Lieber Herr Herber, wenn man sich die Statistik anschaut, in der die ganzen TKÜ-Maßnahmen im Bund aufgeführt sind, dann ist nach den Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz der Bandendiebstahl der zweithäufigste Grund einer Telefonüberwachung. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe auf ein Jahr wird strittig diskutiert. Es wird zwar nach der Erhöhung ein Verbrechenstatbestand, aber Strafverschärfungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich potenzielle Täter davon nicht abhalten lassen. Der Strafrahmen bewegt sich schon heute bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Letztlich liegt es weiter an den Gerichten, diesen entsprechend anzuwenden.
Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Referentenentwurf erstellt. Es gilt abzuwarten, inwieweit eine Umsetzung vor den Bundestagswahlen möglich ist.
Ich könnte Ihnen jetzt viele Dinge aus meiner beruflichen Erfahrung, besonders was die Telekommunikationsüberwachung angeht, erzählen. Ich möchte es aber dabei belassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU, Ihr Antrag zeigt wieder einmal sehr deutlich, dass Sie die sensiblen Themen „Wohnungseinbruchdiebstahl“ und „Bedrohung durch den internationalen Terrorismus“ für Ihre parteipolitischen Spielchen missbrauchen. Ihrer Bundespartei hat das Thema „Innere Sicherheit“ als d a s Wahlkampfthema ausgerufen. Sie verunsichern und schüren Ängste. Das ist durchschaut. Deswegen lehnen wir als SPD-Fraktion Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, der Antrag der CDU wird von meiner Fraktion in vollem Umfang unterstützt.
Es geht hier im ersten Teil nicht um eine weitere Einschränkung des Bürgers durch eine Telefonüberwachung, sondern lediglich darum, Schritt zu halten mit dem technischen Fortschritt, welcher von Kriminellen bereits genutzt wird. Gemäß der Gesetzesvorlage durch den Freistaat Bayern sollen dem Verfassungsschutz die rechtlichen Möglichkeiten gegeben werden, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu benutzen. Dieser Möglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht bereits im April 2016 zugestimmt bzw. sie verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
sam in das Bundesverfassungsschutzgesetz einzuarbeiten, um damit eine sichere gesetzliche Grundlage zu schaffen. In der Gesetzesvorlage sind die entsprechenden Bestimmungen eingearbeitet, welche, wie bereits erwähnt, keine weiteren Einschränkungen des Bürgers bedeuten, sondern lediglich der Nutzung des technischen Fortschritts dienen. Die Voraussetzungen für eine telefonische Überwachung bleiben hierbei unberührt.
Die Wohnungseinbrüche sind ein großes Problem, das vor allem unsere Bürger stark belastet. Sowohl die Angst vor einem Einbruch als auch die persönliche Verarbeitung nach einem Einbruch fordert es geradezu, dass in diesem Bereich die Gesetze verschärft werden.
Ob dadurch die Aufklärungsquoten in die Höhe schnellen, bleibt abzuwarten. Aber auf jeden Fall werden die Wiederholungstäter zunächst einmal für ein Weilchen festgesetzt.
Im Bereich der Aufklärungsquote werden durch die ebenfalls angestrebte Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung für den Bereich des normalen Einbruchs schon eher Erfolge zu erzielen seien. Beide Maßnahmen zusammen werden für die Zukunft auf jeden Fall hilfreich sein, die Einbruchszahlen zu vermindern.
Man darf hier aber nicht vergessen, dass diese Maßnahmen auch Personal und dementsprechend Geld kosten. Die Polizei muss dringend aufgestockt werden, damit die angesprochenen Maßnahmen auch umgesetzt werden können. Ebenfalls müssen die Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgestockt werden; denn der Einbruch wird hier zu einem Verbrechen hochgestuft, was auch Personalbedarf bedeutet; denn jeder Fall muss als Verbrechen jetzt vor Gericht.
Weiterhin muss jetzt jedem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Wir werden mehr U-Haftplätze zur Verfügung stellen werden müssen, und für den großen Anteil an ausländischen Tätern werden vermehrt Dolmetscherkosten anfallen.
