Wir haben die Eigenverantwortung der Träger gestärkt. Wir setzen folgerichtig und bewusst auf eine Vertrauenskultur, um die gute Arbeit der großen Mehrheit der Einrichtungen zu stärken, machen aber auch sehr deutlich, dass wir Hinweisen auf Mängel konsequent nachgehen, um sie zu beseitigen.
Zu Frage 3: Ich denke, ich habe deutlich gemacht, dass die aktuellen Veröffentlichungen von CORRECTIV aufgrund ihrer methodischen Mängel keine Aussagen über die Qualität der Arbeit von Einrichtungen zulassen. Es ist schlicht unredlich, Folgerungen aus einem Ländervergleich zu ziehen, dessen Datenbasis von der Pflegewissenschaft als mangelhaft bewertet wird.
Unstreitig ist Qualitätssicherung wichtig und notwendig, und mit dem LWTG stehen uns zahlreiche gute Instrumente zur Verfügung. Die Beratung der Einrichtungen ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. Der Abschluss von Zielvereinbarungen kann den Qualitätsentwicklungsprozess befördern. Die Öffnung der Einrichtungen in den Sozialraum stärkt die Arbeit der Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft, die auf die Lebensqualität der Menschen in Einrichtungen achtet. Die Begrenzung des Anteils von Leiharbeit in den Einrichtungen ist ein Ergebnis einer Debatte, die in diesem Landtag im Sommer und im Herbst 2013 geführt wurde.
Die damaligen Vorkommnisse in einer Einrichtung in Mainz waren besorgniserregend. Auch der von einigen Einrichtungsträgern vehement bekämpfte automatische Aufnahmestopp bei ständiger Unterschreitung der Personalzahlen ist ein Qualitätssicherungsinstrument, natürlich die unan
gekündigte Prüfung einer Einrichtung, wenn es Hinweise auf Mängel gibt. Wir haben gute Instrumente für die Qualitätssicherung. Da brauchen wir keine methodisch mangelhaften Ländervergleiche.
Zu Frage 4: Da es bisher keinen methodisch guten Ländervergleich gibt, stellt sich diese Frage nicht.
Sehr geehrte Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler! Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie die Ergebnisse von CORRECTIV sehr intensiv aufgenommen und sofort reagiert. Wenn ich es richtig weiß – das ist meine Frage –, haben Sie zu einem runden Tisch eingeladen. Es stellt sich die Frage: Welche Teilnehmer waren es? Welche Ergebnisse gab es? Welche Resonanz und welche Presseöffentlichkeit gab es, um den Menschen im Land eine Antwort auf die ersten Ergebnisse der Studie von CORRECTIV zu geben?
Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Kollegin Abgeordnete. In der Tat, als die CORRECTIV-Berichterstattung veröffentlicht wurde und wir uns sofort mit der Methodik und den Ergebnissen auseinandergesetzt haben, habe ich bekräftigt, wir nehmen trotz der großen Zweifel und der Kritik an der Methodik natürlich die Ergebnisse sehr ernst und schauen sie uns gut an.
Das hat dazu geführt, dass ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung angewiesen habe, unsere Ergebnisse mit denen von CORRECTIV vollständig abzugleichen. Ich danke ihnen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für diese Mehrarbeit, die an einem Wochenende erfolgt ist, um sicherzustellen, dass es dort keine Diskrepanzen gibt bzw. um aufzuzeigen, dass das, was von CORRECTIV behauptet wird, nicht richtig ist.
Ich habe im Folgenden zu einem Pflegegipfel eingeladen, an dem der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Pflegekassen, die Pflegegesellschaft, die Pflegekammer und auch ver.di teilgenommen haben. Es wurde einhellig eine Erklärung verabschiedet. Allesamt haben die Methodik als wissenschaftlich nicht fundiert belegt. Allesamt haben sich aber auch für die gute Pflege in Rheinland-Pfalz ausgesprochen, die wir bei uns haben. Sie haben sich vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege gestellt, die in den Einrichtungen eine sehr gute Arbeit leisten, die wir durch diese Berichterstattung auch nicht kaputtreden lassen wollen.
Von daher haben wir in Rheinland-Pfalz eine gute Pflege und gerade mit dem LWTG, das ich eben erwähnt habe, auch Instrumente, um weiterhin die Qualität in der Pflege zu sichern und zu verbessern.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben auf unsere Pressemeldung hingewiesen, die absolut richtig ist und zu der wir nach wie vor stehen, und dargelegt, die Durchschnittsnoten, die sich durch den Pflege-TÜV von 1,2 ergeben haben, sind für die Verbraucher nicht aussagekräftig. CORRECTIV ist hingegangen und hat einzelne Kriterien untersucht. Das sind Kriterien, die für die Menschen sehr wichtig sind, zum Beispiel das Thema Schmerzen, medizinische Versorgung, Wund- und Liegeschmerzen, Nahrungsversorgung und Inkontinenz.
