Protokoll der Sitzung vom 26.10.2017

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Herr Abgeordneter Köbler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wäschenbach, Sie haben am Anfang Ihrer Ausführungen einiges zu der Situation in der Pflege und zu Herausforderungen in der Pflege gesagt sowie zu Herausforderungen, was das Thema Qualitätsentwicklung in der Pflege sowie das Thema Transparenz von Einrichtungen angeht. Sie haben auch über das schwierige, aber wichtige Thema Gewalt in Einrichtungen und Gewalt in der Pflege gesprochen. Ich glaube, dies sind wichtige gesellschaftliche und politische Themen, und es kann keiner anzweifeln, dass wir uns damit in der Vergangenheit auseinandergesetzt haben, aber auch in der Zukunft noch weiter auseinandersetzen müssen.

Es mag nun Ausfluss Ihrer Veranstaltung von vorgestern gewesen sein, aber ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, mir ist durchaus aufgefallen, dass Sie in den 32 Fragen, die Sie an die Landesregierung gerichtet haben, fast gar keine Frage dazu gestellt haben. Ich habe zuerst gedacht, es sei überhaupt keine Frage darunter, aber dann habe ich doch eine gefunden. Da ich aber meiner Kollegin, die für das Thema Pflege zuständig ist, inhaltlich nicht allzu viel wegnehmen möchte, möchte ich einfach nur darauf hinweisen, was die Landesregierung auf die Frage Nummer 13 antwortet. In der Antwort wird aufgeführt, dass beim Thema Qualitätssicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ein umfassender Weiterentwicklungsbedarf festgestellt wird und deswegen der Bundesgesetzgeber den Qualitätsausschuss nach § 113 b des Elften Buches Sozialgesetzbuch verpflichtet hat, entsprechende Grundsätze aufzustellen und auch der entsprechende Bundesausschuss damit beauftragt ist, Qualitätskriterien vorzulegen, zu diskutieren und zu entwickeln.

Das bedeutet, Sie haben recht mit den Fragestellungen, die Sie in den Raum werfen, und Sie haben recht damit, dass dies eine wichtige Diskussion ist, aber Sie sind am falschen Ort. Dies ist eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber – an dieser Stelle vielen Dank, dass Sie mich an den Namen des Ministers erinnert haben; ich hatte ihn zwischenzeitlich vergessen –, und ich möchte Ihnen auch sagen, dass diese Diskussion auf Bundesebene längst läuft und wir nun auf die Ergebnisse warten und sie bundesweit auch entsprechend diskutieren, um sie dann zu verabschieden und umzusetzen, um dann auch bundesweit noch bessere Standards bei der Qualitätsentwicklung der Pflege zu bekommen. Ich finde, das ist ein wichtiges Thema, aber es ist eben nicht Gegenstand Ihrer Anfrage gewesen.

Ich möchte auch noch ganz kurz darauf eingehen, was Ihr Kernkritikpunkt an der Fortentwicklung des LWTG war. Sie sagen, dass Zustände, wie sie das Team Wallraff bei der Einrichtung der Lebenshilfe in Speyer aufgedeckt hat, et

was damit zu tun hätten, dass der Landesgesetzgeber und im Übrigen nicht die Landesregierung – darauf bestehe ich als Parlamentarier ein wenig – im Frühjahr 2016 die anlasslose Regelprüfung durch die Qualitätsberatung ersetzt hat. Frau Kollegin Dr. Machalet hat bereits auf den Umstand hingewiesen, dass die Zustände, die wir dort gesehen haben, immer noch unter das Regime der anlasslosen Regelprüfungen gefallen sind, weil sie im Wesentlichen vor der Wirksamkeit der Gesetzesänderung 2016 datieren. Es kann also schon zeitlich gar nicht sein. Missstände können nicht auf ein Gesetz zurückzuführen sein, das erst nach diesen Missständen in Kraft getreten ist.