Aber, meine Damen und Herren, das muss es uns wert sein für den Schutz des Eigentums und die Sicherheit unserer Bürger. Wir appellieren ebenfalls an die Landesregierung, die geplanten Gesetzesinitiativen mitzutragen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU behandelt zwei Sachverhalte, die einer getrennten Betrachtung bedürfen. Vorausschicken möchte ich jedoch, dass wir, die Freien Demokraten, die Überzeugung teilen, dass der Verfassungsschutz Rechtsgrundlagen für sein Handeln benötigt, die der aktuellen Sicherheitsarchitektur in unserem Land angepasst sind; denn – und ich werde nicht müde, es immer wieder zu wiederholen – Freiheit und Sicherheit bedingen sich bekanntermaßen gegenseitig, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zunächst auf das Thema der Strafrahmenerhöhung eingehen. Die CDU fordert hier die Landesregierung auf, das Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, damit bei Wohnungseinbrüchen ebenfalls die Telekommunikationsüberwachung angewendet werden kann, auch wenn diese nicht bandenmäßig begangen werden.
Meine Damen und Herren, die Freien Demokraten sind die Partei der Freiheits- und Bürgerrechte. Unter dieser Prämisse ist ein reflexartiger Ruf nach höheren Strafen von uns stets kritisch zu betrachten, so auch im vorliegenden Fall. Die CDU trägt leider nicht vor, ob es überhaupt Erkenntnisse gibt, die eine solche Strafrahmenerhöhung erfolgversprechend machen. Den Strafrahmen nur zur erhöhen, damit die Telekommunikationsüberwachung zur Anwendung kommen kann, ohne dass hierzu eine fundierte Folgenabschätzung vorliegt, ist für uns kein gangbarer Weg, meine Damen und Herren.
Grundsätzlich ist an dieser Stelle auch darauf hinzuweisen, dass wir bereits jetzt einen ausreichenden Strafrahmen zur Verfügung haben, der ausgeschöpft werden kann. Meine Damen und Herren, die Telekommunikationsüberwachung stellt einen ganz erheblich Grundrechtseingriff dar, der sorgfältig abgewogen und begründet sein soll. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben hohe Hürden für die Telekommunikationsüberwachung aufgestellt. So seltsam es anmuten mag, der genutzte Computer stellt für die Entfaltung der Persönlichkeit einen elementaren Lebensraum dar. So formuliert es das Bundesverfassungsgericht. Dieser Lebensraum, der verfassungsrechtlich geschützt ist, darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Ob nun eine weitergehende Regelung zur Telekommunikationsüberwachung für den Verfassungsschutz oder auch bei Wohnungseinbruchsdiebstählen eingeführt wird, bedarf der sorgfältigen Prüfung. Insbesondere im Hinblick auf den Verfassungsschutz sollte vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtgesetz keine punktuellen Einzelmaßnahmen getroffen werden, sondern ein allen Interessen gerecht werdendes Gesamtpaket auf den Weg gebracht werden.
Meine Damen und Herren, ohne weitere Erkenntnisse über die Notwendigkeit sehen wir uns als Freie Demokraten nicht in der Lage, den Antrag der CDU zu unterstützen. Gleichwohl verschließen wir uns aber nicht, wenn ein kon
Als Nächstes erteile ich der Abgeordneten Frau Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion fordert uns im vorliegenden Antrag auf, die Bundesratsinitiative des Landes Bayern zur Normierung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Quellen-TKÜ zu unterstützen, und sie fordert uns auf, eine geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur besseren Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen zu unterstützen. Ich möchte gern begründen, warum wir den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen werden.
Zur ersten Forderung: Der Gesetzesantrag von Bayern sieht vor, dass die Quellen-TKÜ auch dem Bundesverfassungsschutz zur Verfügung gestellt werden soll, also eine weitere Ermächtigung. Die Rechtsgrundlage – das haben wir schon gehört – so, wie sie im BKA-Gesetz enthalten ist, hat verfassungsrechtlich Bestand gehalten, wenn es tatsächlich allein um die laufende Kommunikation und die Überwachung der laufenden Kommunikation geht. Das ist dann auch verfassungsgemäß. Selbstverständlich müssen wir uns anschauen, wie wir im Hinblick darauf vorgehen, dass die Sicherheitsbehörden bei der Nutzung mobiler Endgeräte auch im Bereich der Kriminalität die Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen, wenn sie entsprechende Hinweise haben.
Aber – ich habe mich extra informiert – das Thema war letzte Woche im Innenausschuss des Bundesrates, und dort hat man sich verständigt, diesen Antrag zu vertagen und erst einmal zu schauen, wie sich diese Befugnisse in das Bund-Länder-Konstrukt einfügen.
Wie meine Kollegin Becker schon gesagt hat, es ist ganz wichtig, die Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden ganz gezielt anzuschauen und nicht punktuell einzelne Befugnisse herauszugreifen und diese jetzt auch hier im Plenum zu fordern, sondern es muss gerade die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch im Bereich des Verfassungsschutzes effizient gestaltet werden. Ich befürchte eher, dass man mit einem solchen punktuellen Antrag eine Verschlimmbesserung vornimmt und nicht wirklich dem gerecht wird, was wir brauchen, nämlich eine schlagkräftige Sicherheitsarchitektur, die dem gerecht wird.
