Ganztagsschule familienfreundlich gestalten – mehr Freiheit und Qualität für Schüler und Eltern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3105 –........... 1964
........ 1964 Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD:.... 1965 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 1966, 1969 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 1967 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 1968, 1969 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung: 1970
Landesausreisezentrum Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3112 –........... 1971
......... 1971 Abg. Adolf Kessel, CDU:......... 1972 Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD:.... 1972 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 1973
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie sehr herzlich zur 34. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Lothar Rommelfanger und Reinhard Oelbermann. Herr Rommelfanger wird die Rednerliste führen.
Entschuldigt fehlen heute die Kolleginnen Anke Beilstein und Cornelia Willius-Senzer. Herr Staatsminister Professor Dr. Konrad Wolf wird ab dem frühen Nachmittag einen anderen dienstlichen Termin wahrnehmen. Entschuldigt fehlt außerdem Staatssekretärin Heike Raab.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans Jürgen Noss, Wolfgang Schwarz und Michael Hüttner (SPD), Sicherheit bei Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz – Nummer 1 der Drucksache 17/3125 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Noss das Wort.
1. Welche Akteure sind an der Konzeption und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für öffentliche Großveranstaltungen beteiligt?
3. Wie wird bei der Vorbereitung des Festivals „Rock am Ring“ vor dem Hintergrund der abstrakten Gefährdungslage vorgegangen?
4. Hat die Landesregierung Hinweise darauf, dass die Sicherheitslage in unserem Land vor dem Hintergrund des erneuten Anschlags auf ein Konzert anders als bisher zu bewerten wäre?
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Mündliche Anfrage hinsichtlich der Sicherheit bei Großveranstaltungen kann ich wie folgt beantworten:
Eine strukturierte und professionelle Zusammenarbeit aller an einer Großveranstaltung beteiligten Akteure ist unerlässlich, um die größtmögliche Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer gewährleisten zu können. Die Zusammenarbeit umfasst dabei nicht nur die Einsatzdurchführung selbst, sondern auch die Planungen im Vorfeld sowie die gezielte Nachbereitung des Einsatzes.
Zu Frage 1: Die Hauptakteure, die an der Erstellung und Umsetzung entsprechender Sicherheitskonzepte beteiligt sind, sind vor allem die Polizei, das jeweilige Ordnungsamt, die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde, die Feuerwehr, die Rettungsdienste, die Straßenverkehrsbehörde und natürlich der Veranstalter selbst. Je nach Art der Veranstaltung können weitere Akteure dazukommen.
Das zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmte und verbindliche Vorgehen besteht grundsätzlich aus zwei Bausteinen: So soll zum einen ein Sicherheitskonzept durch den Veranstalter entworfen und mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Genehmigungsbehörde abgestimmt werden.
Zum anderen gilt es, ein jeweils eigenständiges bzw. gemeinsames Konzept der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu erstellen. Die Polizei orientiert sich dabei an einem landesweit gültigen Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“, der unter Berücksichtigung der sich verändernden Sicherheitslage wie der Entstehung neuer Kriminalitätsphänomene permanent fortgeschrieben wird.
Zu Frage 2: Die Landesregierung bestimmt vor allem die Rahmenbedingungen für die beteiligten Akteure, insbesondere die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Hier ist beispielhaft die Ausstattung der Sicherheitsbehörden sowohl personell als auch materiell zu nennen. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage haben wir die Präsenz von Polizeikräften anlassbezogen immer wieder erhöht. Sie wissen es. Lkw-Sperren wurden errichtet. Die Ausweitung der Videotechnik wurde vorangetrieben.
Hinsichtlich der Videoüberwachung erfolgt derzeit im Rahmen der Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes – das haben wir hier diskutiert – eine Anpassung entsprechender Eingriffsbefugnisse für die rheinlandpfälzischen Polizei- und Ordnungsbehörden.
Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich erneut mit der Gesamtthematik „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ befasst. Neben der Polizei sind darin auch die Kommunal- sowie die Katastrophenschutzabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vertreten.
Der Arbeitsauftrag umfasst unter anderem die erneute Optimierung von Sicherheitskonzeptionen, die Prüfung von erforderlichen Anpassungen von Rechtsgrundlagen sowie die Verzahnung entsprechender Fortbildungsangebote der Hochschule der Polizei, der Hochschule für öffentliche Verwaltung und der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule.
wurde die Anzahl der Einsatzkräfte der Polizei – orientiert an der anhaltend hohen abstrakten Gefährdungslage – in der Planung des diesjährigen Festivals „Rock am Ring“ nochmals erhöht.