Der zweite Punkt ist aber, wenn Sie sich diese Sendung in Gänze anschauen, sehen Sie auch, dass Herr Wallraff keineswegs nur den einen Fall aus Rheinland-Pfalz beschrieben hat, sondern in der gleichen Sendung ist über einen schockierenden Fall aus Leverkusen und der dortigen Lebenshilfe berichtet worden. Ich denke, Ihre geografischen Kenntnisse reichen so weit, dass Sie wissen, dass Leverkusen nicht in Rheinland-Pfalz liegt, sondern in Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalen kennt die unangekündigten Regelprüfungen in der entsprechenden Gesetzgebung. Allein schon in der einen Sendung wurde deutlich, dass wir einen großen Missstand sehen, der schockierend ist und sich so auch nicht wiederholen soll, bei dem wir alles dafür tun müssen, dass er sich nicht wiederholt. Aber er zeigt, dass Ihr einfacher Lösungsvorschlag total ins Leere führt, weil es dort, wo es ihn gibt, auch zu solchen Vorfällen gekommen ist. Keineswegs haben unangemeldete Überprüfungen der Einrichtung dazu geführt, dass es nicht zu solchen Missständen gekommen ist. Es gilt wieder einmal: Für jedes größere Problem gibt es immer eine Lösung, die erst einmal einfach klingt, aber am Ende auch gar nichts bringt.

(Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz)

Genau das ist hier der Fall mit dem, was Sie vorschlagen.

Was müssen wir stattdessen tun? Wir hatten dazu in den Ausschüssen eine gute Gelegenheit, miteinander zu diskutieren. Es ist alles zeitlich schon ein bisschen her. Ich kann aber auf das verweisen, was zum Beispiel der Landesbeirat für die Teilhabe behinderter Menschen dazu formuliert hat. Ich denke, es ist ganz wichtig, auf die zu hören, die von solchen Vorfällen betroffen sind.

Sie sagen zum Beispiel, ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass wir beim Thema Inklusion auch bei den Einrichtungen ein Stück weiterkommen müssen. Es ist ganz klar, wenn wir Einrichtungen öffnen, wenn wir kleinere Einheiten schaffen und sie sozusagen wieder mehr in den Sozialraum zurückholen, also in die Stadt, in die Gesellschaft oder in die Gemeinde, dann gibt es wieder eine bessere Kultur des Hinsehens, damit sich ein solcher Geist, wie wir ihn dort gesehen haben, nicht entwickeln kann.

Ein zweiter Punkt, den ich ganz wesentlich finde, ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen, und zwar sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Diese müssen in ihrem Mitsprache

recht gestärkt werden, dass sie wirklich auch etwas bei der Alltagsgestaltung zu sagen haben und sie gemeinsam mit der Leitung und den Mitarbeitervertretungen auf Augenhöhe entsprechend anerkannt werden und die Dinge mit diskutieren. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Nicht zuletzt möchte ich das nennen, was wir auch im Ausschuss vorgeschlagen haben und zu dem auch das Ministerium gemeinsam mit dem Landesamt gehandelt hat, dass man nämlich dahin kommt, dass es anlassbezogene Prüfungen gibt und das Landesamt diese Anlässe auch mitgeteilt bekommt und es nicht eines Rechercheteams bedarf. Das bedeutet zum Beispiel einen Ausbau von Hotline-Systemen, in denen man sich entsprechend anonym melden kann.

Oft ist es in einem System so, in dem über Jahre solche Missstände aufgetreten sind und sozusagen über Jahre eine Kultur des Wegschauen etabliert ist, dass jeder Zeuge auch ein Stück weit mit schuldig geworden ist. Aus so etwas kann man nur dann ausbrechen, wenn man eine Möglichkeit gibt, dass jemand sagt: Okay, ich kann das nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren, ich muss irgendwo anrufen können, ohne sofort um meinen Arbeitsplatz, meine Reputation und so weiter bangen zu müssen. – Ich glaube, das ist ein guter Weg, dass man die Möglichkeiten weiterhin ausbaut.

Es bringt überhaupt nichts, die über 600 Einrichtungen, die wir in Rheinland-Pfalz haben, jetzt wieder unter Generalverdacht zu stellen, dass man unangemeldete Prüfungen macht, die es in der Vergangenheit nicht vermocht haben, solche Zustände entsprechend zu verhindern. Es ist viel wichtiger, die Qualitätsentwicklung weiter zu betreiben. Dafür brauchen wir alle Beteiligten. Wir brauchen die Träger, wir brauchen die Leitungen, wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt auch die Betroffenen in den Einrichtungen. In diesem Sinne sollten wir weiterhin an der Qualität in der Pflege und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Frau Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe zielt im Wesentlichen darauf ab, ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen in ihrer Würde zu achten und ihnen Schutz zu gewährleisten. Dabei steht die Gewährleistung dieses Schutzes in einem engen Zusammenhang mit dem Grad ihrer Abhängigkeit. Das bedeutet also, je größer die Abhängigkeit des Menschen in einer Einrichtung ist, desto höher ist sein Schutzbedürfnis.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Sehr gut!)

