Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Wir haben leider auf Bundesebene lange versucht – der Bundesgesundheitsminister –, der Selbstverwaltung diese

Aufgabe freiwillig zu überlassen, damit es dort zu einer Einigung kommt. Das hat leider viel zu lange gedauert. Deswegen befinden wir uns jetzt in dem Prozess des Qualitätsausschusses. Wir erhoffen uns ein wissenschaftlich fundiertes Ergebnis Ende des Jahres 2017, bei dem dann auch die Möglichkeit bestehen kann, dass Angehörige stärker mit einbezogen werden. Mir ist aber noch viel wichtiger, dass sich Angehörige dann auf solche Aussagen besser verlassen können.

Ich möchte aber auch noch einmal betonen, dass wir die Qualitätsberichte nach unserem LWTG, die wir ursprünglich hatten, abgeschafft haben, weil das keine Möglichkeit war, wie sich Angehörige gut informieren konnten. Deswegen auch hier noch einmal der Verweis auf den Qualitätsausschuss und die Ergebnisse, die hoffentlich Ende des Jahres 2017 vorliegen werden. Da setze ich auch auf Herrn Laumann, dass er diesen Prozess vorantreibt.

Es liegen mir jetzt noch Zusatzfragen von Herrn Kollegen Wäschenbach und Frau Kollegin Dr. Machalet vor sowie von Frau Kollegin Thelen und Frau Kollegin Dr. Groß vor. Danach betrachten wir die Mündliche Anfrage als beantwortet. – Herr Wäschenbach, bitte.

Ich möchte noch einmal konkret nachfragen: Was kann unsere Pflegekammer in Rheinland-Pfalz tun, um die Arbeitsbedingungen in den stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern?

Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Wäschenbach. – Dann diskutieren wir jetzt eben über die Aufgaben der Pflegekammer. Das müssten Sie am besten mit der Pflegekammer diskutieren; denn die Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Selbstverwaltung. Da müssen Sie die Frage stellen, was dort vorgesehen ist.

Ich kann Ihnen aber auch meine Meinung dazu schildern. Die Pflegekammer wird verstärkt im Bereich der Fort- und Weiterbildung tätig sein. Auch das wird dazu beitragen. Die Pflegekammer wird sich auch für das Thema der gesetzlichen Personalbemessung einsetzen. Auch das wird ein ganz wichtiger Punkt sein, wenn man auf Bundesebene einmal eine Einigung erzielen würde, wie wir vor Ort die Situation des Personals in den Einrichtungen verbessern können. Hier haben wir insofern schon einmal zwei ganz konkrete Punkte.

Die Pflegekammer gibt der Pflege in Rheinland-Pfalz eine Stimme und wird die Interessen der Pflegefachkräfte hervorragend vertreten. Da bin ich mir sehr sicher.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Dr. Machalet.

Frau Ministerin, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die Qualitätsberichte der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG abgeschafft wurden. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie es nicht bereuen, dass die Qualitätsberichte auch im Hinblick auf die Diskussion, die in den vergangenen Woche geführt wurde, abgeschafft wurden?

Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete Machalet. – Ich nehme das gerne noch einmal zum Anlass, auf das Thema der Qualitätsberichte einzugehen. Ich sage eindeutig Nein. Ich bereue es nicht, und ich bedauere es auch nicht; denn der Entscheidung, die wir getroffen haben, ging ein intensiver Beteiligungsprozess voraus. Wir haben nach dem Inkrafttreten des LWTG Frau Professor Dr. Hasseler mit der Evaluation der Qualitätsberichte beauftragt.

Das Ergebnis dieser Evaluation im November 2013 war eindeutig. Es war so eindeutig, dass es hieß, dass Qualitätsberichte dieser Art den Menschen bei ihrer Entscheidung, welche Einrichtung für meinen Angehörigen geeignet ist, nicht weiterhelfen. Entweder waren die Qualitätsberichte zu ausführlich, und es ist für jemanden, der nicht vom Fach kommt, völlig unmöglich, sich dort zurechtzufinden, oder aber sie waren so allgemein, dass es auf den individuellen Bezug und die individuelle Fragestellung überhaupt nicht gepasst hat.

Daher bereue ich es überhaupt nicht. Ich denke, dass wir mit dem Ansatz, den wir fahren, und indem wir auf den Qualitätsausschuss setzen, den richtigen Weg gegangen sind.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir sind der Überzeugung, dass ganz überwiegend die Pflege in Rheinland-Pfalz gut ist. Wir sind uns aber auch sicher, dass es schwarze Schafe gibt. Das wissen wir, und das wissen Sie. Meine Frage lautet: Wie wollen wir und die Beratungs- und Prüfbehörde der Landesregierung die Verbraucher bis 2018 zum neuen Pflege-TÜV hiervor schützen?

Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete Thelen. – Ja, es stimmt, es gibt immer wieder auch schwarze Schafe. Ja, es stimmt, es gibt auch immer wieder Hinweise auf Mängel. Diesen Mängeln gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Prüfbehörde auch konsequent nach; denn wir haben nach wie vor das Instrument der unangemeldeten Prüfung und dann auch die Möglichkeit, daraus Maßnahmen zu ergreifen, um Fehler zu beseitigen.

Ich nenne noch einmal den automatischen Aufnahmestopp nach § 26 Abs. 2 LWTG oder auch die Begrenzung der Leiharbeit. Wir haben den MDK, der mindestens einmal jährlich jede Einrichtung prüft, und wir haben auch unser Landesamt, die Beratungs- und Prüfbehörde, die das, wie ich gerade schon sagte, auch tut. Darüber hinaus haben wir eine Verbraucherzentrale, bei der seit über zehn Jahren ein Beschwerdetelefon eingerichtet ist, bei dem auch die Möglichkeit besteht, Vorkommnisse zu melden, wenn mangelhaft gepflegt würde.

Aus diesen Maßnahmen heraus und vor allen Dingen aus dem Aspekt heraus, dass wir mit unserem neuen LWTG auch in die Sozialräumlichkeit gehen, sehe ich das Ziel – das möchte ich noch einmal unterstreichen –, Qualität zu verbessern, indem sich nämlich die Einrichtungen in den Sozialraum, in die Nachbarschaft öffnen. Gerade wenn die Einrichtungen kleiner werden, ist es ein wichtiger Aspekt, dass es auch eine soziale Kontrolle derer gibt, die in die Einrichtung als Besuch aus dem Sozialraum, aus der Nachbarschaft kommen. Ich glaube, das sind für uns die Wegweiser, wie wir Qualität künftig sicherstellen können.

Wenn dann der neue Pflege-TÜV Ende 2017 kommt, wird er das noch ergänzen. Ich denke aber, wir haben in Rheinland-Pfalz einen Strauß von Maßnahmen, um auch jetzt schon die Qualität sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Mir liegt noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Kollegen Junge vor. Ich hatte gesagt, ich betrachte die Mündliche Anfrage als beantwortet. Wir haben uns in der Geschäftsordnung auf eine Fragestunde von 80 Minuten verständigt, in der mindestens fünf Mündliche Anfragen behandelt werden sollen. Das ergibt statistisch 16 Minuten für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage. Die zweite Mündliche Anfrage ist noch nicht abgeschlossen, aber es ist schon eine Stunde vergangen. Herr Junge, ich werde ausnahmsweise die Frage von Ihnen noch zulassen.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Kürzere Antworten! – Weitere Zurufe von der CDU)

Sie haben gemerkt, dass sich die Fragestellungen sehr im Allgemeinen bewegen und sich auch auf Grundsatzfragen zur Pflege erstrecken. Ich werde die Fragen von Frau Kollegin Dr. Groß und von Herrn Kollegen Junge noch zulassen. Danach ist die zweite Mündliche Anfrage als beantwortet zu betrachten. – Frau Dr. Groß.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage ist deutlich kürzer.

Nein, zunächst hat Frau Kollegin Dr. Groß das Wort.

Entschuldigung!

Hat man eigentlich die Qualitätsergebnisse einmal nach den Trägern aufgeschlüsselt, also profitorientierte, sprich private, öffentliche und freie gemeinnützige Träger?

Vielen Dank, für die Frage, Frau Abgeordnete Groß. – Ich sagte bereits, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung an dem Wochenende nach Veröffentlichung der Rechercheergebnisse wirklich alle Einrichtungen in Rheinland-Pfalz in einer sehr aufwendigen Arbeit mit diesen Ergebnissen abgeglichen haben. Dabei erfolgte natürlich auch eine entsprechende Aufschlüsselung. Es gibt keinerlei Erkenntnisse darüber, dass irgendwie ein Muster von irgendwelchen Kriterien oder Ähnliches – ich denke, darauf zielt Ihre Frage ab – zu erkennen wäre.

Herr Abgeordneter Junge, Sie haben das Wort für eine weitere Zusatzfrage.

