Es ist uns dann allen dreien – Herrn Hartloff, Herrn Hartenfels und mir – gelungen, tatsächlich eine Bewegung zu initiieren, alle mitzunehmen – das will ich ausdrücklich betonen –, alle Bürgermeister, Ortsbürgermeister, aber auch die Räte und die Bürgerinnen und Bürger, damit sie verstanden haben, was wir eigentlich damit bewegen wollen.
Wie der Kollege Hartloff schon gesagt hat, dann kam auf einmal die dritte Verbandsgemeinde dazu. Wir waren eigentlich schon fertig mit der Fusion SchönenbergKübelberg und Waldmohr. Dann kam die dritte Verbandsgemeinde, die im Übrigen gerade erst einen neuen Verbandsbürgermeister gewählt hatte, und hat gesagt: Dann müssen wir schauen, dass wir nicht erst in eine Fusion einsteigen, wenn alles andere schon verteilt ist und keiner mehr fragt, was wir eigentlich gerne möchten. So kam dann diese Dreierfusion auf den Weg. Das war nicht ganz einfach.
Herr Kollege Hartloff hat auch noch einmal etwas mit Einladungen versucht. Wir haben richtig daran gearbeitet, alle drei mit Unterstützung aus Mainz, um auch Argumente und Befürchtungen gerade hinsichtlich der Belastung der Bürger mit Gebühren zu widerlegen, weil bestimmte Dinge im Abwasserbereich und in anderen Gebührenbereichen angeglichen werden müssen, jedenfalls perspektivisch, dass wir das so vermitteln konnten, dass niemand nachhaltig benachteiligt wird.
Dann kam auch noch ein Stück weit – ich glaube, das muss man auch sagen – die Morgengabe aus Mainz, obwohl die Hochzeitsprämie längst über der Höhe war, die sollte nämlich schon 2012 nicht mehr gezahlt werden –, dass wir noch einmal 3 Millionen Euro extra bekommen haben und andere Projekte, sodass das auch noch einmal ein bisschen wirklich mit einer Gabe versüßt worden ist. Das war schon wichtig.
Wichtig war aber auch – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen –, es ist in einer strukturschwachen, von der Demografie besonders betroffenen Region, wie es die Westpfalz insgesamt ist, nicht außer Acht zu lassen, dass auch auf kommunaler Seite etwas passieren muss.
Sie können es heutzutage nicht mehr rechtfertigen, dass Sie für 8.000 oder 9.000 Einwohner – das betrifft zwei der Verbandsgemeinden – eine Verbandsgemeindeverwaltung tatsächlich am Leben erhalten, wenn wir landesweit Strukturen haben, die viel größer sind und damit auch effizienter und effektiver sind. Ich sage es einmal im Hinblick auf Verwaltungskraft – auch das ist für mich ein wichtiges Argument –, wir wollen doch eigentlich für unsere Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Verwaltung zur Verfügung stellen, damit sie, wenn es um Entscheidungen geht, die sie selbst betreffen, sei es im sozialen Bereich, sei es im baurechtlichen Bereich oder sonstwo, schnell und richtig beschieden werden können. Deswegen war es mir immer sehr wichtig, und ich habe diese Argumente auch immer wieder dort vorgebracht, wo es nicht so gerne gehört worden ist.
Aber Entschuldigung, ich glaube nicht, dass wir an dieser Stelle jemals einen Dissens hatten, sondern wir hatten nur über Ihre Verfahren einen Dissens, wenn Sie das mit Zwang gemacht haben. Aber in der Freiwilligkeitsphase erinnere ich mich nicht daran.
Also, wir haben es gemacht, und ich möchte noch einmal sagen, wir haben einen starken Bevölkerungsrückgang. Aber wir haben auch hoch verschuldete Gemeinden. Das geht bis hin zum Kreis. Das heißt, das Geld wird niemals reichen, um dies aus eigener Kraft noch einmal großartig zu verändern. Deshalb ist das absolut sinnvoll.
