Protokoll der Sitzung vom 25.10.2017

Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung der landesrechtlichen Regelung an die bundesgesetzliche Klarstellung vor. Damit wird sichergestellt, dass das Land die im Bundesgesetz geregelte Flexibilisierung der Mittelabrufe nutzt und die Verwendungsnachweise für aus dem Bundeshaushalt abgerufene Erstattungszahlungen termin- und formgerecht vorlegen kann.

Abschließend möchte ich noch auf zwei weitere Regelungsinhalte des Gesetzes hinweisen.

Die bereits bestehenden Auskunftspflichten der Kommunen gegenüber dem Land über Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen erweitert werden, um die Erstellung einer aussagekräftigen Statistik für diese Bedarfe zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden die Bestimmungen über Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung des § 14 a des Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und die dazu erlassene Landesverordnung gestrichen, da diese Modellvorhaben mittlerweile abgeschlossen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorgesehenen Regelungen zur Verteilung der Bundesmittel im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und auch die Aktualisierung des Mittelabrufs für die Bundeserstattung der Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind den Kommunen bereits bekannt und kommuniziert. Die Praxis hat sich auf diese Änderung bereits eingestellt.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU Fraktion spricht Herr Kollege Kessel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zu beratende Gesetzentwurf dient der juristischen Anpassung an bundesrechtliche Änderungen. Frau Ministerin hat es gerade eben vorgetragen. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass die zusätzlichen Bundesmittel im Rahmen der Bundesbeteiligung für die Jahre 2015 bis 2017 bedarfsgerecht verteilt und ordnungsgemäß abgerufen werden können.

An dieser Stelle möchte ich mich bei der Bundesregierung dafür bedanken, dass sie die Bundesmittel gegenüber dem Jahr 2014 um 3,7 % angehoben hat.

(Beifall bei der CDU)

Dies führt zu einer Entlastung für das Land Rheinland-Pfalz und seine Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände haben der vorgesehenen Verteilung der Bundesmittel einvernehmlich zugestimmt. Unsere Landtagsfraktion wird die weitere Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen ebenfalls positiv begleiten.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Simon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes sowie des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch handelt es sich um die Anpassung an geltendes Bundesrecht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Grundsicherung im Alter und Teilhabe.

Lassen Sie mich ein paar Punkte nennen, die aus meiner Sicht relevant sind.

Es werden Bestimmungen zum Mittelabruf, der Prüfung und der Nachweise erweitert. Das Ziel, zusätzliche Bundesmittel bedarfsgerecht an die Kommunen zu verteilen, wird sichergestellt. Da war ich jetzt fast in Versuchung, noch einmal zu sagen, danke an die Bundesregierung. Wer hat es gemacht? Andrea Nahles. Aber das lassen wir jetzt.

Die statistischen Angaben sind zu einem festen Zeitpunkt für das Bildungs- und Teilhabepaket vorzulegen und helfen auch der Politik, eine bessere Steuerung der Leistungen für die Familien vorzunehmen. Es liegt somit in unser aller Interesse.

Wichtig ist auch, für die Kommunen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da es auch keine zusätzliche Arbeit ist. Die Daten werden sowieso schon erhoben. Es wird nur konkretisiert und ein fester Termin für die Abgabe der statistischen Daten festgelegt.

Notwendig wird dies, um die Nachweispflichten gegenüber dem Bund zu erfüllen.

Wichtig ist auch, die Kommunen wurden einbezogen. Es hat also eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Der Städtetag sowie der Gemeinde- und Städtebund haben dem Gesetzentwurf ohne Änderungen zugestimmt. Dem Anliegen des Landkreistags konnte wegen bundesrechtlicher Vorgaben nicht entsprochen werden.

Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Böhme.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gegenstand der Debatte ist bekannt. Neben den rein redaktionellen Anpassungen umfasst der Gesetzentwurf Regelungen zur Verteilung und Weiterleitung von Erstattungsleistungen des Bundes nach § 46 SGB II, die Aktualisierung von Bestimmungen zum Mittelabruf und der Regelungen für Prüfung und Nachweis der Ausgaben für die Grundsicherung

sowie eine Erweiterung bestehender Auskunftspflichten der Kommunen gegenüber dem Land über Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

Was den letzten Punkt angeht, ist durchaus nachvollziehbar, dass dem Vorschlag des Landkreistags im Hinblick auf die bundesgesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen werden konnte. Auch hinsichtlich der Aktualisierung der Bestimmungen zum Mittelabruf und der Regelungen für Prüfung und Nachweis der Ausgaben für die Grundsicherung haben wir keine Bedenken.

Soweit allerdings Artikel 1 c des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Erstattungsleistungen des Bundes nach § 46 SGB II vorsieht, dass das fachlich zuständige Ministerium die auf die kommunalen Träger der Grundsicherung entfallenden Anteile nach Anhörung des Städtetags und des Landkreistags Rheinland-Pfalz festgelegt, wird aus der vorliegenden Begründung nicht deutlich, inwieweit diese Anhörung im Rahmen der konkreten Verteilung der Mittel Berücksichtigung finden soll. Ich gehe allerdings davon aus, dass in den entsprechenden Ausschüssen noch Gelegenheit bestehen wird, diesen Punkt zu erläutern, sodass ich im Ergebnis sagen kann, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Bedenken vonseiten der AfD-Fraktion gegen den vorliegenden Gesetzentwurf bestehen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Becker.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Bundesebene wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Änderungen im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch erlassen. Nun gilt es, diese Änderungen auf der Landesebene umzusetzen und unsere Landesgesetze entsprechend anzupassen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine – ich hoffe, dass das wirklich so empfunden wird – humorvolle Bemerkung. Es muss sich nämlich um ein sehr, sehr wichtiges Gesetz handeln; denn es heißt, es ist der Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes und des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

(Beifall bei der FDP)

Das muss doch sehr wichtig sein. Da ist der Titel unter Umständen länger als das Gesetz. Vielleicht sollten wir daran einmal arbeiten.

Meine Damen und Herren, der erste Teil des Änderungsgesetzes legt fest, wie die in den vergangenen Jahren mehrfach erhöhten Bundesbeteiligungen an den Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß SGB II, gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben, an die Landkreise und kreis

freien Städte als Träger der Sozialhilfe weitergeleitet werden.

Die Änderungen des Ausführungsgesetzes zum SGB XII passen die geltenden Landesregelungen an die Änderungen des Bundesgesetzes hinsichtlich der Bestimmungen beim Mittelabruf und den Regelungen für die Prüfung und den Nachweis für die Ausgaben im Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit an.

Darüber hinaus werden die Auskunftspflichten der Kommunen über die Höhe der Leistungen für Bildung und Teilhabe erweitert. Dies erleichtert die statistische Aufarbeitung und die fachliche Arbeit des zuständigen Ministeriums.

Meine Damen und Herren, mit diesen Änderungen der Ausführungsgesetze vollziehen wir in Rheinland-Pfalz das, was die Bundesgesetze uns vorgeben. Daher wird die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Es handelt sich um die Ausführung zweier Bundesgesetze. Das ist hinreichend erläutert worden. Auch meine Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf. Das kommt den Kommunen zugute. Deswegen ist er vollumfänglich zu begrüßen. Wir sagen jetzt schon, obwohl es erst die erste Lesung ist, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung soll an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Besteht Einverständnis? – Das scheint der Fall zu sein. Dann verfahren wir so.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4400 – Erste Beratung

Erneut erfolgt die Begründung durch ein Mitglied der Landesregierung. Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler, Sie haben das Wort.