Deshalb meine Frage: Wenn Sie die Qualität in den Einrichtungen überprüfen und den Verbrauchern entsprechende Hinweise geben wollen, inwieweit gehen Sie auch selbst hin und schauen sich bei den Qualitätsnoten, bei den TÜVAngaben diese speziellen Kriterien an? Wie bewerten Sie diese in Rheinland-Pfalz?
Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete Thelen. – Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Pflegenoten ein ungeeignetes Instrument sind, um eine tatsächliche Aussage über die Qualität von Pflege in Einrichtungen zu treffen. Ich habe es erwähnt, selbst der Bundesgesundheitsminister und der Pflegebeauftragte der Bundesregierung haben die Pflegenoten als unbrauchbar zurückgewiesen. Die Caritas Münster hat sich noch deutlicher dazu geäußert und dies sogar als Unsinn abgetan, weil die Pflegenoten letztendlich nur benoten, ob eine Dokumentation stattgefunden hat. Ob dahinter die tatsächlich erbrachte Pflege steht, lassen diese Pflegenoten gänzlich offen.
Der MDK, der jährlich mindestens einmal jede Einrichtung besucht, hat Prüfberichte vorlegen, die unserer Beratungsund Prüfbehörde auch zugänglich sind, aufgrund deren oder dann, wenn darüber hinaus Mängel angezeigt werden, es auch nach wie vor anlassbezogene unangekündigte Prüfungen in den Einrichtungen gibt.
Im Übrigen haben wir mit unserem neuen LWTG auch auf die Verantwortung des Trägers und die Qualität in der Einrichtung gesetzt, indem wir die Einrichtungen vor Ort beraten, damit sie nachhaltig Qualität sicherstellen.
Wir wissen, Qualität kann in eine Einrichtung nicht hineingeprüft werden. Sie können den Mangel prüfen, aber um nachhaltig Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erreichen, braucht es mehr. Dazu braucht es auch Verantwortung des Trägers. Die Einrichtungen und die Träger
wissen in der Regel über Probleme in den Einrichtungen Bescheid. Diesen Prozess wollen wir positiv gestalten, indem wir sie beraten, dass wirklich nachhaltig Qualität gesichert werden kann.
Dort, wo festgestellt wird, dass es erhebliche Mängel gibt, beispielsweise auch bei der Fachkräftequote, bei dem Thema des Einsatzes von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern, haben wir strenge Instrumente, wie beispielsweise den Aufnahmestopp, um hier ganz klare Sanktionen festzulegen.
Unabhängig von Methodik und Prüfungen frage ich: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Personaldecke in den Pflegeheimen deutlich zu erhöhen? Kann hier die Pflegekammer unterstützen? Denn die Menschen, die in den Pflegeheimen arbeiten, leisten gute Arbeit. Sie klagen nur über die zu geringe Personaldecke.
Vielen Dank für die Frage, Herr Wäschenbach. – Zunächst einmal bin ich sehr froh darüber, dass wir hier im Parlament Einigkeit erzielen und sagen: Ja, die Menschen in den Einrichtungen leisten gute Arbeit. – Das tun sie nämlich. Deshalb appelliere ich nochmals an Sie: Wir sollten uns gemeinsam dagegen wehren, dass die Arbeit der Pflegenden immer wieder neu schlechtgeredet wird.
Ich komme auf das Thema der Personalausstattung in den Einrichtungen zurück. Sie wissen, dass wir seit dem Spruch der Schiedsstelle auch dafür gesorgt haben, dass der Personalschlüssel in den Einrichtungen entsprechend verbessert wird, um damit die Situation vor Ort zu verändern. Wir haben mit dem LWTG dafür gesorgt, dass die Fachkraftquote erhöht wird. Wir haben mit dem LWTG dafür gesorgt, dass der Anteil der Leiharbeiter reduziert wird und damit auch mehr ausgebildetes Personal fest angestellt dort vorhanden ist. Auch das entlastet vor Ort die Pflegefachkräfte.
Wenn das Thema Fachkräftebedarf auch noch hier angesprochen wird, so sind wir auch gerade mit unserer Fachkräfteinitiative im Gesundheits- und Pflegebereich seit Jahren in Rheinland-Pfalz wirklich ein Paradebeispiel dafür, wie wir uns frühzeitig dieser Thematik stellen und mit dem Thema gezielt auf die Ausbildungsplatzerhöhung hinarbeiten oder aber auch im Bereich der Arbeitsbedingungen in Einrichtungen dafür sorgen, dass der Fachkräftebedarf gesichert ist.
Darüber hinaus bin ich auch der Überzeugung, dass die generalistische Ausbildung dazu beitragen wird, diese Situation in den Einrichtungen zu verbessern. Die Pflegekammer
und alle Verantwortlichen im Bereich der Pflege werden sicherlich dieses Anliegen, wie man es in Rheinland-Pfalz gewohnt ist, gemeinsam nach Kräften unterstützen.