Der Kollege hat bereits angesprochen, dass es eine Fusionsvereinbarung gab, in der bestimmte Dinge ausgehandelt und auch festgeschrieben worden sind. Nicht alles, was darin steht, konnte jetzt im Gesetzgebungsverfahren vom Ministerium umgesetzt werden. Einen Punkt hat er schon genannt, das ist der Flächennutzungsplan, den die Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg gerade dabei ist aufzustellen. Wenn wir es richtig in der Begründung lesen und wenn wir es richtig nachgeprüft haben, geht es aufgrund des Bundesbaurechts so nicht.
Es gibt noch andere Fragen. So ist beispielsweise in der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg derzeit die untere Bauaufsichtsbehörde angesiedelt. Dazu gibt es eine entsprechende Landesverordnung, die das möglich macht, und wir hätten diese Behörde für die Zukunft gern in die große Verbandsgemeinde transferiert. Das geht im Moment nicht, die Landesverordnung gibt das nicht her. Aber wir geben es nicht auf, die Verordnung kann man schließlich ändern. Wir geben es nicht auf, dass man an der Stelle vielleicht doch ein Schmankerl macht.
Ich möchte damit sagen, die Kreisverwaltung will das aus nachvollziehbaren Gründen auch nicht; denn dann hat sie vielleicht zum Schluss unten im Südkreis gar nichts mehr zu sagen. Aber trotz allem, wir haben es in der Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg verortet, und vielleicht kann man perspektivisch tatsächlich noch einmal darüber nachdenken; denn die Wege nach Kusel – Entschuldigung, Herr Kollege Hartloff! – sind aus dem Südkreis schon relativ weit.
Also, ich denke, es gibt ein paar Punkte, über die man sicherlich noch einmal sprechen kann, aber nicht im Sinne einer Anhörung oder sonst etwas. Wenn ich das noch sagen darf, unser erstes Anliegen ist, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in diesem Landtag verabschiedet wird, damit die notwendigen Entscheidungen – die Wahl des Verbandsgemeinderats und des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin – auf den Weg gebracht werden können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt der Entwurf eines Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr aus dem Landkreis Kusel. Bei der Betrachtung dieses Entwurfs lese ich über die Bürgerbeteiligung in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe ist von der Beteiligung von 2.500 Personen aus Rheinland-Pfalz in Regionalkonferenzen die Rede. Offen bleibt, ob auch die Bürger aus dem Landkreis Kusel beteiligt waren.
Weiter werden wir informiert, es handelte sich bei der sogenannten Bürgerbeteiligung auf Regionalkonferenzen um überwiegend kommunale Amtsträger. Auch Vertreter von Kammern, von gesellschaftlichen Organisationen wurden beteiligt. Was aber ist mit der Beteiligung von solchen Bürgern, die weder ein kommunaler Amtsträger sind noch einer Kammer oder Organisation angehören, Bürger also, die einfach einem mehrheitlich-üblichen Beruf nachgehen?
Wir lesen weiter von der zweiten Stufe dieser Bürgerbeteiligung. Diese stützte sich auf eine landesweite repräsentative telefonische Umfrage unter 10.000 rheinlandpfälzischen Bürgerinnen und Bürgern sowie eine OnlineUmfrage. Die Beteiligung an der telefonischen Umfrage erfolgte durch nach Zufallsstichproben ausgewählte Bürger. Ist das wirklich ein zielführendes Verfahren? Wurde
wirklich ausreichend über das Verfahren informiert, damit die Befragten die Befindlichkeit der Bürger der neu zu gründenden Verbandsgemeinde kennen?
Wir sind für alle da, sagt die Ministerpräsidentin. Doch ob alle Bürger in den hier zur Beurteilung stehenden Verbandsgemeinden sich so wahrgenommen finden? Ob sich also die Bürger gehört fühlen, wenn offenbar zufällig ausgewählte Dritte zu ihrem weiteren Schicksal befragt werden? Wie ist denn die mehrheitliche Meinung der betroffenen Bürger in den Gemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr festgestellt worden? Darüber lese ich nichts.
