Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Frau Ministerin, Sie haben die Stichproben des Landesuntersuchungsamts angesprochen. Über wie viele Untersuchungen des Landesuntersuchungsamts reden wir in den letzten Jahren im Bereich des Spielzeugs, und haben Sie auch eine Größenordnung, wie hoch der Anteil der beanstandeten Spielzeuge jeweils war?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hartenfels, hier muss man zunächst einmal zwischen den Zuständigkeiten für physikalische Gefahren einerseits und den chemischen Gefahren andererseits differenzieren. Die Zuständigkeiten für physikalische Gefahren liegen bei den Regionalstellen der Gewerbeaufsicht, bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen, und die Zuständigkeiten für chemische Gefahren liegen bei den für die Bedarfsgegenständeüberwachung zuständigen Behörden. Das heißt, die Angaben, die ich Ihnen vom Landesuntersuchungsamt geben kann, beziehen sich auf die Untersuchung von chemischen Gefahren bei Spielwaren, nicht um die physikalischen Gefahren.

Dazu ist zu sagen, dass es im Jahr 2014 374 Proben gab. Das waren dann aber insgesamt, wenn man die Teilproben dazurechnet, 1.236. Im Jahr 2015 waren es 363 bzw. 1.083. Im Jahr 2016 waren es 295, was mit den Teilproben 922 Untersuchungen entspricht. Im Jahr 2017 – das hat das Datum vom 12. Dezember, sodass alle noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen noch nicht mit dabei sind – waren es 209, was mit den Teilproben 764 Untersuchungen entspricht.

(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Im Jahr 2014 gab es 31 Beanstandungen, im Jahr 2015 17 Beanstandungen, im Jahr 2016 18 Beanstandungen und im Jahr 2017 10 Beanstandungen. Beanstandungsgründe waren beispielsweise, dass es eine Stoffpuppe mit Wollhaaren gab, die verbotene Azurfarbstoffe enthalten hat, oder ein Schiebeauto mit Metallachsen, das Nickel abgegeben hat, und eine Holzeisenbahn mit Metallachsen mit Nickelabgabe, um nur einige Beispiele zu nennen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Huth-Haage.

Frau Ministerin, eine Anwendungsmöglichkeit von vernetztem Spielzeug, insbesondere Kinderuhren, ist – man höre und staune – die Überwachung der Kinder im Schulunterricht. Hat es solche Fälle in Rheinland-Pfalz schon gegeben, und sind die Lehrerinnen und Lehrer dafür sensibilisiert, dass so etwas möglich ist?

Sehr geehrte Frau Huth-Haage, mir sind hierzu keine konkreten Fälle aus Rheinland-Pfalz bekannt. Es ist aber so, dass die verschiedenen Stellen – in Rheinland-Pfalz vor allem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – informieren und sensibilisieren und sich die Information und Sensibilisierung betreffend des Bildungssystems auch an die Lehrerinnen und Lehrer richten, damit sie darauf achten, weil – ich habe schon darauf hingewiesen – die Uhren mit Abhörfunktion in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur teilweise schon aus dem Verkehr gezogen wurden. Hier gilt es also, wirklich Vorsicht walten zu lassen.

Um auf das Thema Weihnachtsgeschenke zurückzukommen: Genau solche Uhren wären meiner Auffassung nach – auch als Verbraucherschutzministerin – kein adäquates Weihnachtsgeschenk.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Simon.

Sehr geehrte Frau Ministerin, an diese Frage möchte ich anschließen. Spielzeug ist an Weihnachten immer wieder Thema, aber jetzt gibt es eine neue Herausforderung. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang das Datenschutzrecht oder die Datenschutzaufsicht weiterzuentwickeln?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Simon, ich hatte schon darauf hingewiesen, dass in Kürze, am 25. Mai 2018, die Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt. Darin werden zahlreiche Vorgaben für die Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten sein. Wichtig ist, dass auch die Herstellerinnen und Hersteller der sogenannten intelligenten und/oder vernetzten Spielzeuge diesen Vorgaben unterliegen werden.

Als Verbraucherschutzministerin und auch als Familienministerin freut es mich, dass in der Datenschutzgrundverordnung auch ein besonderes Augenmerk auf das Nutzungsverhalten von Kindern gelegt und festgestellt wird. Insbesondere Kinder müssen hier einen besonderen Schutz erfahren, weil sie sich aufgrund ihres Alters noch nicht vollumfänglich der betreffenden Risiken bewusst machen können.

Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im nächsten Jahr gilt es zunächst, die Entwicklungen zu beobachten, um zu prüfen, ob wir eventuell noch Nachjustierungen in diesem Bereich benötigen. Sollte sich herausstellen, dass wir sie brauchen, würde ich auf jeden Fall als Verbraucherschutzministerin tätig werden und den Bund auf entsprechende gesetzliche Änderungsbedarfe hinweisen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Demuth.

