährlich rund 339 Millionen Euro von insgesamt gut 1,3 Milliarden Euro einen deutlichen
Schwerpunkt. Leider weist die Haushaltskonzeption auch in diesem Bereich deutliche Mängel auf, wenngleich nicht im selben Ausmaß wie bei den anderen Politikfeldern dieses Ressorts.
Zu nennen sind hier vor allem die zu geringen Professorengehälter, die unzureichende Stärkung des akademischen Mittelbaus, das einer ganzheitlichen, ausschließlich eignungsbezogenen Förderung entgegenstehende Professorinnenprogramm sowie die bereits genannten fortbestehenden gravierenden Mängel der Bausubstanz an vielen Universitäten und Hochschulen.
Viel zu kurz kommt für uns in diesem Haushaltsplan die Kultur. Sie taucht im Namen des Ministeriums offenbar aus guten Gründen an letzter Stelle auf. Insbesondere die finanzielle Unterstützung der Breitenkultur und deren Förderung in der Fläche kommt deutlich zu kurz. Hier wird zu wenig getan, und das, obwohl gerade Aktivitäten in diesem Bereich zur Eindämmung der Landflucht unverzichtbar wären. Laut Kulturfinanzbericht 2016 liegt unser Bundesland bei den Pro-Kopf-Ausgaben für den Kulturbereich bundesweit an letzter Stelle. Der Etat des neuen Doppelhaushalts wird nun gewissermaßen auf niedrigem Niveau eingefroren. Den Preis dafür zahlen Vereine aller Art. Ihn zahlen ebenso die vorwiegend ehrenamtlich organisierten Chöre und Orchester, kleine Museen und Bibliotheken, die Archive, die Denkmal- und Stadtpflege sowie die verschiedensten Träger der freien Kulturarbeit.
Hier will die AfD entgegenwirken, indem sie zum Beispiel für 2018 eine höhere Förderung des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz einfordert, nämlich statt des Ansatzes der Landesregierung von 50.000 Euro eine Verdoppelung auf 100.000 Euro.
Auch die Landesarchive müssen mehr bekommen. Unser Vorschlag dazu wären 100.000 Euro für 2017 und 120.000 Euro für 2018 anstelle der im Ampelplan vorgesehenen 64.700 Euro und 89.700 Euro. Die Aufgabe Erhaltung des schriftlichen Kulturguts von Archiven und Bibliotheken in Rheinland-Pfalz halten wir angesichts der Bedeutung für das Geschichtsbewusstsein und die regionale Identität für überaus wichtig. Die dafür von der Landesregierung vorgesehen Mittel reichen nicht aus, zumal in den Archiven ein Großteil der Kriegsschäden bis heute nicht aufgearbeitet worden ist. Ihre Wurzeln hat die viel zu geringe Wertschätzung des breit gefächerten Vereinswesens sowie der Bibliotheken und Archive in der naiven Linksaußen-Schlagseite der Ampelkoalition.
Jetzt komme ich zu meiner Hauptkritik. Diese Schlagseite hat offenbar inhaltliche Leitbilder, die aus Sicht der Alternative für Deutschland zumindest irritierend sind. Bezeichnend ist, wie die Landesregierung und die Stadt Trier mit viel Geld und Werbeaufwand schon jetzt das Karl-MarxJahr 2018 geradezu zelebrieren. Konsequenterweise fordern wir als AfD die Streichung der Landeszuschüsse an die Karl-Marx-Ausstellungs GmbH in Höhe von geplanten 445.100 Euro für das laufende Jahr und 100.000 Euro für 2018.
Hier kann und sollte gespart werden. Wir interessieren uns viel mehr für die Opfer der Marx’schen Ideen und richten daher den Blick auf die rund 400.000 rheinland-pfälzischen Bürger, die als Heimatvertriebene von kommunistischen Verbrechen betroffen waren.
Ich denke hier an die vielen Russlanddeutschen, aber auch die Donauschwaben, Schlesier oder Ostpreußen, die in der rheinland-pfälzischen Erinnerungskultur so gut wie überhaupt nicht vorkommen. Wir haben eine Verpflichtung auch gegenüber diesen Menschen, die sich nicht zuletzt aus § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz herleiten.