Ja, wenn ich hier lesen könnte, die betroffenen Bürger hätten sich in einer Befragung mehrheitlich für eine Lösung entschieden, dann würde ich das als gutes Beispiel für die Beteiligung von Bürgern an politischen Prozessen erkennen können. Aber so, nein. Es gilt, schönen Worten auch Taten folgen zu lassen. Es gilt also, auf deutlich verbesserte Möglichkeiten der Bürger hinzuwirken, auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Das stärkt die Verbundenheit der Bürger mit der Demokratie und in diesem Fall auch die kommunale und regionale Identität.
Ich frage mich: Gab es gar keine Einwände oder Hinweise in den betroffenen Gemeinden von den Bürgern, die ja sicher nicht nur im Gemeinderat über die Bedingungen ihres Zusammenlebens sprechen? – Einige Ortsgemeinderäte formulierten in ihren Ratsbeschlüssen einen Gedanken, der so lautet:
„Die Fusion scheint ja unausweichlich zu sein, und so stimmen wir denn zu.“ – Da lese ich eine Art stille Resignation.
Eine Gemeinde, nämlich Bruchmühlbach-Miesau, hat den Versuch gewagt und Bürgerbefragung, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid auf den Weg gebracht. Das Ergebnis ist eindeutig gegen einen Zuschlag zu einer anderen Verbandsgemeinde. Das Ergebnis des Bürgerentscheids vom August 2015
„Die Verbandsgemeinde“ – also diejenige, die sich gegen die Fusion ausgesprochen hatte – „wird nicht um eine Gebietsänderung herumkommen.“ – So, genau so ist der gelebte Umgang hier im Land.
Jede sinnvolle Gebietsreform muss für uns als notwendige Bedingung von der Mehrheit der betroffenen Bürger mitgetragen werden. Verhandlungen über die Bürger hinweg erteilen wir somit eine klare Absage.
Wir werden dem Gesetzentwurf nur dann zustimmen, wenn nach hinreichender und nicht halbherziger Information der Bürger diese sich in Abstimmungen mehrheitlich dafür ausgesprochen haben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Nieland von der Fraktion der AfD. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Becker von der Fraktion der FDP das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion ist für eine schlanke Verwaltung und für bürgernahe Dienste. Zu diesem Zwecke setzen wir uns für eine umfangreiche Aufgabenkritik und die Überprüfung von Anforderungen und Standards auf allen Ebenen der Landes- und der Kommunalverwaltung ein.
Der Landesrechnungshof zeigt für Aufgaben der allgemeinen Verwaltung in einem Vergleich mit dem nach Fläche und Einwohnern nahezu gleich großen Land Sachsen ein rechnerisches Einsparpotenzial für rheinland-pfälzische Kommunen von 340 Millionen Euro jährlich auf. Dabei ist es uns, der FDP-Fraktion, wichtig, meine Damen und Herren, nicht etwas zu kopieren, sondern in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine eigene, aber auch mutige Kommunalreform für Rheinland-Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Ziel des Zusammenschlusses der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr war und ist es, Fachkompetenzen in der Verwaltung zu bündeln, Geschäftsprozesse zu beschleunigen und die Verwaltungseffizienz damit insgesamt zu erhöhen. Unter der Voraussetzung, dass Zusammenschlüsse Synergieeffekte schaffen, Verwaltungskosten senken und vor allem von der Bevölkerung mitgetragen werden, unterstützt die FDP-Fraktion die kommunale Gebietsreform, meine Damen und Herren. In dem vorliegenden Fall – dies haben insbesondere Frau Kohnle-Gros und Herr Hartloff sehr deutlich gemacht – sind diese Voraussetzungen deutlich erfüllt.
Darüber hinaus gewährt das Land der neuen Verbandsgemeinde Oberes Glantal noch eine Entschuldungshilfe von 3 Millionen Euro. Somit wird sichergestellt, dass der Zusammenschluss die kommunalen Haushalte nicht zusätzlich belastet.
Meine Fraktion und ich wünschen den Bürgerinnen und Bürgern der neuen Verbandsgemeinde alles Gute und sichern zu, dass wir für sie als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
(Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)