Weitere Ziele des Gesetzes sind aber auch, die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft der Menschen in den Einrichtungen zu stärken und ebenso die Qualität der Einrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln.

Träger von Einrichtungen sind also per Gesetz verpflichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualität Ihrer Angebote und Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Kenntnisse eigenverantwortlich zu gestalten und weiterzuentwickeln.

Sehr geehrte Kollegin Frau Dr. Groß, diese Verantwortung hatten die Träger immer schon inne. Mit dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe und dem seit März 2016 geltenden Änderungsgesetz wurde diese Verantwortung der Träger von Einrichtungen nochmals gestärkt, auch, indem die regelhafte Beratung aller Einrichtungen in das Gesetz aufgenommen wurde.

Im Sinne dieser Qualitätsverantwortung und in dem Wissen, dass – ich zitiere Professor Dr. Klie aus dem LWTGEvaluationsgutachten – man Qualität nicht in Einrichtungen hineinprüfen kann, sondern die Qualitätsverantwortung zentral bei den Trägern liegt, gilt es, Träger zu unterstützen, zu würdigen und aufmerksam zu begleiten.

Die Befragung und Workshops, die im Rahmen dieser Evaluation durchgeführt wurden, ergaben, dass die Beratungsund Prüfbehörde als kompetente Ansprechpartnerin geschätzt wird. Es herrscht die Überzeugung vor, dass sie in der Lage ist, bei angekündigten Besuchen die Stärken und die Schwächen einer Einrichtung zu erkennen. Das wurde auch von Herrn Professor Dr. Klie aufgrund der von ihm begleiteten Begehung der Beratungs- und Prüfbehörde ausdrücklich bestätigt.

Professor Dr. Klie gibt in seinem Gutachten insbesondere zwei Empfehlungen, um Qualität in Einrichtungen zu sichern. Zum einen ist dies die beschriebene Qualitätsverantwortung der Träger. Zum anderen ist es die Weiterentwicklung und Stärkung der zivilgesellschaftlichen Verantwortung, die – ich zitiere – für die Qualität der Versorgung ihrer Mitbürger eine wesentliche Voraussetzung für eine Kultur der Hilfe ist, und ein öffentlicher Diskurs um Fragen, was Qualität in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf ausmacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gilt also, die Tätigkeit der Beratungs- und Prüfbehörde in ihrer Aufsichtswahrnehmung zu differenzieren. In Einrichtungen, in denen die Unterstützung, die Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner gut ist, steht die Beratung der Einrichtung auf ihrem Weg bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität im Vordergrund. Diese Beratung erfolgt dann individuell an den Themen und Fragestellungen ganz speziell auf die Einrichtung zugeschnitten.

Bei Qualitätsmängeln greift die Aufsicht konsequent mit den entsprechenden ordnungsrechtlichen Mitteln ein.

An diesen Empfehlungen hat sich die Landesregierung beim Änderungsgesetz zum Landesgesetz über Wohnfor

men und Teilhabe orientiert und daraus den Auftrag an die Beratungs- und Prüfbehörde entsprechend formuliert. Die Landesregierung vertraut darauf, dass die Träger der Einrichtungen grundsätzlich eine gute Arbeit machen und eine gute Qualität in ihren Einrichtungen erbringen und auch garantieren wollen. Beratungsbesuche, die mit den Trägern oder Leitungen der Einrichtungen abgestimmt sind, stärken dieses Vertrauen im Sinne eines partnerschaftlichen Prozesses.

Hierzu hat die Beratungs- und Prüfbehörde von vielen Trägern ein positives Feedback erhalten. Ja, Träger oder Leitungen von Einrichtungen wenden sich proaktiv an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Prüfbehörde und fordern eine Beratung zu unterschiedlichen Themen ein.

Meine Damen und Herren, diese positive Entwicklung zeigt, dass mit einer Begegnung auf Augenhöhe zielführende Lösungsansätze entwickelt werden können. Die Umsetzung liegt dabei weiterhin in der Verantwortung der Träger von Einrichtungen.

