als ein wunderbares Angebot für hochbetagte Menschen, die der Unterstützung bedürfen, in die Fläche von Rheinland-Pfalz zu implementieren, um die Selbstbestimmung, das selbstbestimmte Wohnen bei den Menschen so lange wie möglich zu ermöglichen.
ist meines Wissens bei den 135 Pflegestützpunkten angesiedelt, also die fachliche Beratung zwischen der Krankenschwester, die die alten Menschen besucht und eventuell auch Hilfe durch Pflegegradgewährungen vermitteln kann. Ist es im Evaluationsbericht der Fall, dass Menschen dadurch erreicht wurden und zu Hause länger leben können?
Genau das ist nämlich der Punkt, das heißt, wir haben Menschen erreichen können, die beispielsweise noch keiner Pflege bedürfen, einfach nur Unterstützungsangebote im Alltag brauchen, um ihren Alltag zu organisieren. Da hat die Gemeindeschwesterplus als Erstes geholfen und mit dazu beigetragen, dass sie länger zu Hause selbstbestimmt leben können. Das ist der Wunsch der meisten Menschen. Zum anderen hat die Gemeindeschwesterplus
bei ihren Hausbesuchen beispielsweise erkannt, hier gibt es eine Pflegebedürftigkeit, und der hochbetagte Senior, die hochbetagte Seniorin hat sich aber noch gar nicht an Beratung zukommen lassen, hat noch keine Pflegegrade beantragt, und dann vermittelt sie.
Das ist der große Vorteil mit der engen Anknüpfung an die Pflegestützpunkte. Der nimmt dann die entsprechende
Pflegeberatung vor, und auch die Einstufung wird mit begleitet. Auch dadurch, wenn es sich beispielsweise um ambulante Angebote handelt, wird es ermöglicht, dass dieser Senior, diese Seniorin in ihrem häuslichen Umfeld wohnen bleiben kann, das heißt, die Gemeindeschwesterplus hat hier eine ganz wichtige Lotsenfunktion. Es ist uns mit ihr gelungen – das hat uns sehr gefreut –, die bestehenden Beratungs- und Vernetzungsangebote, wie beispielsweise unsere 135 Pflegestützpunkte, noch bekannter zu machen und deren Akzeptanz noch einmal zu steigern.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, läuft es darauf hinaus, dass Sie dieses Projekt den Dritten, Pflegekassen, Krankenkassen, Kommunen, andienen. Wenn jetzt diese Dritten zu erheblichen oder teilweisen Anteilen finanzieren, können sie denn davon ausgehen, dass sie in Teilen diese Projektkonstruktion abwandeln können, beispielsweise was die Qualifikation der eingesetzten Kraft oder vielleicht auch die Namensgebung anbelangt? Vielleicht wird es die Integrationshelferin oder Seniorenintegrationshelferin, es also diesen Freiraum für die in erheblichem Anteil Finanzierenden in Zukunft geben.
Das sind alles Punkte, die wir dann miteinander besprechen müssen. Das kommt darauf an, wie sich der erhebliche Anteil darstellt. Natürlich kommt es uns auch auf die Qualität an.
Ich glaube nicht, dass wir so einen Bericht und so ein positives Ergebnis bekommen hätten, wenn wir das zum Beispiel allein auf hauswirtschaftlicher, ehrenamtlicher oder anderer Basis gegründet hätten.
Uns war und ist das Thema Pflegefachkraft und Qualität schon wichtig. Nichtsdestoweniger müssen wir darüber reden, wie es uns am besten gelingt, das in die Fläche zu tragen. Wie gelingt es uns, mehr Beteiligte mit ins Boot zu nehmen, gleichzeitig aber keine Abstriche an der Qualität zu machen? Dann muss man darüber sprechen, ob das Kind nachher einen anderen Namen bekommt, ob es bestimmte flexible Punkte gibt, die vielleicht von Region zu Region den Bedarfen entsprechend unterschiedlich ausgestaltet werden können. Das müssen wir in den Gesprächen mit den Pflegekassen und den Kommunen diskutieren.
Uns und mir persönlich ist es schon sehr wichtig, dass der Kern der Gemeindeschwesterplus und ihre Aufgaben erhalten bleiben, weil das letztendlich zu dem Erfolg geführt hat.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Adolf Kessel (CDU), Ablehnung eines ANKER-Zentrums für Rheinland-Pfalz durch die Ministerpräsidentin – Nummer 2 der Drucksache 17/6262 – betreffend, auf.
1. Wie erklärt die Ministerpräsidentin ihre Zustimmung für die ANkER-Zentren im Rahmen ihres Votums für den Koalitionsvertrag und nun ihre Ablehnung in Rheinland-Pfalz?
2. Widerspricht die Landesregierung dem Ansinnen, dass während des Aufenthalts in der Erstaufnahme bereits die Identifizierung, das Asylverfahren und ggf. die Rückführung erfolgen?
3. Wie viele Abschiebungen sind im Jahr 2017 und im Jahr 2018 – differenziert nach Fällen und Anzahl der Personen – gescheitert?