Nach dem derzeitigen Planungsstand des einsatzführenden Polizeipräsidiums Koblenz werden sich während des Festivals über 1.200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Einsatz befinden. Mittels einer integrierten Wache vor Ort, der Durchführung von Vorkontrollen und dem Einsatz von Zivilbeamten soll nicht nur die Festivalkriminalität selbst eingedämmt werden, sondern auch der Schutz der Veranstaltung vor Gefahren von außen, beispielsweise durch einen terroristischen Anschlag, gewährleistet werden.
Zu Frage 4: Mit Blick auf die Sicherheitslage in Deutschland und Rheinland-Pfalz geht das Bundeskriminalamt zurzeit von einer hohen abstrakten Gefährdungslage aus, die sich jederzeit in Form von Anschlägen realisieren kann. Eine höhere Gefährdungsstufe würde Hinweise auf einen konkreten Anschlag bedingen.
Vor diesem Hintergrund ist der Anschlag in Manchester ein trauriger Beleg für eine hohe abstrakte Gefährdungslage, die europaweit herrscht. Deshalb haben wir unsere Polizei nicht erst infolge des Anschlags von Manchester auf ein solches Szenario vorbereitet, sondern bereits vielfältige Maßnahmen in den vergangenen Monaten umgesetzt. Ich nenne die Schutzausstattung, die Bewaffnung der Einsatzkräfte, die Aufstockung der Einsatzkräfte. Sie wissen, derzeit üben unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten das taktische Vorgehen im Zusammenhang mit lebensbedrohlichen Einsatzlagen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wird laufend verbessert. Das ist ein ganzes Bündel an Maßnahmen, beginnend mit dem Sicherheitspaket I nach Charlie Hebdo bis in die jüngste Zeit hinein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin somit zuversichtlich, dass wir auch die diesjährigen Feierlichkeiten rund um den Tag der Deutschen Einheit in Mainz in einer fröhlichen und zugleich sicheren Atmosphäre erleben dürfen. Ich konnte mir bereits persönlich einen Einblick in die Planungen bei dem einsatzführenden Polizeipräsidium verschaffen und mich von dem hohen Engagement und professionellen Vorgehen überzeugen.
Rund um den 2. und 3. Oktober werden bis zu 6.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für unsere Sicherheit sorgen. Dabei liegt der Einsatzschwerpunkt eindeutig auf dem Schutz aller Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer, sei es im Rahmen der Protokollveranstaltungen oder während des großen Bürgerfestes.
Der engen und abgestimmten Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Neben veranstaltungstypischen Gefahrenlagen, wie dem überhöhten Alkoholkonsum, körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Besucherinnen und Besuchern oder der Durchführung von Versammlungen wird die Polizei ebenso auf mögliche Anschlagsgefahren vorbereitet sein und zu diesem Zweck auch Spezialeinheiten bereithalten.
Guten Morgen, Herr Minister. Lkw-Sperren sind mir bei Großveranstaltungen in Ost- und Mitteleuropa völlig unbekannt. Ist vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt und den Anschlag in Skandinavien diese Form, nämlich Einsatz eines Lkw zur Tötung von Menschen, ein Modell, mit dem wir uns für die nächsten Jahre als d i e Anschlagsform auseinandersetzen müssen, die islamistische Terroristen wählen?
Wenn das so einfach wäre, Herr Paul, hätten wir sozusagen nur einen einzigen Ausschnitt des gesamten Bedrohungsszenarios im Blick zu halten. Wir haben am Breitscheidplatz in Deutschland und in Nizza leider erleben müssen, dass es diese Attacken mit Lkw gab. Darauf haben wir reagiert, erstmals beim Weihnachtsmarkt in Mainz, dann natürlich auch beim Rosenmontagsumzug und bei anderen Veranstaltungen mehr.
Wir haben dann feststellen müssen, in London ist kein Lkw eingesetzt worden, sondern ein SUV, also ein Pkw. Das muss man auch in der Konzeption vor Augen haben.
Wir haben Angriffe mit Messern, Macheten und Äxten erleben müssen, bis hin zu den terroristischen Bedrohungslagen, die einem vielleicht leider als Erstes einfallen müssen, nämlich ein Angriff mit Mitteldistanzwaffen, ein Angriff mit Sprengbomben und Nagelbomben. Also muss die Polizei das gesamte „Portfolio“ von Anschlagsmöglichkeiten vor Augen haben. Es wäre fahrlässig, sich nur auf einen Ausschnitt, in dem Fall auf Lkw-Attacken, zu konzentrieren. Wir müssen leider das gesamte denkbare „Portfolio“ auch im Blick haben.
Herr Minister, die Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel die Sperren, verursachen auch Kosten. Auf wen werden diese Kosten abgewälzt?