Das hat die CDU-Fraktion immer wieder in jeder Haushaltsdebatte – wir werden das auch beim künftigen Haushalt wieder machen – beantragt. Wir haben immer wieder gefordert, Mittel einzustellen. Herr Schweitzer, leider sind Sie dem nicht nachgekommen.
Herr Minister, Sie wissen, wir hatten höhere Mittel beantragt. Diese Anträge von uns wurden damals leider abgelehnt. Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz, wenn wir sehen, dass sich die extremistischen Bestrebungen nach oben entwickeln. Dann brauchen wir natürlich auch staatliche Aufgaben mit einer entsprechenden Anzahl von Menschen, um sich dem entgegenstellen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das eine. Das andere ist die Prävention. Herr Kollege Hüttner hat es zu Recht angesprochen, wir müssen beim Thema Salafismus schon früher tätig werden. Es ist bedenklich, wie beharrlich sich die Landesregierung weigert, die längst überfälligen Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
Ich darf daran erinnern, vor einem Jahr gab es im Integrationsausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion eine Anhörung zum Thema Islamismusprävention. Alle Experten stellten
unisono fest, dass es hier in Rheinland-Pfalz noch deutliche Defizite gibt. In der Folge ist zwar etwas geschehen, aber es ist unseres Erachtens deutlich zu wenig geschehen. Es gibt die von Ihnen bereits angesprochene Beratungsstelle „Salam“ gegen islamistische Radikalisierung, die aber beim Landesjugendamt angesiedelt ist. Ansonsten ist das relativ dünn. Da sind jetzt gerade zwar Mittel aufgebracht worden, aber das ist ein unkoordiniertes System.
Wir brauchen ein umfassendes Präventionsnetzwerk, so wie es die Hessen vorbildlich vormachen. Dort funktioniert das. Da können Sie es sich abschauen. Es ist mehrfach vom hessischen Verfassungsschutz dargestellt worden. Es wäre wichtig, dass wir dieses eins zu eins umsetzen.
Wir brauchen ein Präventionsnetzwerk, das seine Arbeit mit den Nachbarbundesländern, aber auch mit den anderen Bundesländern koordiniert und somit effektvolle und effektive Präventionsarbeit leisten kann. In Hessen beispielsweise ist dieses Netzwerk im Innenministerium und nicht im Integrationsministerium angesiedelt. Dort gehört es nämlich hin, so wie das im Übrigen in allen anderen Bundesländern der Fall ist. Dadurch kann ein Informationsfluss gerade mit den Sicherheitsbehörden unseres Landes, mit der Polizei und dem Verfassungsschutz, koordiniert werden. Das muss alles unter einem Hut und Dach funktionieren und nicht so: Das eine ist da und das andere ist da, und man schaut, dass das miteinander funktioniert.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der AfD thematisiert in der heutigen Aktuellen Debatte den Salafismus in Rheinland-Pfalz. Sie macht das an einem Bericht des SWR fest, der den Verdacht nahelegt, dass die Abu Bakr-Moschee in Koblenz Bezüge zu Salafismus und zur Muslimbruderschaft aufweisen soll. Wir haben uns alle diesen Bericht angesehen und waren über die dort zu Tage getretenen Erkenntnisse erschrocken.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich darf Extremismus in jeglicher Form kein Fußbreit Platz gelassen werden. Wenn wir in diesem Fall nun auch noch davon sprechen, dass im Rahmen einer Religion solche Tendenzen verbreitet werden und sich unter den Adressaten viele Flüchtlinge befinden, die gerade vor religiösem Fanatismus
bei uns Zuflucht suchen, gilt dies ganz besonders. Daher ist es auch nur folgerichtig und gut, dass derlei Tendenzen, wenn sie bemerkt werden, vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Hier sind sorgfältige Recherchen und Bewertungen erforderlich. Dafür ist der Verfassungsschutz in unserem Land die absolut richtige Adresse.
Meine Damen und Herren, bisher ist die veröffentlichte Erkenntnislage dünn. Bekannt sind uns der Prediger oder der Dolmetscher, wie er sich selbst bezeichnet, und dessen Aussage aus dem Jahr 2015. Diese ist inakzeptabel. Die Botschaft ist gespickt mit unverhohlener Ablehnung Andersgläubiger und einem nicht zu rechtfertigenden Herrschaftsanspruch des Islam. Das ist nicht hinnehmbar.