Frau Ministerin, den Vertrieb schadstoffhaltigen Spielzeugs bei uns im Land zu unterbinden, ist das eine, aber die Ursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen das andere. Deshalb meine Frage: Inwieweit unterstützt die Landesregierung Initiativen und Organisationen, die sich um den Vertrieb von fair gehandeltem schadstofffreiem Spielzeug in Rheinland-Pfalz bemühen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Demuth, ich hoffe, ich habe Sie akustisch richtig verstanden, und es geht um das Thema fair gehandelte Produkte. Dies ist ein Thema, welches ich – soweit ich sie im Kopf habe – auch am Schluss meiner Pressemitteilung, die ich in der letzten Woche zum Thema Weihnachtsgeschenke und Spielsachen für Kinder herausgab, mit aufgegriffen habe. Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass man beim Kauf von Weihnachtsgeschenken oder auch von anderen Produkten darauf achtet, wie die Produktionsbedingungen und Bedingungen für die Menschen in den Herkunftsländern waren, wo diese Sachen produziert wurden.

In Rheinland-Pfalz wird zum Beispiel im kommenden Jahr im März die Messe Faire Welten stattfinden. Wir haben als Verbraucherschutzministerium ein großes Interesse daran, auch das Thema fair gehandelte Produkte weiter zu fördern. Es gibt in einigen Städten – beispielsweise in Mainz – bereits eine Broschüre, die darauf hinweist, in welchen Geschäften man fair gehandelte Produkte erwerben kann. Ich halte hier zunächst einmal ein gutes Netz an übersichtlichen Informationen über die Möglichkeiten, fair gehandelte Produkte kaufen zu können, für den richtigen Weg. Wir wollen darüber auch weiterhin informieren und Menschen für das Thema sensibilisieren; denn Sie haben völlig recht: Auch die Produktionsbedingungen der Produkte in den jeweiligen Ländern gehören mit zum Thema, wie man geeignete Weihnachtsgeschenke kaufen kann.

(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Binz.

Frau Ministerin, ich möchte noch einmal auf die Reklamation bzw. Gewährleistungsansprüche bei verbotenen sendefähigen Kinderspielzeugen zurückkommen. Ich stelle es mir sehr spannend vor, mit einem Vernichtungsnachweis zum Händler zu gehen und mein Geld zurückzuverlangen. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht immer reibungslos funktioniert. Wo können Eltern Unterstützung bekommen, wenn sich Händler weigern, aufgrund des Vernichtungsnachweises Geld zurückzuerstatten?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Binz, ich kann nicht aus persönlicher Erfahrung sprechen, weil ich bisher noch nicht mit einem Spielzeug auf dem Abfallwirtschaftshof war und es dort habe vernichten lassen, um dann einen entsprechenden Vernichtungsausweis zu erhalten. Ich gebe Ihnen aber recht. Ich stelle mir das im Übrigen auch für die Kinder, die davon betroffen sind, dass ihr Spielzeug vernichtet wird, als einen doch nicht ganz reibungslosen Prozess vor.

Wenn es um die Fragestellung geht, wie man gegenüber den Händlerinnen und Händlern seine Rechte geltend machen kann, steht auf jeden Fall die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützend zur Seite. Bei den Produkten, die über den Online-Handel erworben wurden, kann man sich an den Online-Schlichter wenden, den mein Haus als Verbraucherschutzministerium fördert. Die Schlichtung durch den Online-Schlichter ist für die Verbraucherin oder den Verbraucher kostenfrei. Selbstverständlich gäbe es für die Verbraucherin und den Verbraucher auch weitere Möglichkeiten, beispielsweise der Gang zu einem Anwalt oder vor Gericht, um entsprechende Rechte geltend zu machen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Damit ist die Fragestunde beendet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Gäste bei uns im Mainzer Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 a und 10 b der Realschule plus Simmern und das Landtagsseminar für Schülerinnen und Schüler. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung mit dem ersten Thema auf:

AKTUELLE DEBATTE

Billigflieger-Strategie des Frankfurter Flughafens und ihre Auswirkungen auf die Menschen in Mainz und Umgebung auf Antrag der Fraktion der SPD

Drucksache 17/4811 –

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Klomann.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Fluglärm ist nicht lediglich eine Belästigung. Es geht um Gesundheit. Professor Münzel und andere haben erwiesen, es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungen, Panikattacken und Depressionen aufgrund von Dauerstress oder Gefäßkrankheiten, die zu Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlaganfall führen.

Fluglärm ist keine Lappalie. Das weiß man nicht erst seit gestern und auch nicht erst seit einigen Jahren. Schon in den 1970er- und 1980er-Jahren spielte das Thema Fluglärm in den Industrienationen eine Rolle, wenn es um den Neubau oder Ausbau von Flughäfen ging. Nicht umsonst sind in vielen größeren Städten Flughäfen an mehreren Standorten geplant worden, um Flughäfen zu entlasten und Fluglärm gerechter zu verteilen.