Frau Ministerin, Sie sprachen in einer Ihrer Antworten von der Generalisierung der Ausbildung der Pflegekräfte. Wenn man sich mit den Pflegekräften unterhält, erfährt man aber auch, dass es da auch deutliche Kritik gibt. Werden Sie im Land Rheinland-Pfalz der Generalisierung der Ausbildung folgen, und welche Auswirkungen erwarten Sie in Bezug auf die Qualität der Pflege insgesamt?

Vielen Dank für die Frage, Herr Junge. – Ja, wir begrüßen in Rheinland-Pfalz die generalisierte Ausbildung. Wir begleiten auch den Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene und sind dort als Länder intensiv eingebunden.

Ich will ganz kurz begründen, warum wir die generalisierte Ausbildung favorisieren. Wir haben beispielsweise in Krankenhäusern immer mehr ältere Patientinnen und Patienten aufgrund der demografischen Entwicklung und benötigen da immer mehr das Know-how im Bereich von Geriatrie und Pflege. Umgekehrt haben wir in den Senioreneinrichtungen immer mehr alte, multimorbide, kranke Menschen, bei denen auch immer mehr der Gesundheitsaspekt eine Rolle spielt. Daher sehen wir es auch vor diesem Hintergrund als sinnvoll an, die generalistische Ausbildung einzuführen.

Nach wie vor wird es aber auch die Schwerpunktsetzung im Bereich der Altenpflege, im Bereich der Gesundheitsund Krankenschwester und im Bereich der Kinderkrankenschwester geben, sodass es auch dort nachher noch

Differenzierungen gibt. Die Basis wird aber die gleiche sein. Das wird ermöglichen, dass die Pflegekräfte flexibler in ihren eigenen Einsatzgebieten, in ihren eigenen Bereichen sind. Das wird auch dazu führen, dass der Beruf der Pflege attraktiver wird, weil damit auch eine Veränderung der Bezahlung einhergehen wird. Ja, das wird auch dazu führen, dass sich die Qualität sowohl in den Senioreneinrichtungen als auch im Bereich des Gesundheitswesens, der Krankenhäuser dadurch verbessern wird.

Vielen Dank. Damit ist die zweite Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf zunächst weitere Besucher im Landtag begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 30, Ingelheim am Rhein. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD), Fluglärmproblematik in RheinlandPfalz – Nummer 3 der Drucksache 17/180 – betreffend, auf.

Ich darf um Vortrag der Fragen bitten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Einflussmöglichkeiten hat die Landesregierung in Fragen des Lärmschutzes zum Frankfurter Flughafen und zur allgemeinen Luftverkehrspolitik auf die Bundestagsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wahrgenommen?

2. Sieht die Landesregierung bei der jeweiligen Flugbewegungsanzahl in Frankfurt eine Obergrenze, bei deren Überschreitung die Landesregierung politisch zu intervenieren gedenkt?

3. Hat die Landesregierung der Fraport bzw. der hessischen Landesregierung Vorschläge für eine noch stärkere Lärmspreizung bei den Lande-/Startgebühren unterbreitet?

4. Hat die Landesregierung sich bei der Debatte über Fluglärmobergrenzen beim Flughafen Frankfurt konkret mit eingebracht? Wenn ja, in welcher Form?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr,

Landwirtschaft und Weinbau:

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist beim Fluglärm, insbesondere im direkten und weiteren Umfeld der großen deutschen Verkehrsflughäfen in vielen Fällen weit überschritten. Wir wissen nicht erst seit der Veröffentlichung von Lärmwirkungsstudien, wie der NORAH-Studie von Ende Oktober 2015, um die Auswirkungen von Fluglärm auf die betroffenen Menschen.

Für die rheinland-pfälzische Landesregierung ist eine weiter ansteigende Lärmbelastung infolge der prognostizierten erheblichen Wachstumsmöglichkeiten des Luftverkehrs in den kommenden Jahren nicht akzeptabel. Die rheinlandpfälzische Landesregierung setzt sich daher auf unterschiedlichen Ebenen gegenüber allen Beteiligten in der Frankfurter Fluglärmkommission, gegenüber dem Bund und hessischen Entscheidungsträgern dafür ein, die belastenden Auswirkungen des Frankfurter Flughafens auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen, um damit den Menschen zu helfen.

Mit der Gesetzesinitiative vom 17. November 2015 möchte die Landesregierung gemeinsam mit Hessen und BadenWürttemberg eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm herbeiführen. Der Antrag wurde allerdings im Bundesrat noch nicht entschieden.