Auch der Umstand, dass in der Abu Bakr-Moschee in jüngerer Vergangenheit erneut Predigten mit polarisierenden Elementen und negativen Äußerungen gegen Andersgläubige gehalten worden sein sollen, bedarf der genaueren Bewertung. Diese Expertise erfolgt an den dazu berufenen Stellen und zu diesem Zeitpunkt, meine Damen und Herren, eben nicht durch uns.
Auch die Erkenntnisse, die der Flüchtlingshelfer über Besucher der Moschee schildert, sind zutiefst beunruhigend, und es muss ihnen nachgegangen werden. Das ist völlig richtig. Die friedliche Koexistenz von Religionen stellt einen Grundpfeiler unseres Zusammenlebens in dieser Welt und somit auch in unserem Land dar. Das war auch den Verfassern des Grundgesetzes bewusst, weshalb sie die Religionsfreiheit verfassungsrechtlich verankerten und als Grundrecht ausgestalteten. In Deutschland gilt Religionsfreiheit, und das ist gut so, meine Damen und Herren.
Dieses Grundrecht gilt zunächst einmal für alle Religionsgemeinschaften. Der Verfassungsschutz in RheinlandPfalz macht seine Arbeit so, wie wir es erwarten, unauffällig und effizient.
Er stellt einen ganz wesentlichen Beitrag dazu dar, dass wir in unserem Land sicher und in Freiheit leben können und wir bisher von schweren terroristischen Angriffen verschont geblieben sind. Vor diesem Hintergrund haben wir als Freie Demokraten volles Vertrauen in den Verfassungsschutz und dessen Arbeit. Meine eindringliche Warnung an dieser Stelle lautet: Lassen Sie den Verfassungsschutz seine Arbeit machen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat heute das Thema „Salafismus in Rheinland-Pfalz: Verfassungsschutz beobachtet Koblenzer Abu Bakr-Moschee“ auf die Tagesordnung gesetzt. Anlass ist – das haben wir schon gehört – vermutlich die aktuelle Berichterstattung, wonach die in Koblenz ansässige Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet werde, weil es eindeutige Bezüge zum Salafismus und zur islamistischen Moslembruderschaft gebe. Grund für diese Beobachtungen sind unter anderem Predigten, die polarisierende Elemente und negative Äußerungen über Andersgläubige enthalten.
Die Abu Bakr-Moschee ist unter der Trägerschaft des Vereins der islamischen Kultur Koblenz. Sie engagiert sich aber auch seit Jahren in der Flüchtlingsarbeit. Deswegen ist es auch wichtig zu hören, was Flüchtlingshelfer von vor Ort gesagt haben. Sie haben sich nämlich auch über diese bedenklichen Entwicklungen geäußert, und alle, die immer wieder auch gegen Flüchtlingshelfer behaupten, sie wären hier blind, werden widerlegt, indem wir hören, dass auch Flüchtlingshelfer uns hier wichtige Hinweise geben können, wenn wir solche Entwicklungen vor Ort haben.
Deswegen ist es auch gut, wenn sich die Flüchtlingshelfer dementsprechend äußern. All diese Hinweise über die Moschee vor Ort nehmen wir ernst, aber vor allen Dingen nehmen unsere Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz diese Hinweise ernst. Dementsprechend ist es auch konsequent, wenn der Verfassungsschutz ganz genau hinschaut, was hier vor Ort passiert.
Der Verfassungsschutz hat nämlich als Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie die Aufgabe, unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung vor verfassungsfeindlichen extremistischen Bestrebungen zu schützen. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt er durch die Sammlung und Auswertung von Informationen über extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen nach, die einen Angriff auf unsere Grundordnung darstellen. Wichtig ist es dafür, über aktuelle Entwicklungen und Bestrebungen im Vorfeld einer Gefährdung Informationen zu gewinnen. Voraussetzung für diese Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder Tätigkeiten. Bloße Vermutungen oder gar Spekulationen, die sich nicht auf beobachtete Fakten stützen können, sind hier nicht ausreichend.