Mit dem Änderungsgesetz zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe wurde jedoch auch der Katalog der ordnungsrechtlichen Maßnahmen der Beratungs- und Prüfbehörde deutlich gestärkt und auch geschärft. Es ist mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass dann, wenn eine Einrichtung dieses Vertrauen in die eigene Qualitätsverantwortung missbraucht und Hinweise auf Mängel oder Beschwerden auftreten, die Beratungs- und Prüfbehörde die Einrichtung unangemeldet, umfangreich und sehr differenziert auch prüft.

Sie wird dann bei Mängeln die Einrichtung mit den entsprechenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen zwingen, die notwendigen Veränderungen umgehend anzugehen und umzusetzen.

Herr Wäschenbach, von daher sehen wir ganz deutlich zwei Schwerpunkte, die in den Aufgabenbereich der Beratungs- und Prüfbehörde fallen.

Mit diesen Instrumenten des Ordnungsrecht zur Abwehr von Gefahren einerseits

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Ist das denn schon einmal angewandt worden?)

und der Beratung zur Qualitätsentwicklung andererseits ist die Beratungs- und Prüfbehörde so ausgestattet, dass sie jederzeit situationsgerecht agieren kann.

Meine Damen und Herren, neben unserer Diskussion auf Landesebene sehe ich auch auf Bundesebene Raum für rechtliche Änderungen. Auch dies möchte ich heute hier erwähnen. Wer im Bereich der Pflege tätig ist, wer in dieser Form mit Menschen arbeitet, der genießt ein besonderes Vertrauen. Er verspielt dieses Vertrauen, wenn er eine einschlägige Straftat begangen hat. Dafür muss der Bund den gesetzlichen Rahmen schaffen. Deswegen setze ich mich auch auf Bundesebene dafür ein, dass die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen auch in der Pflege zur Pflicht wird und die darin aufgeführten Straftaten auch in Bezug auf die Pflege überprüft werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtig ist mir noch ein weiterer Ansatz, der große Bedeutung für ein gelingendes Miteinander in Einrichtungen hat. Professor Dr. Klie bezeichnet ihn als Kultur der Hilfe und versteht darunter das Engagement von Ehrenamtlichen, von Angehörigen, von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder anderen Besuchern der Einrichtung.

Die Kultur der Hilfe steht damit für eine Zivilgesellschaft als Mittlerin, für eine gute Sorge und für ein gutes Mitund Füreinander in Einrichtungen. Wir als Zivilgesellschaft müssen also mit dazu beitragen, dass sich die Einrichtung im Sinne der Inklusion öffnet, zum Beispiel durch Besuche, durch Mitarbeit und das Dabeisein in Einrichtungen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern.

So kann ein Eindruck von der Atmosphäre, vom Umgang, dem Miteinander und auch der Qualität in einer Einrichtung gewonnen werden; denn Zivilgesellschaft in diesem Sinne nimmt die Qualität einer Einrichtung mit ihrer jeweils eigenen Sichtweise wahr und kann positive Entwicklungen, aber möglicherweise auch Dinge, die einer Veränderung und Verbesserung bedürfen, oder auch Mängel und Missstände erkennen.

Dies dann mit den Leitungen der Einrichtungen oder mit den Trägervertretern zu besprechen, ist der direkte Weg, um Lob, Anregungen oder Kritik zu äußern und damit zu Veränderungen beizutragen.

Dazu sind ein gutes Beschwerdemanagement und eine gute Fehlerkultur seitens der Träger bzw. der Einrichtungen notwendig. Dann ist es für Bewohnerinnen und Bewohner, für Angehörige, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, Probleme offen und niedrigschwellig anzusprechen.

Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Prüfbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihnen können Anregungen und Beschwerden oder Hinweise auf Mängel auf Wunsch auch anonym mitgeteilt werden.

Zusätzlich hat die Landesregierung auch ein landesweites Beschwerdetelefon mit einer einheitlichen Nummer veranlasst, bei dem sich Menschen ebenfalls auf Wunsch anonym melden und ihre Hinweise in Bezug auf Probleme und Mängel mitteilen können. Dieses Telefon ist seit Juni dieses Jahres beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geschaltet.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Wenn Missstände in Einrichtungen offenkundig sind, so sind Forderungen nach mehr Prüfung und Kontrolle durch den Staat verständlich und nachvollziehbar. Doch beim zweiten Hinschauen wird klar, Qualität kann nicht in Einrichtungen hineingeprüft werden. Prüfungen sind notwendig, und Prüfungen sind richtig, um Hinweisen nachzugehen. Aber übergriffiges oder gar kriminelles Verhalten ist einer direkten Prüfung nicht zugänglich.