Sehr geehrte Frau Ministerin! CORRECTIV betont in seinen Berichten nicht nur, dass die Pflege in Rheinland-Pfalz mangelhaft sei, sondern kommt auch zu dem Ergebnis, dass die Pflege in Rheinland-Pfalz besonders teuer sei. Wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank für diese Frage, Frau Kollegin Anklam-Trapp. – Man muss sich das noch einmal vor Augen führen. Wenn man wirklich einen objektiven Ländervergleich haben möchte, dann ist er von verschiedenen Faktoren abhängig. Beispielsweise muss ein aussagefähiger Ländervergleich auch sicherstellen, dass im Bereich der Kosten bei allen Ländern auch dieselben Entgeltbestandteile enthalten sind und die Entgelte für alle Pflegestufen abgebildet werden.
Diese Kriterien erfüllt die vorliegende Recherche von CORRECTIV definitiv nicht. Dieser Ländervergleich, der in den Medien dargestellt wurde, setzt einzig und allein nur auf die Pflegestufe 3 ab. Wenn man sich das anschaut, so ist es in Rheinland-Pfalz so, dass wir bei der Pflegestufe 3 bundesweit das vierthöchste Entgelt haben.
Hätte man die Pflegestufe 1 zugrunde gelegt, hätten wir das fünfthöchste Entgelt gehabt. Bei der Pflegestufe 2 hätten wir das siebthöchste Entgelt gehabt.
Das heißt, je nachdem auf welche Pflegestufe man sich im Einzelnen bezieht, gibt es wieder total unterschiedliche Ergebnisse. Deswegen wäre es für einen wirklich aussagekräftigen Ländervergleich erforderlich, alle Pflegestufen zusammenzupacken und darüber hinaus auch sicherzustellen, dass wirklich alle Entgeltbestandteile in den Ländern gleichermaßen vorhanden sind.
Wir haben das gemacht und uns das angeschaut. Wir haben dann Rheinland-Pfalz entsprechend verglichen. Danach lässt sich feststellen, dass Rheinland-Pfalz im Mittelfeld der westdeutschen Länder liegt.
Frau Ministerin, wir haben jetzt viel über die Einrichtungen, das Personal, die Kassen und die Dokumentationspflichten gehört. Noch zwei Fragen sozusagen zur Situation der Betroffenen, der zu Pflegenden selbst.
Die eine lautet: Was können wir denn tun, um bei der Qualitätssicherung in den Einrichtungen auch die Betroffenen oder die Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen noch stärker einzubeziehen?
Das Zweite ist: Ein ganz wichtiges Anliegen ist auch eine Entbürokratisierung der Pflege, um sozusagen weniger Akten zu füllen und mehr Zeit für die zu Pflegenden in den Einrichtungen zur Verfügung zu haben. Welche Schritte sind da möglich?
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. – Ich beginne mit der Frage nach der Dokumentation. Auch das war ein Ergebnis des Pflegegipfels der Beteiligten, die sich zusammengesetzt und erklärt haben: Ja, wir wollen, dass mehr Zeit für die Menschen, für die zu Pflegenden bleibt. – Deswegen haben wir noch einmal ermuntert und motiviert, dass sich wirklich alle Einrichtungen auch in Rheinland-Pfalz an dem Bundesprojekt „Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation“ beteiligen, das auf Bundesebene und aktuell auf Länderebene umgesetzt wird.
Wir haben derzeit in Rheinland-Pfalz bereits 37 % der Pflegeeinrichtungen, die sich daran beteiligen wollen. Ich möchte noch einmal ermuntern, dass sich noch mehr beteiligen; denn damit kann in der Tat der Ablauf in der Einrichtung vereinfacht werden. Vor allen Dingen bleibt dadurch mehr Zeit für die zu Pflegenden übrig. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich möglichst viele Einrichtungen aus Rheinland-Pfalz hieran beteiligen.
Auf Bundesebene – nur der Vollständigkeit halber – liegt die Beteiligung bei 35 %. Auch hier sind wir schon wieder einmal ein Stück voraus. Ich würde mir wünschen, es wären noch mehr, die sich im Interesse der Pflegenden, aber auch der Pflegefachkräfte beteiligen.
Das andere war die Frage, inwieweit wir bezüglich der Qualitätskriterien, der Transparenzkriterien die Interessen der Angehörigen auch mit einbeziehen können. Ich verweise da einmal auf den Qualitätsausschuss, der auf Bundesebene jetzt endlich sehr intensiv, nachdem Bundesminister Gröhe im Zweiten Pflegestärkungsgesetz diesen Qualitätsausschuss eingesetzt hat, wissenschaftlich Kriterien erarbeitet und eruiert, wie wir wirklich Qualität in der Pflege belastbar messen können.
Wir haben leider auf Bundesebene lange versucht – der Bundesgesundheitsminister –, der Selbstverwaltung diese