Aber im vorliegenden Fall verfügt der Verfassungsschutz offenbar über genügend tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Beobachtung der Abu Bakr-Moschee rechtfertigen. Dort gefertigte Videopredigten zeugten von einem sehr bedenklichen Islamverständnis. Beim Salafismus handelt es sich nämlich um jene sunnitische Strömung im Islam, die sich an der Frühzeit des Islams orientiert. Ziel ist es, eine Ver
einheitlichung aller Anhängerinnen und Anhänger durch die Schaffung einer großen islamischen Gemeinschaft und die Wiedereinführung des Kalifats unter Geltung von Koran und Scharia zu erreichen. Dieses Ziel widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
(Beifall der Abg. Alexander Schweitzer, SPD, und Michael Frisch, AfD – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)
Der Salafismus nimmt für sich in Anspruch, allein er vertrete die einzig wahre Islaminterpretation, und im salafistischen Weltbild reduziert sich die islamische Botschaft auf wenige stets wiederkehrende Bausteine und gibt als Gesellschaftsbild die klare Trennung zwischen den wahren Muslimen und der nicht muslimischen Welt.
Genauso werden Feindbilder geschaffen, ein einfaches Prinzip, das wir nicht nur im religiösen, sondern auch im politischen Extremismus immer wieder erleben, das pauschale Unterscheiden zwischen Freund und Feind, das Ablehnen von modernen gesellschaftlichen Errungenschaften wie Demokratie, Gleichheits- und Bürgerrechten oder Religionsfreiheit, Pluralismus, Vielfalt, Toleranz und das Ablehnen von staatlichen Institutionen. All das erleben wir nicht nur im salafistischen Spektrum, sondern auch im Bereich der neuen Rechten. Deshalb sind es immer wieder vergleichbare Muster, immer die gleiche Demokratiefeindlichkeit, und wir müssen als Demokratinnen und Demokraten immer wachsam sein.
Wir müssen selbstverständlich nicht nur mit unseren Sicherheitsbehörden effektiv gegen diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorgehen, es kommt auch der Deradikalisierung eine wesentliche Bedeutung zu. Gerade junge Menschen sind für die salafistischen Bestrebungen die Adressaten. Gerade hier werden Werbungsunternehmungen seitens des Salafismus angestrengt. Deswegen hat das Land Rheinland-Pfalz mit seiner Präventionsarchitektur reagiert.
Es ist mitnichten so, wie es Kollege Lammert dargestellt hat. Das war vielleicht der Sachstand, der teilweise noch Grundlage der Anhörung war. Aber tatsächlich wurde beispielsweise – ich nenne nur ein Beispiel von vielen Präventionsinstitutionen, die wir im Land haben – die Landeskoordinationsstelle gegen Extremismus, die im Landesjugendamt ressortiert ist, um das Themenfeld Islamismusprävention erweitert. Wir müssen nämlich genau bei diesen jungen Menschen ansetzen. Sie müssen wir davon abbringen, sich zu radikalisieren. Sie müssen wir in das Fundament unserer Demokratie einbinden.
Deswegen ist es wichtig, dass sich hier das Landesjugendamt mit versierten Menschen darum kümmert, dass entweder deradikalisiert wird oder erst gar keine Radikalisierung entsteht. Rheinland-Pfalz hat insgesamt eine hervorragende Präventionseinrichtung gegen Extremismus. Wir nehmen aber die bundesweite Entwicklung, die sich
natürlich auch in Rheinland-Pfalz abzeichnet, was die Entwicklung im Salafismus anbelangt, sehr, sehr ernst. Wir sind aber sowohl bei den Sicherheitsbehörden als auch bei der Prävention gut aufgestellt, um diesen Demokratiefeinden zu begegnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Staat, diese Landesregierung und diese Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz sind auf keinem politischen Auge blind. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Das können die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Wir kommen unserer Aufgabe mit großer Überzeugung und mit großem Engagement nach, unsere freiheitlich-demokratische Verfassung und unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaft zu schützen. Der Verfassungsschutz – ich will Herrn May ansprechen und mich bei ihm stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken – heißt Verfassungsschutz, weil das die Hauptaufgabe dieser Behörde ist. Ich finde, sie kommt dieser Aufgabe sehr, sehr gut nach. Vielen Dank.