Was ich hier in diesem Antrag erkennen kann, ist eher nur der Reflex „mehr Befugnisse = mehr Sicherheit“, ohne das Gesamtkonstrukt dahinter zu überlegen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.
die laufende Kommunikation darf überwacht werden. Aber das Problem ist, was der jeweilige Quellcode, der hinter dem entsprechenden Programm steht, tatsächlich vorsieht. Das hat immer wieder auch bei Anhörungen zum Thema „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ beispielsweise der Chaos Computer Club angeführt, dass man sich nicht genau anschauen kann, was der Quellcode alles kann und was letztendlich die Bedienkonsole bei der Quellen-TKÜ kann. Das ist immer schwierig. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsrechtlichen Problematik muss man bei der Betrachtung der Telekommunikationsüberwachung immer diesen Aspekt berücksichtigen. Das ist ein hoch technischer Aspekt, der aber verfassungsrechtliche Implikationen hat. Da ist Sorgfalt an den Tag zu legen.
Zu Ihrer zweiten Forderung schließe ich mich, was die Quellen-TKÜ beim Wohnungseinbruchsdiebstahl angeht, meiner Vorrednerin, Frau Becker, an. Ich möchte aber noch einmal auf das Thema „Mindestfreiheitsstrafe“ eingehen. Ihre zweite Forderung lautet, dass wir den geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung unterstützen sollen. Dieser sieht vor, dass wir die Mindestfreiheitsstrafe bei Wohnungseinbruchsdiebstahl auf ein Jahr erhöhen. Da ist es wirklich fraglich. Wir haben hier auch im Landtag schon immer wieder darüber gesprochen, inwieweit eine Strafandrohung tatsächlich kriminalpräventive Wirkung hat. Es ist inzwischen wissenschaftlich belegt, dass diese Strafandrohung tatsächlich nicht die präventive Wirkung hat, die Sie immer als Argumentation für solche Forderungen hier vortragen. Deswegen können wir uns dieser Forderung nicht anschließen. Viel wichtiger sind Ermittlungserfolge in diesem Bereich, nicht die Strafandrohung. Nur durch Ermittlungserfolge wird ein Druck aufgebaut, dass hier tatsächlich eine Minimierung entsteht.
Da macht das Land einiges. Der Innenminister ist schon an verschiedenen Stellen darauf eingegangen, dass wir im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls wirklich erhebliche Anstrengungen in Rheinland-Pfalz leisten. Ich möchte das landesweite Einsatzkonzept erwähnen. Ich möchte die tägliche Analyse und Auswertung der Lage erwähnen, aber auch zuletzt – was wir gestern schon besprochen haben – die anstehende Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Da werden wir auch die anlassbezogene Kennzeichenerfassung beschließen. Das wird erneut zum Thema „Wohnungseinbruchdiebstahl“ seine Effekte zeigen.
Insgesamt können wir jedoch sagen, der vorliegende Antrag, den die CDU-Fraktion heute eingebracht hat, bezieht sich auf Prozesse – ich sage Bundesrat, dazu tagt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, was das Thema anbelangt – und einen geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung, der noch nicht abschließend beraten ist. Das möchte ich jetzt hier nicht abschließend bewerten. Es stellen sich aber einige kritische Punkte in dem Entwurf dar. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur wirksamen Bekämpfung der Kriminalität müssen die Sicherheitsbehörden über die notwendigen und zeitgemäßen Rechtsgrundlagen verfügen. Auch ich will vielen Dank für die gute Debatte und für die Ankündigung der Koalitionsfraktionen bezüglich des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sagen. Das sind solche Grundlagen. Diese müssen die grundgesetzlich verankerten Freiheitsrechte berücksichtigen – auch darauf bin ich gestern eingegangen –, aber auch den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Ich glaube, das ist ganz klar; denn nur dort, wo Sicherheit existiert, kann sich Freiheit entfalten. Das ist unsere Verantwortung. Hieraus resultiert für uns die Verantwortung, unsere Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität zu schützen. Es ist gut, dass Rheinland-Pfalz auch ausweislich der Statistiken der Innenministerkonferenz, aber auch des Statistischen Bundesamtes in der absoluten Spitzengruppe der sichersten Länder in Deutschland rangiert. Ich glaube, das ist ein guter und großartiger Erfolg.