In Deutschland ist das anders. Hier gibt es keine deutschlandweite abgestimmte Planung von Flughafenbau oder -ausbau. Das führt dann zu einer Ausbauorgie wie der am Frankfurter Flughafen: dritte Landebahn mit mehr Lärm und Lärmverschiebungen und der unsägliche Bau des Terminals 3.

Mit Müh und Not konnten die Fluglärminitiativen ein Nachtflugverbot zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr durchsetzen. Das ist aus Sicht der Menschen noch nicht genug, aber immerhin ein erster Erfolg. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Nachtflugverbot nicht eingehalten wird. Noch ärgerlicher ist es, wenn man den Eindruck hat, bestimmte Airlines, nämlich Billigflieger, kümmern sich einen feuchten Kehricht um eben dieses Gebot.

Von den 40 Landungen außerhalb des Nachtflugverbots, die es im vergangenen Monat gab, wurden allein 32 Landungen von Billigfliegern verursacht. Die hessische Landesregierung hat, wenn auch etwas spät, insbesondere Ryanair einen Rüffel erteilt.

Billigflieger, die das Nachtflugverbot missachten: Die Ursache hierfür ist der Strategiewechsel der Fraport, der seit einigen Monaten das Rhein-Main-Gebiet verärgert. Jahrelang rechtfertigte die Fraport den Ausbau damit, dass die Zahl der Flugbewegungen angeblich zunehmen würde. Zudem wurde stets darauf verwiesen, dass der Flughafen deswegen wachsen müsse, um die Funktion eines Drehkreuzes aufrechtzuerhalten, also wettbewerbsfähig zu sein mit Dubai oder Istanbul.

Nun merkt man in Frankfurt, dass man sich verkalkuliert hat und die Zahlen sich doch nicht so entwickeln wie gedacht. Das aber war schon bekannt, als das Land Hessen das Terminal 3 vor gut zwei Jahren genehmigt hat. Statt nun zuzugeben, dass dieser Ausbau eine Fehlplanung ist, ist man sich bei Fraport nicht zu schade, nun die Billigflieger im großen Stil in Frankfurt als Kunden anzulocken und für mehr Lärm zu sorgen. Anlocken heißt, neue Billigflie

ger bekommen Rabatte, die Lufthansa-Tochter Eurowings aber nicht.

Um was genau geht es? Im Süden des Flughafens ist bislang ein Flugsteig, der sogenannte Flugsteig G, geplant. Der Flugsteig G war ursprünglich als zweiter Bauabschnitt vom Terminal 3, also dem großen und wichtigen Hub und Drehkreuzterminal, geplant gewesen. Der Bau soll nun aber vorgezogen werden und als Low-Cost-CarrierFlugsteig (LCC-Flugsteig) dienen. Am 16. August 2017 hat Fraport den Bauantrag bei der Stadt Frankfurt gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer einen solchen Ausbau unter falschen Voraussetzungen plant und dann panisch daran herummurkst, bis die eigene Ausbaulogik irgendwie stimmen mag, der veräppelt die Menschen in der Region und handelt nicht im Sinne des Allgemeinwohls.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht’s aus!)

Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“, ein Zusammenschluss von 23 Kommunen sowie Bürgerinitiativen im Rhein-MainGebiet, hat daher zu Recht ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zum Schluss kommt, dass dieser Schwenk hin zum Billigterminal rechtlich gar nicht zulässig ist. In dem Gutachten von Rechtsanwalt Dr. Schröder heißt es – ich zitiere –: „Der zur Genehmigung gestellte LCC-Flugsteig ist ein von der Fraport definierter Abschnitt der Passagierabfertigungsanlagen, deren bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Planfeststellungsbeschluss geregelt hat. Der Planfeststellungsbeschluss jedoch gestattet nicht die Errichtung eines Rumpfterminals in Gestalt des LCC-Flugsteigs (...).“

Anders ausgedrückt: Der Planfeststellungsbeschluss ging eindeutig von einer Funktion des genannten Flugsteigs als Drehkreuz aus, um – wie gesagt – mit Dubai und Istanbul mithalten zu können. Die Umfunktionierung als Billigflugsteig für Low-Cost-Carrier entspricht daher in keiner Weise dem Planfeststellungsbeschluss.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Stadt Frankfurt als Bauaufsichtsbehörde diesem Votum anschließt. Der Landkreis Groß-Gerau hat bereits angekündigt, gegen einen positiven Bescheid aus Frankfurt zu klagen, und das auch zu Recht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Mainzer, wir Rheinhessen und wir in Rheinland-Pfalz haben uns stets gegen den Bau dieses dritten Terminals ausgesprochen. Es ist ärgerlich, dass wir westlich des Rheins sitzen und zusehen müssen, wie auf der anderen Seite des Rheins Entscheidungen im wahrsten Sinne des Wortes über unsere Köpfe hinweg getroffen werden. Es ist wichtig, dass wir als die Vertreterinnen und Vertreter der Region und des Landes immer wieder dieses Thema hier anbringen und die Interessen der Menschen vertreten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Wieland.