4. Wie viele Asylsuchende wurden absolut und relativ 2017 und 2018 auf die Kommunen verteilt, obwohl noch nicht über ihre Bleibeperspektive entschieden wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung nimmt zu Vorhaben des Bundes in dem dafür vorgesehenen Verfahren Stellung und beteiligt sich nicht an öffentlichen Spekulationen. Bislang hat Bundesinnenminister Horst Seehofer leider keinen konkreten Vorschlag gemacht. Wir bedauern das sehr und haben es bereits angemahnt.
In Rheinland-Pfalz kooperieren bereits heute schon die für das Asylverfahren relevanten Behörden an einem Ort miteinander. Bei der Fluchtaufnahme hat sich Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, diese mit aller rechtsstaatlichen Klarheit und Konsequenz, aber auch human, menschenwürdig und weltoffen zu organisieren. Ich bin davon überzeugt, dies ist allen Beteiligten im Land gut gelungen.
Nach Entscheidungen des BAMF, die nach unserem Dafürhalten vor allem in Altfällen immer noch viel zu lange
dauern, gewährleistet das Land in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bundesweit die schnellsten und effektivsten Verfahren. Aus diesem Grund hält es die Landesregierung nicht für opportun, die Justiz auch noch in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Zu Frage 2: Ankunft, Registrierung, Asylantragstellung, Inobhutnahme, die Organisation kommunaler Verteilung und auch die Rückführung abgelehnter Asylbewerber werden in Rheinland-Pfalz möglichst aus der Erstaufnahme organisiert. Vor allem bei der Registrierung und Identifikation waren wir in der Hochphase der Fluchtaufnahme bundesweit Vorreiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Die effektive Rückführung möglichst aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist unser erklärtes Ziel. Deshalb haben wir zunächst früh und konsequent auf den Vorrang der freiwilligen Rückkehr gesetzt. So konnten wir bundesweit einen Spitzenplatz bei der Rückführungsquote erreichen.
Selbst jetzt, wenn wir mit mehr Konsequenz vorgehen müssen, haben wir unseren Platz behauptet. Im Jahr 2017 sind 1.246 Personen – das sind über 35 % – unmittelbar aus der Erstaufnahme zurückgeführt worden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir den Wert auf fast 42 % gesteigert. Die beteiligten Behörden arbeiten hier Hand in Hand.
Mit schnelleren Entscheidungen des BAMF, wenn sich der Bundesinnenminister endlich darum kümmern würde, dass viele Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger effektiv zurücknehmen, und mit mehr Bundespolizei für Abschiebungen statt über die Bewachung von ANkER-Zentren zu spekulieren, könnten Land und Kommunen hier noch effektiver arbeiten.
Sie können an der Zahl sehen, die Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz leisten gute Arbeit. Die Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten – von den sozialen Einrichtungen bis hin zu den Standortgemeinden – hat sich bewährt. Für dieses Engagement beim Aufbau und laufenden Betrieb der Einrichtungen danke ich ausdrücklich allen Beteiligten.
Die Landesregierung hält das im Juni 2017 beschlossene Kapazitäten- und Standortkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende für zukunftsfähig und hat daher nicht die Absicht, die Einrichtungsstruktur grundsätzlich infrage zu stellen.
Zu Frage 3: Unter gescheiterten Abschiebungen werden nur solche Maßnahmen verstanden, bei denen sich am Tag der Abschiebung herausstellt, dass sie nicht durchgeführt werden können. Sonstige Probleme bei der Aufenthaltsbeendigung, vor allem etwa fehlende Reisedokumente, im Vorhinein bekannte Krankheiten oder Ähnliches, bei denen eine Abschiebung gar nicht erst terminiert wird, sondern vielmehr eine Duldung zu erteilen ist, fallen nicht in diese Kategorie. Angaben zu gescheiterten Abschiebungen werden nicht statistisch erhoben. In der Kürze der Zeit war eine Abfrage bei den Ausländerbehörden nicht möglich.
Zu Frage 4: Es wird keine gesonderte Statistik geführt, ob vor der Verteilung eine BAMF-Entscheidung ergangen ist oder nicht. War eine BAMF-Entscheidung vor der Verteilung positiv, besteht ein Bleiberecht. War diese negativ und bestandskräftig oder rechtskräftig, ist es unser Ziel, eine Abschiebung aus der Erstaufnahme zu organisieren. Ich habe das zu Frage 1 ausgeführt. Die Zahlen sagen recht deutlich, wir machen das ziemlich erfolgreich.
In allen anderen Fällen wäre eine Einschätzung zur Bleibeperspektive spekulativ und würde vor allem in die Garantie der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, meine Zusatzfrage lautet: Wie viele Duldungen – es geht immer wieder um die Frage Abschiebung auf der einen Seite und Duldung auf der anderen Seite – sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgesprochen worden, und wie viele geduldeten Personen halten sich derzeit noch in Rheinland-Pfalz auf? Können Sie dazu Aufschluss geben?
Ich kann Ihnen die Zahlen gerne nachliefern lassen. Sie wissen selbst, die Zahl der Duldungen ändert sich quasi tagesaktuell. Das zuständige Haus wird Ihnen das zukommen lassen.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir gerne die kommunalen Ausländerbehörden abfragen werden. Sie werden über das Ergebnis der Abfrage informiert.